Rechtsprechung
   BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,911
BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R (https://dejure.org/1999,911)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R (https://dejure.org/1999,911)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1999 - B 3 KR 3/99 R (https://dejure.org/1999,911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für eine Mikroportanlage als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - Frühförderung bei hörbehinderten Kleinkindern - Allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens

  • Judicialis

    SGB V § 33 Abs 1; ; GG Art 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 401 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
    Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden sind oder von diesem Personenkreis ausschließlich oder ganz überwiegend benutzt werden, sind grundsätzlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).

    Der erkennende Senat hat auch in anderen Fällen bei der Erforderlichkeit nach den Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten im Einzelfall differenziert und demgemäß die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels bei einem Jugendlichen anders beurteilt als bei einem Erwachsenen (Rollstuhl-Bike für Jugendliche: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27; Rollstuhl-Bike für Erwachsene: Urteil vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
    Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels, das zur Teilnahme am Schulunterricht benötigt wird, ist wegen dessen elementarer Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes auch dann bejaht worden, wenn der betreffende Gegenstand nur für diesen Zweck und nicht in anderen Lebensbereichen eingesetzt werden kann (Versorgung eines Schülers mit behindertengerechter Ausstattung eines PC: SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

    Hilfsmittel, die in erster Linie zur Ausübung einer Freizeittätigkeit erforderlich sind, fallen jedoch grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Rahmen des Behinderungsausgleichs nach § 33 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative SGB V nur für die medizinische, nicht aber für die soziale oder berufliche Rehabilitation zuständig ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
    Der erkennende Senat hat auch in anderen Fällen bei der Erforderlichkeit nach den Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten im Einzelfall differenziert und demgemäß die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels bei einem Jugendlichen anders beurteilt als bei einem Erwachsenen (Rollstuhl-Bike für Jugendliche: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27; Rollstuhl-Bike für Erwachsene: Urteil vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
    Es hat hierbei aber maßgeblich darauf abgestellt, daß der Besuch der Regelschule für ein Kind ein elementares Lebensbedürfnis - weil von ähnlicher Bedeutung wie die Arbeitsfähigkeit von Erwachsenen - darstelle (vgl auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Sportbrille -).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Desgleichen kann eine Leistungsbegrenzung zu erwägen sein, wenn die funktionalen Vorteile eines Hilfsmittels ausschließlich in bestimmten Lebensbereichen zum Tragen kommen (vgl Urteil des Senats vom 3.11.1999 - B 3 KR 3/99 R -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 zur Versorgung mit einer - dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienenden - Mikroportanlage).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Desgleichen kann eine Leistungsbegrenzung zu erwägen sein, wenn die funktionalen Vorteile eines Hilfsmittels ausschließlich in bestimmten Lebensbereichen zum Tragen kommen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 zur Versorgung mit einer - dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienenden - Mikroportanlage) .
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Ausgenommen von der Leistungspflicht der GKV sind hingegen solche Verbesserungen, die nur einen Ausgleich auf beruflicher oder gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich betreffen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 S 200 - Mikroportanlage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht