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   BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R   

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https://dejure.org/2009,2336
BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R (https://dejure.org/2009,2336)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R (https://dejure.org/2009,2336)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R (https://dejure.org/2009,2336)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hüftprotektoren keine Hilfsmittel - Merkmale einer drohenden Behinderung - Initiierung der Eintragung von Hilfsmitteln im Hilfsmittelverzeichnis auch vor dem 1. 4. 2007 nur durch den Hersteller

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Hüftprotektoren keine Hilfsmittel; Merkmale einer drohenden Behinderung; Initiierung der Eintragung von Hilfsmitteln im Hilfsmittelverzeichnis auch vor dem 1.4.2007 nur durch den Hersteller; Doppelfunktion des Eintragungsantrags für ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufnahme von Hüftprotektoren in den Leistungskatalog der GKV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Hüftprotektoren als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis

  • Judicialis

    SGB V § 23; ; SGB V § ... 33 Abs 1 S 1; ; SGB V F: 23.06.1997 § 128 S 2; ; SGB V § 135; ; SGB V F: 26.03.2007 § 139 Abs 1 S 2; ; SGB V F: 14.11.2003 § 139 Abs 2 S 1; ; SGB V F: 14.11.2003 § 139 Abs 2 S 5; ; SGB V F: 26.03.2007 § 139 Abs 3 S 1; ; SGB V F: 14.11.2003 § 139 Abs 4; ; SGB V F: 26.03.2007 § 139 Abs 6 S 1; ; SGB V F: 26.03.2007 § 139 Abs 6 S 3; ; SGB IX § 31 Abs 1; ; SGB XI § 40 Abs 1 S 1; ; SGB XI § 78 Abs 2 S 2; ; SGB XI § 78 Abs 2 S 5; ; SGG § 54 Abs 4; ; SGG § 75 Abs 1; ; SGG § 75 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Hüftprotektoren als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    SGB XI § 78 Abs. 2 Satz 2
    Hüftprotektoren sind keine Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Krankenversicherungsrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht

  • hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)

    Hüftprotektoren sind kein Hilfsmittel i.S.d. gesetzlichen Krankenversicherung

  • auw.de (Kurzinformation)

    Hüftprotektoren sind keine Hilfsmittel der GKV

  • auw.de (Kurzinformation)

    GKV muss Wartung von Hilfsmitteln zahlen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Keine präventiven Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fallen Hüftprotektoren als Pflegehilfsmittel in die Leistungspflicht der Pflegekassen oder Heimträger?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.4.2009)

    Hüftprotektoren keine Kassenleistung // BSG lehnt Aufnahme in Hilfsmittelverzeichnis ab

Besprechungen u.ä.

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Entscheidungsbesprechung)

    § 139 SGB V
    Keine präventiven Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherungen (RA Fabienne Diekmann)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 103, 66
  • NZS 2010, 143
  • NZS 2010, 325
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R
    Für die Zeit vor dem 1.1.2004 hatte bereits die Rechtsprechung des erkennenden Senats die Entscheidung der damals zuständigen Spitzenverbände der Krankenkassen als Verwaltungsakt qualifiziert (BSGE 87, 105, 106 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1).

    Da bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 139 SGB V auf die Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis ein Rechtsanspruch besteht, dem Beklagten bei der Entscheidung also kein Ermessen zusteht, konnte die Klage unmittelbar auf die Verpflichtung zur Eintragung gerichtet werden (BSGE 87, 105, 107 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1).

    Der erstinstanzlich gestellte Antrag auf Abweisung der Klage genügt dann dem Vorverfahrenserfordernis, wenn - wie hier - Klagegegner und Widerspruchsstelle identisch sind (BSGE 78, 243, 248 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSGE 87, 105, 108 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 mwN).

    Der Gemeinsame Bundesausschuss ist zu Verfahren über die Eintragung eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV nach § 75 Abs. 2 SGG nur dann notwendig beizuladen, wenn das Hilfsmittel im Rahmen einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt werden soll, zu der sich der Ausschuss bisher nicht positiv geäußert hat (§ 135 SGB V) und deshalb auch ihm gegenüber die Bindungswirkung einer einheitlichen Entscheidung herbeizuführen ist (vgl BSGE 87, 105, 111 f = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1).

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R
    Auch materiell ist sie beschwert, weil die Vertriebsmöglichkeiten im Verhältnis zu den Krankenkassen bzw Pflegekassen als Kostenträger durch die Ablehnung der Eintragung der Hüftprotektoren in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV und das Pflegehilfsmittelverzeichnis praktisch ausgeschlossen sind, auch wenn diese Verzeichnisse keine abschließende Regelung im Sinne einer "Positivliste" für Hilfsmittel darstellen, sondern nur als Entscheidungs- und Auslegungshilfe für die Krankenkassen, die Pflegekassen, die Vertragsärzte und die Gerichte dienen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 17 und 27, stRspr; so auch die Begründung zum Gesetzentwurf des GKV-WSG, BT-Drucks 16/3100, S 150 zu Nr. 116, § 139 SGB V).
  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R
    Der erstinstanzlich gestellte Antrag auf Abweisung der Klage genügt dann dem Vorverfahrenserfordernis, wenn - wie hier - Klagegegner und Widerspruchsstelle identisch sind (BSGE 78, 243, 248 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSGE 87, 105, 108 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus BSG, 22.04.2009 - B 3 KR 11/07 R
    Ihrer Zweckbestimmung nach dienen Hüftprotektoren nicht dem Abfedern der Hüfte gegen unmittelbare Stöße beim Gehen (zB Anstoßen gegen ein Möbelstück oder ein anderes Hindernis), sondern im Falle eines Sturzes der Verringerung des Risikos einer von der Grunderkrankung unabhängigen neuen "Krankheit", zu der auch alle Arten von Frakturen und sonstigen Verletzungen gehören, weil unter "Krankheit" iS der §§ 23 Abs. 1 und 27 Abs. 1 SGB V ganz allgemein ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand verstanden wird, der die Notwendigkeit ärztlicher Heilbehandlung oder (zugleich oder allein) Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (BSG SozR 4-2500 § 137c Nr. 1 mwN, stRspr).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Zur Abgrenzung der Hilfsmittelversorgung zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung von jener zur Vorbeugung gegen eine drohende Behinderung oder gegen die drohende Verschlimmerung einer Behinderung (Ergänzung zu BSG vom 22.4.2009 - B 3 KR 11/07 R = BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22).

    Erforderlich ist ferner, dass nicht irgendeine Form der Behinderung vorstellbar, sondern eine ganz konkrete Art der Behinderung zu erwarten ist, die bei einer bestimmten Erkrankung typischerweise als Folge eintreten kann (BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 25 - Hüftprotektoren) .

    Denn die mit einem Hilfsmittel bezweckte Sturzfolgenprophylaxe bzw Frakturprophylaxe allein ist nicht ausreichend, um den notwendigen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu begründen (BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 25 - Hüftprotektoren) .

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Es geht jeweils um das präventive Abwenden einer nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zukunft und in Form eines ansonsten nicht mehr behebbaren Dauerzustands zu erwartenden konkreten Behinderung als typische Folge einer bestimmten Krankheit so früh wie möglich (vgl bereits BSG Urteil vom 22.4.2009 - B 3 KR 11/07 R - BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 25: konkretes Behinderungsrisiko in sachlicher und zeitlicher Hinsicht; vgl auch BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 RdNr 16 f) .
  • BSG, 08.07.2015 - B 3 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier Continuous Glucosemonitoring System für

    Folgerichtig hat der Senat auch in seiner Entscheidung zu der Hilfsmitteleigenschaft von Hüftprotektoren (BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22) § 135 Abs. 1 SGB V nicht erwähnt, sondern allein geprüft, ob die Versorgung mit Protektoren der Sicherung des Erfolges einer Krankenbehandlung durch Vermeidung der Auswirkungen von Stürzen dient.
  • BSG, 18.12.2018 - B 1 KR 11/18 R

    (Krankenversicherung - Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) - Erprobung einer

    Sie sind unstreitig und nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) Herstellerinnen eines Medizinprodukts (zum Begriff vgl § 137e Abs. 7 S 1 Fall 1 SGB V; 2. Kap § 17 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VerfOGBA; zum Begriff des Herstellers iS von § 139 SGB V in Abgrenzung zum Medizinprodukterecht vgl BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 45; BSG SozR 4-2500 § 139 Nr. 5 RdNr 20 - 23) oder haben in sonstiger Weise als Anbieter des Tests ein wirtschaftliches Interesse an einer Erbringung zulasten der KKn (vgl § 137e Abs. 7 S 1 Fall 2 SGB V; 2. Kap § 17 Abs. 2 Nr. 2 VerfOGBA).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

    Darüber hinaus müsste in diesem Kontext aber auch dargelegt und festgestellt werden, welche für eine allergische Erkrankung typischen, dauerhaften und nicht behebbaren Funktionseinschränkungen in absehbarer Zeit mit Wahrscheinlichkeit im vorliegenden Einzelfall zu befürchten sind (zum Maßstab des § 33 Abs. 1 S 1 Alt 2 SGB V vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 RdNr 17 - Therapiedreirad; BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 25 - Hüftprotektoren).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 2344/19

    Schwerbehindertenrecht - Leistung zur Teilhabe - Träger der Eingliederungshilfe

    Es geht jeweils um das präventive Abwenden einer nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zukunft und in Form eines ansonsten nicht mehr behebbaren Dauerzustands zu erwartenden konkreten Behinderung als typische Folge einer bestimmten Krankheit so früh wie möglich (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 22 Rdnr. 25: konkretes Behinderungsrisiko in sachlicher und zeitlicher Hinsicht; vgl. auch BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 5/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 Rdnrn. 16 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2011 - L 5 KR 105/07

    Krankenversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 9 ff. - Hüftprotektoren) enthält ein Eintragungsantrag nach § 139 SGB V für den Fall seiner Ablehnung stets zugleich einen Eintragungsantrag nach § 78 Abs. 2 SGB XI, sofern der Pflegeaspekt bei einem bestimmten Produkt eine Rolle spielen kann und der Antrag nicht ausdrücklich auf das Hilfsmittelverzeichnis der GKV beschränkt wird.

    Denn die angefochtenen Bescheide umfassen mit ihren ablehnenden Regelungen auch eine hilfsweise beantragte Aufnahme in das Pflegehilfsmittelverzeichnis nach § 78 Abs. 2 SGB XI (BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 11 - Hüftprotektoren).

    Rechtsgrundlage des - in die Zukunft gerichteten (vgl. BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 20 - Hüftprotektoren) - Klagebegehrens ist § 139 Abs. 1 Satz 2 SGB V. Die Regelung entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.07.2007 geltenden § 128 Satz 2 SGB V a.F. Nach § 139 Abs. 1 Satz 2 SGB V sind in dem vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen erstellten und gemäß § 139 Abs. 8 Satz 1 SGB V regelmäßig fortzuschreibenden, systematisch strukturierten Hilfsmittelverzeichnis "von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufzuführen".

    Diese Regelung ist zwar erst durch das GKV-WSG vom 26.03.2007 mit Wirkung vom 01.04.2007 in das Gesetz eingefügt worden, hat aber auch schon für die davor liegenden Zeiträume - und damit auch für die Zeit ab Antragstellung durch die Klägerin - Bedeutung, weil es sich nicht um eine konstitutiv wirkende, sondern um eine klarstellende Regelung handelt (vgl. BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 45 - Hüftprotektoren m.w.N.).

    Dass der Gesetzgeber auch Anträge ausländischer Hersteller berücksichtigt hat, folgt aus der Verpflichtung zur Beifügung der für eine ordnungsgemäße und sichere Handhabung erforderlichen Information in deutscher Sprache (§ 139 Abs. 4 SGB V - vgl. auch BSGE 103, 66 = SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 22, Rdn. 45 - Hüftprotektoren).

  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis

    Diese Regelung ist zwar erst zum 1.4.2007 in das Gesetz eingefügt worden, hat aber auch schon für die davor liegenden Zeiträume Bedeutung; wie der Senat bereits entschieden hat, handelt es sich nicht um eine konstitutiv wirkende, sondern um eine klarstellende Regelung (BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 45) .

    Dass der Gesetzgeber dabei auch an Anträge ausländischer Hersteller gedacht hat, ergibt sich vor allem aus der Verpflichtung zur Beifügung der für eine ordnungsgemäße und sichere Handhabung erforderlichen Informationen in deutscher Sprache (§ 139 Abs. 4 SGB V; so schon BSGE 103, 66 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 22, RdNr 47-48) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2021 - L 14 KR 48/18

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Antrag auf Eintragung eines

    Denn der Eintragungsantrag nach § 139 SGB V enthält für den Fall seiner Ablehnung stets zugleich einen Eintragungsantrag nach § 78 Abs. 2 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), sofern der Pflegeaspekt bei einem bestimmten Produkt - was vorliegend zu bejahen ist - überhaupt eine Rolle spielen kann und der Antrag nicht ausdrücklich auf das Hilfsmittelverzeichnis der GKV beschränkt ist (BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 10).

    Dem steht nicht entgegen, dass dieser Aspekt im streitigen Bescheid nicht ausdrücklich erwähnt ist (vgl. BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 11).

    Ob hinsichtlich der Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis - hier des Produktes ASEPT® Drainage Kit 600ml Flasche (Artikelnummer: P09080003) - die Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 13; Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 21/99 R, juris Rn. 12; Urteil vom 8. Juli 2015 - B 3 KR 6/14 R -, juris Rn. 10) oder die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 28/05 R, juris Rn. 17; Lungstras, in Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl. 2020, § 139 Rn. 30 m.w.N. zum Streitstand) statthaft ist, kann dahinstehen.

    Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob ein Vertriebsunternehmen wie die Klägerin berechtigt sein kann, namens und im Auftrag eines Herstellers einen Aufnahmeantrag nach § 139 SGB V zu stellen (vgl. BSG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - B 3 KR 28/16 B -, juris Rn. 12; Urteil vom 15. März 2012 - B 3 KR 6/11 R -, juris Rn. 19; Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 46; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. Januar 2011 - L 5 KR 105/07 -, juris Rn. 53), hätte die gewillkürte Verfahrensstandschaft bereits im Verwaltungsverfahren erfolgen müssen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2010 - L 9 KR 54/06 -, juris Rn. 24; Groß, in Berchtold, SGG, 6. Aufl. 2021, § 54 Rn. 58; Zeihe, SGb 2002, 714, 715 m.w.N.; vgl. ferner Böttiger, in Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 54 Rn. 54), was vorliegend nicht geschah.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2023 - L 16 KR 111/19

    Krankenversicherung - Hilfsmittel (hier: Motorbewegungsschiene für die passive

    Ob hinsichtlich der Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis - hier des Produktes "ARTROMOT® ACTIVE-K mit Patienten-Chipkarte ausschließlich für den CPM-Betrieb im Mietservice, Art.-Nr. 80.00.070 für die Indikation "Interventionen am Kniegelenk" nach Maßgabe des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. Juni 2019" - die Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl. Bundessozialgericht im Urteil vom 8. Juli 2015 - B 3 KR 6/14 R -, juris Rn. 10 sowie Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 21/99 R -, juris Rn. 12; vgl. auch Urteil vom BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 13 und Urteil vom 8. Juli 2015 - B 3 KR 6/14 R -, juris Rn. 10) oder die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (BSG, Urteil vom 28. September 2006 - B 3 KR 28/05 R, juris Rn. 17; Lungstras in Becker/Kingreen, SGB V, 8. Aufl. 2022, § 139 Rn. 30 m.w.N. zum Streitstand) statthaft ist, kann dahinstehen.

    Auch materiell ist sie beschwert, weil die Vertriebsmöglichkeiten im Verhältnis zu den Krankenkassen bzw. Pflegekassen als Kostenträger durch die Ablehnung der Eintragung der Kniebewegungsschiene in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV praktisch ausgeschlossen sind, auch wenn dieses Verzeichnis keine abschließende Regelung im Sinne einer "Positivliste" für Hilfsmittel darstellt, sondern nur als Entscheidungs- und Auslegungshilfe für die Krankenkassen, die Pflegekassen, die Vertragsärzte und die Gerichte dient (ständige Rspr. des BSG, vgl. nur Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 13; so auch die Begründung zum Gesetzentwurf des GKV-WSG, BT-Drucks 16/3100, S. 150 zu Nr. 116, § 139 SGB V).

    Der GBA ist zu Verfahren über die Eintragung eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis der GKV nach § 75 Absatz 2 SGG nur dann notwendig beizuladen, wenn das Hilfsmittel im Rahmen einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode eingesetzt werden soll, zu der sich der Ausschuss bisher nicht positiv geäußert hat (§ 135 SGB V) und deshalb auch ihm gegenüber die Bindungswirkung einer einheitlichen Entscheidung herbeizuführen ist (vgl. BSG, BSG, Urteil vom 22. April 2009 - B 3 KR 11/07 R -, juris Rn. 17; Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 21/99 R -, juris Rn. 22).

  • SG Freiburg, 17.04.2015 - S 15 AS 3600/13

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - L 4 KR 89/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf eine kontinuierliche Glukosemessung (CGM) im

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 10 KR 17/06

    Hilfe gegen Hausstauballergie

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2015 - L 1 KR 61/11

    Streit um die Aufnahme eines Rollstuhl-Bikes in das Hilfsmittelverzeichnis der

  • BSG, 14.06.2023 - B 3 KR 10/21 R

    Zur Frage, ob ein Vertriebsunternehmen berechtigt sein kann, namens und im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 9 KR 373/13

    Hilfsmittelverzeichnis - Herstellerbegriff - Vertriebsunternehmen

  • LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14

    Anspruch des behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Therapiedreirad durch

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - L 9 KR 62/18

    Hilfsmittel; Galileo®; Vibrationstherapie; Kleinkind; Integrierte Versorgung:

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 18/08

    Eintragung in das Hilfsmittelverzeichnis; Hilfsmitteleigenschaft; sachenrechtlich

  • LSG Hessen, 17.03.2017 - L 7 AS 124/14

    Krankheitsbedingter Ernährungsmehrbedarf aufgrund einer Laktoseintoleranz

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2011 - L 1 KR 304/10

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 1 KR 140/14

    Streit um die Übernahme der Kosten für eine Kopforthesenbehandlung (auch

  • LSG Thüringen, 28.02.2012 - L 6 KR 1202/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad bei Bestehen einer komplexen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 82/11

    Hilfsmittel - Schaumstoffe als Lagerungsunterlage - Aufnahme in das

  • SG Aachen, 18.01.2022 - S 13 KR 333/21

    Versorgung mit einem Liege-Dreirad "L. F.T." der Fa. I. C mit Elektromotor und

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2019 - L 9 KR 504/16

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Streit über Aufnahme von

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
  • SG Berlin, 23.05.2016 - S 81 KR 1778/15

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - Aufnahme eines medizinischen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2014 - L 1 KR 11/12
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - L 4 KR 2457/12
  • SG Aachen, 17.09.2013 - S 13 KR 138/13

    Anspruch eines an Multipler Sklerose und einem Alkoholabhängigkeitssyndrom mit

  • SG Berlin, 08.12.2009 - S 81 KR 1781/07

    Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel - Gemeinsamer

  • SG Berlin, 23.05.2014 - S 166 KR 1739/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelverzeichnis - keine Aufnahme eines Gerätes zur

  • SG Stuttgart, 13.11.2013 - S 23 KR 6965/11

    Kostenübernahme für ein Gerät zur kontinuierlichen Glukosemessung mittels

  • SG Berlin, 15.05.2012 - S 72 KR 500/12

    Krankenversicherung - Eilverfahren - vorläufige Kostenübernahme für einen

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 6011/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.06.2020 - L 16 KR 283/18
  • SG Stuttgart, 19.01.2015 - S 19 KR 4573/12

    Diabetes mellitus - Anspruch auf Versorgung mit einem Gerät zur kontinuierlichen

  • SG Detmold, 22.10.2014 - S 5 KR 85/13
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