Rechtsprechung
   BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5507
BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B (https://dejure.org/2006,5507)
BSG, Entscheidung vom 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B (https://dejure.org/2006,5507)
BSG, Entscheidung vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 B (https://dejure.org/2006,5507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,5507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Unverwertbarkeit eines ärztlichen Gutachtens; Frage der Pflicht zur persönlichen Beurteilung neurologischer oder anderer organmedizinischer Krankheitsbilder durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen; Anforderungen an die Bezeichnung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beurteilung neurologischer oder anderer organmedizinischer Krankheitsbilder - Durchführung der körperlichen Untersuchung - schriftliche Abfassung des Gutachtens - keine Tätigkeiten, die der Sachverständige zwingend selbst erledigen muss

  • Judicialis

    SGG § 118; ; ZPO § 407a Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 118; ZPO § 407a Abs. 2
    Verwertbarkeit medizinischer Sachverständigengutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ärztliches Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen nicht deshalb unverwertbar, weil dieser den Patienten nicht persönlich untersucht hat

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wie weit kann der Chefarzt die Untersuchungeines Gutachten-Patienten delegieren?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B

    Verfahrensmängel bei Sachverständigengutachten

    Auszug aus BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B
    Ein vom Gericht zur Beurteilung von Unfallfolgen auf neurologischem Gebiet eingeholtes Gutachten ist nicht deshalb unverwertbar, weil der Sachverständige die körperliche Untersuchung des Probanden und die Erhebung der organmedizinischen Befunde einem ärztlichen Mitarbeiter übertragen hat (Abgrenzung zu BSG vom 18.9.2003 - B 9 VU 2/03 B = SozR 4-1750 § 407a Nr. 1).

    Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 15. Juli 2004 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.

    Der 9. Senat des BSG hat in dem vom Kläger zitierten Beschluss vom 18. September 2003 - B 9 VU 2/03 B - (aaO RdNr 7) lediglich im Fall einer psychiatrischen Begutachtung wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets die persönliche Begegnung des Sachverständigen mit dem Probanden unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs als unverzichtbar für die eigene verantwortliche Urteilsbildung angesehen.

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisaufnahme - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BSG, 17.11.2006 - B 2 U 58/05 B
    Zu der Frage, in welchem Umfang ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bei der Erstellung des Gutachtens auf die Mitarbeit anderer sachkundiger Personen zurückgreifen darf und wie sich Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf die Verwertbarkeit des Gutachtens auswirken, hat sich zuletzt der 9. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in zwei Beschlüssen vom 18. September 2003 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 1) und vom 15. Juli 2004 (SozR 4-1750 § 407a Nr. 2) zusammenfassend geäußert.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2016 - L 14 U 266/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwertbarkeit eines Sachverständigenbeweises -

    Denn für ein im gerichtlichen Verfahren eingeholtes Gutachten gehört die persönliche Untersuchung des Patienten durch den benannten Sachverständigen nur dann zum unverzichtbaren Kern seiner Aufgaben, wenn es sich um eine psychiatrische Begutachtung handelt, bei der wegen der Besonderheiten dieses Fachgebiets eine persönliche Begegnung mit dem Sachverständigen unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs für die Übernahme der verantwortlichen Urteilsbildung als unverzichtbar angesehen wird (vgl. BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - B 2 U 58/05 B - Rn. 4 des juris-Umdrucks).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2018 - L 14 U 187/17
    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B sowie Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - zitiert nach juris).

    Aus der Rechtsprechung des BSG geht dabei ausdrücklich hervor, dass im Fall einer psychiatrischen Begutachtung wegen der Besonderheit des Fachgebiets die persönliche Begegnung des Sachverständigen unter Einschluss eines explorierenden Gesprächs als unverzichtbar für die eigene verantwortliche Urteilsbildung des Sachverständigen angesehen wird und damit zu dessen Kernaufgaben gehört (BSG, Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - Rn. 4 - zitiert nach juris, mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 18. September 2003 - Az.: B 9 VU 2/03 B).

    Entscheidend ist, dass der Sachverständige die Schlussfolgerungen seines Mitarbeiters überprüft und durch seine Unterschrift die volle Verantwortung für das Gutachten übernimmt (BSG, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: B 2 U 358/05 B sowie Beschluss vom 17. November 2006 - Az.: B 2 U 58/05 B - zitiert nach juris).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 535/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Die Grenze der erlaubten Mitarbeit mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens ist überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines weiteren Arztes gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 1 RdNr 7; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 2 RdNr 6; BSG vom 30.1.2006, B 2 U 358/05 B, Juris RdNr 3; BSG SozR 4-1750 § 407a Nr. 3 RdNr 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht