Rechtsprechung
BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels, der Divergenz sowie der "grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache" - Voraussetzungen der "Beweislastumkehr" im sozialgerichtlichen Verfahren - Verletzung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 128
Keine Umkehr der Beweislast bei einem Beweisnotstand - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75
Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte …
Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 24, 25; 41, 297, 300;… BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG) tritt nämlich bei einem Beweisnotstand (den der Kläger hier für sich geltend macht), auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, keine Umkehr der Beweislast ein.Zwar hat der Kläger ein Urteil des BSG genügend bestimmt mit einer Fundstelle in einer Fachzeitschrift angeführt (SGb 1976, 497 = BSGE 41, 297 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4), es jedoch versäumt, einen abstrakten Rechtssatz aus dieser höchstrichterlichen Entscheidung zu bezeichnen, aus dem eine Divergenz zu einem abstrakten Rechtssatz aus dem Berufungsurteil erkennbar wäre.
- BSG, 29.09.1965 - 2 RU 61/60
Beweiswürdigung - Beweislast des Versicherungsträgers - Feststellungslast - Nicht …
Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 24, 25; 41, 297, 300;… BSG SozR Nr. 60 zu § 128 SGG) tritt nämlich bei einem Beweisnotstand (den der Kläger hier für sich geltend macht), auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, keine Umkehr der Beweislast ein. - BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96
Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten …
Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B
An dieser Ansicht hat der Senat durch Urteil vom 27. Mai 1997 (- 2 RU 38/96 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) ausdrücklich festgehalten. - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B
Es muß eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 sowie Beschluß des Senats vom 27. Mai 1997 - 2 BU 64/97 -).
- SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10
Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat
Beweisschwierigkeiten, eine fehlerhafte Beweiserhebung oder möglicherweise unzulängliche Ermittlungen der Verwaltung führen grundsätzlich nicht zur Beweislastumkehr (BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B; BSG, Urteil vom 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R).Selbst dann, wenn ein Beweisnotstand auf einer Beweisvereitelung durch Dritte oder sogar durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, tritt keine Beweislastumkehr ein (BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2016 - L 18 KN 31/14
Rentenbeitragserstattung; Elektronischer Gesamtkontospiegel; Beweisnot im …
Selbst wenn ein typischer und unverschuldeter Beweisnotstand vorläge, wäre der Senat jedoch weder befugt, den Beweismaßstab zu verringern (BSG, Urteil vom 27.5.1997, Az 2 RU 38/96, juris RdNr 25;… Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte. SGG. Kommentar. 2. Aufl. 2014, § 128 Rdnr 7), noch träte eine Umkehr der Beweislast ein (BSG, Beschluss vom 4.2.1998, Az B 2 U 304/97 B, juris RdNr 4; Breitkreuz. AaO). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2016 - L 18 KN 33/12
Erstattung von Rentenbeiträgen
Selbst wenn ein typischer und unverschuldeter Beweisnotstand vorläge, wäre der Senat jedoch weder befugt, den Beweismaßstab zu verringern (BSG, Urteil vom 27.5.1997, Az 2 RU 38/96, juris RdNr 25;… Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte. SGG. Kommentar. 2. Aufl. 2014, § 128 Rdnr 7), noch träte eine Umkehr der Beweislast ein (BSG, Beschluss vom 4.2.1998, Az B 2 U 304/97 B, juris RdNr 4; Breitkreuz. AaO).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2019 - L 18 KN 49/16
Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Selbst wenn ein typischer und unverschuldeter Beweisnotstand vorläge, wäre der Senat jedoch weder befugt, den Beweismaßstab zu verringern (BSG, Urteil vom 27.5.1997, Az 2 RU 38/96, juris RdNr 25;… Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte. SGG. Kommentar. 2. Aufl. 2014, § 128 Rdnr 7), noch träte eine Umkehr der Beweislast ein (BSG, Beschluss vom 4.2.1998, Az B 2 U 304/97 B, juris RdNr 4; Breitkreuz. AaO). - LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2014 - L 18 KN 45/11
Regelaltersrente
Selbst wenn ein typischer und unverschuldeter Beweisnotstand vorläge, wäre der Senat jedoch weder befugt, das Beweismaß zu verringern (BSG, Urteil vom 27.5.1997, Az 2 RU 38/96, juris RdNr 25), noch träte eine Umkehr der Beweislast ein (BSG, Beschluss vom 4.2.1998, Az B 2 U 304/97 B, juris RdNr 4). - LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 8 SB 1808/11
Schwerbehindertenrecht - GdB-Herabsetzung - Entziehung des Nachteilsausgleichs - …
Allein der Umstand, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage aktuelle medizinische Befundunterlagen (mangels Behandlung des Klägers) nicht beigebracht werden konnten und sich der Kläger einer (deswegen) in Auftrag gegebenen Begutachtung bei der Fachärztin Re. ohne Entschuldigungsgründe nicht unterzogen hat, rechtfertigt eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Klägers (noch) nicht (vgl. BSG, Beschluss vom 04.04.1998 - B 2 U 304/97 -, juris). - LSG Bayern, 05.02.2013 - L 15 VK 9/11
Antragsablehnung, Schädigungsfolge, Beschädigtenversorgung, Beweislastumkehr
Dies hat das BSG explizit sogar für den - für eine Beweislastumkehr viel näher liegenden - Fall, dass ein Beweisnotstand auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder gar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, festgestellt (vgl. BSG, Beschluss vom 04.02.1998, Az.: B 2 U 304/97 B - m.w.N.). - LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 21 U 173/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Berufskrankheit …
Auch eine Beweislastumkehr tritt im Übrigen selbst dann nicht ein, wenn ein Beweisnotstand auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung desjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit von Tatsachen zum Vorteil gereicht (BSG v. 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B - juris, Rn. 4, m.w.N.). - LSG Baden-Württemberg, 23.06.2022 - L 9 R 4016/20
Berücksichtigung von erst nach einer Beitragserstattung gemäß § 210 SGB 6 geltend …
In einem derartigen Fall sind die Tatsachengerichte (nur) berechtigt, im Rahmen der vielfältigen Möglichkeiten der Beweiswürdigung an den Beweis der Tatsachen, auf die sich der Beweisnotstand bezieht, weniger hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BSG…, Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 38/96 -, SozR 3-1500 § 128 Nr. 11, Rn. 23, m.w.N., in Abgrenzung zur Rechtsprechung des BGH und zur hierzu abweichenden Meinung, festgehalten vgl. BSG, Beschluss vom 04.02.1998 - B 2 U 304/97 B -, juris). - BSG, 25.03.2013 - B 5 R 424/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche …
Andererseits führt der Beweisnotstand - auch wenn er auf einer fehlerhaften Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung der Gegenseite beruht - keinesfalls zu einer Umkehr der Beweislast (…BSG Urteile vom 27.5.1997 - 2 RU 38/96 - SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 S 19 f …und vom 29.9.1965 - 2 RU 61/60 - BSGE 24, 25, 28 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG sowie Beschluss vom 4.2.1998 - B 2 U 304/97 B - Juris RdNr 4) . - LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 8 SB 1808/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 14 U 34/15
- LSG Baden-Württemberg, 18.01.2012 - L 2 U 3786/09
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2014 - L 6 U 2456/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2018 - L 3 U 33/15
- BSG, 22.02.2011 - B 2 U 292/10 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2005 - L 2 RI 266/01