Rechtsprechung
   BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3202
BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R (https://dejure.org/1999,3202)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R (https://dejure.org/1999,3202)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R (https://dejure.org/1999,3202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Anrechnung - Berufsunfähigkeitsrente

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergangsleistung - Berufskrankheiten-Verordnung - Anrechnung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit - Minderverdienst - Einkommensdifferenz - Schadensersatz - Vorteilsausgleich

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Übergangsleistungen nach § 3 Abs. 2 BKV - Anrechnung von Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit - Leistungsanspruch bei Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld

  • Judicialis

    BKVO § 3 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKVO § 3 Abs. 2 S. 1, § 3 Abs. 2 S. 2, § 3 Abs. 3
    Anrechnung einer Berufsunfähigkeitsrente bei der Berechnung einer Übergangsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Dagegen steht die Entscheidung über Art, Dauer und Höhe der Leistung im pflichtgemäßen Ermessen des Unfallversicherungsträgers (BSGE 78, 261, 262 = SozR 3-5670 § 3 Nr. 2 mwN).

    Die Bestimmung bezieht sich ihrem klaren Wortlaut und ihrer systematischen Stellung nach allein auf die Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 580, 581 RVO, die wegen ihres Charakters einer unabhängig vom konkreten Schaden gewährten abstrakten Entschädigung neben der für den Ausgleich der konkreten Einbußen bestimmten Übergangsleistungen erbracht werden soll (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 2; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 BKVO Anm 22; Mehrtens-Perlebach, Die Berufskrankheitenverordnung, Stand April 1998, G § 3 RdNr 5.8).

  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 27/93

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - Übergangsleistung

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (ständige Rechtsprechung des BSG, s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

  • BSG, 25.09.1969 - 5 RKnU 2/69

    Aufgabe der Untertagearbeit - Wirtschaftlicher Nachteil - Verminderte

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (ständige Rechtsprechung des BSG, s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).

    Da der Vorteilsausgleich, dh die schadenmindernde Berücksichtigung mit dem Schadenseintritt verbundener wirtschaftlicher Vorteile, ein Grundelement des Schadensersatzrechts darstellt (vgl BSGE 30, 88, 89 = SozR aaO; für das Zivilrecht Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl 1999, Vorbem vor § 249 RdNr 119 ff), bedarf es hierfür keiner ausdrücklichen gesetzlichen Regelung.

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur der während des erstinstanzlichen Verfahrens ergangene Bescheid vom 28. Februar 1997, mit dem die Beklagte über den jetzt noch streitigen Zeitraum entschieden hat, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dieser Bescheid bereits von § 96 Abs. 1 SGG erfaßt oder erst durch gewillkürte Klageänderung im Berufungsverfahren in den Prozeß einbezogen wurde; eines weiteren Vorverfahrens bedurfte es jedenfalls in beiden Fällen nicht (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 12 mwN).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist davon auszugehen, daß der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, die sogenannte "gesetzliche Lohnhälfte" zu verdienen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60; BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 -).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 77/93

    Berufsschutz - Außerhalb - Geltungsbereich - Einschränkung

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Zu dieser generellen Lohnersatzfunktion kommt bei der BU-Rente als konkretes schadensbezogenes Tatbestandselement hinzu, daß der Versicherte seinen "bisherigen Beruf" und auch eine zumutbare Verweisungstätigkeit infolge Krankheit usw nicht mehr ausüben kann (ständige Rechtsprechung, vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49 mwN).
  • BSG, 10.09.1981 - 5a/5 RKnU 3/80

    Ermittlung der Schadenshöhe - Übergangsleistung - Bergmannsrente - Verminderte

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Die BU-Rente ist insoweit von ähnlicher Art wie die auf den knappschaftlichen Bereich beschränkten Bergmannsrente wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit, um die nach der ständigen Rechtsprechung des BSG der durch die Übergangsleistung zu ersetzenden Schaden im Wege der Vorteilsausgleichung zu mindern ist (BSG SozR 5670 § 3 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RA 5/80

    Berufsunfähigkeit - Selbständige Tätigkeit im Ausland - Rente

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Zweck der BU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1246 der Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw § 23 des Angestelltenversicherungsgesetzes (nunmehr § 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ) ist die Ersetzung wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ausfallenden Lohn- bzw Erwerbseinkommens (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 80; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 664 c II).
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 13/79

    Facharbeiter - Gesundheitliche Gründe - Verdienstsicherung - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist davon auszugehen, daß der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, die sogenannte "gesetzliche Lohnhälfte" zu verdienen (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 60; BSG Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 -).
  • BSG, 29.05.1963 - 2 RU 269/59
    Auszug aus BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R
    Ist aber ein Schaden zu ersetzen, der durch ein bestimmtes Ereignis entstanden ist, so sind grundsätzlich bei der Ermittlung der konkreten Höhe dieses Schadens auch die Vorteile zu berücksichtigen, die durch dieses Ereignis eingetreten sind (ständige Rechtsprechung des BSG, s zB BSGE 19, 157, 159 = SozR Nr. 2 zu § 5 3. BKVO; BSGE 30, 88, 89 = SozR Nr. 3 zu § 5 BKVO-Saar; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1).
  • LSG Bayern, 26.11.2014 - L 2 U 484/11

    Berechnung Übergangsgeld: Berücksichtigung Abfindung

    Ergänzend hat sie auf die ständige Rechtsprechung des BSG verwiesen, insbesondere die Urteile vom 29. Mai 1963 (2 RU 269/59) und vom 2. Februar 1999 (B 2 U 4/98 R).

    Sind alle Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 Abs. 2 Satz 1 BKV (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 16 ff. m.w.N.) erfüllt, hat der Versicherte nach der neueren Rechtsprechung des BSG einen Anspruch auf eine ermessenfehlerfreie Entscheidung des Unfallversicherungsträgers sowohl über das "Ob" als auch ggf. die Art, den Inhalt und die Dauer der Übergangsleistungen (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 21; anders noch BSG, Urteile vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 18 m.w.N. und vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 18 m.w.N., jeweils zur vergleichbaren Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 BKVO).

    Die Frage, ob die Anrechnung zulässig ist, ist gerichtlich voll überprüfbar (vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 21 zur vergleichbaren Vorgängerregelung in § 3 Abs. 2 BKVO; ebenso auch BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 und juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dabei spielt es für den vorliegenden Fall keine entscheidende Rolle, dass das BSG seine Rechtsansicht, wonach es sich bei dem Anspruch auf Übergangsleistungen um einen echten Schadensersatzanspruch handeln soll (z.B. BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 19 m.w.N. und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 19 m.w.N.), mittlerweile ausdrücklich aufgegeben hat und stattdessen den allein spezialpräventiven Charakter der Übergangsleistungen betont (BSG, Urteil vom 22. März 2011 - B 2 U 12/10 R -, BSGE 108, 28 ff und juris Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 und juris Rn. 22).

    Leistungen mit Entgeltersatzfunktion, wie z.B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sind anzurechnen (BSG, Urteil vom 18. September 2012 - B 2 U 15/11 R -, SozR 4-5671 § 3 Nr. 6 und juris Rn. 23 f.; vgl. auch BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 22).

    Dabei beschränkt sich die Berücksichtigung wirtschaftlicher Vorteile nicht auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern erfasst grundsätzlich alle Vorteile unabhängig von ihrem Zustandekommen (BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 20 m.w.N. und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die Berücksichtigung eines wirtschaftlichen Vorteils bei der Berechnung des durch die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit entstandenen Minderverdienstes im Wege der Vorteilsausgleichung ist indes nur dann gerechtfertigt, wenn er durch dieses Verhalten des Versicherten erlangt ist, also dieselbe Ursache hat (BSG, Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, juris Rn. 23 und BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 9/98 R -, juris Rn. 22).

  • BSG, 18.09.2012 - B 2 U 15/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung einer Übergangsleistung - Einkommen -

    Alle Einkünfte, die sich im Einzelfall auf die wirtschaftliche Lage des Versicherten auswirkten, seien bei dem Vergleich des Einkommens vor und nach der Aufgabe der Tätigkeit zu berücksichtigen, wenn sie wegen der Aufgabe der Tätigkeit erlangt werden (unter Hinweis auf BSG vom 2.2.1999 - B 2 U 4/98 R) .

    Das BSG hat allerdings entschieden, dass Renten wegen BU aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommen anzurechnen seien (noch zu § 3 Abs. 2 BKVO: BSG vom 2.2.1999 - B 2 U 4/98 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 3) .

    Für andere Leistungen hat das BSG (Urteil vom 2.2.1999 - B 2 U 4/98 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 3) lediglich entschieden, dass diese anzurechnen sind, wenn und soweit diese in einem wirtschaftlichen inneren Zusammenhang mit der Tätigkeitsaufgabe stehen.

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung -

    Bei diesem Vorteilsausgleich können im Rahmen des § 3 Abs. 2 BKVO den auf der BK beruhenden Nachteilen nur solche Vorteile gegenübergestellt werden, die ihrerseits in einem wesentlichen inneren Zusammenhang mit dem schädigenden Ereignis - dem berufskrankheitsbedingten Berufswechsel bzw der Tätigkeitsaufgabe - stehen (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 1; zuletzt BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 132).

    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil iS der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung auf der BK beruht, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen worden ist (BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; vgl Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 134; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 BKVO Anm 13).

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung -

    Neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit handelt es sich um einen echten Schadensersatzanspruch (BSGE 78, 261, 264 = SozR aaO; BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3; BSG Urteil vom 4. Mai 1999 aaO), so daß bei der Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 23/98 R

    Arbeitgeberabfindung bei Übergangsleistung

    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil iS der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung auf der BK beruht, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen worden ist (BSG Urteil vom 2. Februar 1999 - B 2 U 4/98 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; vgl Benz in Schulin, HS-UV, § 47 RdNr 134; Elster, Berufskrankheitenrecht, 2. Aufl, § 3 BKVO Anm 13).
  • SG Mannheim, 05.02.2014 - S 14 R 2773/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufskrankheit - Übergangsleistungen gem § 3 Abs

    Nach Sinn und Zweck der Vorschrift des § 3 Abs. 2 BKV ist davon auszugehen, dass es sich bei der Übergangsleistung um einen echten Schadensersatz für alle wirtschaftlichen Nachteile, die dem Versicherten durch eine Berufskrankheit bedingten Berufswechsel entstanden sind handelt (BSG, 02.02.1999, B 2 U 4/98 R - juris Rdnr. 19).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 107/00 B

    Berechnung des Übergangsgeldes ohne Abfindungen

    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil iS der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung auf der BK beruht, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen worden ist (vgl auch BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.05.2011 - L 6 U 100/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung gem § 3 Abs 2 BKV -

    Sind die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S. 1 BKV erfüllt, hat nämlich der Versicherte nach dieser Vorschrift einen bindenden Anspruch auf Leistungen (BSG, Urt. v. 2.2.1998 - B 2 U 4/98 R - SozR 3-5670 § 3 Nr. 3) und "wird" nach S. 2 der Vorschrift "gezahlt".
  • LSG Berlin, 21.10.1999 - L 3 U 12/99

    Zur Höhe der Übergangsleistungen gem. § 3 BKV bei einer

    Dies ist der Fall, wenn der Vorteil iS der unfallversicherungsrechtlichen Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung auf der BK beruht, derentwegen der Versicherte zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit gezwungen worden ist (vgl auch BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 2601/14
    Hierzu zählen auch Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, jedenfalls sofern sie auf denselben Gesundheitsstörungen beruhen, die den Zwang zur Tätigkeitsaufgabe bedingt haben (BSG SozR 3-5670 § 3 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2014 - L 8 U 3744/13
  • SG Magdeburg, 17.07.2007 - S 8 U 135/05

    Anspruch eines privaten Berufsunfähigkeits-Versicherten auf Rückforderung des

  • LSG Saarland, 16.11.2005 - L 2 U 182/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Nachteilsausgleich -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2015 - L 8 U 4935/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 3 U 229/11
  • LSG Niedersachsen, 25.06.2001 - L 6 U 79/00
  • SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06

    Berücksichtigung des durch die Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eingetretenen

  • SG Osnabrück, 23.09.2004 - S 19 U 283/99
  • SG Lüneburg, 26.10.2011 - S 3 U 144/07
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht