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   BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R   

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BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R (https://dejure.org/2004,2004)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R (https://dejure.org/2004,2004)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2004 - B 3 KR 16/03 R (https://dejure.org/2004,2004)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Festbetrag - Klagebefugnis einer Handwerksinnung - Verfassungsmäßigkeit der Festbetragsfestsetzung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufhebung der Festbeträge für Stomaartikel durch die Spitzenverbände der Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Differenzierung nach Dienstleistung und Sachleistung; Festsetzung der Festbeträge; Grundrecht der Berufsfreiheit der Leistungserbringer; Gesetzliche Einführung von Festbeträgen für Arzneimittel; Recht auf Wahrung der Wettbewerbsgleichheit

  • Judicialis

    SGB V § 35; ; SGB V § 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis einer Handwerksinnung gegen die Festsetzung von Festbeträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe auf den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Juni 1995 durch Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95 - entschieden, die Regelung, nach der Festbeträge für Arzneimittel und Hilfsmittel von den Kassenverbänden in Form einer Allgemeinverfügung festzusetzen seien, sei verfassungsgemäß.

    Das BVerfG hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 - 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95 - (BVerfGE 106, 275 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 2) entschieden, dass Arzneimittelhersteller und Hilfsmittellieferanten in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit nicht berührt sind, soweit der Gesetzgeber die Kassenverbände in den §§ 35 und 36 SGB V zur Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel und Hilfsmittel ermächtigt hat.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    b) Auch das aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 12 GG abzuleitende Recht auf Wahrung der Wettbewerbsgleichheit (vgl BVerfGE 82, 209, 223; 86, 28, 37; BSGE 87, 95, 97 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl 2004, Art. 12 RdNr 15) ist nicht verletzt.
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    Sie haben geltend gemacht, die Festbetragsfestsetzung durch Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) statt durch Rechtsverordnung sei mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar, und sich dabei auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Juni 1995 in den Verfahren 3 RK 20/94 (NZS 1995, 502), 3 RK 21/94 und 3 RK 23/94 berufen.
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 55/86

    Verwaltungshandlung - Revision - Berufung

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    Diese Vorschrift ist im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbar (BSG, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 9/4b RV 55/86 - SozR 1500 § 144 Nr. 39 = NVwZ 1989, 901; vgl auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 44a RdNr 3).
  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    b) Auch das aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 12 GG abzuleitende Recht auf Wahrung der Wettbewerbsgleichheit (vgl BVerfGE 82, 209, 223; 86, 28, 37; BSGE 87, 95, 97 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl 2004, Art. 12 RdNr 15) ist nicht verletzt.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    b) Auch das aus Art. 3 Abs. 1 GG iVm Art. 12 GG abzuleitende Recht auf Wahrung der Wettbewerbsgleichheit (vgl BVerfGE 82, 209, 223; 86, 28, 37; BSGE 87, 95, 97 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1; Jarass in Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl 2004, Art. 12 RdNr 15) ist nicht verletzt.
  • BSG, 24.06.1999 - B 11 AL 1/99 R

    Schlechtwettergeld - witterungsbedingter Arbeitsausfall - Bauarbeiten - Beginn -

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    Die Unzulässigkeit der Klage ist ein Verfahrensmangel, der in der Revisionsinstanz fortwirkt, weil die verfahrensrechtliche Grundlage für die Entscheidung in der Sache und damit eine unverzichtbare Prozessvoraussetzung nicht vorhanden ist (BSG SozR 3-4100 § 84 Nr. 2; BSG SozR 1500 § 87 Nr. 6; stRspr; vgl auch Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, Vor § 51 RdNr 13).
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    Die Klagebefugnis fehlt, wenn nach dem Klagevorbringen eine Verletzung derartiger Rechte nicht in Betracht kommt (BSGE 43, 134, 141 = SozR 4100 § 34 Nr. 6; stRspr).
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

    Auszug aus BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R
    Sie haben geltend gemacht, die Festbetragsfestsetzung durch Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) statt durch Rechtsverordnung sei mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar, und sich dabei auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Juni 1995 in den Verfahren 3 RK 20/94 (NZS 1995, 502), 3 RK 21/94 und 3 RK 23/94 berufen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - L 9 KR 530/07

    Krankenversicherung - Festbeträge für Hilfsmittel - Festbetragsfestsetzung -

    Den Klägern fehle es an einer Anfechtungsbefugnis, weil es aus den Gründen der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. November 2004 (Az.: B 3 KR 16/03 R) an einer möglichen Verletzung eigener Rechte mangele.

    Zur Begründung ihrer Berufungen bringen die Kläger vor: Das Urteil des BSG vom 24. November 2004 (Az.: B 3 KR 16/03 R) rechtfertige die Annahme der Unzulässigkeit nicht.

    Denn die Festsetzung von Festbeträgen stellt einen Verwaltungsakt nach § 31 SGB X in Form einer Allgemeinverfügung (§ 31 Satz 2 SGB X) dar (BSG, Urteil vom 24. November 2004, Az.: B 3 KR 16/03 R).

    a) Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24. November 2004, Az.: B 3 KR 16/03 R, veröffentlicht in Juris) haben die Handwerksinnungen u.a. die Aufgabe, die gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern (§ 54 Abs. 1 Satz 1 HwO), und sind daher berechtigt, diese Interessen auch im gerichtlichen Verfahren im Wege der (gesetzlichen) Prozessstandschaft zu verfolgen.

  • BFH, 11.04.2012 - I R 63/11

    Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer

    Dabei kann unbeantwortet bleiben, ob diese Ansicht auf eine analoge Anwendung des § 44a VwGO gestützt werden könnte, nach dem Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden können (vgl. zur entsprechenden Geltung von § 44a VwGO im sozialgerichtlichen Verfahren z.B. Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2004 B 3 KR 16/03 R, Sozialrecht 4-2500 § 36 Nr. 1; zustimmend Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 17. Aufl., § 44a Rz 3).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 16/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - vertragsärztliche Versorgung - Klage des

    Damit steht nicht allein fest, dass Festbetragsfestsetzungen als solche die Berufsfreiheit pharmazeutischer Unternehmen nicht verletzen, weil sie lediglich die Rahmenbedingungen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit betreffen, auf deren unveränderte Beibehaltung kein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch besteht (BSGE 94, 1 = SozR 4-2500 § 35 Nr. 3, RdNr 17; ebenso BSG SozR 4-2500 § 36 Nr. 1 RdNr 8 - zu Festbeträgen für Hilfsmittel) .
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   BSG, 14.08.2003 - B 3 KR 16/03 R   

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BSG, Entscheidung vom 26. August 2003 - B 3 KR 16/03 B (https://dejure.org/2003,41022)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 26.08.2003 - B 3 KR 16/03 B
    3 Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 26.08.2003 - B 3 KR 16/03 B
    4 Denn darüber hinaus fehlt auch jegliche Darlegung der Klärungsbedürftigkeit (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 4 und 13) und der Klärungsfähigkeit von Rechtsfragen.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 26.08.2003 - B 3 KR 16/03 B
    Klärungsbedürftigkeit ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn eine Rechtsfrage bereits höchstrichterlich entschieden ist (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 26.08.2003 - B 3 KR 16/03 B
    3 Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
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