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   BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R   

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https://dejure.org/2004,349
BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R (https://dejure.org/2004,349)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R (https://dejure.org/2004,349)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2004 - B 2 U 46/03 R (https://dejure.org/2004,349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Bestehen eines zeitlichen Aufwands von vierzehn Stunden als Voraussetzung für die Einbeziehung der Pflegeperson in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung; Definition des Begriffs "Pflegeperson"; Vorliegen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson - Pflegeumfang unter 14 Stunden

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1 Nr 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherungsschutz von Pflegepersonen in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1148
 
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Wird zitiert von ... (370)

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Inwieweit dem weiteren, nicht konkretisierten Antrag "die gesetzlichen Leistungen laufend und rückwirkend für den Zeitraum von vier Jahren ab Stellung des Antrags nach § 44 SGB X zu erbringen" eine darüber hinausgehende eigenständige Bedeutung, zB hinsichtlich einer Verletztenrente, beikommt, wird das LSG im wiedereröffneten Berufungsverfahren zu klären haben, zumal ein entsprechendes Grundurteil nicht zulässig wäre (vgl mit weiterer Begründung Urteil des Senats vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f).
  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Denn ein konkretes Leistungsbegehren (zB auf Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente) ist dem Vortrag der Klägerin nicht zu entnehmen und eine entsprechende Verpflichtungs- oder Leistungsklage wäre unzulässig (vgl Urteil des Senats vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R -, SozR 4-2700 § 2 Nr. 3 RdNr 4 f).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Geht es indes - wie hier auch - in einem gerichtlichen Verfahren nicht um konkrete Ansprüche auf bestimmte Leistungen, sondern zunächst nur um die Frage, ob ein bestimmter Unfall Arbeitsunfall ist, kann der Antrag auf "Entschädigung" nicht als Leistungsklage angesehen werden (BSG Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Das betrifft nicht nur die in § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG ausdrücklich vorgesehene Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs einer Gesundheitsstörung mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, sondern auch die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls in Fällen, in denen vom Versicherungsträger bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestritten wird (BSG Urteil vom 28. April 2004 - B 2 U 21/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG Urteil vom 7. September 2004, aaO; BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35).

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