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   BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R   

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https://dejure.org/2003,4802
BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R (https://dejure.org/2003,4802)
BSG, Entscheidung vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R (https://dejure.org/2003,4802)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 33/02 R (https://dejure.org/2003,4802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliches Gehör - mündliche Verhandlung - Abwesenheit - Antrag auf Verlegung mittels Mobiltelefon - Verspätung - Verfahrensfehler

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - Antrag auf Verlegung mittels Mobiltelefon - Verfahrensfehler

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 122/99 B

    Anträge auf Terminsverlegung, Kompetenzen des Bundessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
    Das Gesetz nimmt damit insoweit auch die - aus "objektiver" Sicht - unverschuldete Nichtteilnahme am festgesetzten Termin und das Entfallen entsprechender Äußerungsmöglichkeiten ohne Verfassungsverstoß in Kauf (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).

    Es muss die Durchführung der mündlichen Verhandlung vertagen (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33).

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten -

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
    Die Beteiligten haben daher ein Recht darauf, zur mündlichen Verhandlung als dem "Kernstück" des gerichtlichen Verfahrens (BSGE 44, 292, 293 mwN) zu erscheinen und dort mit ihren Ausführungen gehört zu werden.
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
    Macht ein Beteiligter von seinem Teilnahmerecht keinen Gebrauch, so besteht für das Gericht grundsätzlich keine Verpflichtung, von sich aus noch (weitere) Gelegenheit zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung zu geben (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 26.10.1955 - 3 RJ 34/54
    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
    Der Gesetzgeber des SGG hat als Mittel zur Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) den Grundsatz der mündlichen Verhandlung als eine der Prozessmaximen des sozialgerichtlichen Verfahrens ausgestaltet und den Beteiligten in § 124 Abs. 1 SGG grundsätzlich einen Anspruch auf ihre Durchführung eingeräumt (vgl bereits BSGE 1, 277, 278; 17, 44, 46).
  • BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
    Ob die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten und unter diesen Umständen einen absoluten Revisionsgrund darstellt oder einem absoluten Revisionsgrund iS des § 551 Nr. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) gleich zu stellen ist (so: BAG AP Nr. 9 zu § 128 ZPO), kann hier dahin stehen, denn das Vorbringen des Klägers lässt die Möglichkeit erkennen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG).
  • BSG, 27.04.1962 - 7 RAr 25/60
    Auszug aus BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
    Der Gesetzgeber des SGG hat als Mittel zur Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) den Grundsatz der mündlichen Verhandlung als eine der Prozessmaximen des sozialgerichtlichen Verfahrens ausgestaltet und den Beteiligten in § 124 Abs. 1 SGG grundsätzlich einen Anspruch auf ihre Durchführung eingeräumt (vgl bereits BSGE 1, 277, 278; 17, 44, 46).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.12.2011 - L 5 KR 31/10

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb -

    Das Bundessozialgericht habe im Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 33/02 R - die Hilfsmitteleigenschaft eines Handbikes bestätigt.

    Insoweit stützt sich die Klägerin auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 KR 33/02 R und des Senats im Urteil vom 3. April 2001 - L 1 KR 35/00.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - L 16 KR 45/09

    Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen

    Im Urteil vom 28.05.2003 (B 3 KR 33/02 R) hat es den auf die Gewährung eines Hand-Bikes gerichteten Rechtsstreit wegen eines Verfahrensmangels zurückverwiesen und insoweit dem Berufungsgericht eine Klärung des Sachverhalts zu dem Vortrag des dortigen Klägers aufgegeben, er sei aus gesundheitlichen Gründen gehindert, sich mit dem Greifreifenrollstuhl fortzubewegen und die Benutzung eines Elektrorollstuhls sei gegenüber dem von ihm beanspruchten Hand-Bike kostengünstiger.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2010 - L 16 (5) KR 178/08

    Krankenversicherung

    Im Urteil vom 28.05.2003 (B 3 KR 33/02 R) hat es den auf die Gewährung eines Hand-Bikes gerichteten Rechtsstreit wegen eines Verfahrensmangels zurückverwiesen und insoweit dem Berufungsgericht eine Klärung des Sachverhalts zu dem Vortrag des dortigen Klägers aufgegeben, er sei aus gesundheitlichen Gründen gehindert, sich mit dem Greifrollstuhl fortzubewegen und die Benutzung eines Elektrorollstuhls sei gegenüber dem von ihm beanspruchten Hand-Bike kostengünstiger.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2004 - L 12 AL 129/03

    Arbeitslosenversicherung

    Die Beteiligten haben einen Anspruch darauf, an der mündlichen Verhandlung teilnehmen zu dürfen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 33; BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).

    Deshalb ist es zur Gewährleistung dieses Anspruchs erforderlich, dass über einen Antrag auf Terminsverlegung rechtzeitig entschieden wird, selbst wenn der Antrag erst am Terminstage gestellt wird (vgl BSG, Urteil vom 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R -).

  • BSG, 27.06.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist -

    Dabei kann ein Beteiligter bei einem (rechtzeitigen) Anruf der auf dem Ladungsformular angegebenen Telefonnummer davon ausgehen, dass sein Anliegen auch von einer Telefonzentrale ordnungsgemäß behandelt bzw weitergeleitet wird, soweit er nicht andere Informationen erhält (vgl BSG Urteil vom 28.5.2003 - B 3 KR 33/02 R - Juris RdNr 12) .
  • BSG, 27.07.2019 - B 5 RE 10/18 B

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen nicht

    Dabei kann ein Beteiligter bei einem (rechtzeitigen) Anruf der auf dem Ladungsformular angegebenen Telefonnummer davon ausgehen, dass sein Anliegen auch von einer Telefonzentrale ordnungsgemäß behandelt bzw weitergeleitet wird, soweit er nicht andere Informationen erhält (vgl BSG Urteil vom 28.5.2003 - B 3 KR 33/02 R - Juris RdNr 12).
  • BSG, 17.03.2010 - B 3 KR 41/09 B
    (4) Urteil vom 28.5.2003 - B 3 KR 33/02 R -,.
  • OVG Sachsen, 15.02.2019 - 4 A 571/18

    Gehörsanspruch; Verspätung; Wiedereröffnung; Verhandlung

    Hat sich ein Beteiligter vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung telefonisch bei Gericht gemeldet, um seine Verspätung und die voraussichtliche Zeit seines Eintreffens bei Gericht mitzuteilen, kann der Beteiligte darauf vertrauen, dass die Organisation eines Gerichts so beschaffen ist, dass der darin liegende Antrag auf Verlegung des Beginns einer mündlichen Verhandlung unverzüglich dem Vorsitzenden zugeleitet wird (BSG, Urt. v. 28. Mai 2003 - B 3 KR 33/02 R -, juris Rn. 12).
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