Rechtsprechung
   BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7377
BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R (https://dejure.org/2005,7377)
BSG, Entscheidung vom 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R (https://dejure.org/2005,7377)
BSG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - B 3 KR 21/04 R (https://dejure.org/2005,7377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung für einen Therapiebericht; Erstattung eines Therapieberichts über die Behandlung eines Versicherten; Erstattung von Portokosten; Überprüfbarkeit der Auslegung von Landesrecht; Versagung einer Vergütung

  • Judicialis

    SGB V § 112 Abs 2 Satz 1 Nr 1; ; SGB V § 112 Abs 2 Satz 1 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisibilität von Landesrecht, Versagung eines Vergütungsanspruches

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 20/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Notwendigkeit - Dauer - Überprüfung

    Auszug aus BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R
    Damit rügt sie die Verletzung von Recht, das allein im Zuständigkeitsbereich des LSG Nordrhein-Westfalen gilt (vgl zu den rheinland-pfälzischen Landesverträgen nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB V das zur Veröffentlichung in SozR vorgesehene Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 20/03 R).

    Die Auslegung von Landesrecht kann nur daraufhin überprüft werden, ob sie gegen Willkürverbot verstößt oder sonstiges Bundesrecht verletzt (BSG, Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 20/03 R).

  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 11/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Heilmittelerbringers gegen die

    Auszug aus BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R
    Die Rüge einer unzutreffenden Anwendung und Auslegung dieser Verträge mit normativer Wirkung (vgl BSG SozR 3-2500 § 125 Nr. 5, § 124 Nr. 1) betrifft weder die Verletzung von Bundesrecht noch von Landesrecht, das über die Landesgrenzen von Nordrhein-Westfalen hinaus reicht (§ 162 Sozialgerichtsgesetz ).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R
    Revisibilität von Landesrecht ist allerdings auch dann anzunehmen, wenn inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener LSG gelten, etwa wenn Landesrecht zum Zwecke der Vereinheitlichung übereinstimmend erlassen worden ist oder auf bundesgesetzlicher Rahmengesetzgebung beruht (vgl BSGE 56, 45, 50 = SozR 2100 § 70 Nr. 1 mwN; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14).
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

    Auszug aus BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R
    Ist für die Auslegung irrevisibler landesrechtlicher Vorschriften Bundesrecht heranzuziehen, so wird dadurch nicht die Revisibilität des betreffenden Landesrechts begründet (BSGE 55, 115, 116 = SozR 1500 § 162 Nr. 17 S 13; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl 2002, § 162 RdNr 5b mwN).
  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Ausreichend ist dafür nicht schon, dass inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener LSGe gelten; das Landesrecht muss vielmehr bewusst zum Zwecke der Vereinheitlichung übereinstimmend erlassen worden sein oder auf bundesgesetzlicher Rahmengesetzgebung beruhen (vgl dazu zB BSG, Urteil vom 8.9. 2009 - B 1 KR 11/09 R - RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG, Urteil vom 20.1. 2005 - B 3 KR 21/04 R - USK 2005-96).
  • BSG, 12.05.2021 - B 11 AL 6/20 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Rechtsreferendar - Zweites Juristisches

    Auch wenn das Landesrecht im Übrigen unterschiedlich ausgestaltet ist, ist es danach für die Revisibilität ausreichend, wenn verschiedene - nicht alle - Länder inhaltsgleiche Vorschriften haben (BSG vom 14.6.2018 - B 9 BL 1/17 R - BSGE 126, 63 = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 4, RdNr 10; vgl auch BSG vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - juris RdNr 17) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 14/16 R

    Krankenversicherung - Physiotherapeut - manuelle Therapie - Ausschluss der

    Für damit inhaltlich übereinstimmende Regelungen im Rahmenvertrag, die bundesweit geltendem Regelungswerk folgen, ist auch eine bundesweit einheitliche Auslegung geboten; dies gilt regelmäßig, wenn ein entscheidungserheblicher Inhalt bewusst und nicht lediglich zufällig mit außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts geltenden anderen Regelungen übereinstimmt (vgl zu diesem zur Revisibilität führenden Gesichtspunkt allgemein zB: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 5a mwN; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 19 mwN; BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - Juris RdNr 17 mwN = USK 2005-96) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 24/15 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - Weiterbildungserfordernis für

    Für damit inhaltlich übereinstimmende Regelungen im Rahmenvertrag, die bundesweit geltendem Regelungswerk folgen, ist auch eine bundesweit einheitliche Auslegung geboten; dies gilt regelmäßig, wenn ein entscheidungserheblicher Inhalt bewusst und nicht lediglich zufällig mit außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts geltenden anderen Regelungen übereinstimmt (vgl zu diesem zur Revisibilität führenden Gesichtspunkt allgemein zB: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 5a mwN; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 19 mwN; BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - Juris RdNr 17 mwN = USK 2005-96) .
  • BSG, 11.05.2023 - B 1 KR 14/22 R

    (Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung mit einem

    Hierfür liegen weder Feststellungen des LSG vor, noch hat die Beklagte insoweit die Verletzung revisiblen Rechts hinreichend bezeichnet (§ 164 Abs. 2 Satz 3 SGG; vgl dazu BSG vom 15.11.1983 - 1 S 10/82 - BSGE 56, 45, 50 f = SozR 2100 § 70 Nr. 1 S 7; BSG vom 25.7.1985 - 7 RAr 108/83 - juris RdNr 15; BSG vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - juris RdNr 17) .
  • BSG, 16.03.2017 - B 3 KR 15/16 R

    Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie;

    Für damit inhaltlich übereinstimmende Regelungen im Rahmenvertrag, die bundesweit geltendem Regelungswerk folgen, ist auch eine bundesweit einheitliche Auslegung geboten; dies gilt regelmäßig, wenn ein entscheidungserheblicher Inhalt bewusst und nicht lediglich zufällig mit außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts geltenden anderen Regelungen übereinstimmt (vgl zu diesem zur Revisibilität führenden Gesichtspunkt allgemein zB: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 5a mwN; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 19 mwN; BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - Juris RdNr 17 mwN = USK 2005-96) .
  • BSG, 30.09.2020 - B 6 KA 5/19 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein - gesamtvertragliche

    Wenn für die Auslegung irrevisibler landesrechtlicher Vorschriften Bundesrecht heranzuziehen ist, so wird dadurch nicht Revisibilität des betreffenden Landesrechts begründet (BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - mwN) .
  • BSG, 15.03.2017 - B 3 KR 24/15 R

    Erlaubnis zur Abgabe und Abrechnung von Leistungen der manuellen Therapie

    Für damit inhaltlich übereinstimmende Regelungen im Rahmenvertrag, die bundesweit geltendem Regelungswerk folgen, ist auch eine bundesweit einheitliche Auslegung geboten; dies gilt regelmäßig, wenn ein entscheidungserheblicher Inhalt bewusst und nicht lediglich zufällig mit außerhalb des Bezirks des Berufungsgerichts geltenden anderen Regelungen übereinstimmt (vgl zu diesem zur Revisibilität führenden Gesichtspunkt allgemein zB: Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 162 RdNr 5a mwN; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 19 mwN; BSG Urteil vom 20.1.2005 - B 3 KR 21/04 R - Juris RdNr 17 mwN = USK 2005-96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht