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   BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B   

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https://dejure.org/2006,2584
BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B (https://dejure.org/2006,2584)
BSG, Entscheidung vom 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B (https://dejure.org/2006,2584)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B (https://dejure.org/2006,2584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde; Hinreichende Darlegung einer Abweichung; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Kostenfestsetzung in einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 53
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Anders als die Regelung in der bis zum Inkrafttreten des 6. SGG-ÄndG geltenden Fassung des § 193 Abs. 4 SGG (siehe dazu BSG SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f) stellt § 197a SGG mit den Bezeichnungen "Kläger" und "Beklagter" nicht auf die prozessuale Stellung der Beteiligten zum Zeitpunkt der Klageerhebung, sondern auf ihre Rolle im jeweiligen Rechtszug ab.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Hinsichtlich der von der Beigeladenen behaupteten Abweichung des LSG von der Entscheidung des Senats vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - mangelt es an der Gegenüberstellung der sich widersprechenden genau bestimmten entscheidungserheblichen rechtlichen Aussagen des LSG und des BSG.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Nicht die - behauptete - Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die fehlende Übereinstimmung im Grundsätzlichen vermag die Zulassung wegen Abweichung zu begründen (vgl Krasney/Udsching, aaO, IX, RdNr 196 mwN; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 13.04.2006 - B 12 KR 21/05 B

    Kostenentscheidung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Anwendbarkeit von GKG

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Nach der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des 6. SGG-ÄndG (BT-Drucks 14/5943 S 29 zu Nr. 68) sollte durch die Wendung "in einem Rechtszug" zum Ausdruck gebracht werden, dass ein durch die Regelung des § 183 SGG begünstigter Beteiligter auch dann keine Kosten tragen soll, wenn er in seiner ursprünglichen Rolle als Beigeladener in einem Prozess zwischen Nichtprivilegierten Rechtsmittel einlegt und damit in dem betreffenden Rechtszug zum "Rechtsmittelkläger" wird (siehe dazu auch BSG Beschluss vom 13. April 2006 - B 12 KR 21/05 B, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZR 76/03

    Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das zweite Berufungsurteil nach

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom BSG zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Das Schreiben des Klägers vom 20. Dezember 2005, in dem er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine eigene Nichtzulassungsbeschwerde beantragte und sich hilfsweise zum Nebenintervenienten bestellte, ist im Sinne des Klägers dahingehend auszulegen, dass er damit gleichzeitig eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen wollte, weil ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung innerhalb der Antragsfrist der Antrag auf Wiedereinsetzung andernfalls schon aus diesem Grunde keinen Erfolg haben kann (vgl BVerfG NJW 1993, 1635).
  • BSG, 21.02.1991 - 6 BKa 40/90

    Unselbständige Anschluß-Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Soweit das Schreiben des Klägers vom 20. Dezember 2005 dahingehend auszulegen sein sollte, dass er zumindest Anschlussbeschwerde einlegen wollte, ist diese als unzulässig zu verwerfen, weil das SGG dieses Rechtsmittel nicht vorsieht (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 3).
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert zunächst die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsverfahren

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bildet einen eigenen Rechtszug (Instanz) im Sinne der kostenrechtlichen Vorschriften, sofern die Beschwerde verworfen, zurückgewiesen oder zurückgenommen oder die vom BSG zugelassene Revision vom Beschwerdeführer nicht eingelegt wird (vgl BSG SozR 1500 § 184 Nr. 1 zur Pauschgebühr; BGH Beschluss vom 15. Januar 2004 - IX ZR 76/03 zu den Gerichtskosten; BVerwG Buchholz 310 § 139 Abs. 2 VwGO Nr. 2 = NVwZ-RR 1995, 545 zur Prozesskostenhilfe).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfordern diese Vorschriften, dass der Zulassungsgrund schlüssig dargetan wird (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34, 47 und 58; Krasney/ Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl, 2005, IX, RdNr 177 ff mwN).
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

  • BSG, 19.12.1975 - 5 S 1/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Gebührenpflichtige Streitsache - Rücknahme der

  • BSG, 07.07.2020 - B 12 R 17/18 R

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Die Kostenprivilegierung des Klägers (§ 183 SGG) erstreckt sich auf die grundsätzlich nicht privilegierte Beigeladene (vgl BSG Beschluss vom 29.5.2006 - B 2 U 391/05 B - SozR 4-1500 § 193 Nr. 3 RdNr 17; BSG Urteil vom 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R - BSGE 109, 285 = SozR 4-2700 § 109 Nr. 1, RdNr 32) .
  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

    Die Kostenprivilegierung der Klägerin zu 2. (§ 183 SGG) erstreckt sich auf die grundsätzlich nicht privilegierte Klägerin zu 1. (vgl BSG Beschluss vom 29.5.2006 - B 2 U 391/05 B - SozR 4-1500 § 193 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Ist bei einem Streit mit einheitlichem Streitgegenstand in einer Instanz ein kostenrechtlich Privilegierter Hauptbeteiligter (Kläger oder Beklagter), greift - auch bei subjektiver Klagehäufung mit einem nicht Kostenprivilegierten - die Regelung für Kostenprivilegierte ein (vgl BSG, Beschluss vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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