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   BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R   

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BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R (https://dejure.org/2008,4296)
BSG, Entscheidung vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R (https://dejure.org/2008,4296)
BSG, Entscheidung vom 20. November 2008 - B 3 KR 25/07 R (https://dejure.org/2008,4296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - privater Unternehmer - Gleichbehandlung - öffentliche Rettungsdienste und Hilfsorganisationen

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Vergütung; Krankentransportleistung; privater Unternehmer; Gleichbehandlung; öffentliche Rettungsdienste und Hilfsorganisationen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Krankentransportleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung - Zulässigkeit der Gleichbehandlung privater Unternehmer gegenüber öffentlichen Rettungsdienste und Hilfsorganisationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Krankentransportleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Zulässigkeit der Gleichbehandlung privater Unternehmer gegenüber öffentlichen Rettungsdienste und Hilfsorganisationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Illusion vom freien Spiel der Kräfte - Hilfsmittelverträge mit Krankenkassen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Drittens gilt schließlich unabhängig von §§ 19 bis 21 GWB das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 17.7. 2008 - B 3 KR 23/07 R -, RdNr 22, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, zu § 132 SGB V).

    b) Bei der gesetzlichen Anordnung der entsprechenden Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB handelt es sich um eine Teil-Rechtsgrundverweisung (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 17.7. 2008 - B 3 KR 23/07 R -, RdNr 40, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    Diese Rechtsprechung kann auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden (vgl Urteil des Senats vom 17.7. 2008 - B 3 KR 23/07 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen - zu § 132 SGB V).

    Auch könnte das Willkürverbot verletzt sein, wenn eine Krankenkasse mit einzelnen Leistungserbringern Vergütungsverhandlungen führt und andere ohne sachlichen Grund schon aus Verhandlungen ausschließen würde (vgl BSG, Urteil vom 17.7. 2008 - B 3 KR 23/07 R -, RdNr 65, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 5/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Rettungsfahrten eines privaten

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Nach der Auslegung dieses Gesetzes durch das LSG, die mit den Ausführungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 10.4.2008 (- B 3 KR 5/07 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen) übereinstimmt, gelten in Nordrhein-Westfalen landesrechtliche Vergütungsregelungen nur für den öffentlichen Rettungsdienst.

    Dementsprechend kann bei der Wertbestimmung von Krankentransportleistungen privater Unternehmer nicht auf in landesrechtlichen Gebührensatzungen für das öffentliche Rettungswesen niedergelegte Sätze zurückgegriffen werden, weil es insoweit an der notwendigen objektiven Vergleichbarkeit fehlt (vgl BSG, Urteil vom 10.4. 2008 - B 3 KR 5/07 R - RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Dem folgend ist es nicht Aufgabe der Gerichte, in den betreffenden Konstellationen nach Art von Schiedsstellen die angemessene Vergütung festzusetzen (so bereits Urteil des Senats vom 24.1. 1990, BSGE 66, 159, 162 f = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1 S 5).

    Gleichwohl findet eine Rechtskontrolle dahin statt, ob die Krankenkassen die Grenzen des ihnen eingeräumten Verhandlungsspielraums missbrauchen und den Leistungserbringern Konditionen aufzwingen, die mit ihrer Stellung als öffentlich-rechtlich gebundene Träger unvereinbar sind (so bereits die Senatsentscheidung vom 24.1. 1990, aaO).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Dafür spricht bereits - ohne dass es hier einer abschließenden Festlegung bedarf - die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 16.3.2004 (C-264/01 - DVBl 2004, 555), in der die Krankenkassen bei der Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen nicht als Unternehmen iS der Art. 81 ff EGV eingeordnet worden sind.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Prüfungsmaßstab dafür ist, ob Ärzte der betreffenden Fachrichtung "generell nicht in der Lage gewesen wären, bei einer mit vollem persönlichen Einsatz und unter optimaler wirtschaftlicher Praxisausrichtung ausgeübten vertragsärztlichen Tätigkeit existenzfähige Praxen zu führen" (vgl BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 140 f mwN).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Dazu prüft das BVerfG ua, ob die Vergütungsregelung eine wirtschaftliche Existenz generell nicht ermöglicht (Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95 ua -, BVerfGE 101, 331, 350 f zur Vergütung von Berufsbetreuern).
  • BVerwG, 21.05.1996 - 3 N 1.94

    Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Dabei ist - wie bereits erwähnt - gemäß § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB V auch der Grundsatz der Beitragssatzstabilität (§ 71 Abs. 1 bis 3 SGB V) zu berücksichtigen, der für Gebührensatzungen nach Landesrecht aber gerade nicht gilt (BVerwG, Beschluss vom 21.5. 1996 - 3 N 1/94 -, BVerwGE 101, 177 = Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 6).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 20/07 R

    Krankenversicherung - Annahme einer Krankenhausbehandlung auf psychiatrischem

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Soweit Zahlungsbegehren konkret beziffert werden können, was für abgeschlossene Zeiträume in aller Regel möglich ist, ist für die Tatsacheninstanzen eine Bezifferung der Forderung auch grundsätzlich erforderlich, um die Auseinandersetzung der Beteiligten über einen streitigen Zahlungsanspruch abschließend zu klären und einen denkbaren Folgeprozess über die Höhe des Anspruchs zu vermeiden (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG, Urteil vom 10.4. 2008 - B 3 KR 20/07 R -, RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Ein Auswahlermessen oder eine am Bedarf orientierte Zulassungskompetenz besteht insoweit nicht; das hat der Senat als mit den Grundrechten der Leistungserbringer aus Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG unvereinbar angesehen (vgl Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 32/94 -, BSGE 77, 119, 122 ff = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1 S 4 ff).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R
    Soweit Zahlungsbegehren konkret beziffert werden können, was für abgeschlossene Zeiträume in aller Regel möglich ist, ist für die Tatsacheninstanzen eine Bezifferung der Forderung auch grundsätzlich erforderlich, um die Auseinandersetzung der Beteiligten über einen streitigen Zahlungsanspruch abschließend zu klären und einen denkbaren Folgeprozess über die Höhe des Anspruchs zu vermeiden (BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1; BSG, Urteil vom 10.4. 2008 - B 3 KR 20/07 R -, RdNr 11, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 26/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege -

    Das den KKn zur Versorgung ihrer Versicherten auferlegte Gebot darauf zu achten, dass die Leistungen wirtschaftlich und preisgünstig erbracht werden, wäre andererseits hinfällig, bestünde ein genereller Anspruch der Anbieter der Leistungen, diese zur jeweils am Markt anzutreffenden höchsten Vergütungsvereinbarung der betroffenen KKn abrechnen zu dürfen (vgl Senatsurteile vom 17.7.2008 - BSGE 101, 142, 146 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4, RdNr 19; vom 20.11.2008 - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 32).
  • SG Dresden, 18.10.2017 - S 15 KR 547/14

    Verpflichtung der Krankenkasse auf Abschluss einer Entgeltvereinbarung unter

    Ihr geht einer Zahlungsklage für abgeschlossene Zeiträume aus der Vergangenheit nicht vor, weil diese sich ausschließlich gegen die angeschlossenen Mitgliedskassen als alleinige Zahlungsschuldner zu richten hätte und nicht gegen die Beklagte als deren Dachverband (vgl. BSG, Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KR 25/07 R -, SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 = juris Rn. 17).

    Die Klägerin hat die Angebote der Beklagten auf höhere Entgelte zum 01.05.2014 bzw. 01.01.2015 nicht schriftlich angenommen; auch ein konkludenter endgültiger Vertragsabschluss scheidet aus, weil die Klägerin stets an ihrem Begehren auf noch höhere Vergütung festgehalten hat und somit lediglich von einer vorläufigen Preisvereinbarung auszugehen ist (vgl. auch BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, juris Rn. 20).

    Damit wäre jeder Preiswettbewerb ausgeschaltet (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 = juris Rn. 32).

    Soweit der Gesetzgeber auf eine hoheitliche Festsetzung der Vergütung, etwa durch eine Schiedsstelle, verzichtet, gibt er zu erkennen, dass auch eine gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Vergütung ausscheidet (BSG, a.a.O., st.Rspr. des BSG: vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 = juris Rn. 33).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - (juris Rn. 35) dazu ausgeführt, solche Grenzen ergäben sich seit der Änderung des § 69 SGB V durch das GKV-WSG vom 26.03.2007 (BGBl I 378) gemäß dessen Satz 2 in der ab dem 01.04.2007 geltenden Fassung erstens aus den §§ 19 bis 21 GWB.

    Danach kann der geltend gemachte Anspruch bestehen, wenn der Leistungserbringer dem Grunde nach zur Teilnahme an der Versorgung - hier mit Krankentransportleistungen - berechtigt ist, wenn seinem Vergütungsverlangen keine vertraglichen Hindernisse und wenn die Weigerung der Krankenkasse, mit dem Leistungserbringer eine Vergütungsvereinbarung nach seinem Angebot abzuschließen, eine der vorgenannten materiellen Grenzen ihrer Verhandlungsmacht verletzt (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - juris Rn. 36).

    Im Gegensatz zu der bis 31.12.2010 und damit bei der Entscheidung des BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - (a.a.O.) zu berücksichtigenden geltenden Rechtslage gilt gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 SGB V in der seit 01.01.2011 geltenden Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung [AMNOG] vom 22.12.2010 das im GWB geregelte materielle Kartellrecht nicht (mehr) für Verträge und sonstige Vereinbarungen von Krankenkassen oder deren Verbände mit Leistungserbringern, zu deren Abschluss die Krankenkassen oder deren Verbände gesetzlich verpflichtet sind.

    In diesem Fall ist zu prüfen, ob eine Vergütung nur in Höhe der von der Beklagten angebotenen Entgelte eine wirtschaftliche Existenz generell nicht ermöglicht (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, in juris; BSG, Urteile vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R - BSGE 101, 142-160 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4, und vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, SozR 4-2500 § 133 Nr. 3).

    Zudem kommt es nicht auf die Rentabilität im Einzelfall an, sondern nur darauf, ob ein privates Krankentransportunternehmen bei guter Organisation und wirtschaftlicher Betriebsführung im Allgemeinen mit der Vergütung auskommen kann (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 = juris Rn. 59).

    Für den - hier vorliegenden - "nicht qualifizierten" Krankentransport sind Taxi- und Mietwagenunternehmen geeignet, die nach dem PBefG zugelassen sind (BSG, Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 32/94; BSG; Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R; Hessisches LSG, Beschluss vom 27.03.2014 - L 8 KR 27/13 B ER -, juris).

    Damit wäre jeder Preiswettbewerb ausgeschaltet (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, a.a.O. Rn. 32).

    Deswegen besteht ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags, soweit die üblichen Preise nicht überboten werden (BSG, Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 32/94 - BSGE 77, 119; BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07; LSG Thüringen, Urteil vom 22.01.2004 - L 6 B 34/03 KR; LSG Hessen, Beschluss vom 27.03.2014 - L 8 KR 27/13 B ER - juris Rn. 35).

    Für die Vergangenheit ist der Feststellungsantrag unzulässig, denn das Begehren kann durch eine der Feststellungsklage vorgehende Zahlungsklage einfacher erreicht werden (Subsidiarität der Feststellungsklage; so auch BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, juris Rn. 17), insofern fehlt es an einem Feststellungsinteresse (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R -, juris Rn. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19

    Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der

    Vielmehr findet lediglich eine Rechtskontrolle statt, ob der Leistungsträger die Grenzen des ihm vom Gesetzgeber eingeräumten Verhandlungsspielraums missbraucht und dem Leistungserbringer Konditionen aufgezwungen hat, die mit seiner Stellung als öffentlich-rechtlich gebundener Träger unvereinbar sind (Anschluss an BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 34; BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 19).

    Wenn in dem betreffenden Regelungsbereich kein Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren vorgesehen ist, wie es in anderen Bereichen des Leistungserbringerrechts der Fall ist, nimmt der Gesetzgeber einen vertragslosen Zustand in Kauf (Wehrhahn, NDV 2007, 364 ff., 366 f.; BSG, Urteil vom 17.02.2022, B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 33; BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R, juris Rn. 26; BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3 RK 11/88, juris Rn. 26).

    Denn darin läge ein systemwidriger Eingriff in eine Konzeption, die von der Einschätzung getragen wird, dass die Vertragspartner imstande sind, ausgewogene und interessengerechte Lösungsansätze zu vereinbaren (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 32-34, BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 13).

    Vielmehr muss nach Auffassung des Senats in Fällen wie dem vorliegenden lediglich eine Rechtskontrolle stattfinden, ob der Rehabilitationsträger die Grenzen des ihm eingeräumten Verhandlungsspielraums missbraucht und den Leistungserbringern Konditionen aufgezwungen hat, die mit seiner Stellung als öffentlich-rechtlich gebundene Träger unvereinbar sind (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 34; BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 19).

    Ob eine Verletzung dieser Grenzen im Einzelfall einen Kontrahierungszwang begründet (so BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 36, für den Fall, dass nach den konkreten Umständen des Einzelfalls anders als durch Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu dem vom Leistungserbringer unterbreiteten Angebot ein rechtskonformes Verhalten des Trägers nicht möglich ist), kann hier dahinstehen.

    Dabei ist zu prüfen, ob die Vergütungsregelung eine wirtschaftliche Existenz generell nicht ermöglicht (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 58, unter Hinweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95, juris).

    Prüfungsmaßstab dafür ist, ob Leistungserbringer generell nicht in der Lage gewesen wären, bei einer mit vollem Einsatz und unter optimaler wirtschaftlicher Ausrichtung ausgeübten Tätigkeit existenzfähige Einrichtungen zu führen (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 58, unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R, juris; BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R, juris; BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 20).

    Hierauf und nicht auf die Rentabilität im Einzelfall kommt es für die unterste Vergütungsgrenze indes an (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 59; BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 21).

    Auch könnte das Willkürverbot verletzt sein, wenn ein Leistungsträger mit einzelnen Leistungserbringern Vergütungsverhandlungen führt und andere ohne sachlichen Grund schon aus Verhandlungen ausschließen würde (BSG, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 60; BSG, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R, juris Rn. 65; BSG, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 23).

  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 25/15 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Das den Krankenkassen zur Versorgung ihrer Versicherten auferlegte Gebot darauf zu achten, dass die Leistungen wirtschaftlich und preisgünstig erbracht werden, wäre andererseits hinfällig, bestünde ein genereller Anspruch der Anbieter der Leistungen, diese zur jeweils am Markt anzutreffenden höchsten Vergütungsvereinbarung der betroffenen Krankenkassen abrechnen zu dürfen (vgl Senatsurteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 23/07 R - BSGE 101, 142, 146 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4, RdNr 19; vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 32).
  • BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen privater

    Die Berufung (nur) des Klägers hiergegen und die Klage der erst im Berufungsverfahren beigetretenen Klägerin blieben erfolglos: Nach den in der Rechtsprechung zum Marktmodell entwickelten Maßstäben hätten sie weder Anspruch auf höhere Vergütung für in der Vergangenheit durchgeführte Krankentransporte noch auf Abschluss entsprechender Vereinbarungen (Hinweis auf BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3) ; die für andere ortsnahe private Krankentransportunternehmen vereinbarten Entgelte unterschieden sich nicht wesentlich von den Angeboten der Beklagten hier (Urteil vom 17.10.2019) .

    Soweit der Gesetzgeber auf ein Schiedsverfahren zur Vergütungsfestsetzung verzichtet hat, hat er nach dieser Senatsrechtsprechung zu erkennen gegeben, dass auch eine gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Vergütung ausscheidet (vgl BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 33 mwN; vgl ebenso zur Haushaltshilfe in Abgrenzung zur häuslichen Krankenpflege BSG vom 17.7.2008 - B 3 KR 23/07 R - BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4, RdNr 20; vgl auch zur prozessualen Lage bei einem gescheiterten Schiedsspruch BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 26/15 R - BSGE 121, 243 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 10, RdNr 21 ff) .

    b) Dass schließlich im Sinne der vom Senat in seiner Rechtsprechung bereits aufgezeigten Maßstäbe etwas anderes gilt, weil die Beklagte die Grenzen des ihr eingeräumten Verhandlungsspielraums missbraucht und den Klägern Konditionen aufgezwungen hätte, die mit ihrer Stellung als öffentlich-rechtlich gebundener Träger unvereinbar sind (vgl BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 34 mwN) , ist ausgehend von den Feststellungen des LSG ebenfalls nicht zu erkennen; dafür haben sich über den gesamten Verlauf des Verfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte ergeben.

    Vielmehr steht die den Klägern zugestandene Vergütung in Übereinstimmung mit der dargestellten gesetzlichen Regelungskonzeption, dass ein Versorgungsbedarf mit privaten Krankentransportleistungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes im Marktwettbewerb von möglichst preisgünstigen Leistungserbringern gedeckt wird und dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden (vgl BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 39) .

    Soweit Unterschiede in der Vergütung zwischen Krankentransportunternehmen bestehen, verletzen diese nicht das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG als äußerste Grenze des den Krankenkassen eingeräumten Verhandlungsspielraums, das den Krankenkassen eine willkürlich ungleiche Vergütung vergleichbarer Leistungen verbietet (zu dieser Grenze näher BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 60-61 mwN) .

    Sehen sich Anbieter dabei einem unzulässigen Preisdiktat ausgesetzt, sind sie davor durch die vom Senat in der Entscheidung vom 20.11.2008 aufgezeigten Grenzen geschützt (BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 34) .

  • BSG, 17.02.2022 - B 3 KR 14/20 R

    Festlegung der Entgelte für Krankentransportfahrten für die Versorgung mit

    Die Berufung (nur) des Klägers hiergegen und die Klage der erst im Berufungsverfahren beigetretenen Klägerin blieben erfolglos: Nach den in der Rechtsprechung zum Marktmodell entwickelten Maßstäben hätten sie weder Anspruch auf höhere Vergütung für in der Vergangenheit durchgeführte Krankentransporte noch auf Abschluss entsprechender Vereinbarungen (Hinweis auf BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3) ; die für andere ortsnahe private Krankentransportunternehmen vereinbarten Entgelte unterschieden sich nicht wesentlich von den Angeboten der Beklagten hier (Urteil vom 17.10.2019) .

    Soweit der Gesetzgeber auf ein Schiedsverfahren zur Vergütungsfestsetzung verzichtet hat, hat er nach dieser Senatsrechtsprechung zu erkennen gegeben, dass auch eine gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Vergütung ausscheidet (vgl BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 33 mwN; vgl ebenso zur Haushaltshilfe in Abgrenzung zur häuslichen Krankenpflege BSG vom 17.7.2008 - B 3 KR 23/07 R - BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4, RdNr 20; vgl auch zur prozessualen Lage bei einem gescheiterten Schiedsspruch BSG vom 23.6.2016 - B 3 KR 26/15 R - BSGE 121, 243 = SozR 4-2500 § 132a Nr. 10, RdNr 21 ff) .

    b) Dass schließlich im Sinne der vom Senat in seiner Rechtsprechung bereits aufgezeigten Maßstäbe etwas anderes gilt, weil die Beklagte die Grenzen des ihr eingeräumten Verhandlungsspielraums missbraucht und den Klägern Konditionen aufgezwungen hätte, die mit ihrer Stellung als öffentlich-rechtlich gebundener Träger unvereinbar sind (vgl BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 34 mwN) , ist ausgehend von den Feststellungen des LSG ebenfalls nicht zu erkennen; dafür haben sich über den gesamten Verlauf des Verfahrens keine durchgreifenden Anhaltspunkte ergeben.

    Vielmehr steht die den Klägern zugestandene Vergütung in Übereinstimmung mit der dargestellten gesetzlichen Regelungskonzeption, dass ein Versorgungsbedarf mit privaten Krankentransportleistungen außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes im Marktwettbewerb von möglichst preisgünstigen Leistungserbringern gedeckt wird und dadurch Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden (vgl BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 39) .

    Soweit Unterschiede in der Vergütung zwischen Krankentransportunternehmen bestehen, verletzen diese nicht das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG als äußerste Grenze des den Krankenkassen eingeräumten Verhandlungsspielraums, das den Krankenkassen eine willkürlich ungleiche Vergütung vergleichbarer Leistungen verbietet (zu dieser Grenze näher BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 60-61 mwN) .

    Sehen sich Anbieter dabei einem unzulässigen Preisdiktat ausgesetzt, sind sie davor durch die vom Senat in der Entscheidung vom 20.11.2008 aufgezeigten Grenzen geschützt (BSG vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R - SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 34) .

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

    Entgegen der Auffassung des LSG kann eine Krankenkasse zwar im Einzelfall einem Kontrahierungszwang unterliegen, wenn anders ein rechtmäßiges Verhalten nicht möglich ist (vgl BSGE 101, 142 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 4 - jeweils RdNr 18 ff; BSG SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 RdNr 36) .
  • SG Wiesbaden, 17.05.2013 - S 17 KR 185/11

    Regelungen eines Schiedsspruchs zur Anhebung der Vergütung der Leistungen

    In seiner Entscheidung vom 20.11.2008 (B 3 KR 25/07 R, - Krankentransportunternehmen -) habe der 3. Senat des Bundessozialgerichts bezogen auf das Rettungsdienstwesen zudem ausgeführt, dass die Festlegung der Vergütung grundsätzlich Verhandlungssache der Beteiligten, also der Krankenkassen oder ihrer Landesverbände einerseits und der für die Leistungen geeigneten Einrichtungen und Unternehmen andererseits sei.

    Grenzen, die das Bundessozialgericht dabei aufgezeigt hat, sind - soweit anwendbar - erstens die §§ 19 bis 21 GWB, zweitens die aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Anforderungen an die Vergütung durch grundrechtsgebundene Körperschaften des Öffentlichen Rechts und drittens das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG (BSG, Urteil vom 07.07.2008, B 3 KR 23/07 R, juris, Rn. 22; Urteil vom 20.11.2008, B 3 KR 25/07 R, juris, Rn. 34 f. - Krankentransporte -).

    Die Schiedsperson durfte nach dem Gesagten davon ausgehen, dass es den den Klägern angeschlossenen Pflegediensten auch mit der festgelegten Vergütungsanhebung generell noch möglich war, ihre Dienste ohne Gefährdung der eigenen wirtschaftlichen Existenz anzubieten (zum Maßstab vgl. BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 3 KR 23/07 R, juris, Rn. 63 f.; Urteil vom 20.11.2008, B 3 KR 25/07 R, juris, Rn. 58 f.).

    Alle jeweils nachfolgenden Schiedssprüche demgegenüber unter Berufung auf ein Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgebot an den Inhalt bereits bestehender Schiedssprüche anderer Schiedspersonen zu binden und im Ergebnis damit den (mehr oder weniger zufällig) zu einem Leistungserbringerjahr zeitlich zuerst ergangenen Schiedsspruch letztlich - jedenfalls als Mindeststandard (vgl. BSG, Urteil vom 20.11.2008, B 3 KR 25/07 R, juris, Rn. 50) - für allgemeinverbindlich zu erklären, widerspräche dieser Konzeption ganz grundsätzlich.

    Das den Krankenkassen dabei auferlegte Gebot darauf zu achten, dass die Leistungen wirtschaftlich und preisgünstig erbracht werden, wäre hinfällig, bestünde ein genereller Anspruch der Anbieter der Leistungen, diese zur jeweils am Markt anzutreffenden höchsten Vergütungsvereinbarung der betroffenen Krankenkassen abrechnen zu dürfen (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2008, B 3 KR 23/07 R, juris, Rn. 19 - Haushaltshilfe - auch Urteil vom 20.11.2008, B 3 KR 25/07 R, juris, Rn. 32).

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - L 5 KR 113/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit über die Höhe der Entgelte von

    Das Bundessozialgericht habe in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KR 25/07 R -) darauf hingewiesen, dass nur in engen Ausnahmefällen eine Verurteilung zu einem Vertragsabschluss in einer bestimmten Höhe unter dem Gesichtspunkt des Kontrahierungszwangs bei Vergütungen von Krankenfahrten/-transporten in Betracht kämen, da die Sozialgerichte grundsätzlich daran gehindert seien, die Vergütungen festzusetzen.

    Die Gebührensätze des öffentlichen Rettungswesens bilden keinen tauglichen Maßstab für die Bemessung der üblichen oder angemessenen Vergütung privater Krankentransportunternehmer nach § 133 SGB V (BSG, Urteil vom 20. November 2008, B 3 KR 25/07 in ">133%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 SGB V, RN 39).

    Soweit der Gesetzgeber auf eine hoheitliche Festsetzung der Vergütung, etwa durch eine Schiedsstelle, verzichtet, gibt er zu erkennen, dass auch eine gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Vergütung ausscheidet (BSG, Urteil vom 20. November 2008 a.a.O. Rn 33 und 34).

    Gleichwohl findet eine Rechtskontrolle dahingehend statt, ob die Krankenkassen die Grenzen des Ihnen eingeräumten Verhandlungsspielraums missbrauchen und den Leistungserbringern Konditionen aufzwingen, die mit ihrer Stellung als öffentlich-rechtlich gebundener Träger unvereinbar sind (BSG Urteil vom 20. November 2008 a.a.O. Rn 34) Darauf kann im Einzelfall ein Kontrahierungszwang erwachsen (BSG a.a.0.).

    Für eine Feststellungsklage ist in derartigen Fällen kein Raum; es fehlt dann am notwendigen Feststellungsinteresse (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. November 2008, B 3 KR 25/07 R in juris Rn. 14 m.w.N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.10.2019 - L 5 KR 112/16

    Krankenversicherung

    Das Bundessozialgericht habe in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 20. November 2008 - B 3 KR 25/07 R -) darauf hingewiesen, dass nur in engen Ausnahmefällen eine Verurteilung zu einem Vertragsabschluss in einer bestimmten Höhe unter dem Gesichtspunkt des Kontrahierungszwangs bei Vergütungen von Krankenfahrten/-transporten in Betracht kämen, da die Sozialgerichte grundsätzlich daran gehindert seien, die Vergütungen festzusetzen.

    Die Gebührensätze des öffentlichen Rettungswesens bilden keinen tauglichen Maßstab für die Bemessung der üblichen oder angemessenen Vergütung privater Krankentransportunternehmer nach § 133 SGB V (BSG, Urteil vom 20. November 2008, B 3 KR 25/07 in ">133%20Nr.%203#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4-2500 § 133 Nr. 3 SGB V, RN 39).

    Soweit der Gesetzgeber auf eine hoheitliche Festsetzung der Vergütung, etwa durch eine Schiedsstelle, verzichtet, gibt er zu erkennen, dass auch eine gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Vergütung ausscheidet (BSG, Urteil vom 20. November 2008 a.a.O. Rn 33 und 34).

    Gleichwohl findet eine Rechtskontrolle dahingehend statt, ob die Krankenkassen die Grenzen des Ihnen eingeräumten Verhandlungsspielraums missbrauchen und den Leistungserbringern Konditionen aufzwingen, die mit ihrer Stellung als öffentlich-rechtlich gebundener Träger unvereinbar sind (BSG Urteil vom 20. November 2008 a.a.O. Rn 34) Darauf kann im Einzelfall ein Kontrahierungszwang erwachsen (BSG a.a.0.).

    Für eine Feststellungsklage ist in derartigen Fällen kein Raum; es fehlt dann am notwendigen Feststellungsinteresse (Bundessozialgericht, Urteil vom 20. November 2008, B 3 KR 25/07 R in juris Rn. 14 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 29.01.2015 - L 8 KR 254/13

    Anhebung der Vergütung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.03.2015 - L 5 KR 206/14

    Krankenversicherung - Festsetzung von Entgelten für Krankentransport- und

  • SG Berlin, 18.11.2010 - S 72 KR 2022/05

    Krankenversicherung - Krankenfahrten mit Mietwagen nach PBefG § 49 Abs 4 -

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 - L 4 KR 2189/13

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - Treppenpauschale

  • LSG Hessen, 27.03.2014 - L 8 KR 27/13
  • SG Frankfurt/Main, 15.07.2015 - S 25 KR 262/12
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18

    Amtliche Begründung IFG; Ausnahmetatbestand; Ausschlusstatbestand; Betriebs- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2016 - L 9 SO 314/15

    Anspruch auf Leistungen zur Ermöglichung oder Sicherung selbständigen Wohnens

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
  • VGH Hessen, 11.09.2019 - 6 A 1732/17
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2023 - L 11 KR 3181/20

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - keine Kostenerstattung für

  • LSG Hessen, 23.03.2017 - L 8 KR 260/15

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2014 - L 1 KR 453/13
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2021 - L 9 SO 302/19

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers als erstangegangener

  • BSG, 14.04.2015 - B 3 KR 3/15 B

    Vergütung von Krankentransportfahrten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12

    Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine

  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2021 - L 11 KR 1839/20

    Krankenversicherung - Kostenerstattung für durchgeführte stationäre Behandlung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 4 KR 134/15
  • SG Dortmund, 20.11.2013 - S 16 KA 4/10

    Erstattung der Kosten von Radiologen für bestimmte Kontrastmittel nach Pauschalen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2015 - L 4 KR 109/15
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 881/21

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 2 SGB 5 - keine Beschränkung

  • VG Berlin, 02.06.2021 - 25 K 5.21

    Schiedsstelle nach § 21 RettDG BE; Entgeltfestsetzung; Marktpreis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 320/06
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 4 LA 135/17

    Kostentragungspflicht im Rettungsdienst; Festlegung der Entgelte;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2018 - L 1 KR 548/17

    Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

  • VG Berlin, 01.10.2019 - 25 K 111.19

    Streit über die Festsetzung von Krankentransportentgelten: Rechtsweg

  • LSG Sachsen, 17.06.2010 - L 1 KR 78/09
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2023 - 3 A 15.22
  • SG Duisburg, 16.03.2011 - S 7 KR 3/09

    Krankenversicherung

  • LSG Sachsen, 13.07.2022 - L 1 KR 340/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2022 - 1 B 10.21

    Krankentransport; Entgelt; Festsetzung; Schiedsstelle; Schiedsspruch;

  • VG Berlin, 01.10.2019 - 25 K 112.19

    Streit um die Festsetzung von Krankentransportentgelten - Rechtsweg

  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 KR 2496/20

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Tumordiagnostik mittels einer Liquid

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2014 - L 4 KR 270/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2019 - L 4 KR 215/16
  • LSG Saarland, 30.01.2014 - L 11 SO 10/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - allgemeine Leistungsklage - fehlendes

  • LSG Hessen, 10.01.2013 - L 8 KR 153/10

    Vergütung der von einem ambulanten Pflegedienst erbrachten Leistungen der

  • SG Duisburg, 08.02.2011 - S 7 KR 121/09

    Krankenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 1/09

    Ausschluss einer Kostenerstattung für eine Fotodokumentation des Pflegedienstes

  • SG Detmold, 13.02.2018 - S 22 KR 1085/17

    Beanspruchung der Vergütung von Krankentransportleistungen mit höheren Beträgen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2019 - L 9 SO 478/17
  • VG Hannover, 07.06.2018 - 10 A 7500/17

    Entgeltvereinbarung; Gesetzliche Krankenversicherung; Informationszugang;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 9 SO 233/20
  • SG Lüneburg, 07.06.2013 - S 41 KR 86/13
  • BSG, 10.06.2010 - B 3 KR 42/09 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2010 - L 1 KR 450/09
  • BSG, 19.04.2023 - B 6 KA 3/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • SG Wiesbaden, 17.03.2010 - S 2 KR 208/07

    Anforderungen an die Vergütung von Hausbesuchen für eine fünfmal täglich

  • LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 660/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 4 KR 380/11
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