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   BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R   

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BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R (https://dejure.org/2012,15678)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R (https://dejure.org/2012,15678)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 12/11 R (https://dejure.org/2012,15678)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Krankenversicherung; Krankenhaus; Medizinischer Dienst der Krankenversicherung; Anfallen der Aufwandspauschale auch bei Prüfung einer zulässig gestellten Zwischenrechnung; Beauftragung zur Minderung des Abrechnungsbetrages

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 Abs 1 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 2 SGB 5, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - Anfallen der Aufwandspauschale auch bei Prüfung einer zulässig gestellten Zwischenrechnung - Beauftragung zur Minderung des Abrechnungsbetrages

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur Vergütung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Anforderungen an eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung; Voraussetzungen für die Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c SGB V

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - Anfallen der Aufwandspauschale auch bei Prüfung einer zulässig gestellten Zwischenrechnung - Beauftragung zur Minderung des Abrechnungsbetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 275 Abs. 1; SGB V § 275 Abs. 1c
    Vergütung von Krankenhausleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung; Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c SGB V

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 937
  • DB 2012, 16
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die

    Auszug aus BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R
    Ziel der Regelungen des § 275 Abs. 1c SGB V - insbesondere der Sechs-Wochen-Frist (vgl hierzu eingehend das Urteil des Senats vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R -) und der Aufwandspauschale - ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers, den bürokratischen Aufwand und dessen Folgen infolge der Kontrolle von Krankenhausabrechnungen auf Krankenhausseite möglichst gering zu halten.

    Wie der erkennende Senat mit Urteil ebenfalls vom 16.5.2012 (- B 3 KR 14/11 R -) nochmals bekräftigt hat, bestehen im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, Krankenkassen und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen: Auf der ersten Stufe der Sachverhaltserhebung hat das Krankenhaus zunächst alle Angaben nach § 301 Abs. 1 SGB V zu machen, und zwar zutreffend und vollständig.Erschließen sich die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung oder weitere Abrechnungsvoraussetzungen den - medizinisch in der Regel nicht besonders ausgebildeten - Mitarbeitern der Krankenkasse aufgrund der Angaben nach § 301 SGB V oder eines etwaigen Kurzberichts nicht selbst, ist auf der zweiten Stufe der Sachverhaltserhebung ein Prüfverfahren nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V einzuleiten.Danach ist beim MDK eine gutachtliche Stellungnahme einzuholen, wenn die vom Krankenhaus erteilten und ansonsten zur Verfügung stehenden Informationen zur Prüfung insbesondere von Voraussetzung, Art und Umfang der Krankenhausbehandlung nicht ausreichen.

    Die Pflicht zur Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S 3 SGB V kommt nur auf dieser dritten Ebene der Sachverhaltsermittlung in Betracht, wenn also der MDK auf Veranlassung der Krankenkasse Sozialdaten zur Rechnungsprüfung beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs 2 SGB V angefordert hat und es nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages gekommen ist (vgl eingehend das Urteil des Senats vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R -) .

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Auszug aus BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R
    Es obliegt den Krankenkassen, gerade diese Voraussetzungen zu überprüfen und hierzu ggf den MDK einzuschalten (vgl zu diesem Zusammenhang eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 19) .

    Unabhängig vom Ergebnis wird zB keine Aufwandspauschale ausgelöst, wenn es etwa darum geht, im Nachhinein eine vermutete Unterversorgung von Versicherten im Krankenhaus aufzudecken oder die Notwendigkeit ergänzender diagnostischer bzw therapeutischer Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung eines Versicherten abzuklären (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13) .

    Zielt der Prüfantrag auf eine Minderung des Abrechnungsbetrages, führt er zu einem tatsächlichen Prüfaufwand des Krankenhauses (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 16 f) und hat er keinen Erfolg, kann das Krankenhaus grundsätzlich hierfür die Aufwandspauschale beanspruchen (zur Ausnahme unzutreffender, das Prüfverfahren auslösende Rechnung vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 18 ff).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R
    Der Anspruch auf Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V setzt deshalb ua voraus, dass die Behandlung notwendig bzw erforderlich war (vgl dazu und zu den sich daraus ergebenden Anforderungen näher BSG - Großer Senat - BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 15 ff, 27 ff) .
  • BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    e) Die Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c S 2 SGB V besitzt nur für die dritte Ebene der Sachverhaltsermittlung Bedeutung, also für die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs 2 SGB V. "Prüfung" iS von § 275 Abs. 1c S 2 SGB V ist demnach nicht jede Befassung des MDK mit medizinischen Fragen aus Anlass der den Krankenkassen zwingend aufgetragenen Kontrolle von Krankenhausabrechnungen (vgl dazu eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 10) .

    Die Abrechnungsprüfung ist weiterhin eine elementare Aufgabe zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und obliegt den Krankenkassen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3 RdNr 19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 10) .

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Die Klägerin erteilte auch innerhalb der sechswöchigen Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c S 2 SGB V (vgl dazu BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - Juris RdNr 16, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen; BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 109 Nr. 24 vorgesehen; SozR 4-2500 § 275 Nr. 4 RdNr 15; BSGE 102, 181 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 37; SozR 4-2500 § 109 Nr. 16 RdNr 16) dem Beigeladenen den Prüfauftrag (Eingang der Rechnung des Beklagten bei der Klägerin am 29.5.2007, Prüfauftrag erteilt mit Schreiben der Klägerin vom 5.6.2007) .

    § 275 Abs. 1 SGB V verpflichtet die KKn, eben diese Voraussetzungen zu überprüfen und hierzu ggf den MDK einzuschalten (vgl zum Ganzen BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 19; ebenso 3. Senat des BSG: Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - Juris RdNr 10, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen; Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris RdNr 23, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 109 Nr. 24 vorgesehen) .

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2020 - L 4 KR 985/19

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

    In seiner Entscheidung vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 12/11 R - sei das BSG zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen der tatbestandlichen Anbindung der Aufwandspauschale an den Begriff "Minderung des Abrechnungsbetrages" eine Pauschale nicht verlangt werden könne, solange der Krankenkasse eine konkret bezifferte und deshalb der Minderung fähige Abrechnung noch nicht zugegangen sei.

    (1) Für eine die Aufwandspauschale auslösende Prüfung reicht nicht jegliche ergebnislose Rückfrage der Krankenkasse beim Krankenhaus im Zusammenhang mit Krankenhausabrechnungen aus (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 1/10 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 16. Mai 2012 - B 3 KR 12/11 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 13. November 2012 - B 1 KR 10/12 R - juris, Rn. 10).

    Soweit das BSG in ständiger Rechtsprechung und insbesondere auch in den von der Beklagten herangezogenen Urteilen vom 13. November 2012 (a.a.O.) und 16. Mai 2012 (a.a.O.) davon ausgeht, dass für die Auslösung einer Aufwandspauschale ein gezielter Prüfauftrag der Krankenkasse zur Abrechnungsminderung erforderlich ist, legt es ausgehend vom Wortlaut des § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ("Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung") und des § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V ("Minderung des Abrechnungsbetrags") naturgemäß zu Grunde, dass der Krankenkasse zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrags bereits eine Abrechnung der erbrachten Krankenhausleistungen vorliegt, da nur dann ein Prüfauftrag mit dem Ziel einer Minderung gerade des Abrechnungsbetrags in Betracht kommt.

    Entsprechend geht das BSG im Grundsatz davon aus, dass es zur Auslösung einer Aufwandspauschale erforderlich ist, dass das Krankenhaus die erbrachte Leistung bereits abgerechnet hat, zumindest in Form einer Zwischenrechnung (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O., Rn. 12).

    Auch dem Urteil des BSG vom 16. Mai 2012 (a.a.O.) lag eine mehrwöchige stationäre psychiatrische Behandlung zu Grunde, wobei die Versicherte innerhalb von 12 Monaten zum dritten Mal aufgenommen worden war.

    Diese Umstände lägen in der ausschließlichen Verantwortung der Binnenorganisation der Krankenkassen und sei äußerer Erkenntnis in der Regel nicht zugänglich, so dass sie für die Beurteilung der objektiven Ziele einer von der Krankenkasse eingeleiteten MDK-Prüfung keine Bedeutung haben könnten (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O. juris, Rn. 17).

    Den Krankenkassen stehe deshalb die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Krankenhausaufnahmeanzeige und einer ersten Zwischenabrechnung zur Verfügung, innerhalb derer - sachlich tragfähige Gründe für diese frühzeitige Beauftragung des MDK vorausgesetzt - Prüfungen nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, etwa zur Notwendigkeit der stationären Behandlung, ohne die mögliche Kostenfolge des § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V eingeleitet werden könnten (BSG, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O. juris, Rn. 18).

    Ein Fall der oben erwähnten und im Urteil des BSG vom 16. Mai 2012 (a.a.O.) beschriebenen Art, in dem eine frühzeitige Prüfung nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V erfolgt, ohne dass die Kostenfolge des § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V a.F. ausgelöst wird, liegt hier somit nicht vor.

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 10/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Beauftragung des MDK zur Prüfung der

    Wie der erkennende 1. Senat des BSG bereits entschieden hat (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13; ebenso 3. Senat, BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen) , löst nicht jede im Zusammenhang mit einer Krankenhausabrechnung erfolgte ergebnislose Rückfrage der KK beim Krankenhaus die Zahlungspflicht nach § 275 Abs. 1c S 3 SGB V aus.

    Einen Anspruch aus § 275 Abs. 1c S 3 SGB V vermag auch diese Prüfung nicht auszulösen (vgl ebenso BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen).

    Die KK muss den MDK beauftragen, eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben mit dem Ziel, in Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einer Verminderung der in Rechnung gestellten Vergütung zu gelangen, dh eine Verminderung des (möglicherweise) vom Krankenhaus zu hoch angesetzten Abrechnungsbetrages zu erreichen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13; vgl auch BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - Juris RdNr 15 f, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen).

    Zu dieser Prüfung muss der MDK auf Veranlassung der KK Sozialdaten zur Rechnungsprüfung beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs 2 SGB V anfordern (ebenso BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen).

    Dabei geht der erkennende 1. Senat des BSG in Übereinstimmung mit dem 3. Senat des BSG (vgl BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - Juris RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen) im Ergebnis davon aus, dass ein Prüfauftrag regelmäßig gezielt zur Abrechnungsminderung erteilt ist, wenn er sich zumindest auch ganz oder teilweise auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstreckt, für den das Krankenhaus der KK eine Rechnung übersandt hat, und wenn er objektiv zur Folge haben kann, dass diese der KK bereits vorliegende Abrechnung des Krankhauses infolge des Prüfergebnisses gemindert wird.

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 14/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Bauchspeicheldrüsentransplantation -

    (1) Wie der erkennende 1. Senat seiner Rechtsprechung zugrunde legt (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13, 21) und der 3. Senat des BSG bereits mehrfach entschieden hat (vgl nur BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris RdNr 18 ff mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-2500 § 109 Nr. 24 vorgesehen; BSG Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R - Juris RdNr 14 mwN, zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 vorgesehen) , bestehen im Verhältnis zwischen Krankenhäusern, KKn und dem MDK Auskunfts- und Prüfpflichten auf drei Ebenen: Auf der ersten Stufe der Sachverhaltserhebung hat das Krankenhaus zunächst alle Angaben nach § 301 Abs. 1 SGB V zu machen, und zwar zutreffend und vollständig.
  • SG Aachen, 13.09.2016 - S 13 KR 410/15

    Anspruch des Betreibers eines zugelassenen Krankenhauses auf Erstattung von in

    In einer späteren Entscheidung vom 16.05.2012 (B 3 KR 14/11 R, Rz. 22, 23) hat das BSG ergänzend ausgeführt: "e) Die Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c S 2 SGB V besitzt nur für die dritte Ebene der Sachverhaltsermittlung Bedeutung, also für die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs. 2 SGB V. "Prüfung" i.S. von § 275 Abs. 1c S 2 SGB V ist demnach nicht jede Befassung des MDK mit medizinischen Fragen aus Anlass der den Krankenkassen zwingend aufgetragenen Kontrolle von Krankenhausabrechnungen (vgl. dazu eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr. 19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R , RdNr. 10).

    Die Abrechnungsprüfung ist weiterhin eine elementare Aufgabe zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und obliegt den Krankenkassen (vgl. BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3 RdNr.19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R , RdNr. 10).

  • SG Aachen, 14.05.2019 - S 13 KR 533/18

    Erstattung der in einem Krankenhausbehandlungsfall gezahlten Aufwandspauschale

    In einer späteren Entscheidung vom 16.05.2012 (B 3 KR 14/11 R, Rz. 22, 23) hat das BSG ergänzend ausgeführt: "e) Die Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c S 2 SGB V besitzt nur für die dritte Ebene der Sachverhaltsermittlung Bedeutung, also für die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs. 2 SGB V. "Prüfung" i.S. von § 275 Abs. 1c S 2 SGB V ist demnach nicht jede Befassung des MDK mit medizinischen Fragen aus Anlass der den Krankenkassen zwingend aufgetragenen Kontrolle von Krankenhausabrechnungen (vgl. dazu eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr. 19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R , RdNr. 10).

    Die Abrechnungsprüfung ist weiterhin eine elemen-tare Aufgabe zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und obliegt den Kranken-kassen (vgl. BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3 RdNr.19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R , RdNr. 10).

  • LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 28/13

    Fallpauschalen-Abrechnung der Krankenhäuser

    Ziel der Regelungen des § 275 Abs. 1c SGB V - insbesondere der 6-Wochen-Frist (vgl. hierzu eingehend BSG, Urteil vom 16.5.2012 - B 3 KR 14/11 R) und der Aufwandspauschale - ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers, den bürokratischen Aufwand und dessen Folgen infolge der Kontrolle von Krankenhausabrechnungen auf Krankenhausseite möglichst gering zu halten (vgl. hierzu ausführlich BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R, Rn.10, 11 mit Darstellung der Gesetzesbegründung).

    Dementsprechend stellt der 3. Senat des BSG (Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 12/11 R, Rn. 12) im Hinblick auf den Anspruch auf die Aufwandspauschale fest:.

  • SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 487/16

    Erstattung der in einem Krankenhausbehandlungsfall gezahlten Aufwandspauschale

    In einer späteren Entscheidung vom 16.05.2012 (B 3 KR 14/11 R, Rz. 22, 23) hat das BSG ergänzend ausgeführt: "e) Die Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c S 2 SGB V besitzt nur für die dritte Ebene der Sachverhaltsermittlung Bedeutung, also für die Erhebung von Sozialdaten beim Krankenhaus gemäß § 276 Abs. 2 S 1 Halbs. 2 SGB V. "Prüfung" i.S. von § 275 Abs. 1c S 2 SGB V ist demnach nicht jede Befassung des MDK mit medizinischen Fragen aus Anlass der den Krankenkassen zwingend aufgetragenen Kontrolle von Krankenhausabrechnungen (vgl. dazu eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr. 19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R , RdNr. 10).

    Die Abrechnungsprüfung ist weiterhin eine elementare Aufgabe zur Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und obliegt den Krankenkassen (vgl. BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3 RdNr.19; ebenso BSG vom 16.5.2012 - B 3 KR 12/11 R , RdNr. 10).

  • LSG Hessen, 29.11.2012 - L 8 KR 118/10

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Einschaltung des Medizinischen Dienstes der

    Aus dem Wortlaut dieser Norm ergeben sich drei Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf eine Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V. Zwingend ist zunächst, dass der Krankenkasse eine Schluss- oder auch Zwischenrechnung des Krankenhauses vorgelegen hat (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2012, B 3 KR 12/11 R, juris Rn. 15; vgl. dazu auch die Terminsberichte zu den Entscheidungen des BSG vom 13.11.2012, B 1 KR 10/12 R, und vom 22.11.2012, B 3 KR 20/12 R).

    Insoweit ist ohne Bedeutung, ob die Mitarbeiter der Krankenkasse vom Eingang der (Zwischen-)Rechnung bereits Kenntnis hatten oder ob sie dem MDK auch ohne Rechnungsstellung seitens des Krankenhauses einen Prüfauftrag hätten erteilen wollen (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2012, B 3 KR 12/11 R, juris Rn. 17).

  • SG Aachen, 13.09.2016 - S 13 KR 418/15

    Anspruch des Betreibers eines zugelassenen Krankenhauses auf Erstattung von in

  • SG Aachen, 18.07.2017 - S 13 KR 159/17
  • BSG, 22.11.2012 - B 3 KR 20/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - MDK - Aufwandspauschale auch bei der Prüfung

  • SG Aachen, 25.04.2017 - S 13 KR 490/16

    Erstattung der in einem Krankenhausbehandlungsfall gezahlten Aufwandspauschale

  • LSG Hamburg, 21.11.2013 - L 1 KR 125/12
  • SG Aachen, 25.04.2017 - S 13 KR 479/16

    Erstattung einer Aufwandspauschale á 300,00 EUR im Rahmen mehrerer

  • SG Aachen, 22.08.2017 - S 13 KR 164/17
  • SG Aachen, 25.04.2017 - S 13 KR 485/16

    Erstattung der in einem Krankenhausbehandlungsfall gezahlten Aufwandspauschale;

  • SG Aachen, 14.03.2017 - S 13 KR 436/16

    Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung von in 29 Krankenhausbehandlungsfällen

  • SG Aachen, 13.09.2016 - S 13 KR 413/15

    Zahlung einer Aufwandspauschale ohne Minderung des Abrechnungsbetrages für die

  • SG Speyer, 28.07.2015 - S 19 KR 588/14

    (Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausbehandlung - Prüfverfahren durch

  • LSG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - L 5 KR 117/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

  • SG Stralsund, 02.11.2012 - S 3 KR 101/09

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 1 KR 241/13
  • SG Reutlingen, 13.02.2019 - S 1 KR 3118/17

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale

  • SG Magdeburg, 17.02.2023 - S 34 KR 1296/18

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Fälligkeit - Vollständigkeit der

  • SG Stralsund, 10.08.2012 - S 3 KR 181/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Rückforderung der gezahlten Aufwandspauschale

  • LSG Saarland, 19.11.2013 - L 2 KR 7/13

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs

  • LSG Saarland, 19.11.2013 - L 2 KR 11/13

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs

  • SG Hannover, 25.08.2014 - S 2 KR 951/10
  • SG Magdeburg, 25.04.2022 - S 34 KR 619/15

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - kein Erfordernis einer

  • SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 657/12

    Anspruch eines Klinikums auf Vergütung für Leistungen stationärer

  • SG Hannover, 01.03.2013 - S 2 KR 575/12
  • SG Aurich, 19.05.2016 - S 18 KR 188/15
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