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   BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B   

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BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B (https://dejure.org/2015,30803)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B (https://dejure.org/2015,30803)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2015 - B 3 KR 40/15 B (https://dejure.org/2015,30803)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Dies kann aber dahingestellt bleiben, weil die von der Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 4 sowie BSG Urteil vom 12.3.2013 - B 1 KR 7/12 R - Juris) bereits mit hinreichender Eindeutigkeit entschieden und daher nicht mehr klärungsbedürftig ist.

    Schon nach dem Leitsatz der von der Beklagten selbst zitierten Entscheidung des BSG vom 10.5.2012 (BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 4) kann eine einzige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krg für mehrere Zeitabschnitte begründen und weitere Meldungen der Arbeitsunfähigkeit erübrigen.

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Dies kann aber dahingestellt bleiben, weil die von der Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage durch die Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 4 sowie BSG Urteil vom 12.3.2013 - B 1 KR 7/12 R - Juris) bereits mit hinreichender Eindeutigkeit entschieden und daher nicht mehr klärungsbedürftig ist.

    Diese Rechtsauffassung hat der 1. Senat in einem Fall bestätigt, in dem der Vertragsarzt ebenfalls bescheinigt hatte, der Zeitpunkt des Wiedereintritts der Arbeitsfähigkeit sei nicht absehbar (Urteil vom 12.3.2013 - B 1 KR 7/12 R - Juris) .

  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 384/04

    Auslegung einer Handelsvertreter-Provisionsvereinbarung

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Es prüft insbesondere, ob die Auslegung gesetzliche und allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder auf Verfahrensverstößen beruht (vgl etwa BAG DB 2010, 452; BGHZ 186, 295 mwN; BGH BB 2006, 1300; BGH WM 2002, 1002) und auch ob der Wortlaut berücksichtigt und der gesamte Auslegungsstoff herangezogen und nicht gegen den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verstoßen wurde (vgl BGH WM 2002, 332; BGH BB 2002, 13; BGH NJW 2003, 2235) .
  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 372/99

    Zur Auslegung einer auf das Beamtenversorgungsrecht für Zeitbeamte Bezug

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Es prüft insbesondere, ob die Auslegung gesetzliche und allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder auf Verfahrensverstößen beruht (vgl etwa BAG DB 2010, 452; BGHZ 186, 295 mwN; BGH BB 2006, 1300; BGH WM 2002, 1002) und auch ob der Wortlaut berücksichtigt und der gesamte Auslegungsstoff herangezogen und nicht gegen den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verstoßen wurde (vgl BGH WM 2002, 332; BGH BB 2002, 13; BGH NJW 2003, 2235) .
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZR 105/00

    Rechtsfolgen der Erklärung einer Bank auf die Anzeige der Abtretung der Rechte

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Es prüft insbesondere, ob die Auslegung gesetzliche und allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder auf Verfahrensverstößen beruht (vgl etwa BAG DB 2010, 452; BGHZ 186, 295 mwN; BGH BB 2006, 1300; BGH WM 2002, 1002) und auch ob der Wortlaut berücksichtigt und der gesamte Auslegungsstoff herangezogen und nicht gegen den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verstoßen wurde (vgl BGH WM 2002, 332; BGH BB 2002, 13; BGH NJW 2003, 2235) .
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 213/00

    Auslegung eines vertraglichen Rückgaberechts des Käufers

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Es prüft insbesondere, ob die Auslegung gesetzliche und allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder auf Verfahrensverstößen beruht (vgl etwa BAG DB 2010, 452; BGHZ 186, 295 mwN; BGH BB 2006, 1300; BGH WM 2002, 1002) und auch ob der Wortlaut berücksichtigt und der gesamte Auslegungsstoff herangezogen und nicht gegen den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verstoßen wurde (vgl BGH WM 2002, 332; BGH BB 2002, 13; BGH NJW 2003, 2235) .
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 199/00

    Auslegung einer Mietgarantie

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Es prüft insbesondere, ob die Auslegung gesetzliche und allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder auf Verfahrensverstößen beruht (vgl etwa BAG DB 2010, 452; BGHZ 186, 295 mwN; BGH BB 2006, 1300; BGH WM 2002, 1002) und auch ob der Wortlaut berücksichtigt und der gesamte Auslegungsstoff herangezogen und nicht gegen den Grundsatz der interessengerechten Auslegung verstoßen wurde (vgl BGH WM 2002, 332; BGH BB 2002, 13; BGH NJW 2003, 2235) .
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 8/93

    Wirksamkeit eines Wechselakzepts

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Nur wenn es sich um Erklärungen an eine größere Anzahl oder unbestimmte Vielzahl von Adressaten handelt (Allgemeine Geschäftsbedingungen uä), muss die Auslegung mit Rücksicht auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont der Zielgruppe einheitlich und objektiv erfolgen (vgl BGHZ 124, 263; BGHZ 113, 237) , und es dürfen - außer dem Text der Erklärung - nur solche Umstände berücksichtigt werden, die jedermann bzw jedem Angehörigen der jeweiligen Adressatengruppe bekannt oder erkennbar sind (vgl Ellenberger in: Palandt, aaO, § 133 RdNr 12) .
  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Nach Ansicht des BAG sind generell Mustererklärungen der revisionsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen (vgl BAG NZA-RR 2009, 18; BAG NZA 2008, 649) .
  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B
    Nur wenn es sich um Erklärungen an eine größere Anzahl oder unbestimmte Vielzahl von Adressaten handelt (Allgemeine Geschäftsbedingungen uä), muss die Auslegung mit Rücksicht auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont der Zielgruppe einheitlich und objektiv erfolgen (vgl BGHZ 124, 263; BGHZ 113, 237) , und es dürfen - außer dem Text der Erklärung - nur solche Umstände berücksichtigt werden, die jedermann bzw jedem Angehörigen der jeweiligen Adressatengruppe bekannt oder erkennbar sind (vgl Ellenberger in: Palandt, aaO, § 133 RdNr 12) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 271/07

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

  • BSG, 29.10.2020 - B 3 KR 6/20 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Beantwortung der formularmäßigen Anfrage der

    AU kann überdies durch jeden Arzt festgestellt werden; es muss sich nicht notwendig um den behandelnden Arzt oder um einen Vertragsarzt handeln (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B - juris; BSG Urteil vom 12.3.2013 - B 1 KR 7/12 R - juris RdNr 15; BSG Urteil vom 10.5.2012 - B 1 KR 20/11 R - BSGE 111, 18 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 4, RdNr 13 mwN).

    Ob eine Erklärung oder Bescheinigung den Inhalt einer ärztlichen AU-Feststellung iS von § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V hat, muss daher im Zweifel durch Auslegung der Erklärung nach Maßgabe von §§ 133, 157 BGB und unter Berücksichtigung aller Umstände und des gesamten Auslegungsstoffs festgestellt werden (vgl bereits BSG Beschluss vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B - juris RdNr 13; vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2015 - L 5 KR 5084/14 - juris RdNr 32) .

    aa) Auch wenn die behandelnde Ärztin die Fragen auf einem formularmäßigen Muster-Vordruck der Beklagten beantwortet hat, handelt es sich um individuelle Erklärungen im Einzelfall, die nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt aus dem Empfängerhorizont und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszulegen sind (vgl BSG Beschluss vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B - juris RdNr 13 mwN) .

  • LSG Hessen, 11.08.2016 - L 1 KR 25/15

    Krankenversicherungsrecht; Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Teilhabe,

    Die Feststellung muss zudem nicht zwingend durch einen Vertragsarzt erfolgen und für die Art und Weise der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsfeststellung gilt, dass diese auch dann die Voraussetzungen des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V erfüllt, wenn sie nicht auf dem durch § 5 Abs. 1 oder § 6 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien dafür vorgesehenen Vordruck erfolgt (Bundessozialgericht, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R und Bundessozialgericht, Beschluss vom 30. September 2015, B 3 KR 40/15 B, m.w.N. - juris -).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1063/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in

    Ob einer ärztlichen Erklärung, einer Bescheinigung oder auch einer gutachterlichen Äußerung, der Erklärungswert und der (notwendige) Inhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommt, muss im Zweifel durch Auslegung nach Maßgabe der in §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) niedergelegten Auslegungsgrundsätze festgestellt werden (Senatsurteil vom 23.09.2015, a.a.O.; vgl. auch BSG, Beschluss vom 30.09.2015, - B 3 KR 40/15 B -, in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - L 16 KR 391/15

    Krankengeld; Feststellung der Arbeitsunfähigkeit; Meldung der Arbeitsunfähigkeit;

    Es wird nicht vorausgesetzt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem dafür vorgesehenen Vordruck erfolgt (BSG, Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B, Rn. 11, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2018 - L 1 KR 764/16

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Insoweit kommt es auf den objektiven Erklärungsgehalt aus dem Empfängerhorizont und die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls an, wobei bei an eine größere Anzahl oder unbestimmte Vielzahl von Adressaten bestimmten formularmäßigen Erklärungen auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont der Zielgruppe einheitlich und objektiv abzustellen ist und nur solche Umstände berücksichtigt werden dürfen, die jedermann bzw. jedem Angehörigen der jeweiligen Adressatengruppe bekannt oder erkennbar sind (BSG, Beschl. v. 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B -, juris Rn. 13 f.).
  • BSG, 12.04.2018 - B 3 KR 60/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassung der

    b) BSG Beschluss vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B: " dass ... unbeschadet des § 91 Abs. 6 SGB V die Regelungen in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien über den Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung und ihren retro- und prospektiven Feststellungszeitraum den leistungsrechtlichen Krankengeldtatbestand nicht ausgestalten.
  • SG Duisburg, 28.11.2017 - S 50 KN 118/16

    Zahlung von Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten aufgrund

    Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfülle somit auch dann die Voraussetzungen des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V (a. F.), wenn sie nicht auf dem durch § 5 Abs. 1 oder § 6 Abs. 1 AU-RL dafür vorgesehenen Vordruck erfolgt (vgl. auch BSG, Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 B - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - L 32 AS 288/14
    Deren Auslegung muss als allgemeine Geschäftsbedingung mit Rücksicht auf den durchschnittlichen Empfängerhorizont der Zielgruppe einheitlich und objektiv erfolgen (BSG, Beschluss vom 30.09.2015 - B 3 KR 40/15 unter Hinweis auf BGHZ 124, 263).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.10.2017 - L 16 KR 1/17
    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger zitierten Beschluss des BSG vom 30. September 2015 - B 3 KR 40/15 B.
  • BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 7/16 B
    13 Schon deshalb kann nur den allgemeinen Auslegungsregeln und allenfalls der Auslegung von Mustererklärungen eine grundsätzliche Bedeutung zukommen (so auch bereits der Beschluss des Senats vom 30.9.2015 - B 3 KR 40/15 B - Juris).
  • SG Duisburg, 28.11.2017 - S 50 KN 119/16

    Zahlung von Krankengeld aufgrund Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten i.R.d.

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