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   BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R   

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https://dejure.org/2002,365
BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R (https://dejure.org/2002,365)
BSG, Entscheidung vom 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R (https://dejure.org/2002,365)
BSG, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - B 3 KR 66/01 R (https://dejure.org/2002,365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke - Behinderungsausgleich - Naturalrestitution - allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens - Funktionsstörung - Funktionsbeeinträchtigung - Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - allgemeiner ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Echthaarperücke

  • Wolters Kluwer

    Gesetzliche Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung - Perücke - Haarlosigkeit - Europäisches Haar - Asiatisches Haar - Kostenerstattung - Behinderung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Perücke - Anspruch auf maß- und handgefertigte gegenüber Krankenversicherung

  • Judicialis

    SGB V § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Damenperücke als Hilfsmittel in der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Damenperücke - Kostenübernahme: Streit um maßgefertigtes Exemplar zurückverwiesen

  • hilfsmittelmanager.eu (Kurzinformation)

    Bindungswirkung der ärztlichen Verordnung für Entscheidung der Krankenkasse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Versicherte haben keinen Anspruch auf bestimmte Perücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2003, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
    Dem vollständigen Haarersatz dienende Damenperücken sind keine allgemeinen Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, weil sie für die speziellen Bedürfnisse an totalem Haarverlust leidender Frauen hergestellt und nur von diesem Personenkreis benutzt werden (vgl zum Begriff des allgemeinen Gebrauchsgegenstands BSGE 84, 266 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 33).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
    Es ist in der Regel nicht erforderlich, dass der Versicherte mit der Selbstbeschaffung der Leistung bis zur Entscheidung der Krankenkasse über den Widerspruch gegen die Leistungsablehnung wartet (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, 22; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37; stRspr).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
    Es ist in der Regel nicht erforderlich, dass der Versicherte mit der Selbstbeschaffung der Leistung bis zur Entscheidung der Krankenkasse über den Widerspruch gegen die Leistungsablehnung wartet (BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 11, 22; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 37; stRspr).
  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
    Die vertragsärztliche Verordnung eines bestimmten Hilfsmittels stellt sich rechtlich als ärztliche Empfehlung dar, bindet die Krankenkasse im Verhältnis zum Versicherten aber nicht (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 25 und 27; stRspr).
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    Auszug aus BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
    Demgemäß ist, wie bei dem Ersatz anderer Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 Satz 2 SGB V) auch, grundsätzlich stets erneut zu prüfen, ob das begehrte Hilfsmittel weiterhin notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist (§§ 2 Abs. 4, 12 Abs. 1 und 33 Abs. 1 SGB V; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 21 - Blindenhund).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R
    Soll ein Hilfsmittel die Ausübung einer beeinträchtigten Körperfunktion unmittelbar ermöglichen, ersetzen oder erleichtern (zB Prothesen), ist grundsätzlich ein Hilfsmittel zu gewähren, das die ausgefallene bzw gestörte Funktion möglichst weit gehend kompensiert, also den umfassendsten Gebrauchsvorteil bietet (BSG, Urteil vom 6. Juni 2002 - B 3 KR 68/01 R - zur Veröffentlichung vorgesehen - zum C-Leg).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Das gilt bei Hilfsmitteln zum unmittelbaren Behinderungsausgleich insbesondere durch Prothesen für grundsätzlich jede Innovation, die dem Versicherten nach ärztlicher Einschätzung in seinem Alltagsleben deutliche Gebrauchsvorteile bietet (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 S 249 - C-Leg I; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 255 - Damenperücke; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, jeweils RdNr 4 - C-Leg II).

    Dasselbe gilt für lediglich ästhetische Vorteile (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 - Damenperücke).

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Das gilt bei Hilfsmitteln zum unmittelbaren Behinderungsausgleich insbesondere durch Prothesen für grundsätzlich jede Innovation, die dem Versicherten in seinem Alltagsleben deutliche Gebrauchsvorteile bietet (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44 S 249 - C-Leg I; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 255 - Damenperücke; BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8, RdNr 4 - C-Leg II) .

    Dasselbe gilt für lediglich ästhetische Vorteile (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 - Damenperücke) .

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder dass er an einer Abweichung vom Regelfall leidet, die entstellend wirkt (stRspr, vgl zB BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3, jeweils RdNr 6; BSGE 93, 94, 102 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 4 S 29; zu einer Hodenprothese BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f; vgl auch BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f).

    Vielmehr muss es sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handeln, die naheliegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit und damit zugleich erwarten lässt, dass die Betroffene ständig viele Blicke auf sich zieht, zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben in der Gemeinschaft zurückzuziehen und zu vereinsamen droht, sodass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefährdet ist (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f).

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