Rechtsprechung
   BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28658
BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B (https://dejure.org/2006,28658)
BSG, Entscheidung vom 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B (https://dejure.org/2006,28658)
BSG, Entscheidung vom 06. Januar 2006 - B 2 U 372/05 B (https://dejure.org/2006,28658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,28658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B
    Zwar hat der Senat - auch nach eigenen Verlautbarungen (so etwa im Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 18/02 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 13) - keine "festen Vorgaben" dafür aufgestellt, wann das Verhältnis der beiden Strecken nicht mehr als angemessen anzusehen ist, hat die Kriterien für die Beurteilung jedoch nicht völlig im Ungewissen gelassen, sondern er hat ausgeführt, dass die Beurteilung dieser Angemessenheit nach der Verkehrsanschauung vorzunehmen ist und dass auch insoweit die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 mwN) - Umstände, welche die Art der Verrichtungen am "dritten Ort" betreffen, sind lediglich "insbesondere", demnach nicht ausschließlich, zu berücksichtigen.

    Weiter hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass insoweit auch der erforderliche Zeitaufwand zur Bewältigung der Wege (vgl BSG aaO) und etwa deren Beschaffenheit bzw Zustand (BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 13) in die Bewertung einzubeziehen sind.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B
    Zwar hat der Senat - auch nach eigenen Verlautbarungen (so etwa im Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 18/02 R = SozR 3-2700 § 8 Nr. 13) - keine "festen Vorgaben" dafür aufgestellt, wann das Verhältnis der beiden Strecken nicht mehr als angemessen anzusehen ist, hat die Kriterien für die Beurteilung jedoch nicht völlig im Ungewissen gelassen, sondern er hat ausgeführt, dass die Beurteilung dieser Angemessenheit nach der Verkehrsanschauung vorzunehmen ist und dass auch insoweit die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 mwN) - Umstände, welche die Art der Verrichtungen am "dritten Ort" betreffen, sind lediglich "insbesondere", demnach nicht ausschließlich, zu berücksichtigen.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B
    Dazu ist zunächst darzutun, welcher bestimmten abstrakten Rechtsfrage in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B
    Es muss eine klärungsbedürftige Rechtsfrage aufgeworfen sein, welche bisher revisionsgerichtlich noch nicht - ausreichend - geklärt ist (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 06.01.2006 - B 2 U 372/05 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; vgl hierzu auch Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, 2002, IX, RdNr 177 und 179 mwN).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Da der Senat die Frage, ob der Weg von einem sog dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zurückzulegenden Arbeitsweg stehen muss und ob an den Zweck des Aufenthalts an diesem dritten Ort inhaltliche Anforderungen zu stellen sind, bislang teilweise uneinheitlich behandelt hat, stellt er zur Herstellung von Rechtsanwendungsgleichheit nunmehr ausdrücklich klar: Es kommt bei einem Unfall auf dem Weg vom dritten Ort weder auf einen mathematischen (dazu BSG Beschluss vom 6.1.2006 - B 2 U 372/05 B - juris RdNr 5) oder wertenden Angemessenheitsvergleich der Wegstrecken nach der Verkehrsanschauung, noch - im Rahmen einer Gesamtschau - auf (etwaige betriebsdienliche) Motive für den Aufenthalt am dritten Ort an (BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6: Arztbesuch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; vgl aber auch BSG Urteil vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 RdNr 21: privater Arztbesuch sowie Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - juris RdNr 20: Wochenendaufenthalt eines Schülers bei dem von der Mutter getrennt lebenden Vater).

    Die Rechtsprechung zum Angemessenheitsvergleich ist indes nicht über lange Zeit unumstritten gewesen (Heinz, Sozialrecht als Menschenrecht 2011, 273 ff; Heinz, 25. Jahresarbeitstagung Sozialrecht des DAI, 2013, 33 ff; Knispel, jurisPR-SozR 4/2019 Anm 3; Ziegler in Becker/Franke/Molkentin, aaO, § 8 RdNr 219 ff) und ihre konkrete Ausgestaltung war zugleich immer von gewissen Unsicherheiten begleitet (BSG Beschluss vom 6.1.2006 - B 2 U 372/05 B - juris RdNr 5: "keine festen Vorgaben", keine "mathematische Angemessenheitsformel" und Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 16: Beurteilung der Angemessenheit nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 06/18, K § 8 RdNr 208: "Aus Sicht der Praxis wünschenswert wären konkretere Anhaltspunkte"; Knispel, jurisPR-SozR 4/2019 Anm 3: "Leerformel"; Krasney, SGb 2013, 313 ff) .

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 20/18 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg

    Da der Senat die Frage, ob der Weg von einem sog dritten Ort in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblicherweise zurückzulegenden Arbeitsweg stehen muss und ob an den Zweck des Aufenthalts an diesem dritten Ort inhaltliche Anforderungen zu stellen sind, bislang teilweise uneinheitlich behandelt hat, stellt er zur Herstellung von Rechtsanwendungsgleichheit nunmehr ausdrücklich klar (so nun BSG Urteil vom 30.1.2020 - B 2 U 2/18 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) : Es kommt bei einem Unfall auf dem Weg vom dritten Ort weder auf einen mathematischen (dazu BSG Beschluss vom 6.1.2006 - B 2 U 372/05 B - juris RdNr 5) oder wertenden Angemessenheitsvergleich der Wegstrecken nach der Verkehrsanschauung, noch - im Rahmen einer Gesamtschau - auf (etwaige betriebsdienliche) Motive für den Aufenthalt am dritten Ort an (BSG Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6: Arztbesuch zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit; vgl aber auch BSG Urteil vom 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 58 RdNr 21: privater Arztbesuch sowie Urteil vom 11.11.2003 - B 2 U 32/02 R - juris RdNr 20: Wochenendaufenthalt eines Schülers bei dem von der Mutter getrennt lebenden Vater).

    Vielmehr war ihre konkrete Ausgestaltung zugleich immer von gewissen Unsicherheiten begleitet gewesen (BSG Beschluss vom 6.1.2006 - B 2 U 372/05 B - juris RdNr 5: "keine festen Vorgaben", keine "mathematische Angemessenheitsformel" und Urteil vom 2.5.2001 - B 2 U 33/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 RdNr 16: Beurteilung der Angemessenheit nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 06/18, § 8 RdNr 208: "Aus Sicht der Praxis wünschenswert wären konkretere Anhaltspunkte"; Knispel, jurisPR-SozR 4/2019 Anm 3: "Leerformel"; Krasney, SGb 2013, 313 ff) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2014 - L 3 U 50/12

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Kausalität der Verrichtung; Weg nach und von

    Das BSG hat zwar entschieden, dass die Grenze zur Unangemessenheit bei dem zehnfachen der üblichen Entfernung nach der Verkehrsanschauung deutlich überschritten sei ( BSG, aaO); ansonsten hat es jedoch betont, dass eine mathematische "Angemessenheitsformel" angesichts der unübersehbaren Fallgestaltungen nicht angezeigt sei ( BSG, Beschluss vom 6. Januar 2006 - B 2 U 372/05 B).

    In die Angemessenheitsbeurteilung sind zB auch der erforderliche Zeitaufwand zur Bewältigung der Wege und deren Beschaffenheit bzw Zustand einzubeziehen ( BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 13; Beschluss vom 6. Januar 2006 - B 2 U 372/05 B - juris; besonders eingehend zur Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls: Krasney in: Becker ua, SGB VII-Komm, Stand: Februar 2014, § 8 Rn 196 mwN) .

  • LSG Baden-Württemberg, 11.09.2012 - L 9 U 1317/10
    Eine weitergehende Aufstellung von Regeln, die mathematischen Angemessenheitsformeln gleichkämen, sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 06. Januar 2006, B 2 U 372/05 B) nicht zulässig.

    Die Grenze der noch angemessenen Entfernung, die nicht mathematisch festzulegen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 6. Januar 2006, B 2 U 372/05 B), ist vorliegend unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zur Überzeugung des Senats nicht überschritten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2014 - L 2 U 87/14

    Wegeunfall - ständige Familienwohnung - Mittelpunkt der Lebensverhältnisse - sog.

    Dieser Rechtsprechung liegt erkennbar die Überzeugung zu Grunde, dass eine weitergehende Aufstellung von Regeln - etwa eine mathematische "Angemessenheitsformel" - angesichts der unübersehbaren Vielzahl von Fallgestaltungen nicht angezeigt ist (BSG, Beschluss vom 6. Januar 2006 - B 2 U 372/05 B -, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 10 U 4802/15
    Bei der nach der Verkehrsanschaung vorzunehmenden Beurteilung der Angemessenheit des Verhältnisses der beiden Wegstrecken hat es das BSG abgelehnt (Beschluss vom 06.01.2006, B 2 U 372/05 B), eine mathematische Angemessenheitsformel zu entwickeln, da es angesichts der unübersehbaren Vielzahl von Fallgestaltungen nicht angezeigt erscheint.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.05.2014 - L 3 U 64/12
    Zwar ist in der Rechtsprechung des BSG geklärt, dass die Grenze zur Unangemessenheit bei dem zehnfachen der üblichen Entfernung nach der Verkehrsanschauung deutlich überschritten ist (vgl hierzu BSG aaO); dennoch ist eine mathematische "Angemessenheitsformel" angesichts der unübersehbaren Fallgestaltungen nicht angezeigt (vgl hierzu BSG, Beschluss vom 6. Januar 2006 - B 2 U 372/05 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2010 - L 10 U 2874/08
    Bei der nach der Verkehrsanschaung vorzunehmenden Beurteilung der Angemessenheit des Verhältnisses der beiden Wegstrecken hat es das BSG abgelehnt (Beschluss vom 06.01.2006, B 2 U 372/05 B), eine mathematische Angemessenheitsformel zu entwickeln, da es angesichts der unübersehbaren Vielzahl von Fallgestaltungen nicht angezeigt erscheint.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht