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   VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766   

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https://dejure.org/2014,9253
VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766 (https://dejure.org/2014,9253)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766 (https://dejure.org/2014,9253)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09. April 2014 - B 3 K 13.766 (https://dejure.org/2014,9253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII; Kostenerstattung bei Unterbringung in Pflegefamilie

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12

    Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2013 (Az. 5 C 30/12) wurde der Kläger mit gerichtlichem Schreiben vom 10.03.2014 um Stellungnahme gebeten, ob die Klage aufrechterhalten bleiben soll.

    Das Vorrang-Nachrang-Verhältnis des § 10 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII wie auch des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ist nicht nach dem Schwerpunkt der Leistung, sondern allein nach der Art der mit einer Jugendhilfeleistung konkurrierenden Sozialleistung abzugrenzen (BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 5 C 30/12 - juris).

  • SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3007/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
    Durch die vorgenannte Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. SG Karlsruhe, U.v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12 - LSG Sachsen-Anhalt v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09 - beide juris).

    § 54 Abs. 3 SGB XII begründet bei Betreuung in einer Pflegefamilie die alleinige und ausschließliche Pflicht zur Bewilligung von Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger (vgl. SG Karlsruhe, U. v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12, Rn. 29, juris).

  • VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 12.715

    Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
    Auf die Gründe der Notlage - wie hier des Ausfalls elterlicher Betreuungsleistungen - kommt es nicht an (vgl. BayVGH, B. v. 24.02.2014 - 12 ZB 12.715 - Rn. 34, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09

    Kinder- und Jugendhilfe - Verhältnis zu anderen Leistungen - Abgrenzung zur

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
    Durch die vorgenannte Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. SG Karlsruhe, U.v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12 - LSG Sachsen-Anhalt v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09 - beide juris).
  • VG Bayreuth, 19.02.2010 - B 3 E 10.55

    Weiterleitung durch erstangegangenen Rehabilitationsträger;

    Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
    Ein von der Großmutter der Leistungsberechtigten gestellter Antrag nach § 123 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth gegen den Beklagten auf vorläufige Gewährung von Jugendhilfeleistungen für ihr Enkelkind, blieb erfolglos (Az. B 3 E 10.55 ).
  • Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1341
    Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
    Mit dieser Leistung soll gewährleistet werden, dass behinderte Kinder und Jugendliche mit Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen körperlicher oder kognitiver Art in Pflegefamilien betreut werden können, ohne dass es zu einer geteilten Zuständigkeit zwischen Sozial- und Jugendhilfeämtern kommt (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus - Bundestagsdrucksache 16/1341 - v. 17.6.2009, S. 6).
  • VG Aachen, 03.04.2020 - 1 K 6158/17

    Vollzeitpflege; Eingliederungshilfe; Vorrang; Erstattungsanspruch;

    vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 9. April 2014 - B 3 K 13.766 -, juris; Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK - SGB XII, 2. Auflage 2014, § 54 Rn. 75.
  • SG Aachen, 24.06.2014 - S 20 SO 8/14

    Kostentragung für die Unterbringung eines geistig und körperlich behinderten

    Es genügt also, dass aufgrund einer Prognose die Möglichkeit besteht, dass durch die Pflege in der Familie der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert oder vermieden wird (vgl. hierzu auch: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766).
  • SG Aachen, 28.03.2017 - S 20 SO 30/15

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Unterbringung eines seelisch und

    Es genügt also, dass aufgrund einer Prognose die Möglichkeit besteht, dass durch die Pflege in der Familie der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert oder vermieden wird (vgl. hierzu auch: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766).
  • SG Aachen, 19.05.2015 - S 20 SO 239/13
    Es genügt also, dass aufgrund einer Prognose die Möglichkeit besteht, dass durch die Pflege in der Familie der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert oder vermieden wird (vgl. hierzu auch: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766).
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