Rechtsprechung
BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an der Schule - ...
- openjur.de
Gesetzliche Unfallversicherung; Wegeunfall; Schulbesuch; sachlicher Zusammenhang; Handlungstendenz; sukzessive Fahrgemeinschaft; Richtungswechsel; Umweg; Abweg; Abgrenzung zum Pendeln; keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft; Absetzen des Bruder ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 2 Nr 2 Buchst b SGB 7, § 550 Abs 2 Nr 2 RVO vom 01.01.1974
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schulbesuch - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - sukzessive Fahrgemeinschaft - Richtungswechsel - Umweg - Abweg - Abgrenzung zum Pendeln - keine Beschränkung auf nur eine Fahrgemeinschaft - Absetzen des Bruders an ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Schulbesuch; ursächlicher Zusammenhang bei einer sukzessiven Fahrgemeinschaft
- datenbank.flsp.de
Unfallversicherung - Fahrgemeinschaft bei Mitnahme auf dem Motorrad
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Wegeunfall - Fahrgemeinschaft - Schüler - Versicherungsschutz bei sukzessiven Fahrgemeinschaften" - Länge des Um-/Abwegs bei Fahrgemeinschaften unerheblich
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung beim Schulbesuch; ursächlicher Zusammenhang bei einer sukzessiven Fahrgemeinschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Unfallversicherung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gesetzliche Unfallversicherung muss auch bei mehreren Fahrgemeinschaften zahlen
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.1.2010)
Mehr Spielraum für Motorrad-Fahrgemeinschaften // Grundsatzurteil zur gesetzlichen Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Trier, 03.04.2008 - S 6 U 208/07
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.2008 - L 5 U 108/08
- BSG, 12.01.2010 - B 2 U 36/08 R
Papierfundstellen
- NZS 2010, 569
- NZS 2011, 289
- DB 2010, 1356
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2015 - L 3 U 109/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auch zwei nacheinander mit unterschiedlichen Teilnehmern durchgeführte Fahrgemeinschaften werden von § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b SGB VII erfasst, sofern sie - wie hier - in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit stehen (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 - B 2 U 36/08 R, Rn 14 nach juris - SozR 4-2700 § 8 Nr. 37 mwN) .Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bestehen einer Fahrgemeinschaft keinen eigenständigen Versicherungsschutz begründet, sondern lediglich den Versicherungsschutz der nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 Buchst b SGB VII versicherten Teilnehmer auf bestimmte Um- und Abwege erweitert (BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 aaO, Rn 14) .
Vielmehr sind für jeden Insassen die allgemeinen Voraussetzungen des Versicherungsschutzes gesondert zu prüfen (vgl dazu BSG…, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 12/87, Rn 17 nach juris - SozR 2200 § 550 Nr. 77 sowie Urteil vom 12. Januar 2010 aaO) .
- LSG Schleswig-Holstein, 18.04.2012 - L 8 U 36/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unterbrechung länger als zwei …
Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis dem Unfallereignis geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität) (Bundessozialgericht BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 B 2 U 36/08 R).Entscheidend ist aber weiterhin die Handlungstendenz, dass die Um- bzw. Abwege in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Januar 2010 B 2 U 36/08 R; Landessozialgericht für das Saarland…, Urteil vom 20. September 2006 L 2 U 130/04, recherchiert bei juris, Rdnr. 20).
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.04.2015 - L 6 U 11/15
Unfallversicherung (U)
In diesem Sinn hat die Rechtsprechung ein Pendeln oder wiederholtes Zurücklegen desselben Weges nicht als versicherte Tätigkeit angesehen, weil in diesem Fall das Ziel bereits erreicht sei (BSG, Urt. v. 12.1.2010 - B 2 U 36/08 R - Juris, Rdnr. 15; s. bereits die Hinweise der Beklagten und des Sozialgerichts).