Rechtsprechung
BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Mikroportanlage für Erwachsene
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung der Kosten für eine Mikroportanlage als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - Frühförderung bei hörbehinderten Kleinkindern - Allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 14.01.1997 - S 7 KR 75/95
- LSG Schleswig-Holstein, 25.08.1998 - L 1 Kr15/97
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
Papierfundstellen
- NZS 2000, 401 (Ls.)
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
Geräte, die für die speziellen Bedürfnisse kranker oder behinderter Menschen entwickelt und hergestellt worden sind oder von diesem Personenkreis ausschließlich oder ganz überwiegend benutzt werden, sind grundsätzlich nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27).Der erkennende Senat hat auch in anderen Fällen bei der Erforderlichkeit nach den Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten im Einzelfall differenziert und demgemäß die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels bei einem Jugendlichen anders beurteilt als bei einem Erwachsenen (Rollstuhl-Bike für Jugendliche: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27; Rollstuhl-Bike für Erwachsene: Urteil vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels, das zur Teilnahme am Schulunterricht benötigt wird, ist wegen dessen elementarer Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes auch dann bejaht worden, wenn der betreffende Gegenstand nur für diesen Zweck und nicht in anderen Lebensbereichen eingesetzt werden kann (Versorgung eines Schülers mit behindertengerechter Ausstattung eines PC: SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).Hilfsmittel, die in erster Linie zur Ausübung einer Freizeittätigkeit erforderlich sind, fallen jedoch grundsätzlich nicht in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, die im Rahmen des Behinderungsausgleichs nach § 33 Abs. 1 Satz 1, 2. Alternative SGB V nur für die medizinische, nicht aber für die soziale oder berufliche Rehabilitation zuständig ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
Der erkennende Senat hat auch in anderen Fällen bei der Erforderlichkeit nach den Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten im Einzelfall differenziert und demgemäß die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels bei einem Jugendlichen anders beurteilt als bei einem Erwachsenen (…Rollstuhl-Bike für Jugendliche: BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27; Rollstuhl-Bike für Erwachsene: Urteil vom 16. September 1999, B 3 KR 8/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80
Versorgung mit einer Sportbrille
Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R
Es hat hierbei aber maßgeblich darauf abgestellt, daß der Besuch der Regelschule für ein Kind ein elementares Lebensbedürfnis - weil von ähnlicher Bedeutung wie die Arbeitsfähigkeit von Erwachsenen - darstelle (vgl auch BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73 - Sportbrille -).
- BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R
Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …
Desgleichen kann eine Leistungsbegrenzung zu erwägen sein, wenn die funktionalen Vorteile eines Hilfsmittels ausschließlich in bestimmten Lebensbereichen zum Tragen kommen (vgl Urteil des Senats vom 3.11.1999 - B 3 KR 3/99 R -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 zur Versorgung mit einer - dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienenden - Mikroportanlage). - BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R
Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch …
Desgleichen kann eine Leistungsbegrenzung zu erwägen sein, wenn die funktionalen Vorteile eines Hilfsmittels ausschließlich in bestimmten Lebensbereichen zum Tragen kommen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 zur Versorgung mit einer - dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienenden - Mikroportanlage) . - BSG, 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Ausgenommen von der Leistungspflicht der GKV sind hingegen solche Verbesserungen, die nur einen Ausgleich auf beruflicher oder gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich betreffen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 S 200 - Mikroportanlage).
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Ausgenommen von der Leistungspflicht der GKV sind hingegen solche Verbesserungen, die nur einen Ausgleich auf beruflicher oder gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich betreffen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 S 200 - Mikroportanlage). - BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem …
Dies hat der Senat etwa bei einem erheblich hörgeminderten Versicherten angenommen, der bereits mittels eines Cochlear-Implantats eine grundlegende Verbesserung seines Hörvermögens erreicht hatte und eine darüber hinaus begehrte so genannte Mikroportanlage in Situationen benutzen wollte, die nicht zu seinem Lebensalltag zählten (Konferenzen, Gerichtsverhandlungen), vgl SozR 3-2500 § 33 Nr. 34. - BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Ausgenommen von der Leistungspflicht der GKV sind hingegen solche Verbesserungen, die nur einen Ausgleich auf beruflicher oder gesellschaftlicher Ebene sowie im Freizeitbereich betreffen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 S 200 - Mikroportanlage). - BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R
Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Für den ersetzenden Ausgleich von Behinderungsfolgen, die sich in erster Linie auf beruflichem Gebiet auswirken, ist die KV nicht zuständig (vgl hierzu bereits BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 - Mikroportanlage). - LSG Sachsen, 17.10.2007 - L 1 KR 18/06
Krankenversicherung - Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Bildtelefon
b) Wird eine Organfunktion wie das Hören durch ein Hilfsmittel nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur noch für bestimmte Lebensbereiche ausgeglichen, so kommt es nur dann zu einer weiteren Leistungsverpflichtung der Krankenversicherung, wenn es sich um Lebensbereiche handelt, die zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählen (BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34;… Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).Überdies haben Krankenversicherte nur Anspruch auf eine ausreichende Versorgung mit Hilfsmitteln nach dem jeweiligen Stand der Medizin und Technik, soweit Grundbedürfnisse betroffen sind, nicht aber auf eine optimale Ausstattung zum umfassenderen Ausgleich in allen Lebensbereichen (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34).
Denn auch insoweit ist der jeweilige Stand der Technik zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2011 - L 11 KR 27/09
Krankenversicherung
Insoweit hat auch das SG den geltend gemachten Anspruch zu Recht unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R - verneint, da die schulische Ausbildung des Klägers de facto bereits bei Antragstellung beendet war.Diese Auffassung vertritt auch der 3. Senat in dem vom Kläger angeführten Urteil, wie aus folgendem Zitat hervorgeht: "Desgleichen kann (Anmerkung: auch im Bereich des unmittelbaren Behinderungsausgleich) eine Leistungsbegrenzung zu erwägen sein, wenn die funktionalen Vorteile eines Hilfsmittels ausschließlich in bestimmten Lebensbereichen zum Tragen kommen (vgl. Urteil des Senats vom 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R -, SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 zur Versorgung mit einer - dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienenden - Mikroportanlage).".
Nach Maßgabe dieser Grundsätze zählt die Ausstattung mit einer Mikroportanlage bei Erwachsenen nicht zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (BSG, Urteil vom 03.11.1999 a.a.O.), wenn - wie hier - eine grundlegende Verbesserung des Hörvermögens bereits durch die Hörgeräte-Versorgung erreicht worden ist und nach Antrag und weiterem Vorbringen des Klägers die begehrte zusätzliche Versorgung (zumindest ganz im Wesentlichen) für einen Bereich - hier im Rahmen von Bildungsmaßnahmen - erforderlich ist, in dem keine menschlichen Grundbedürfnissen zu befriedigen sind.
- BSG, 04.08.2011 - B 3 KR 7/11 B
Krankenversicherung - Anspruch auf Hilfsmittelversorgung - Sachleistung - …
a) Die 1. Frage lautet sinngemäß: Ist die Versorgung eines hörbehinderten Versicherten mit einer MikroLink-Anlage mit Blick auf die Urteile des 3. Senats des BSG vom 3.11.1999 (B 3 KR 3/99 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 34 zur Mikroportanlage) einerseits und vom 17.12.2009 (…B 3 KR 20/08 R - BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2 zur Erstattung von den Festbetrag übersteigenden Kosten einer Hörgeräteversorgung) andererseits dem unmittelbaren oder nur dem mittelbaren Behinderungsausgleich zuzurechnen?.Mit dieser Rechtsprechung setzt sich der Kläger nicht auseinander, weshalb nicht erkennbar wird, dass durch das Urteil vom 17.12.2009 zur Hörgeräteversorgung Zweifel an der bisherigen Einstufung von Mikroportanlagen als dem mittelbaren Behinderungsausgleich dienend (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 34) aufgekommen sei und dem folgend auch Zweifel an der Zuordnung der funktionsgleichen MikroLink-Anlagen bestehen könnten.
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 31 R 37/10
Hörgerät - Versorgungsanzeige des Hörgeräteakustikers als Antrag - Festbeträge - …
- LSG Sachsen, 13.08.2009 - L 1 KR 41/09
Anspruch auf Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung; …
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 KR 4686/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - L 9 KR 453/07
Kostenerstattung; Hilfsmittel; Drahtlose Übertragungsanlage; Schulische …
- SG Dresden, 15.03.2017 - S 25 KR 791/16
Anspruch auf Versorgung mit dem Exoskelett 'ReWalk Personal 6.0'
- SG Dortmund, 13.04.2005 - S 44 (40) KR 108/03
- LSG Hamburg, 27.09.2012 - L 1 KR 147/11
Keine Pflicht der Krankenversicherung zur Kostenübernahme von Rauchmeldern für …
- SG Aachen, 24.06.2003 - S 13 KR 52/02
Krankenversicherung
- LSG Brandenburg, 16.04.2003 - L 4 KR 27/00
Erstattung von Kosten für Taxifahrten zum Arzt durch die gesetzliche …
- LSG Hessen, 24.01.2014 - L 8 KR 6/13
Versorgung mit einer Silikon-Fingerprothese für den Zeigefinger der rechten Hand
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 11 KR 1153/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - an Taubheit grenzende …
- SG Mannheim, 18.07.2003 - S 8 KR 2936/02
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - L 4 KR 11/11
Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einem …
- LSG Sachsen, 06.12.2012 - L 1 KR 189/10
Übernahme der Kosten für eine Brems- und Schiebehilfe für einen übergewichtigen …
- BSG, 03.12.2008 - B 3 KR 26/08 B
- LSG Bayern, 08.12.2005 - L 4 KR 6/05
Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat …
- SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 RA 114/03
Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - Zuständigkeitsabgrenzung - …
- LSG Bayern, 10.04.2008 - L 4 KR 358/07
Anspruch auf Kostenübernahme für die Versorgung mit einem Cochlear-Implantat …
- LSG Baden-Württemberg, 05.04.2005 - L 11 KR 2161/04
Krankenversicherung - Erforderlichkeit eines Hilfsmittels - keine Beiladung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2005 - L 16 KR 77/05
Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2019 - 1 A 1461/17
- SG Dresden, 02.06.2005 - S 18 KR 210/02
Voraussetzungen der Versorgung mit einem Hörgerät als Hilfsmittel der …
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 1913/04
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine notwendige Beiladung eines anderen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2019 - L 4 KR 224/16
Kostenerstattung eines den Festbetrag übersteigenden Hörgeräts
- LSG Schleswig-Holstein, 12.05.2011 - L 5 KR 44/10
Anspruch auf Versorgung mit speziellen Rauchmeldern (zur Lichtsignalanlage …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2003 - L 16 KR 56/01
Krankenversicherung
- LSG Sachsen, 11.05.2011 - L 1 KR 8/11
Versorgung mit einem Multifunktionsrollstuhl im Wege vorläufigen Rechtsschutzes
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2005 - L 16 KR 40/05
Krankenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - L 24 KR 51/03
Krankenversicherung - Krankenhaus - Voraussetzung für Anspruch auf …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03
Krankenversicherung
- SG Frankfurt/Main, 05.12.2012 - S 25 KR 531/11
- SG Oldenburg, 28.04.2009 - S 62 KR 276/08
- SG München, 23.11.2004 - S 47 KR 544/02
Erstattung der Kosten für eine Versorgung mit einem zweiten Cochlear-Implantat …
- SG Halle, 04.09.2012 - S 16 KR 284/11
Anspruch des hörgeschädigten Versicherten auf Erstattung von Kosten, die über den …
- SG Detmold, 15.10.2003 - S 11 KR 88/01
- SG Oldenburg, 06.10.2009 - S 62 KR 147/08
- SG Hamburg, 26.09.2001 - S 23 KR 672/99
Kostenübernahme für einen Blindenführhund
- SG Regensburg, 11.02.2004 - S 2 KR 85/03
Kostenübernahme durch die Krankenversicherung - Austausch eine …
- SG Koblenz, 21.07.2003 - S 8 KR 247/02
- SG Gelsenkirchen, 24.01.2002 - S 17 KR 197/01
Krankenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 4 KR 406/11
- SG Oldenburg, 08.11.2006 - S 6 KR 52/06
- LSG Rheinland-Pfalz, 14.11.2002 - L 5 KR 81/02
- LSG Schleswig-Holstein, 25.08.1998 - L 1 KR 15/97
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Mikroportanlage - Erforderlichkeit
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AL 228/04