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   BSG, 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B   

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https://dejure.org/2021,47964
BSG, 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B (https://dejure.org/2021,47964)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B (https://dejure.org/2021,47964)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - B 3 KR 20/21 B (https://dejure.org/2021,47964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Umdeutung eines Rehabilitationantrags in einen Rentenantrag; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung eines Rehabilitationantrags in einen Rentenantrag Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Umdeutung eines Rehabilitationantrags in einen Rentenantrag; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B
    Die Beschwerdebegründung muss erkennen lassen, dass das LSG dem BSG im Grundsätzlichen widersprochen und von den bezeichneten rechtlichen Aussagen des BSG abweichende, dh mit diesen unvereinbare eigene rechtliche Maßstäbe entwickelt hat (vgl zB BSG vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl 2016, 1X.
  • BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur

    Auszug aus BSG, 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B
    Nach dieser ist die Widerspruchsbehörde zur Beseitigung des Fehlens der Ermessensbetätigung im Ausgangsbescheid im und durch das Widerspruchsverfahren auf der Grundlage des § 78 Abs. 1 Satz 1 SGG , wonach auch die Zweckmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen ist, befugt und gehalten ( BSG vom 19.8.2015 - B 14 AS 1/15 R - BSGE 119, 271 = SozR 4-4200 § 12a Nr. 1, RdNr 38; vgl auch Schütze in Schütze, SGB X , 9. Aufl 2020, § RdNr 11) .
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B
    Hierfür ist eine substantielle Auseinandersetzung mit den einschlägigen oberstgerichtlichen Entscheidungen ebenso erforderlich wie die Darlegung, dass sich aus diesen keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergeben (vgl BSG vom 21.1.1993 - 13 BJ 207/92 - SozR 3-1500 § Nr. 8) .
  • LSG Sachsen, 06.01.2023 - L 7 AS 591/22
    Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Nachholung im Vorverfahren (zur Zulässigkeit vgl. z.B. BSG v. 19.10.2021 - B 3 KR 20/21 B - Rn. 7) sind ebenso weder vorgetragen noch erkennbar.
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