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   BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R   

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https://dejure.org/2003,1560
BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R (https://dejure.org/2003,1560)
BSG, Entscheidung vom 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R (https://dejure.org/2003,1560)
BSG, Entscheidung vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R (https://dejure.org/2003,1560)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel - Sachaufklärungspflicht - Beweisantrag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Feststellung der MdE-Höhe - MdE-Empfehlung - allgemeiner Erfahrungssatz - weitere Beweiserhebung - Ergänzungsgutachten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Arbeitsunfall; Anforderungen an den Umfang der festgestellten Tatsachen für eine Entscheidung über die Höhe der Verletztenrente; Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts gemäß § 103 SGG; Bewertung ...

  • Judicialis

    SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 581 Abs. 1 Nr. 2; SGG § 103
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSGE SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 mwN).

    Die Feststellung der Höhe der MdE erfordert als tatsächliche Feststellung stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (vgl im Einzelnen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8).

    Beachtet das Tatsachengericht einen bestehenden Erfahrungssatz nicht oder wendet es einen nicht existierenden Erfahrungssatz an, überschreitet es die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 mwN).

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8 mwN).

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 43/99 R

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Die in § 103 SGG normierte, das sozialgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsmaxime ist verletzt, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, die es von seiner Rechtsauffassung ausgehend hätte anstellen müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5; Urteile des Senats vom 17. Februar 1998 - B 2 U 10/97 R -, vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 10/99 R - HVBG-Info 2000, 470 und vom 22. August 2000 - B 2 U 43/99 R - HVBG-Info 2000, 3122).

    Das LSG hatte nach § 103 SGG von allen geeigneten Ermittlungsmöglichkeiten erschöpfend Gebrauch zu machen (BSGE 30, 192, 205 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSG Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 43/99 R - HVBG-Info 2000, 3122).

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 10/99 R

    Verletztung der Amtsermittlungspflicht durch Ablehnung eine Antrags auf

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Die in § 103 SGG normierte, das sozialgerichtliche Verfahren beherrschende Untersuchungsmaxime ist verletzt, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, die es von seiner Rechtsauffassung ausgehend hätte anstellen müssen (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5; Urteile des Senats vom 17. Februar 1998 - B 2 U 10/97 R -, vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 10/99 R - HVBG-Info 2000, 470 und vom 22. August 2000 - B 2 U 43/99 R - HVBG-Info 2000, 3122).
  • BSG, 07.07.1998 - B 5 RJ 16/98 R

    Zurückverweisung an einen anderen Senat des LSG

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Eine derartige Maßnahme kommt nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht (s dazu BSG SozR 3-1500 § 170 Nr. 7), die vorliegend nicht erfüllt sind.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund des § 581 Abs. 1 RVO durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl jetzt: § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8, jeweils mwN).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Das LSG hatte nach § 103 SGG von allen geeigneten Ermittlungsmöglichkeiten erschöpfend Gebrauch zu machen (BSGE 30, 192, 205 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO; BSG Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 43/99 R - HVBG-Info 2000, 3122).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die aufgrund des § 581 Abs. 1 RVO durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl jetzt: § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8, jeweils mwN).
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Aufstellung von allgemeinen medizinischen Erfahrungssätzen als Feststellung genereller Tatsachen auch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden könnte (s dazu BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - HVBG-Info 1998, 1178 mwN; vgl BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), denn die dafür erforderlichen Ermittlungen wären angesichts ihres zu erwartenden Umfangs jedenfalls untunlich.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob die Aufstellung von allgemeinen medizinischen Erfahrungssätzen als Feststellung genereller Tatsachen auch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden könnte (s dazu BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - HVBG-Info 1998, 1178 mwN; vgl BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 16), denn die dafür erforderlichen Ermittlungen wären angesichts ihres zu erwartenden Umfangs jedenfalls untunlich.
  • LSG Bayern, 04.10.2001 - L 3 U 189/95

    Arbeitsunfall - Verletztenrente - MdE-Bemessung - Unfallfolge:

    Auszug aus BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R
    das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 04.10.2001 (Az. L 3 U 189/95) und das Urteil des Sozialgerichts München vom 04.04.1995 (Az. S 24 U 653/90) sowie den Bescheid der Beklagten vom 27.06.1990 (Az. 8-10-V 042 780 B) in der Fassung des Folgebescheides vom 01.08.1991 aufzuheben und die Beklagte dazu zu verurteilen, neben den schon in den genannten Bescheiden bindend anerkannten unfallbedingten gesundheitlichen Funktionsstörungen (beruhend auf dem Krankheitsbild einer "Chondropathia patellae" am rechten Knie), Muskelminderung am rechten Bein, Bewegungseinschränkung des rechten Kniegelenks, röntgenologisch sichtbare Aufbrauch- und Verschleißerkrankung im Sinne einer Knorpelerweichung und - rückbildung im Bereich der rechten Kniescheibenrückseite (Chondropathia patellae), Kniegelenksinstabilität rechts nach schwerer Zerrung des rechten Kniegelenks mit Knorpelverletzung" noch zusätzlich folgende objektiv festgestellte Funktionsstörungen am rechten Knie "durch Magnetresonanztomografie gesicherte Minderung des Muskelquerschnitts insbesondere der Streckmuskulatur des rechten Oberschenkels um insgesamt fast 1/4, durch isokinetische Muskelfunktionstests gemäß Leistungsbeschreibung zu isokinetischen Test- und Trainingssystemen laut Anforderungen der Unfallversicherungsträger ("BG-Norm") ermittelte Minderung des Streckdrehmoments um rund 2/3 und Minderung des spezifischen Muskelarbeitsvermögens um rund 4/5 (jeweils im Vergleich verletzte rechte Seite gegen unverletzte linke), durch apparative Ganganalyse bestätigte Gangunsicherheit sowie Giving-Way-Phänomen rechts" als Unfallfolge anzuerkennen und die gesamten unfallbedingten Gesundheitsstörungen des rechten Kniegelenks ab dem 01.01.1978 mit einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 vH zu bemessen sowie die Beklagte außerdem dazu zu verurteilen, dem Kläger die Kosten aller Rechtszüge zu erstatten,.
  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 41/97 R

    MdE - Änderung - Rentenentziehung - rechtliche Verhältnisse - Berufskrankheit -

  • BSG, 17.02.1998 - B 2 U 10/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag -

  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 07.05.2019 - B 2 U 25/17 R

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen

    Die der Feststellung der MdE zugrunde liegende, vom LSG gemäß § 128 Abs. 1 S 1 SGG nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens unter Einschluss der Beweisaufnahme nach der Überzeugungskraft der jeweiligen Beweismittel frei vorzunehmende Würdigung des Sachverhaltes kann das Revisionsgericht auf Rüge grundsätzlich nur darauf prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG Urteile vom 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R - BSGE 122, 232 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 4, RdNr 15 und vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - Breith 2003, 565) .
  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE

    Die der Feststellung der MdE zugrunde liegende, vom LSG gemäß § 128 Abs. 1 S 1 SGG nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens unter Einschluss der Beweisaufnahme nach der Überzeugungskraft der jeweiligen Beweismittel frei vorzunehmende Würdigung des Sachverhaltes kann das Revisionsgericht auf Rüge grundsätzlich nur darauf prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (vgl BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - Breith 2003, 565) .

    Die Anwendung der den MdE-Tabellenwerten zugrunde liegenden allgemeinen bzw wissenschaftlichen Erfahrungssätze unterliegt vielmehr jeweils der revisionsrechtlichen Überprüfung dahingehend, ob diese Tabellenwerte offensichtlich falsch sind und ob sie dem neuesten Stand der Wissenschaft entsprechen (vgl zB BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - Breith 2003, 565; BSG vom 26.11.1987 - 2 RU 22/87 - SozR 2200 § 581 Nr. 27; BSG vom 23.4.1987 - 2 RU 42/86 - HV-INFO 1988, 1210; BSG vom 26.6.1985 - 2 RU 60/84 - SozR 2200 § 581 Nr. 23; BSG vom 30.8.1984 - 2 RU 65/83 - HVGBG RdSchr VB 122/84; vgl zum Prüfungsumfang bei allgemeinen medizinischen Erfahrungssätzen auch BSG vom 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R - UV-Recht Aktuell 2010, 418) .

    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber als in sich stimmiges Beurteilungsgefüge (so Ruppelt in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, UV, § 48 RdNr 25) die Grundlage für eine gleichförmige Bewertung der MdE (vgl BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - Breith 2003, 565 mwN) , ohne dass hier eine exakte rechtsdogmatische Einordnung der MdE-Tabellen erforderlich wäre (vgl hierzu Pense, Die Rechtsnatur von MdE-Tabellen, 1995, S 59 f: "Erkenntnisquelle" ohne Rechtssatzqualität; vgl auch Pfitzner, NZS 1998, 61) .

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte geben damit auch allgemeine Erfahrungssätze über die Auswirkungen bestimmter körperlicher Beeinträchtigungen auf die Erwerbsfähigkeit aufgrund des Umfangs der den Verletzten versperrten Arbeitsmöglichkeiten wieder und gewährleisten, dass die Verletzten bei der medizinischen Begutachtung nach einheitlichen Kriterien beurteilt werden (vgl BSG vom 5.9.2006 - B 2 U 25/05 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2; BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 31/02 R - Breith 2003, 565).

  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 4/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Einbeziehung

    Die Bemessung des Grades der MdE ist die auf der Grundlage des § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, bei der es sich nach der ständigen Rechtsprechung des BSG um eine tatsächliche Feststellung handelt, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 7 und 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R = HVBG-Info 2003, 1635).

    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 aaO).

    Die MdE-Erfahrungswerte, die sich in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe der Zeit bei einer Vielzahl von Unfallfolgen oder Berufskrankheiten für die Schätzung der MdE herausgebildet haben, dienen als Anhaltspunkte für die MdE-Einschätzung im Einzelfall (BSG Urteil vom 18. März 2003 aaO).

    Die in den Tabellen und Empfehlungen enthaltenen Richtwerte stellen allgemeine Erfahrungssätze dar und bilden in der Regel die Basis für einen Vorschlag, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, die aber nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend sind (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 und 27; BSGE 82, 212 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 5; BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; BSG Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R - BSGE 93, 63 = SozR 4-2700 § 56 Nr. 1; Burchardt in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand 2005, § 56 RdNr 71).

    Die Feststellung der Höhe der MdE als tatsächliche Feststellung erfordert stets die Würdigung der hierfür notwendigen Beweismittel im Rahmen freier richterlicher Beweiswürdigung gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 8; Urteil vom 18. März 2003 aaO).

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