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   BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R   

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https://dejure.org/2001,4017
BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R (https://dejure.org/2001,4017)
BSG, Entscheidung vom 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R (https://dejure.org/2001,4017)
BSG, Entscheidung vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R (https://dejure.org/2001,4017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstler - allein vertretungsberechtigter GmbH-Geschäftsführer - Beteiligung an GmbH mit 50 vH - Sprungrevision - Einreichung der Zustimmung des Rechtsmittelgegners per Telefax

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Künstlersozialversicherung - Ausschluß - Geschäftsführer - Arbeitnehmerbeschäftigung - Sprungrevision - Telefax - Schriftformerfordernis

  • Judicialis

    KSVG § 1 Nr 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 88, 1
  • NZS 2001, 547 (Ls.)
  • NZA-RR 2002, 261
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 7/97 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Bemessungsgrundlage -

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Der erkennende Senat hat es bereits in anderem Zusammenhang abgelehnt, die Existenz einer rechtlich selbständigen Gesellschaft aufgrund einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung unberücksichtigt zu lassen (BSGE 82, 107, 109 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12).

    Die rechtliche Unabhängigkeit einer Gesellschaft selbst bei einem - was hier nicht der Fall ist - sie beherrschenden Alleingesellschafter ist in anderen Rechtsbereichen, etwa im Gesellschafts-, Steuer- und Haftungsrecht, unbestritten, obgleich auch dort gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen zwischen beiden Rechtssubjekten bestehen (vgl BSGE 82, 107, 109 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12).

    Das Unternehmen unterliegt nach §§ 24, 25 KSVG auch dann der Abgabepflicht, wenn der Unternehmenszweck nur darin besteht, einen bestimmten Künstler zu vermarkten, der zugleich beherrschender Gesellschafter des Unternehmens ist (BSGE 82, 107, 109 = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Nach den von der Rechtsprechung für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung herausgearbeiteten Grundsätzen sind die tatsächlichen Verhältnisse Grundlage der Beurteilung (BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO; BSGE 83, 246, 251 = 5425 § 1 Nr. 5); zu den tatsächlichen Verhältnissen zählt auch die dem Betroffenen zustehende Rechtsmacht, ohne daß es darauf ankommt, inwieweit er diese im Einzelfall tatsächlich ausübt (BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).

    Die in bezug auf § 1 Nr. 2 KSVG maßgebende Frage, ob der Kläger als Gesellschafter Arbeitgeber neben oder anstelle der GmbH ist, kann aber nicht unter Rückgriff auf die von der Rechtsprechung im Hinblick auf geschäftsführende Gesellschafter entwickelten Grundsätze zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 mwN) beantwortet werden.

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Der bisherigen Rechtsprechung des BSG ist, soweit es um die Verwendung elektronischer Übertragungsformen für Erklärungen geht, die der Schriftform bedürfen, durch die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (GmSOGB 1/98 = NJW 2000, 2340) die Grundlage entzogen worden.

    Maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten Schriftsatzes ist nicht eine beim Absender vorhandene schriftliche Vorlage, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde (GmSOGB 1/98, aaO).

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Die bisherige Rechtsprechung beruhte auf dem Rechtssatz, daß die Zustimmungserklärung unabhängig vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Manipulationsgefahr im Einzelfall generell denselben formalen Anforderungen zu unterwerfen sei, die für die Rechtsmittelschrift selber und andere bestimmende Schriftsätze gelten (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 und 11).
  • BSG, 26.09.1972 - 5 RKnU 21/70
    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Die Anrufung des Großen Senats des BSG ist nicht erforderlich, wenn ein Senat sich - abweichend von der Entscheidung eines anderen Senats dieses Gerichts - in einer Rechtsfrage einer neueren Entscheidung des GmSOGB anschließen will (BSG, Urteil vom 26. September 1972, 5 RKnU 21/70 = BSGE 34, 269, 271 = SozR Nr. 1 zu § 602 Reichsversicherungsordnung ).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Nach den von der Rechtsprechung für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung herausgearbeiteten Grundsätzen sind die tatsächlichen Verhältnisse Grundlage der Beurteilung (BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO; BSGE 83, 246, 251 = 5425 § 1 Nr. 5); zu den tatsächlichen Verhältnissen zählt auch die dem Betroffenen zustehende Rechtsmacht, ohne daß es darauf ankommt, inwieweit er diese im Einzelfall tatsächlich ausübt (BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 8/96

    Nachweis der ordnungsgemäßen Zustimmung zur Sprungrevision

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist die Zustimmung zur Sprungrevision nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist lediglich eine einfache Fotokopie der Zustimmungserklärung vorgelegt wird (vgl zuletzt SozR 3-1500 § 161 Nr. 11).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/95

    Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 S. 3 SGG

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Das Schriftformerfordernis des § 161 Abs. 1 Satz 3 SGG ist allerdings gewahrt, wenn der Revisionskläger den Inhalt des Originalschriftstücks, in dem der Rechtsmittelgegner die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision erteilt, als Telefax an das Revisionsgericht übermittelt (BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 12), was hier nicht der Fall ist.
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 2/98 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Regieassistent - Fernsehen -

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Nach den von der Rechtsprechung für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung herausgearbeiteten Grundsätzen sind die tatsächlichen Verhältnisse Grundlage der Beurteilung (BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO; BSGE 83, 246, 251 = 5425 § 1 Nr. 5); zu den tatsächlichen Verhältnissen zählt auch die dem Betroffenen zustehende Rechtsmacht, ohne daß es darauf ankommt, inwieweit er diese im Einzelfall tatsächlich ausübt (BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).
  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 13/56

    Arbeitnehmereigenschaft - Versicherungsvertreter

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R
    Nach den von der Rechtsprechung für die Abgrenzung von selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung herausgearbeiteten Grundsätzen sind die tatsächlichen Verhältnisse Grundlage der Beurteilung (BSGE 13, 130, 132 = SozR Nr. 20 zu § 165 RVO; BSGE 83, 246, 251 = 5425 § 1 Nr. 5); zu den tatsächlichen Verhältnissen zählt auch die dem Betroffenen zustehende Rechtsmacht, ohne daß es darauf ankommt, inwieweit er diese im Einzelfall tatsächlich ausübt (BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19; SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).
  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar

    Die KSA-Pflicht kann dann zwar im Einzelfall die beauftragte juristische Person als "Zwischenverwerter" treffen, dies ist aber keineswegs der Regelfall (vgl zu den engen Voraussetzungen BSGE 82, 107, 109 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 62 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 f; BSGE 88, 1, 5 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 S 32) .
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 KR 2534/12
    Auch der Geschäftsführer einer GmbH hafte persönlich für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, ohne persönlich als Arbeitgeber angesehen zu werden (BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R).

    Aus der Rechtsprechung des BSG zum KSVG ergebe sich dagegen, dass ein Künstler, der mit 50 % der Geschäftsanteile an einer GmbH beteiligt und allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer sei, nicht Arbeitgeber der Beschäftigen der GmbH und jedenfalls aus diesem Grund nicht von der Versicherungspflicht in der KSVG ausgeschlossen sei (B 3 KR 12/00 R).

    Die Arbeitgeberfunktion des Künstlers bzw. Publizisten steht nicht bereits mit dem Status der Selbständigkeit fest; beides ist nicht ohne Weiteres mit einander verbunden (BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1).

    Es gibt keinen Grund, die Stellung der GbR als Arbeitgeberin der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer nur im Hinblick auf die Künstlersozialversicherung anders zu beurteilen als im Hinblick auf alle anderen Rechtsbereiche (für die GmbH: BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1).

    Die "Zwischenschaltung" einer GbR hat keine unzulässige Umgehung der Vorgaben des KSVG, sondern vielmehr die Verpflichtung zur Abführung der Künstlersozialabgabe zur Folge, die den wirtschaftlichen Vorteil durch die kostengünstige Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung schmälert (BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1).

    Es ist jedoch zwischen dem rechtlichen "Können" nach außen hin gegenüber Dritten und dem rechtlichen "Dürfen" im Innenverhältnis zu unterscheiden (vgl. für die GmbH: BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1, juris-Rn. 21).

    Ein Ausschluss von der Versicherungspflicht nach dem KSVG kann, ohne eine spezielle gesetzliche Grundlage, auch nicht allein mit der fehlenden Schutzbedürftigkeit begründet werden (BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1).

    Der Gesetzgeber hat damit bewusst ein Kriterium eingesetzt, das nicht geeignet ist, alle Künstler von einem Versicherungsschutz auszuschließen, die unter sozialen Aspekten nicht als schutzbedürftig erscheinen; andernfalls hätte er, wie in anderen Zweigen der Sozialversicherung, eine Einkommensgrenze festgesetzt (BSG Urt. v. 13.03.2001 - B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1).

  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung;

    Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (stRspr zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8).
  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Dementsprechend ist nach der dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Rechnung tragenden Rechtsprechung die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in NJW 2000, 2340, unter III.2., m.w.N.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. März 2001 B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1; Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. Januar 2006 L 1 P 14/05, juris).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 6.14

    Sprungrevision, Zustimmung, Zustimmungserklärung, Telefax, Grundsteuer,

    "...Denn es besteht kein Grund, diesen Übermittlungsweg nicht für die Zustimmungserklärung des Gegners und deren Weiterleitung zuzulassen, nachdem auch die Einlegung der Revision selbst per Telefax zulässig ist (stRspr, zu § 161 Abs. 1 SGG, vgl. BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 36/95 - NZS 1998, 152, vom 22. April 1998 - B 9 SB 7/97 R - juris Rn. 17 f., vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R - BSGE 88, 1 , vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R - BSGE 108, 289 Rn. 13 und vom 12. Juli 2012 - B 3 KR 18/11 R - BSGE 111, 200 Rn. 8).
  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, bewirkt die Zwischenschaltung eines selbstständigen Kunstverwerters zwischen Künstlern oder Publizisten und der letzten Vermarktungs- oder Verwertungsstufe nicht den Wegfall der KSA-Pflicht, sondern eine Verlagerung der Abgabepflicht auf diesen Zwischenverwerter (vgl etwa BSGE 82, 107, 109 f = SozR 3-5425 § 25 Nr. 12 S 62 f; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 13 S 68 f; BSGE 88, 1, 5 = SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 S 32) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - L 25 AS 1511/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungseinlegung in elektronischer Form -

    Auch die Weitersendung eines Telefax per Telefax wahrt die Schriftform (vgl. BSG, Urteil vom 13. März 2001 - B 3 KR 12/00 R -, juris Rn. 15).

    Ferner können bestimmende Schriftsätze auch formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 -, BGHZ 144, 160-165; BSG, Urteil vom 13. März 2001, a.a.O.).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Das BSG hat sich wiederholt schon mit § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KSVG befasst, brauchte dabei aber mangels Entscheidungserheblichkeit keine näheren Ausführungen dazu zu machen, wie der Begriff "Verlag" iS des KSVG im Einzelnen zu verstehen ist (vgl BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 15 - Schulbuchverlag; BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 und § 25 Nr. 9 - Musikverlag; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12 und § 24 Nr. 20 - Zeitungsverlag; BSG SozR 3-5425 § 26 Nr. 2 = BSGE 78, 118 - Presse- und Kunstverlag; BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 6 - Romanverlag; BSG SozR 5425 § 2 Nr. 1 - Herausgabe eines Schwimm-Magazins).
  • BFH, 28.01.2014 - VIII R 28/13

    Wahrung der Festsetzungsfrist durch Übersendung eines Steuerbescheids im Wege des

    Dementsprechend ist nach der dem technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation Rechnung tragenden Rechtsprechung die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax in allen Gerichtszweigen uneingeschränkt zulässig (vgl. Beschluss des GmS-OGB in NJW 2000, 2340, unter III.2., m.w.N.; Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. März 2001 B 3 KR 12/00 R, BSGE 88, 1; Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 11. Januar 2006 L 1 P 14/05, juris).
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

    Dafür ist aber nicht entscheidend, wie der selbstständige Künstler oder Publizist sein Unternehmen gesellschaftsrechtlich ausgestaltet, sondern ob er nach § 1 Nr. 2 KSVG mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigt (vgl BSGE 88, 1, 4 ff = SozR 3-5425 § 1 Nr. 6 S 31 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - L 5 KR 91/12

    Künstlersozialabgabepflicht einer Spielwaren GmbH wegen regelmäßiger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - L 5 KR 160/15

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ; Überprüfungsverfahren;

  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 P 14/05

    Wirksamkeit der Kündigung eines privaten Pflegepflichtversicherungsverhältnisses;

  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 R 5168/12
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - L 5 KR 69/04

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer mit 50% Kapitalbeteiligung an

  • SG Oldenburg, 12.01.2006 - S 61 KR 240/02
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