Rechtsprechung
VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 3 SGB XII; Kostenerstattung bei Unterbringung in Pflegefamilie
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.06.2013 - 5 C 30.12
Kostenerstattung; Interessenwahrungsgrundsatz; kostenerstattungsrechtlicher …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.06.2013 (Az. 5 C 30/12) wurde der Kläger mit gerichtlichem Schreiben vom 10.03.2014 um Stellungnahme gebeten, ob die Klage aufrechterhalten bleiben soll.Das Vorrang-Nachrang-Verhältnis des § 10 Abs. 4 Satz 1 SGB VIII wie auch des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII ist nicht nach dem Schwerpunkt der Leistung, sondern allein nach der Art der mit einer Jugendhilfeleistung konkurrierenden Sozialleistung abzugrenzen (BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 5 C 30/12 - juris).
- SG Karlsruhe, 30.01.2014 - S 1 SO 3007/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
Durch die vorgenannte Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. SG Karlsruhe, U.v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12 - LSG Sachsen-Anhalt v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09 - beide juris).§ 54 Abs. 3 SGB XII begründet bei Betreuung in einer Pflegefamilie die alleinige und ausschließliche Pflicht zur Bewilligung von Eingliederungshilfe durch den Sozialhilfeträger (vgl. SG Karlsruhe, U. v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12, Rn. 29, juris).
- VGH Bayern, 24.02.2014 - 12 ZB 12.715
Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger bei …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
Auf die Gründe der Notlage - wie hier des Ausfalls elterlicher Betreuungsleistungen - kommt es nicht an (vgl. BayVGH, B. v. 24.02.2014 - 12 ZB 12.715 - Rn. 34, juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2012 - L 8 SO 20/09
Kinder- und Jugendhilfe - Verhältnis zu anderen Leistungen - Abgrenzung zur …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
Durch die vorgenannte Formulierung wird deutlich, dass der Gesetzgeber keine Klarstellung, sondern eine Neuregelung vornehmen wollte (vgl. SG Karlsruhe, U.v. 30.1.2014 - S 1 SO 3007/12 - LSG Sachsen-Anhalt v. 4.12.2012 - L 8 SO 20/09 - beide juris). - VG Bayreuth, 19.02.2010 - B 3 E 10.55
Weiterleitung durch erstangegangenen Rehabilitationsträger; …
Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
Ein von der Großmutter der Leistungsberechtigten gestellter Antrag nach § 123 VwGO beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth gegen den Beklagten auf vorläufige Gewährung von Jugendhilfeleistungen für ihr Enkelkind, blieb erfolglos (Az. B 3 E 10.55 ). - Drs-Bund, 26.04.2006 - BT-Drs 16/1341
Auszug aus VG Bayreuth, 09.04.2014 - B 3 K 13.766
Mit dieser Leistung soll gewährleistet werden, dass behinderte Kinder und Jugendliche mit Funktions- und Fähigkeitsbeeinträchtigungen körperlicher oder kognitiver Art in Pflegefamilien betreut werden können, ohne dass es zu einer geteilten Zuständigkeit zwischen Sozial- und Jugendhilfeämtern kommt (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus - Bundestagsdrucksache 16/1341 - v. 17.6.2009, S. 6).
- VG Aachen, 03.04.2020 - 1 K 6158/17
Vollzeitpflege; Eingliederungshilfe; Vorrang; Erstattungsanspruch; …
vgl. VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 9. April 2014 - B 3 K 13.766 -, juris; Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK - SGB XII, 2. Auflage 2014, § 54 Rn. 75. - SG Aachen, 24.06.2014 - S 20 SO 8/14
Kostentragung für die Unterbringung eines geistig und körperlich behinderten …
Es genügt also, dass aufgrund einer Prognose die Möglichkeit besteht, dass durch die Pflege in der Familie der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert oder vermieden wird (vgl. hierzu auch: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766). - SG Aachen, 28.03.2017 - S 20 SO 30/15
Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für die Unterbringung eines seelisch und …
Es genügt also, dass aufgrund einer Prognose die Möglichkeit besteht, dass durch die Pflege in der Familie der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert oder vermieden wird (vgl. hierzu auch: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766). - SG Aachen, 19.05.2015 - S 20 SO 239/13 Es genügt also, dass aufgrund einer Prognose die Möglichkeit besteht, dass durch die Pflege in der Familie der Aufenthalt in einer vollstationären Einrichtung "abstrakt" verhindert oder vermieden wird (vgl. hierzu auch: VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 09.04.2014 - B 3 K 13.766).