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   BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R   

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https://dejure.org/2011,13748
BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R (https://dejure.org/2011,13748)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R (https://dejure.org/2011,13748)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R (https://dejure.org/2011,13748)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Verschlimmerung - Wideraufleben - Atemwegserkrankung - Weigerung des Unterlassens der gefährdenden Tätigkeit - kein Leistungsanspruch gem § 3 Abs 1 BKV - Verfassungsmäßigkeit - Berufsfreiheit ...

  • openjur.de

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Berufskrankheit; Unterlassungszwang; Verschlimmerung; Wideraufleben; Atemwegserkrankung; Weigerung des Unterlassens der gefährdenden Tätigkeit; kein Leistungsanspruch gem § 3 Abs 1 BKV; Verfassungsmäßigkeit; Be ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 2 SGB 7, § 3 Abs 1 S 1 BKV, § 3 Abs 1 S 2 BKV, § 39 Abs 1 SGB 1, Anl 1 Nr 4301 BKV
    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Verschlimmerung - Wideraufleben - Atemwegserkrankung - Weigerung des Unterlassens der gefährdenden Tätigkeit - kein Leistungsanspruch gem § 3 Abs 1 BKV - Gefahr der Entstehung einer BK - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Atemwegserkrankung einer Landwirtin als Berufkrankheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ehefrau eines Landwirts hat keinen Anspruch gegen Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Zuzahlung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit der Gefahr der Entstehung einer Berufkrankheit; Anspruch gegen eine Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Zuzahlung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Atemwegserkrankung - BK 4301/4302 - Unterlassungszwang - Weigerung des Unterlassens der gefährdenden Tätigkeit - keine Erstattung für Zuzahlungen zu Arzneimitteln gem. § 3 Abs. 1 BKV - Verfassungsmäßigkeit - Berufsfreiheit - Gleichheitssatz - Farmerlunge

  • rewis.io

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Verschlimmerung - Wideraufleben - Atemwegserkrankung - Weigerung des Unterlassens der gefährdenden Tätigkeit - kein Leistungsanspruch gem § 3 Abs 1 BKV - Gefahr der Entstehung einer BK - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang - Verschlimmerung - Wideraufleben - Atemwegserkrankung - Weigerung des Unterlassens der gefährdenden Tätigkeit - kein Leistungsanspruch gem § 3 Abs 1 BKV - Gefahr der Entstehung einer BK - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen eine Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Zuzahlung von Arzneimitteln im Zusammenhang mit dem Bestehen einer Gefahr der Entstehung einer Berufkrankheit (BK) 4301 oder 4302; Folgen des Nichtbestehens einer Gefahr des Entstehens, Wiederauflebens oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Dieser Unterschied ist von solcher Art und solchem Gewicht iS des Art. 3 Abs. 1 GG (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45) , dass eine Ungleichbehandlung gerade auch im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Unterlassungsnotwendigkeit bzw die Behandlung der Erkrankung im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKV sachlich begründet ist.
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 70/75

    Neben der Forderung der krankheitsbedingten Berufsaufgabe kann von dem Erkrankten

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Es kann offen bleiben, ob eine Durchbrechung der Vorgaben des § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV und der Tatbestände der BK"en mit arbeitsmedizinischer Unterlassungsnotwendigkeit in einem "Härtefall" erlaubt sein kann, wenn dadurch ein Anspruch auf eine Ermessensentscheidung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BKV sogar dann gegeben wird, wenn der erkrankte Versicherte die notwendige Tätigkeitsaufgabe aus in seiner Privatsphäre liegenden, von ihm als besonders wichtig empfundenen Gründen nicht vornimmt (vgl stellv zu einer entsprechenden "Erweiterung" im Rahmen des § 551 RVO: BSG Urteil vom 25.2.1976 - 8 RU 70/75 = BSGE 41, 211 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 41 Nr. 1).
  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 27/77

    Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Bezeichnung durch Rechtsverordnung -

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Es liegt auch kein Verstoß der Verordnungsermächtigung oder der Verordnung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor (vgl insbesondere Urteil vom 26.1.1978 - 2 RU 27/77 = SozR 2200 § 551 Nr. 10) .
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang -

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Dadurch soll einer Verschlimmerung der Krankheit und nach Eintritt einer BK ggf. auch einer erhöhten Entschädigungspflicht des Versicherungsträgers entgegengewirkt werden (vgl Urteil des Senats vom 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R = SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 4302 Nr. 2) .
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Dieser Unterschied ist von solcher Art und solchem Gewicht iS des Art. 3 Abs. 1 GG (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45) , dass eine Ungleichbehandlung gerade auch im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Unterlassungsnotwendigkeit bzw die Behandlung der Erkrankung im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKV sachlich begründet ist.
  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvL 15/91

    NATO-Betriebsvertretungen

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Dieser Unterschied ist von solcher Art und solchem Gewicht iS des Art. 3 Abs. 1 GG (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45) , dass eine Ungleichbehandlung gerade auch im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Unterlassungsnotwendigkeit bzw die Behandlung der Erkrankung im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKV sachlich begründet ist.
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Dieser Unterschied ist von solcher Art und solchem Gewicht iS des Art. 3 Abs. 1 GG (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45) , dass eine Ungleichbehandlung gerade auch im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Unterlassungsnotwendigkeit bzw die Behandlung der Erkrankung im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKV sachlich begründet ist.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Dieser Unterschied ist von solcher Art und solchem Gewicht iS des Art. 3 Abs. 1 GG (hierzu BVerfGE 84, 133, 157; 84, 197, 199; 85, 238, 244; 87, 1, 36; 95, 39, 45) , dass eine Ungleichbehandlung gerade auch im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Unterlassungsnotwendigkeit bzw die Behandlung der Erkrankung im Rahmen des § 3 Abs. 1 BKV sachlich begründet ist.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 1/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Nichtanwendung der

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Für sie bestand und besteht nicht die Gefahr, dass eine BK entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert (s hierzu unter 3.) , sodass sie keinen Anspruch gegen die Beklagte hatte, ihr Auswahlermessen auszuüben und den Zahlungsanspruch zu bewilligen (zu § 3 Abs. 1 BKV als eigenständigem "kleinen Versicherungsfall" vgl BSG Urteil vom 7.9.2004 - B 2 U 1/03 R - BSGE 93, 164, 167 = SozR 4-5671 § 3 Nr. 1 RdNr 12) .
  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

    Auszug aus BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R
    Die Klägerin konnte ihr Begehren auf die Verpflichtungsklage umstellen, weil die von ihr bisher neben der Anfechtungsklage erhobene unechte Leistungsklage die Verpflichtungsklage, die auf die Bewilligung eines Anspruchs auf die begehrte Leistung gerichtet ist, konsumiert (vgl BSG vom 14.3.2006 - B 4 RA 55/04 R - BSGE 96, 83 = SozR 4-2600 § 166 Nr. 2).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 46/92

    Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen infolge der "Gefahr einer Berufskrankheit"

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 33/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - aktuell

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 22/81
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 57/88
  • LSG Hessen, 23.03.2015 - L 9 U 138/13

    Anerkennung eines atopischen Ekzems als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101

    Die Gefahr muss dabei dem einzelnen Versicherten persönlich und konkret an dem jeweiligen Arbeitsplatz drohen und muss über die Gefahren für andere Versicherte bei vergleichbarer Tätigkeit liegen (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R mit Hinweisen auf die bisherige Rechtsprechung des BSG um Gefahrbegriff).

    In diesem Fall kommen Leistungen nach § 3 BKV nicht in Betracht (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R).

    Die Entstehungsgefahr verlangt, dass ohne Anwendung geeigneter präventiver Maßnahmen nach dem Stand der medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse eine Krankheit im Sinne eines BK-Tatbestandes einschließlich eines etwaigen Zwangs zur Tätigkeitsaufgabe nach § 3 Abs. 1 Satz 2 2. HS BKV entstehen wird, wozu bereits erste Krankheitssymptome vorliegen müssen (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R).

    Demgegenüber setzten die Verschlimmerung bzw. das Wiederaufleben einer Berufskrankheit voraus, dass bereits ein Versicherungsfall eingetreten ist (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R; Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Anh zu K § 9, § 3 BKV Rz. 9 f.; Koch in Lauterbach, UV Anh. III zu § 9 SGB VII, § 3 BKV Rz. 62, 36. Lieferung, 02/08).

    Die Wiederauflebensgefahr betrifft Fälle früher einmal eingetretener, zwischenzeitlich aber ausgeheilter Krankheiten, wenn bei Fortführung der Tätigkeit ein erneuter Ausbruch der Erkrankung zu erwarten ist, die Verschlimmerungsgefahr bezieht sich auf Fälle, in denen bei Fortsetzung der gefährdenden Tätigkeit weitere Gesundheitsschäden des betroffenen Organsystems oder weitere Erkrankungen im Sinne von Begleit- oder Folgeerkrankungen entstehen (Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Anh zu K § 9, § 3 BKV Rz. 10.; Koch in Lauterbach , UV Anh. III zu § 9 SGB VII, § 3 BKV Rz. 62, 36. Lieferung, 02/08; BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R).

    Denn außer der Aufgabe der schädigenden Tätigkeit - mit der Folge des Eintritts der Berufskrankheit - besteht in diesen Fällen kein geeignetes Mittel zur Gefahrabwehr (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R; Römer in Hauck/Noftz, SGB VII, Anh zu K § 9, § 3 BKV Rz. 10a.).

    Dann besteht noch keine arbeitsmedizinische Notwendigkeit, die gefährdende Tätigkeit zu unterlassen (BSG vom 22. März 2011 - B 2 U 4/10 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 4 R 3235/14

    Rechtsbehelfsverfahren - Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs ohne

    Dabei waren die gegen den Kläger festgesetzten Säumniszuschläge streitwerterhöhend zu berücksichtigen, da es sich insofern nicht um Nebenforderungen im Sinne des § 43 GKG handelt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juni 2010 - B 2 U 4/10 R - in juris, Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 09.04.2014 - S 15 U 2643/13

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Versicherungs- und Beitragspflicht -

    Hierbei sind auch die Säumniszuschläge zu berücksichtigen, da es sich insofern nicht um Nebenforderungen im Sinne des § 43 Abs. 1 GKG handelt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Juni 2010 - B 2 U 4/10 R, juris, Rn. 14 ff.).
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