Rechtsprechung
BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem Aktivrollstuhl für Schulbesuch
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 34 Abs 4 SGB 5, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, Abschn A § 6 Abs 7 S 3 HilfsMRL vom 16.10.2008, § 6 Abs 7 S 3 HilfsMRL vom 16.10.2008
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem Aktivrollstuhl für Schulbesuch - Vorrangigkeit der Erstattungsregelung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - Mehrfachversorgung bzw -ausstattung im Hilfsmittelbereich - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Verpflichtung der Krankenkassen zur Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung für den Besuch einer Förderschule
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl nebst Zubehör als Zweitversorgung
- rewis.io
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem Aktivrollstuhl für Schulbesuch - Vorrangigkeit der Erstattungsregelung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - Mehrfachversorgung bzw -ausstattung im Hilfsmittelbereich
- ra.de
- rewis.io
Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem Aktivrollstuhl für Schulbesuch - Vorrangigkeit der Erstattungsregelung nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9 - Mehrfachversorgung bzw -ausstattung im Hilfsmittelbereich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 139; SGB V § 33; SGB IX § 14
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl nebst Zubehör als Zweitversorgung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der zweite Rollstuhl für die Schule
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
Verfahrensgang
- SG Münster, 20.01.2009 - S 16 KR 65/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R
Wird zitiert von ... (29)
- LSG Bayern, 03.08.2015 - L 13 R 1115/13
Reha vor Rente, versichertes Erwerbsleben, Wiedereingliederung
Nach dieser Vorschrift besteht also ein spezialgesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Kosten, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen gemäß §§ 102 ff. SGB X als lex specialis vorgeht, und zwar im Hinblick auf diejenigen Kosten, die der zweitangegangene Rehabilitationsträger für eine in die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers fallende Maßnahme aufgewendet hat (BSG, Urteil vom 3. November 2011, Az. B 3 KR 4/11 R; BSG, Urteil vom 25. August 2011, Az. B 8 SO 7/10 R, BSG, Urteil vom 20. November 2008, Az. B 3 KR 16/08, BSG, Urteil vom 8. September 2009, Az. B 1 KR 9/09 R, alle in juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
Gesetzliche Krankenversicherung
Daher kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSG, Urteile vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).Als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist die Treppensteighilfe von der Beklagten zu gewähren, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (zu diesen Voraussetzungen vgl. in ständiger Rspr. u.v.a. BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, vom 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - und vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R -).
Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und - dies ist hier entscheidend - die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen "Spaziergang an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (u.v.a. BSG Urteile vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - und vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R -, jeweils m.w.N.).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - L 15 SO 183/15
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw …
Als Mehrfachausstattung sind funktionsgleiche Hilfsmittel anzusehen (BSG, Urteil vom 3. November 2011, Az. B 3 KR 4/11 R, juris Rn. 20 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 36, wonach im Übrigen für Kinder und Jugendliche auch eine Mehrfachausstattung, also eine Doppelversorgung mit dem funktionsgleichen Hilfsmittel, in Betracht kommt).
- LSG Bayern, 20.09.2022 - L 13 R 423/21
Erstattungsanspruch zwischen Rehabilitationsträgern bei wirksamer Ablehnung …
§ 16 SGB IX ist lex specialis zu den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X und verdrängt diese in ihrem Anwendungsbereich (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.2011, B 3 KR 4/11 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 36 unter Hinweis auf BSG…, Urteil vom 08.09.2009, B 1 KR 9/09 R, SozR 4-3250 § 14 Nr. 10 Rn. 11).Überdies verdrängt § 16 SGB IX in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen Erstattungsregelungen nach den §§ 102 ff. SGB X (vgl. BSG, Urteil vom 03.11.2011, B 3 KR 4/11 R, Rn. 11 juris).
- VG Saarlouis, 11.04.2017 - 3 K 1205/16
Jugendhilferecht: Erstattung der Kosten für einen Integrationshelfer; Anspruch …
Ein spezieller Erstattungsanspruch aus § 14 Abs. 4 S. 1 SGB IX, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X als "lex specialis" vorgeht(BSG v. 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 36;… Grube in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 102 SGB X, Rn 6.), besteht aber nicht. - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 369/11
Krankenversicherung
Daher kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (…vgl. zuletzt BSG Urteil v. 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R - Rn. 12; BSG Urteil v 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - Rn. 14).Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (…st. Rspr, vgl. BSG Urteil v. 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, BSGE 105, 170, Rn. 14 ff.;… BSG Urteil v. 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - BSGE 107, 44 Rn. 16 f.; zuletzt BSG Urteil v 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - Rn. 15).
Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…st. Rspr., vgl. zuletzt BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - Rn. 15; Urteil v. 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - Rn. 16, jeweils m.w.N.).
Dagegen können die Versicherten - von besonderen zusätzlichen qualitativen Momenten abgesehen - grundsätzlich nicht beanspruchen, den Radius der selbstständigen Fortbewegung in Kombination von Auto und Rollstuhl (erheblich) zu erweitern, auch wenn im Einzelfall die Stellen der Alltagsgeschäfte nicht im Nahbereich liegen, dafür also längere Strecken zurückzulegen sind, welche die Kräfte eines Rollstuhlfahrers möglicherweise übersteigen (…so BSG Urteil vom 18.5.2011 - B 3 KR 10/10 R - Rn. 15; BSG Urteil v. 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - Rn. 16).
- VG Saarlouis, 24.04.2017 - 3 K 1137/16 Ein spezieller Erstattungsanspruch aus § 14 Abs. 4 S. 1 SGB IX, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X als lex specialis vorgeht(BSG, U. v. 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R, juris, Rn 11;… Grube in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, § 102 SGB X, Rn 6.), besteht gleichwohl nicht.
- LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 308/18
Aufgedrängte Zuständigkeit, Erstattungsanspruch, Leistungen zur Teilhabe am …
Der Kostenerstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 SGB IX a.F. geht den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X vor (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R) und verdrängt diese auch (BSG, Urteil vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R). - LSG Bayern, 26.10.2022 - L 19 R 331/18
Leistungen, Erwerbsminderung, Rente, Rentenversicherung, Arzt, Versorgung, …
Der Kostenerstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 SGB IX (a.F.) geht den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach den §§ 102 ff. SGB X vor (BSG, Urteil vom 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R) und verdrängt diese auch (BSG, Urteil vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R). - LSG Thüringen, 28.03.2017 - L 6 KR 976/14
Anspruch des behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Therapiedreirad durch …
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist daher von der gesetzlichen Krankenversicherung nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens, wie z.B. das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, elementare Körperpflege, selbstständiges Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums betrifft (ständige Rspr. des BSG, zuletzt: Urteil vom 3. November 2011 - Az.: B 3 KR 4/11 R m.w.N., Rn. 14, 15, nach juris).Bei Kindern und Jugendlichen reicht die Einstandspflicht für Mobilitätshilfen zum mittelbaren Behinderungsausgleich weiter, wenn dies entweder zum Schulbesuch im Rahmen der Schulpflicht oder zur Integration in der kindlichen und jugendlichen Entwicklungsphase erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 3. November 2011 - Az.: B 3 KR 4/11 R m.w.N., Rn. 16, 17).
- SG Dortmund, 31.01.2014 - S 28 KR 1/14
Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf Kostenerstattung für einen …
- VG Saarlouis, 03.04.2017 - 3 K 2311/16
Erstattungsanspruch des gem. § 10 Abs. 4 S. 1 SGB VIII nachrangig verpflichteten …
- LSG Baden-Württemberg, 18.06.2013 - L 11 KR 796/12
- LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 584/18
Aufgedrängte Zuständigkeit, Beschleunigung der Zuständigkeitserklärung, …
- LSG Hamburg, 30.06.2020 - L 3 R 135/18
(Leistungen zur Teilhabe - Hörhilfenversorgung - erstangegangener, nachrangig …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2019 - 1 A 1461/17
- LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 KR 4341/12
- SG Hamburg, 04.06.2020 - S 25 KR 363/18
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2015 - L 5 KR 2169/15
- SG Gießen, 01.06.2015 - S 15 KR 368/14
Zur Frage der Versorgung eines Jugendlichen mit einem Sesseldreirad.
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 KR 1551/13
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1104/14
- SG Darmstadt, 27.05.2015 - S 10 KR 557/13
Ausschluss einer Optimalversorgung bei notwendiger Hilfsmittelversorgung des …
- SG Hannover, 10.04.2014 - S 2 KR 525/13
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Oberschenkelprothese - …
- SG Münster, 18.08.2021 - S 25 KR 141/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2020 - L 4 KR 156/20
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 11 KR 2459/20
- SG Neubrandenburg, 09.01.2013 - S 14 KR 96/10
Gesetzliche Krankenversicherung: Versorgung mit einem E-Mobil nach …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2017 - L 1 KR 448/15
Rechtsprechung
BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 3/11 R, B 3 KR 4/11 R, B 3 KR 5/11 R |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Kein Verpflichtung der Krankenkassen zur Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung für den Besuch einer Förderschule
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung zwecks Besuchs einer Förderschule
- rewis.io
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Erstattung der Kosten für einen Aktivrollstuhl als Zweitversorgung zwecks Besuchs einer Förderschule
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung
Besprechungen u.ä. (3)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
- reha-recht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur doppelten Ausstattung (Zweitversorgung) mit einem Hilfsmittel zur Sicherstellung der Schulfähigkeit
Verfahrensgang
- SG Münster, 20.01.2009 - S 16 KR 58/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 32/09
- BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 3/11 R, B 3 KR 4/11 R, B 3 KR 5/11 R
Wird zitiert von ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 1 KR 511/12 Diese Erstattungsregelung ist als Spezialvorschrift zu den allgemeinen Erstattungsansprüchen zwischen Sozialleistungsträger nach den § 102 ff. Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) anzusehen und verdrängt diese (vgl. BSG, Urteil vom 03. November 2011 -B 3 KR 3/11 SozR R- 3250 § 14 Nr. 10 Rdnr. 11 m.w.N.).
Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist Aufgaben anderer Leistungssysteme (BSG, Urteil vom 03. November 2011 -B 3 KR 3/11 R Rdnr. 15).