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   BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R   

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BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R (https://dejure.org/2008,2272)
BSG, Entscheidung vom 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R (https://dejure.org/2008,2272)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - B 3 KR 17/07 R (https://dejure.org/2008,2272)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen des Versorgungsauftrags im Abrechnungsverfahren nur bei Nichtigkeit - Zeitpunkt des in Kraft Setzens eines Versorgungsvertrags eines Krankenhauses nicht rückwirkend zu einem vor seiner ...

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Beachtlichkeit von Einschränkungen des Versorgungsauftrags im Abrechnungsverfahren nur bei Nichtigkeit - Zeitpunkt des Inkraftsetzens eines Versorgungsvertrags eines Krankenhauses nicht rüc ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit von Krankenhausbehandlungskosten an ein Krankenhaus durch die gesetzliche Krankenversicherung; Laufzeit eines Krankenhausversorgungsvertrages; Konkretisierung und Begrenzung der mit der Zulassung eines Krankenhauses erlangten ...

  • Judicialis

    SGB V § 108 Nr 3; ; SGB V § 109 Abs 3 S 2; ; SGB X § 58 Abs 1; ; SGB X § 61 S 2; ; BGB § 134; ; BGB § 184; ; BGB § 812; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3; ; SGG § 162

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgungsauftrag eines Krankenhauses, Einschränkungen im Abrechnungsverfahren nur bei Nichtigkeit, Zulässigkeit eines rückwirkenden Inkraftsetzens eines Versorgungsvertrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 154 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Deshalb ist der Anspruch auf Beteiligung an der Versorgung bedarfsgebunden (vgl BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSGE 81, 182 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 5; BSGE 88, 111 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 8).

    Die Zulassung ist daher abhängig von dem konkreten Versorgungsbedarf im Einzugsbereich des an der Teilnahme interessierten Krankenhauses (vgl BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2), auf den bezogen im Zulassungsfall ein konkreter Versorgungsauftrag festzulegen ist.

    In diesem Fall kommt dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsvertrag nicht nur dem Grunde nach statusbegründende Wirkung zu (vgl dazu BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2), sondern er ist auch für die Ausgestaltung der Beteiligung im Einzelnen beachtlich.

    Insoweit hat das BSG bereits entschieden, dass ein Krankenhausträger keinen Anspruch auf rückwirkenden Abschluss eines Versorgungsvertrages hat (Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.1996, BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; ebenso Urteil des 1. Senats vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - GesR 2006, 368) und ein Leistungserbringer nicht rückwirkend eine Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln beanspruchen kann (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 7).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Die Klage ist als Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, weil es sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis handelt, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 14; stRspr).

    Ein Vorverfahren war mithin nicht durchzuführen und die Einhaltung einer Klagefrist nicht geboten (BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4; BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; stRspr).

    Danach ist die Krankenkasse unabhängig von ihrer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Krankenhausbehandlungsleistung durch den Versicherten in einem zugelassenen Krankenhaus iS des § 108 SGB V als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die normativ festgelegten Entgelte zu zahlen, sofern die Versorgung im Krankenhaus erforderlich ist (BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 89, 104 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2; stRspr).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Ebenso ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Feststellung der nachträglichen Aufnahme in einen ersetzten und damit unwirksam gewordenen Krankenhausbedarfsplan nicht mehr möglich (BVerwGE 62, 86 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 2; BVerwG Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 3 und 7).

    Die bedarfsabhängige Beschränkung einer Zulassung zur Krankenhausversorgung ist jedoch in der Rechtsprechung als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der GKV Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7; BVerwGE 62, 86; 72, 38).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG scheidet als Prüfungsmaßstab aus, weil sich die streitige Regelung auf die Art der Berufsausübung und nicht auf das Ergebnis der beruflichen Tätigkeit bezieht (vgl BVerfGE 82, 209, 234).

    Die bedarfsabhängige Beschränkung einer Zulassung zur Krankenhausversorgung ist jedoch in der Rechtsprechung als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der GKV Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7; BVerwGE 62, 86; 72, 38).

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Anspruch auf Teilnahme an der Krankenhausversorgung bestand deshalb nur, wenn keiner dieser Versagungsgründe vorlag (vgl BSGE 51, 126 = SozR 2200 § 371 Nr. 4; BSGE 59, 258 = SozR 2200 § 371 Nr. 5).
  • BSG, 27.01.1981 - 5a/5 RKn 14/79

    Bundesknappschaft - Krankenhausbedarfsplan - Erlaß einesVerwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Anspruch auf Teilnahme an der Krankenhausversorgung bestand deshalb nur, wenn keiner dieser Versagungsgründe vorlag (vgl BSGE 51, 126 = SozR 2200 § 371 Nr. 4; BSGE 59, 258 = SozR 2200 § 371 Nr. 5).
  • BSG, 05.07.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Klage - ermessensfehlerfreie

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Die bedarfsabhängige Beschränkung einer Zulassung zur Krankenhausversorgung ist jedoch in der Rechtsprechung als verfassungsgemäß angesehen worden, weil die bedarfsgerechte und leistungsfähige Krankenversorgung der Bevölkerung sowie sozial tragbare Krankenhauskosten wegen ihrer Auswirkungen auf die Stabilität der GKV Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfGE 82, 209; BSGE 87, 25 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 7; BVerwGE 62, 86; 72, 38).
  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 22/05 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für stationäre Behandlung in nicht

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Insoweit hat das BSG bereits entschieden, dass ein Krankenhausträger keinen Anspruch auf rückwirkenden Abschluss eines Versorgungsvertrages hat (Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.1996, BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; ebenso Urteil des 1. Senats vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - GesR 2006, 368) und ein Leistungserbringer nicht rückwirkend eine Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln beanspruchen kann (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 7).
  • BSG, 15.10.1996 - 3 RK 32/95

    Nachweis der berufspraktischen Erfahrungszeit eines Leistungserbringers im

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Insoweit hat das BSG bereits entschieden, dass ein Krankenhausträger keinen Anspruch auf rückwirkenden Abschluss eines Versorgungsvertrages hat (Urteil des erkennenden Senats vom 29.5.1996, BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; ebenso Urteil des 1. Senats vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - GesR 2006, 368) und ein Leistungserbringer nicht rückwirkend eine Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln beanspruchen kann (BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 7).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 1/03 R

    Krankenhausbehandlung - Verbindlichkeit einer Kostenübernahmeerklärung - mit

    Auszug aus BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 17/07 R
    Danach ist die Krankenkasse unabhängig von ihrer Kostenzusage unmittelbar durch die Inanspruchnahme der Krankenhausbehandlungsleistung durch den Versicherten in einem zugelassenen Krankenhaus iS des § 108 SGB V als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die normativ festgelegten Entgelte zu zahlen, sofern die Versorgung im Krankenhaus erforderlich ist (BSGE 86, 166 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSGE 89, 104 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2; stRspr).
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

  • BSG, 19.11.1997 - 3 RK 6/96

    Anspruch auf Abschluß eines Versorgungsvertrages für ein Spezialkrankenhaus mit

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 18/98 R

    Revisionsgericht - Auslegung - Onkologie-Vereinbarung - Anwendung der

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 9/00 R

    Revisionsgericht - Rüge - Verletzung von Bundesrecht - Berufungsgericht -

  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

  • BSG, 26.04.2001 - B 3 KR 18/99 R

    Revisibilität tatrichterlicher Feststellungen - Bedarfsnotwendigkeit eines

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 14/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ambulante Operation - stationäre Operation -

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Nur soweit bestimmte Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, besteht kein Grund, dem Leistungserbringer trotz der Entlastung der Krankenkasse eine Entschädigung zu versagen (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 mwN) .
  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht worden sind und ob sie für den Versicherten geeignet und nützlich sind (stRspr, vgl zB BSGE 99, 180 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 15, RdNr 16 f mwN; BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 mwN; BSGE 94, 213, 220 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 S 8) .

    Soweit der früher für Krankenhausvergütung zuständige 3. Senat des BSG im Krankenhausbereich eine Ausnahme für "Vorschriften mit reiner Ordnungsfunktion" - bezogen auf den Zulassungsstatus eines Krankenhauses für ambulante Operationen - anerkannt hat (BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29; BSGE 92, 223 RdNr 27 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1 RdNr 26 - für den Anspruch des Krankenhauses nach § 115b SGB V ohne die in Abs. 1 der Regelung vorgesehene Mitteilung) , hält der erkennende, allein für Krankenhausvergütung zuständige Senat hieran nicht mehr fest (vgl auch BSGE 116, 146 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 5, RdNr 11) .

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 KR 23/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Zulassung für eine bestimmte

    Ein Leistungserbringer kann nicht rückwirkend die Zulassung zur Abgabe von Heilmitteln beanspruchen, weil die Zulassungsentscheidung konstitutiven Charakter hat und daher Rechtswirkungen nur für die Zeit ab Zugang der Zulassungsentscheidung entfaltet (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 13, 24; SozR 3-2500 § 124 Nr. 7 S 50 f mwN).

    Hierbei kommt es nicht auf die Schwere des Verstoßes an (vgl stRspr BSG SozR 4-2500 § 129 Nr. 9 RdNr 26 mwN bei pflichtwidriger Abgabe eines Arzneimittels durch einen Apotheker; nachgehend Nichtannahmebeschluss BVerfG vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris; vgl BSGE 106, 303 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 6, RdNr 30 zur vertragswidrigen Abgabe einzelimportierter Fertigarzneimittel; vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 zur Vergütung von Krankenhausleistungen außerhalb des Versorgungsauftrags des Krankenhauses; vgl BSGE 94, 213 RdNr 26 = SozR 4-5570 § 30 Nr. 1 RdNr 23 zum rechtswidrig importierten Arzneimittel) .

    Nur soweit Vorschriften reine Ordnungsfunktion haben, kann etwas anderes gelten (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 29 mwN) .

    Der Senat hat bereits entschieden, dass Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nicht verletzt ist, wenn ein Leistungserbringer für Leistungen außerhalb seiner erteilten Zulassung und außerhalb des anerkannten anspruchsbegründenden Versorgungsauftrags keine Vergütung erhält (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 7 RdNr 32; vgl auch BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13 ua - Juris - zum vollständigen Vergütungsausschluss bei vertrags- und gesetzeswidriger Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheker ) .

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