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   BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R   

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https://dejure.org/2004,6303
BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
BSG, Entscheidung vom 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - B 2 U 3/03 R (https://dejure.org/2004,6303)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Aufstellung des Gefahrtarifs - Veranlagung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung - Auswirkung früher gewährter Gefahrklassenherabsetzungen auf die Gefahrtarifstellenbildung

  • Judicialis

    SGG § 96 Abs 1; ; SGG § 99; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1; ; SGG § 193; ; SGB VII § 159 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umlegung des Finanzbedarfs für in der früheren DDR eingetretene Arbeitsunfälle nicht verfassungswidrig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Wie der Senat entschieden hat, kann die Einbeziehung der Beitragsbescheide auch nicht auf eine analoge oder entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG gestützt werden, weil dadurch der Streitstoff erweitert würde und Erwägungen der Prozessökonomie ein solches Ergebnis nicht rechtfertigen (Urteil vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 8).

    Der von der Beklagten der Veranlagung der Klägerin zugrunde gelegte, ab 1. Januar 1998 geltende Gefahrtarif der Beklagten ist hinsichtlich der zwischen den Beteiligten umstrittenen Gefahrtarifstellen 48 und 49 rechtlich nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung).

    Aus der Größe einer Gefahrtarifstelle, die wie vorliegend nur einen Gewerbezweig umfasst, folgt ebenso wenig wie aus den unterschiedlichen Tätigkeiten und Gefährdungsrisiken innerhalb dieses Gewerbezweiges ein Zwang für die Selbstverwaltung der Beklagten, diese zu unterteilen (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 19 f).

    Bei einer solchen Regelung kommt es - im Unterschied zur Zusammenfassung mehrerer Gewerbezweige zu einer Gefahrengemeinschaft in einer Gefahrtarifstelle - im Rahmen der Gefahrtarifbildung nicht auf die speziellen Unfallgefahren oder Gefährdungsrisiken des jeweiligen Gewerbezweiges an (BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 20).

    Die Berechnung der Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen 48 und 49 im Gefahrtarif 1998 der Beklagten ist nicht zu beanstanden (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung, jeweils RdNr 23 ff).

    Zu der von der Klägerin behaupteten Differenz zwischen dem jährlichen Beitragsaufkommen der Unternehmen der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und den Entschädigungsleistungen in deren Gewerbezweig ist darauf hinzuweisen, dass zwischen den Beiträgen an eine Versicherung und deren tatsächlich gezahlten Leistungen kein Zusammenhang bestehen muss (Urteil des Senats vom 24. Juni 2003 - BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1, jeweils RdNr 28, mit weiteren Nachweisen und ausführlicher Begründung).

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 13/99 R

    Umlage der Altlasten-Ost in der gesetzlichen Unfallversicherung verfassungsmäßig

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Das LSG habe bei seinen Ausführungen zu den Altlasten-Ost den Anforderungen des Urteils des BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 13/99 R (SozR 3-8110 Kap VIII I Nr. 1 Nr. 2) nicht Rechnung getragen und das LSG-Urteil sei insofern nicht nachvollziehbar.
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Es gebe keine gewerbetypischen Unfallgefahren in der Zeitarbeitsbranche und der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - könne schon aus diesem Grunde nicht gefolgt werden.
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 54/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Berufungsgericht -

    Auszug aus BSG, 24.02.2004 - B 2 U 3/03 R
    Denn es geht dabei um die Zulässigkeit der gegen die Folgebescheide gerichteten Klage und damit um das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen, die in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen und nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 54/02 R - mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2700 § 160 Nr. 1 vorgesehen).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 39/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Gefahrtarif

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in Bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004 B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteile vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R, B 2 U 39/03 R).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 22.08.2005 - L 2 U 38/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit des Gefahrtarifs

    Der für Entscheidungen zum Gefahrtarif zuständige 2. Senat des BSG befasste sich in den neueren Urteilen vom 24.2.2004-B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R ebenfalls mit der Frage der Einbeziehung von Folgebescheiden, und zwar bei einer Fallkonstellation, bei der nur der Veranlagungsbescheid angefochten und sämtliche Beitragsbescheide während des Klageverfahrens erlassen wurden.

    Mit den im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur des Gefahrtarifes der Beklagten in bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich das BSG in zahlreichen neueren Entscheidungen befasst (BSG-Urteil vom 24.6.2003 - B 2 U 21/02 R, Urteile vom 24.2.2004- B 2 U 3/03 R, B 2 U 4/03 R und B 2 U 31/03 R, Urteil vom 22.6.2004 B 2 U 2/03 R).

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 2/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Gefahrtarif 1995 -

    Mit den auch im vorliegenden Verfahren relevanten Fragen der Aufstellung und Struktur eines Gefahrtarifs der Beklagten in Bezug auf die Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat sich der Senat bereits in verschiedenen Entscheidungen ausführlich befasst (BSG Urteile vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R = BSGE 91, 128 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1 und vom 24. Februar 2004 - B 2 U 3/03 R -, - B 2 U 4/03 R - und - B 2 U 31/03 R -).
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