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   BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R   

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BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R (https://dejure.org/2002,3994)
BSG, Entscheidung vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R (https://dejure.org/2002,3994)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R (https://dejure.org/2002,3994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbeteiligter am Unfallort - Entfall des Unfallversicherungsschutzes bei zweitem Unfall - Verkehrsunfall

  • Judicialis

    SGB VII § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Unter Gefahr ist ein Zustand zu verstehen, in dem nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann; "gemein" ist die Gefahr, wenn sie die Allgemeinheit bedroht, was bereits dann der Fall ist, wenn sie in einem der Allgemeinheit zugänglichen Bereich droht (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

    hielt nach den Feststellungen des LSG auch wesentlich mit der Absicht zu helfen auf der Standspur an und seine Handlungsweise war auch zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls noch neben möglichen anderen Motiven - Erfüllung der Pflichten als möglicher Unfallbeteiligter und Anerbieten als Zeuge - wesentlich von der Vorstellung bestimmt, einen objektiv bestehenden gefährlichen Zustand für den nachfolgenden Verkehr zu beseitigen bzw M. vor einer drohenden Gefahr für seine Gesundheit bzw sein Leben zu bewahren; dies ist für die Annahme der subjektiven Hilfeabsicht ausreichend (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

    Dabei handelt es sich um eine Tatsachenfeststellung; die Beweiswürdigung steht grundsätzlich im Ermessen des Tatsachengerichts (vgl BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

    Mit seinem Vortrag, es sei mindestens ebenso wahrscheinlich, dass H. zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls keine Hilfeleistungsabsicht gehabt habe, setzt der Beklagte lediglich seine Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG und gibt zu erkennen, dass er sie für überlegen hält; dies ist im Revisionsverfahren jedoch unzulässig (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; s auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu denen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 mwN).

    Mit seinem Vortrag, es sei mindestens ebenso wahrscheinlich, dass H. zum Zeitpunkt des zweiten Unfalls keine Hilfeleistungsabsicht gehabt habe, setzt der Beklagte lediglich seine Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG und gibt zu erkennen, dass er sie für überlegen hält; dies ist im Revisionsverfahren jedoch unzulässig (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31; s auch BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19).

  • BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 76/81
    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Der Unfall des M. war ein Unglücksfall, durch dessen Folgen, die auf der Fahrbahn liegenden Fahrzeugteile und das Erdreich sowie die Ansammlung von Fahrzeugen und Menschen auf dem Standstreifen, einem der Allgemeinheit zugänglichen Bereich, dem nachfolgenden Verkehr auch gerade angesichts der zusätzlichen Behinderung durch Regen und Fahrbahnnässe Gefahren drohten (vgl dazu BSG Urteil vom 15. Juni 1983 - 9b/8 RU 76/81 = USK 83224).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und 97; SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und 26).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu denen der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der innere bzw sachliche Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82 und 97; SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und 26).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Von einem Verstoß gegen Denkgesetze kann dabei nur gesprochen werden, wenn aus den gesamten Gegebenheiten nur eine Folgerung gezogen werden kann, dass jede andere nicht "denkbar" ist und das Gericht die allein denkbare Folgerung nicht gezogen hat (BSG Urteil vom 2. Mai 2001 - B 2 U 18/00 R - mwN).
  • BSG, 06.06.1989 - 12 BK 1/89

    Wiederholte Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BSG, 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R
    Geht es darum, ob bereits gerichtlich vernommene Zeugen nochmals gehört werden müssen, liegt die Entscheidung darüber grundsätzlich im Ermessen des Berufungsgerichts (§§ 153 Abs. 1, 118 Abs. 1 SGG iVm § 398 Abs. 1 Zivilprozessordnung ; vgl BSG SozR 1750 § 398 Nr. 1).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

    Ein Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das eine Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt (BSGE vom 25.1.1973 - 2 RU 55/71 - BSGE 35, 140, 141 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO; BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung -

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Mehrzahl seiner Entscheidungen die gemeine Gefahr als einen Zustand charakterisiert, in dem "nach den objektiven Umständen der Eintritt eines Schadens als wahrscheinlich gelten kann" (zB Urteil vom 11. Dezember 1980 - 2/8a RU 102/78 - USK 80300; Urteil vom 29. September 1992 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R - HVBG-Info 2002, 3598).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 189/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Überschreiten der Fünf-Monats-Frist für

    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 8/02 R).
  • BSG, 29.11.2016 - B 9 V 45/16 B
    Warum dieses Ermessen für das LSG auf null reduziert gewesen und deshalb seine Entscheidung gegen eine erneute Vernehmung verfahrensfehlerhaft gewesen sein sollte, hat die Klägerin nicht dargelegt (vgl BSG Urteil vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R - Juris) .

    Insoweit handelt es sich um einen Beweisantrag ins Blaue hinein, dem das LSG nicht Folge zu leisten brauchte (vgl BSG Urteil vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R - Juris) .

  • LSG Bayern, 27.03.2013 - L 2 U 284/12

    Verkehrsunfall, Versicherungsfall, Unfallversicherung, Anerkennung,

    a) Ein Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt oder hervorzurufen droht (vgl. BSG vom 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R - Juris RdNr. 19 m.w.N.; BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R - Juris RdNr. 22).
  • SG Frankfurt/Main, 21.11.2012 - S 23 U 6/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Ein Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das eine Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt (BSG, Urteil vom 15.06.2010, B 2 U 12/09 R mit Hinweis auf BSGE vom 25.1.1973 - 2 RU 55/71 - BSGE 35, 140, 141 = SozR Nr. 39 zu § 539 RVO; BSG vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2022 - L 21 U 201/19

    Nothilfe - erhebliche gegenwärtige Gefahr

    a) Ein Unglücksfall ist ein plötzlich auftretendes Ereignis, das eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen mit sich bringt oder hervorzurufen droht (vgl. BSG vom 15.06.2010, B 2 U 12/09 R, juris Rn. 19 m.w.N.; BSG vom 10.10.2002, B 2 U 8/02 R, juris Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 17 U 114/04

    Verletzung durch Schuss eines Amokschützen als Arbeitsunfall; Erforderlichkeit

    Deshalb kann Rechtsprechung und Literatur zur Auslegung dieser Vorschrift weiter herangezogen werden (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002, Az: B 2 U 8/02 R, HVBG-Info 2002, 3598).
  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 49/17 B

    Anspruch auf Krankengeld

    Warum dieses Ermessen für das LSG nicht nur aus Klägersicht, sondern auch bei objektiver Betrachtung auf null reduziert gewesen und deshalb die Entscheidung des LSG gegen eine erneute Vernehmung bzw gegen eine persönliche Anhörung verfahrensfehlerhaft gewesen sein sollte, legt die Beschwerdebegründung nicht nachvollziehbar dar (vgl zu den Anforderungen allgemein zB BSG Urteil vom 10.10.2002 - B 2 U 8/02 R - Juris).
  • LSG Bayern, 29.08.2012 - L 17 U 85/10

    Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung

    Eine verfahrensrechtliche Pflicht zu weiteren Ermittlungen besteht nur dann, wenn sich dem Senat solche auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung aufdrängen mussten (vgl hierzu BSG vom 10.10.2002, B 2 U 8/02 R juris Rn 24 und BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2002 - L 2 U 69/01

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2019 - L 18 AS 1512/18

    Anforderungen an die Vereinbarung eines Darlehens bei Einkommensanrechnung im SGB

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2011 - L 10 U 1283/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

  • LSG Hamburg, 06.09.2005 - L 3 U 40/02

    Gewährung von Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 9 U 2404/09
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