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   BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R   

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BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R (https://dejure.org/1999,634)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R (https://dejure.org/1999,634)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1999 - B 3 KR 4/99 R (https://dejure.org/1999,634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Krankentransport - Krankenkasse - Rettungsdienst - Gebühren - Verpflichtung - Sachleistungsprinzip - Leistungserbringer - Vertragliche Vereinbarung

  • Judicialis

    SGB V § 60; ; SGB V § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der Krankenversicherung, Folgen bei vertragslosem Zustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 110
  • NZS 2000, 456 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Diese Regelungen sind - wie vom erkennenden Senat bereits entschieden (Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 32/94 - BSGE 77, 119, 129 = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1; nunmehr auch BGH, Urteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - BGHZ 140, 102, 106 = NJW 1999, 858) - Konkretisierungen des krankenversicherungsrechtlichen Sachleistungsprinzips.

    Der Umstand, daß diese Transporte den Rettungsdiensten nach dem RettG NW als eigene gesetzliche Aufgaben zugewiesen sind, die Klägerin also zugleich auch ein eigenes Geschäft geführt hat, stünde der Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht entgegen (BGHZ 16, 12, 1; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 859).

    Es ist indessen anerkannt, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA dann nicht gegeben sind, (1) wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder (2) wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860).

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Der Umstand, daß diese Transporte den Rettungsdiensten nach dem RettG NW als eigene gesetzliche Aufgaben zugewiesen sind, die Klägerin also zugleich auch ein eigenes Geschäft geführt hat, stünde der Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht entgegen (BGHZ 16, 12, 1; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 859).

    Es ist indessen anerkannt, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA dann nicht gegeben sind, (1) wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder (2) wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860).

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Diese Regelungen sind - wie vom erkennenden Senat bereits entschieden (Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 32/94 - BSGE 77, 119, 129 = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1; nunmehr auch BGH, Urteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - BGHZ 140, 102, 106 = NJW 1999, 858) - Konkretisierungen des krankenversicherungsrechtlichen Sachleistungsprinzips.

    Der Begriff der "Kostenübernahme" in § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist der Kostenerstattung iS des § 13 Abs. 1 SGB V nicht gleichzusetzen (BSGE 77, 119, 129 = SozR 3-2500 § 133 Nr. 1).

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Der Umstand, daß diese Transporte den Rettungsdiensten nach dem RettG NW als eigene gesetzliche Aufgaben zugewiesen sind, die Klägerin also zugleich auch ein eigenes Geschäft geführt hat, stünde der Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht entgegen (BGHZ 16, 12, 1; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 859).
  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 82/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag für Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Da die Rettung von Personen aus lebensbedrohlichen Situationen auch im öffentlichen Interesse liegt (vgl BGHZ 33, 251), wäre selbst ein ausdrücklich erklärter Widerspruch der Beklagten gegen ein Tätigwerden des klägerischen Rettungsdienstes unbeachtlich.
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Der Umstand, daß diese Transporte den Rettungsdiensten nach dem RettG NW als eigene gesetzliche Aufgaben zugewiesen sind, die Klägerin also zugleich auch ein eigenes Geschäft geführt hat, stünde der Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht entgegen (BGHZ 16, 12, 1; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 859).
  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 39/89

    Begriff der Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlichen Interesses im

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) nach den §§ 677 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), die im Bereich der GKV grundsätzlich entsprechend anwendbar sind (BSG SozR 3-7610 § 683 Nr. 1), hat die Klage keinen Erfolg.
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Der Umstand, daß diese Transporte den Rettungsdiensten nach dem RettG NW als eigene gesetzliche Aufgaben zugewiesen sind, die Klägerin also zugleich auch ein eigenes Geschäft geführt hat, stünde der Annahme einer Fremdgeschäftsführung nicht entgegen (BGHZ 16, 12, 1; 30, 162, 167; 40, 28, 30; 54, 157, 160; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 859).
  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R
    Es ist indessen anerkannt, daß Aufwendungsersatzansprüche nach den Vorschriften über die GoA dann nicht gegeben sind, (1) wenn besondere Bestimmungen des bürgerlichen Rechts das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn abweichend regeln (BGHZ 98, 235, 242) oder (2) wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung darstellen, die einen Rückgriff auf die Grundsätze über die GoA nicht erlaubt (BGHZ 30, 162, 169; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Soweit öffentlichrechtliche Regelungen solche Sachverhalte erfassen, scheidet ein Rückgriff auf die Grundsätze der Regelungen der §§ 677 ff BGB aus (vgl: BSGE 85, 110, 114 f = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4 S 24; BSGE 86, 1, 4 ff = SozR 3-7610 § 683 Nr. 4 S 12 ff) .
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Das Sachleistungsprinzip gilt grundsätzlich auch im Bereich der Krankentransporte mit Krankenkraftwagen (Notarztwagen, Rettungswagen und Krankentransportwagen) durch Rettungsdienste (vgl. BGHZ 33, 251, 255 f.; BGHZ 140, 102, 104 f. für einen Verlegungstransport; BSGE 77, 119, 128 f.; 85, 110, 112 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 703; Niedersächsisches OVG, MdR 2002, 474, 475; Hencke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, 19. Aufl., Stand Juli 2003, § 133 SGB V Rdn. 5; Höfler in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Lfg.

    Das auf diese Weise vereinbarte Benutzungsentgelt für den Rettungstransport hat das DRK der Klägerin in Rechnung gestellt (vgl. BSGE 85, 110, 113) und ist von dieser bezahlt worden.

    Die Krankenkassen sollen die Versorgung ihrer Versicherten in möglichst weitem Umfang durch vertragliche Vereinbarung mit den Leistungsanbietern sicherstellen, wodurch diese gezwungen sind ihre Leistungen marktgerecht anzubieten und wodurch die Krankenkassen in die Lage versetzt werden, die Vergütungen nach Maßgabe des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 SGB V, § 133 Abs. 1 Satz 7 SGB V) auszuhandeln und die Verträge mit den günstigsten geeigneten Anbietern abzuschließen (vgl. BSGE 85, 110, 115).

  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 7/18 R

    Krankenversicherung - gesetzlich Versicherter - Erkrankung im Ausland -

    a) Die unmittelbare oder auch nur entsprechende Anwendung des Bereicherungsrechts, der Geschäftsführung ohne Auftrag oder des Schadensersatzrechts scheidet aus, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine erschöpfende Regelung enthalten, die einen Rückgriff auf solche Ansprüche nicht erlaubt (stRspr, vgl zB BSG SozR 4-2500 § 264 Nr. 6 RdNr 24; BSGE 85, 110, 114 f = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4 S 24 f; BSG Urteil vom 26.1.2000 - B 6 KA 59/98 R - Juris RdNr 25; BGHZ 140, 102, 109 = NJW 1999, 858, 860; BGHZ 30, 162, 169 ff).
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