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   BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R   

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BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R (https://dejure.org/1998,1719)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R (https://dejure.org/1998,1719)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - B 2 U 9/97 R (https://dejure.org/1998,1719)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit - Wirbelsäulenerkrankung - Stichtag - Aufgabe der Tätigkeit - Arbeitsverhältnis - Versicherungsfall - Eintritt des Versicherungsfalles - Arbeitsunfähigkeit - mißglückter Arbeitsversuch

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Krankenversicherung - Berufskrankheit - Wirbelsäulenerkrankung - Stichtag - Aufgabe der Tätigkeit - Arbeitsverhältnis - Versicherungsfall - Eintritt des Versicherungsfalles -

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufskrankheit - Listenkrankheit - Zwang zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten - Mißglückter Arbeitsversuch - Kausalitätsbeurteilung

  • Judicialis

    RVO § 551 Abs 1; ; BKVO Anl 1 Nr 2108; ; BKVO Anl 1 Nr 2109; ; BKVO Anl 1 Nr 2110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mißglückter Arbeitsversuch im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 580 (Ls.)
  • NZA-RR 1999, 6
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    Der Versicherte muß seine Beschäftigung aber auch tatsächlich und endgültig aufgegeben haben; auf sein Motiv dafür kommt es nicht an (so bereits BSGE 10, 286, 290; vgl auch BSGE 56, 94, 97 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 mwN; Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 34; Koch in Schulin HS-UV § 35 RdNr 44).

    Bei Krankheiten, bei denen die Entschädigungspflicht aufgrund der BKVO noch an besondere Bedingungen - hier die Aufgabe der belastenden Tätigkeit - geknüpft ist, kann der Versicherungsfall nicht eher gegeben sein, als nicht sämtliche in der BKVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind (BSG SozR Nr. 4 zu § 551 RVO; BSGE 56, 94, 97 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 mwN).

    Durch das Tatbestandsmerkmal des Zwanges der Aufgabe der beruflichen Beschäftigung als zusätzliche Voraussetzung einer BK soll in typisierender Weise der Schweregrad der Krankheit beschrieben werden (BSGE 56, 94, 97 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 mwN).

    Weiter hat das Merkmal den Zweck, ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungsleistung zu verhüten (zB BSGE 10, 286, 290; BSGE 56, 94, 97 = BSG SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 mwN; Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 31 mwN).

  • BSG, 30.10.1959 - 2 RU 5/58
    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    Der Versicherte muß seine Beschäftigung aber auch tatsächlich und endgültig aufgegeben haben; auf sein Motiv dafür kommt es nicht an (so bereits BSGE 10, 286, 290; vgl auch BSGE 56, 94, 97 = SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 mwN; Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 34; Koch in Schulin HS-UV § 35 RdNr 44).

    Weiter hat das Merkmal den Zweck, ein Verbleiben des Versicherten auf dem ihn gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlimmerung der Krankheit mit der Folge einer erhöhten Entschädigungsleistung zu verhüten (zB BSGE 10, 286, 290; BSGE 56, 94, 97 = BSG SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 12 mwN; Brackmann/Krasney, aaO, § 9 RdNr 31 mwN).

  • BSG, 29.08.1980 - 8a RU 72/79

    Atemwegserkrankung - Entschädigungsleistung - Hinterbliebene - Schädigende

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    Ob der Zwang zum Unterlassen der bisherigen Tätigkeit medizinisch geboten war, dh deren Fortsetzung wegen der schon eingetretenen Gesundheitsstörungen oder der Gefahr der Verschlimmerung oder des Wiederauflebens der Krankheit aus medizinischer Sicht nicht verantwortet werden konnte, ist im Wege einer nachträglichen objektiven Betrachtungsweise festzustellen (s zB BSG SozR Nr. 4 zu 5. BKVO Anl Nr. 19 und Urteil vom 29. August 1980 - 8a RU 72/79 = Breith 1981, 398; Mehrtens/Perlebach; Die Berufskrankheitenverordnung, Stand Juli 1997, M 5101, Anm 3.1 sowie Keller, aaO, 266, jeweils mwN).

    Erfolgt - wie hier - also die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit in einem Zeitraum, während dessen der Erkrankte arbeitsunfähig ist, so tritt die Tätigkeitsaufgabe am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ein (BSG SozR Nr. 4 zu § 551 RVO; BSGE 50, 187, 189 = SozR 2200 § 589 Nr. 4).

  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 36/91

    Mißglückter Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    In seinen Urteilen vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224f = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 und - 12 RK 34/91) hat der 12. Senat des BSG die Bedenken dagegen bereits aufgeführt und nunmehr klargestellt, daß diese Rechtsfigur jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits- Reformgesetzes (GRG) am 1. Januar 1989 von diesem neuen Recht nicht mehr gedeckt und daher nicht mehr anzuwenden ist (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97 - = HVBG-Info 1998, 446, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und - 12 RK 46/94).
  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 12/84

    Berufskrankheit - Wiederaufleben eines Bronchialasthmas

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    Das Tatbestandsmerkmal des Zwangs zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten setzt in der Regel voraus, daß die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich aufgegeben hat (st Rspr, zB BSG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 70/82 - = HVBG-Rdschr 16/84; BSG Urteil vom 27. November 1985 = 2 RU 12/84 - Breith 1986, 486; s auch Keller SozVers 1995, 264, 266).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 3/97

    Mißglückter Arbeitsversuch seit Inkrafttreten des SGB V

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    In seinen Urteilen vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224f = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 und - 12 RK 34/91) hat der 12. Senat des BSG die Bedenken dagegen bereits aufgeführt und nunmehr klargestellt, daß diese Rechtsfigur jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits- Reformgesetzes (GRG) am 1. Januar 1989 von diesem neuen Recht nicht mehr gedeckt und daher nicht mehr anzuwenden ist (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97 - = HVBG-Info 1998, 446, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und - 12 RK 46/94).
  • BSG, 04.12.1997 - 12 RK 46/94

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - Beschäftigungsverhältnis - Mißglückter

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    In seinen Urteilen vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224f = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 und - 12 RK 34/91) hat der 12. Senat des BSG die Bedenken dagegen bereits aufgeführt und nunmehr klargestellt, daß diese Rechtsfigur jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits- Reformgesetzes (GRG) am 1. Januar 1989 von diesem neuen Recht nicht mehr gedeckt und daher nicht mehr anzuwenden ist (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97 - = HVBG-Info 1998, 446, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und - 12 RK 46/94).
  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 70/82
    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    Das Tatbestandsmerkmal des Zwangs zur Unterlassung aller gefährdenden Tätigkeiten setzt in der Regel voraus, daß die Tätigkeit, die zu der Erkrankung geführt hat, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden soll und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich aufgegeben hat (st Rspr, zB BSG, Urteil vom 20. Oktober 1983 - 2 RU 70/82 - = HVBG-Rdschr 16/84; BSG Urteil vom 27. November 1985 = 2 RU 12/84 - Breith 1986, 486; s auch Keller SozVers 1995, 264, 266).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 34/91

    Arbeitsversuch

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    In seinen Urteilen vom 11. Mai 1993 (BSGE 72, 221, 224f = SozR 3-2200 § 165 Nr. 10 und - 12 RK 34/91) hat der 12. Senat des BSG die Bedenken dagegen bereits aufgeführt und nunmehr klargestellt, daß diese Rechtsfigur jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesundheits- Reformgesetzes (GRG) am 1. Januar 1989 von diesem neuen Recht nicht mehr gedeckt und daher nicht mehr anzuwenden ist (Urteile vom 4. Dezember 1997 - 12 RK 3/97 - = HVBG-Info 1998, 446, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und - 12 RK 46/94).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 05.05.1998 - B 2 U 9/97 R
    Der Versicherungsfall der BK ist eingetreten, wenn alle Tatbestandsmerkmale des § 551 Abs. 1 RVO iVm der betreffenden Nummer der Anlage zur BKV erfüllt sind (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35; Koch in Schulin HS-UV § 35 RdNrn 19ff; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Bd 3, Gesetzliche Unfallversicherung, 1997, 12. Aufl, § 7 RdNr 9).
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 82/76

    Mißglückter Arbeitsversuch - Begriff - Schlechte Gesundheitliche Verfassung -

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 7/18 R

    Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Dies widerspräche dem sozialen Schutzprinzip (vgl § 1 Nr. 2 SGB VII) und dem Gebot der möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte (§ 2 Abs. 2 SGB I; vgl zB Gitter/Nunius in Schulin, Handbuch des SV-Rechts, § 5 RdNr 141 - 143; vgl BSG Urteil vom 5.5.1998 - B 2 U 9/97 R - SozR 3-2200 § 551 Nr. 11 S 31 f) .
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Indem der Senat die Wirksamkeit der Verordnung in mehreren seiner Entscheidungen nicht in Frage gestellt hat, hat er bereits zu erkennen gegeben, daß die BReg nach seiner Auffassung mit der Einführung der BK Nr. 2108 der Anl 1 zur BKVO nicht die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage des § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO überschritten hat (BSGE 75, 51, 56 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 6; BSG SozR 3-5680 Art. 2 Nr. 1; BSG Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 mit Anm von Ricke; BSG SozR 3-2200 § 551 Nr. 11).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 12/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit mit Unterlassungszwang -

    Mit der Forderung nach dem Unterlassen der gefährdenden Tätigkeit ist allerdings grundsätzlich deren Aufgabe auf Dauer oder zumindest auf nicht absehbare Zeit gemeint (vgl BSG SozR 3-5670 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 2 S 8; SozR 3-2200 § 551 Nr. 11; Peter Becker in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2006, § 9 SGB VII RdNr 200; ders: Der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten, Dissertation, Heidelberg 2003, S 136), so dass der in der BKV definierte Tatbestand der BK nicht (mehr) erfüllt ist, wenn eine gefährdende Tätigkeit (wieder) aufgenommen wird.
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