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   BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B   

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BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B (https://dejure.org/2009,24048)
BSG, Entscheidung vom 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B (https://dejure.org/2009,24048)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 32/09 B (https://dejure.org/2009,24048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen eines Verfahrensmangels - Mitwirkung eines abgelehnten Richters bei der Beschlussfassung über das Richterablehnungsgesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen eines Verfahrensmangels; Mitwirkung eines ablehnten Richters bei der Beschlussfassung über das Richterablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die verfassungsrechtlich gebotene (vgl BVerfG NJW 2005, 3410 ff [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]) Unparteilichkeit des Gerichts wird ua durch das Recht der Beteiligten gesichert, Gerichtspersonen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen zu können (§ 60 Abs. 1 SGG iVm §§ 42 ff ZPO).

    Hierzu hat das BVerfG entschieden, dass bei strenger Beachtung der Voraussetzungen des Vorliegens eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt gerät, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (vgl BVerfGK 5, 269, 281 f = NJW 2005, 3410, 3412 [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01]).

    Um einen sonst vorliegenden Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zu vermeiden, dürfte ein derart vereinfachtes Ablehnungsverfahren nicht einmal auf Situationen "offensichtlicher Unbegründetheit" des Ablehnungsgesuchs erstreckt werden (vgl BVerfGK 5, 269 = NJW 2005, 3410, [BVerfG 02.06.2005 - 2 BvR 625/01] juris RdNr 55 mwN).

  • BSG, 05.08.2003 - B 3 P 8/03 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Vefahren, Besetzungsrüge

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt nämlich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier ausscheidet - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN), oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Deshalb dürfte der Senat die zuzulassende Revision selbst dann nicht zurückweisen, wenn sich die LSG-Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellen sollte (vgl näher BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 1 RdNr 13 mwN).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die Zurückweisung des diese Richterin betreffenden Ablehnungsgesuchs hat Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt (vgl hierzu zB Bundesverfassungsgericht [BVerfG] NVwZ 2005, 1304, 1307 f [BVerfG 05.07.2005 - 2 BvR 497/03]; BVerfGE 82, 286, 298 [BVerfG 10.07.1990 - 1 BvR 984/87]; BVerfG, Beschluss vom 26.5.2009 - 1 BvR 1057-1062/09 - mwN).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 72/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Dies gilt grundsätzlich auch für Entscheidungen der Vorinstanz, die ein Ablehnungsgesuch unter fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen haben (§§ 60, 177 SGG; vgl hierzu BVerfGE 31, 151, 164; BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Die Bindung des Revisionsgerichts fehlt nämlich, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - was hier ausscheidet - auf willkürlichen manipulativen Erwägungen beruht, die für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 1 RdNr 9 mwN), oder wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs jedenfalls darauf hindeutet, dass das Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (vgl BSG SozR 4-1100 Art. 101 Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Dies gilt nur dann nicht, wenn lediglich über die Zulässigkeit des Ablehnungsantrags zu befinden ist (vgl BSG, Beschluss vom 16.2.2001 - B 11 AL 19/01 B -, juris RdNr 6).
  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausträger

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Der Versuch der Klägerin, den Abschluss eines Versorgungsvertrages durch Klage zu erreichen, ist im Ergebnis erfolglos geblieben (vgl Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 28.7.2008 - B 1 KR 5/08 R).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl BVerfGE 10, 200, 213 f; 21, 139, 145 f; 30, 149, 153; 40, 268, 271; 82, 286, 298; 89, 28, 36).
  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs

    Das erneute Ablehnungsgesuch ist damit jedoch nicht nur offensichtlich unbegründet ( s hierzu BSG 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B), sondern auch rechtsmissbräuchlich.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2022 - L 7 AS 1360/21

    Kein Anspruch auf plattdeutsche Bescheide

    Diese Voraussetzungen für eine Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über den ihn betreffenden Befangenheitsantrag sind verfassungsrechtlich durch Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegeben (BSG Beschluss vom 17.12.2009 - B 3 KR 32/09 B).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    Hierzu zählen namentlich gänzlich untaugliche oder rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuche (vgl. BSG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 68/09 B -, juris Rn. 9 f, vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 32/09 B -, juris Rn. 9 f und vom 9. April 2014 - B 14 AS 363/13 B -, juris Rn. 4; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 60 Rn. 10b ff).
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