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   BSG, 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R   

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https://dejure.org/2007,6491
BSG, 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R (https://dejure.org/2007,6491)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R (https://dejure.org/2007,6491)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2007 - B 2 U 39/06 R (https://dejure.org/2007,6491)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Dienstreise; Wegeunfall; Unterkunft iS des § 550 Abs 3 RVO; Hotelaufenthalt eines Baustellenleiters über mehrere Monate; Abgrenzung; Gesamtbetrachtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Vorliegens eines Arbeitsunfalls auf einer Dienstreise nach der Reichsversicherungsordnung (RVO) - Abgrenzung zwischen Dienstreise und Unterkunft

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Abgrenzung von Dienstreise und Unterkunft - Voraussetzungen einer erfolgreichen Aufklärungsrüge im Revisionsverfahren

  • Judicialis

    RVO § 548 Abs 1; ; RVO § 550 Abs 1; ; RVO § 550 Abs 3; ; SGB VII § 8 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1 § 550 Abs. 3
    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Hotelaufenthalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 458
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R
    Auf die Revision des Klägers hat der Senat das Urteil des LSG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 43/02 R - SozR 4-2200 § 550 Nr. 1).

    Wie der Senat in dem Urteil vom 19. August 2003 (- B 2 U 43/02 R - SozR 4-2200 § 550 Nr. 1) des vorangegangenen Revisionsverfahrens ausgeführt hat, sind vorliegend noch die Vorschriften der RVO anzuwenden und für die Anerkennung des Unfalls des Klägers als Arbeitsunfall kommt es entscheidend darauf an, ob er auf einer Dienstreise nach § 548 Abs. 1 RVO war oder eine Unterkunft iS des § 550 Abs. 3 RVO in der Hotelpension hatte.

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 1/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R
    Dass für den Versicherungsschutz auf Wegen nach dem früheren § 550 Abs. 1 RVO, der dem heutigen § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) entspricht, an der Außentür des von dem Versicherten bewohnten Gebäudes als Grenze festzuhalten ist, hat der Senat noch einmal jüngst in Bestätigung seiner langjährigen Rechtsprechung betont (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R -, vorgesehen für SozR, und - B 2 U 1/06 R -, vorgesehen für BSGE und SozR).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R
    Von daher besteht entgegen der Annahme des LSG auch kein Widerspruch zu dem Urteil des Senats vom 31. Mai 1996 (- 2 RU 28/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 13), in dem der Senat - ohne dies näher zu erörtern - von einer Unterkunft des Verunfallten iS des § 550 Abs. 3 RVO in einer Pension ausgegangen ist.
  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 04.09.2007 - B 2 U 39/06 R
    Dass für den Versicherungsschutz auf Wegen nach dem früheren § 550 Abs. 1 RVO, der dem heutigen § 8 Abs. 2 Nr. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) entspricht, an der Außentür des von dem Versicherten bewohnten Gebäudes als Grenze festzuhalten ist, hat der Senat noch einmal jüngst in Bestätigung seiner langjährigen Rechtsprechung betont (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 28/05 R -, vorgesehen für SozR, und - B 2 U 1/06 R -, vorgesehen für BSGE und SozR).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Allerdings beginnt und endet der Weg zur oder von der Arbeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats erst mit dem Durchschreiten der Außentür des Hauses, in dem die Wohnung liegt (BSG vom 18.6.2013 - B 2 U 10/12 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 47 RdNr 14; BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 39/06 R - Juris RdNr 10; BSG vom 12.12.2006 - B 2 U 28/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 20 RdNr 16 und - B 2 U 1/06 R - BSGE 98, 20 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 21, RdNr 14) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 4/10

    Ausschluss der Anerkennung eines Unfalls im häuslichen Bereich als Arbeitsunfall

    In Abgrenzung zu einem nur vorübergehenden Aufenthalt in einem Hotel während einer Dienstreise setzt eine Unterkunft eine "gewisse Dauerhaftigkeit" des Aufenthaltes und einen "gewissen häuslichen und privaten Wirkungskreis" voraus, damit der zuvor zu Beginn der Dienst- bzw. Geschäftsreise fremde Ort nicht mehr fremd ist (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R - juris; Urteil vom 19. August 2003, a.a.O.).

    Aus der Dauer des Aufenthalts allein kann demgegenüber nichts hergeleitet werden (BSG, Urteil vom 4. September 2007, a.a.O.).

    Der Dauer des Aufenthaltes misst auch das Bundessozialgericht nur eine untergeordnete Bedeutung bei (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R - a.a.O.).

    Dass nicht sie, sondern der Arbeitgeber die Unterkunft angemietet hatte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. September 2007, a.a.O.), vermag hieran nichts zu ändern.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 16/3 U 186/13

    Unfallversicherungsrecht; Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr;

    Dies gilt auch bei Unfällen innerhalb eines Hotels, bei dem Versicherungsschutz nur für solche Verrichtungen besteht, die dazu bestimmt sind, wesentlich der versicherten Tätigkeit zu dienen ( BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R - juris ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 252/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dies gilt auch bei Unfällen innerhalb eines Hotels, bei dem Versicherungsschutz nur für solche Verrichtungen besteht, die dazu bestimmt sind, wesentlich der versicherten Tätigkeit zu dienen (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R - juris).
  • SG Wiesbaden, 27.10.2011 - S 13 U 49/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass eine Zäsur oder eine Abweichung vom direkten Weg nicht als Unterbrechung im Rechtssinne zu werten ist, wenn sie keine in der Privatsphäre des Versicherten begründeten Ursachen hat, sondern weiterhin der Zurücklegung des versicherten Weges dienen soll (BSG, Urteil vom 30.10.2007, B 2 U 39/06 R, Rn. 10).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 9/08

    Abgrenzung der betrieblichen Zurechnung von der privaten bei einem Unfallereignis

    Bei Unfällen innerhalb eines Hotels besteht Versicherungsschutz ebenfalls bei allen Verrichtungen, die dazu bestimmt sind, wesentlich der versicherten Tätigkeit zu dienen (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 16 3 U 186/13
    Dies gilt auch bei Unfällen innerhalb eines Hotels, bei dem Versicherungsschutz nur für solche Verrichtungen besteht, die dazu bestimmt sind, wesentlich der versicherten Tätigkeit zu dienen (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R - juris).
  • LSG Hamburg, 07.07.2020 - L 2 U 27/20

    Voraussetzungen von Unfallversicherungsschutz bei einem Wegeunfall - Home-Office

    Eine Unterkunft erfordere in Abgrenzung zur Reise ein nicht nur vorübergehendes Verweilen an einem Ort und müsse auf eine längere, nicht jedoch unbegrenzte Zeit angelegt sein (BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 39/06 R, juris).
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