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   BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R   

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https://dejure.org/2006,3266
BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R (https://dejure.org/2006,3266)
BSG, Entscheidung vom 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R (https://dejure.org/2006,3266)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - B 2 U 40/05 R (https://dejure.org/2006,3266)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher Zusammenhang - wesentliche Bedingung - psychische Krankheit - posttraumatische Belastungsstörung - Beweiswürdigung - wissenschaftlicher Erkenntnisstand

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Arbeitsunfall; Kausalität; ursächlicher Zusammenhang; wesentliche Bedingung; psychische Krankheit; posttraumatische Belastungsstörung; Beweiswürdigung; wissenschaftlicher Erkenntnisstand

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Verletztengeld; Zahlung des Verletztengeldes an die Rechtsnachfolgerin; Zahlung von Verletztengeld wegen einer durch depressive Anpassungsstörung verursachte Arbeitsunfähigkeit; Kausalitätslehre

  • Judicialis

    RVO § 542; ; SGB VII § 45 Abs 1; ; SGB VII § 7 Abs 1

  • david-ev.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Anerkennung einer psychischen Krankheit als Unfallfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (320)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
    Ursachen im Rechtssinne sind danach diejenigen Bedingungen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl zuletzt Senatsurteil vom 12. April 2005 - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15, jeweils RdNr 11).

    Für den hier zu beurteilenden Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap 1.3.6.1 S 80 f).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
    Für den hier zu beurteilenden Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen und abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlicher äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinungen ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f = SozR 2200 § 589 Nr. 10; BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 jeweils RdNr 11; ähnlich Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 7. Aufl 2003, Kap 1.3.6.1 S 80 f).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
    Bestehen Zweifel an der Geeignetheit des als Krankheitsursache angeschuldigten Ereignisses, muss das Gericht dem nachgehen und überprüfen, ob sich die in den ärztlichen Gutachten vorgenommene Zusammenhangsbeurteilung auf dem Boden des anerkannten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse bewegt (Urteil des Senats vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
    Eine "abnorme seelische Bereitschaft" schließt deshalb, wie das Bundessozialgericht (BSG) stets betont hat (vgl bereits BSGE 18, 173, 176 = SozR Nr. 61 zu § 542 RVO), die Bewertung einer psychischen Reaktion als Unfallfolge nicht aus.
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R
    Dafür spreche auch, dass der Unfall keine nachweisbaren körperlichen Dauerschäden hinterlassen habe und damit die Kriterien, welche die Rechtsprechung in früheren Entscheidungen (Hinweis auf BSGE 18, 163 = SozR Nr. 60 zu § 542 RVO) für die Annahme einer unfallbedingten reaktiven Depression gefordert habe, nicht erfüllt seien.
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    Zu den sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer psychischen Störung als Unfallfolge hat sich der erkennende Senat eingehend in seinen Urteilen vom 9. Mai 2006 (- B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17; - B 2 U 26/04 R - sowie - B 2 U 40/05 R -) geäußert.
  • BSG, 26.11.2019 - B 2 U 8/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - verdecktes Teilurteil -

    Der Senat hat insoweit in einem weiteren Urteil vom 9.5.2006 (B 2 U 40/05 R - UV-Recht Aktuell 2006, 419) klargestellt, dass es bei seelischen Erkrankungen keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, wonach ein als geringfügig beurteiltes Trauma stets als bloße Gelegenheitsursache anzusehen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 U 2729/22
    Bei der Abwägung kann der Schwere des Unfallereignisses Bedeutung zukommen (ständige Rechtsprechung; vgl. stellvertretend zum Vorstehenden insgesamt BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R, SozR 4 2700 § 8 Nr. 17; B 2 U 40/05 R, UV Recht Aktuell 2006, 419; B 2 U 26/04R, UV Recht Aktuell 2006, 497; alle auch veröffentlicht in juris).
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