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   BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R   

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https://dejure.org/2009,1279
BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R (https://dejure.org/2009,1279)
BSG, Entscheidung vom 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R (https://dejure.org/2009,1279)
BSG, Entscheidung vom 12. August 2009 - B 3 KR 8/08 R (https://dejure.org/2009,1279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit Elektrorollstuhl

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Versorgung eines gehunfähigen Versicherten mit Elektrorollstuhl; analoge Anwendung der Vorschriften über häusliche Krankenpflege

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl für die selbstständige Mobilität im Nahbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Kosten für einen Elektrorollstuhl für einen gehunfähigen Versicherten durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • Judicialis

    SGB V § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33 Abs. 1
    Erstattung der Kosten für einen Elektrorollstuhl für einen gehunfähigen Versicherten durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf elektrischen Rollstuhl

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kasse darf Rollstuhlfahrer nicht an Verwandte verweisen

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Behinderte erhalten Elektrorollstuhl

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderter, der sich nicht mehr aus eigener Kraft im Nahbereich seiner Wohnung fortbewegen kann, hat Anspruch auf Elektrorollstuhl - Krankenkasse darf Rollstuhlfahrer nicht an Verwandte verweisen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 4.11.2009)

    Bundessozialgericht stärkt Rechte von Behinderten // Bei Bedarf steht ihnen elektrischer Rollstuhl zu

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Gewährung eines Elektrorollstuhls (Diana Ramm, Prof. Dr. Felix Welti)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Später ist dies dahingehend präzisiert worden, sich in der eigenen Wohnung bewegen und die Wohnung verlassen zu können, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen (zB Supermarkt, Arzt, Apotheke, Geldinstitut, Post) zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 - Rollstuhl-Bike für Erwachsene).

    Dazu hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden, dass auf Besonderheiten des konkreten Wohnungsumfeldes eines Versicherten, zB hinsichtlich der Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten oder bezüglich topografischer Besonderheiten der Wohnumgebung (hügeliges Gelände), nicht ankommt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31; stRspr).

  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 - C-leg-Prothese).

    Es geht nicht lediglich um die Erhöhung der Bequemlichkeit des Klägers, was einen Versorgungsanspruch grundsätzlich nicht rechtfertigen könnte (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44), sondern um eine nachhaltige Erweiterung des persönlichen Freiraums und des Umfangs der selbstständigen Lebensführung.

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr).

    Soweit überhaupt die Frage eines größeren Radius über das zu Fuß Erreichbare hinaus aufgeworfen worden ist, sind immer zusätzliche qualitative Momente verlangt worden (vgl BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7 - Wachkomapatientin).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Demgemäß haben die Krankenkassen nicht für solche "Innovationen" aufzukommen, die keine wesentlichen Gebrauchsvorteile für den Versicherten bewirken, sondern sich auf einen bloß besseren Komfort im Gebrauch oder eine bessere Optik beschränken (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 44; BSGE 93, 183, 188 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 - C-leg-Prothese).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    So hat der Senat zwar die Bewegungsfreiheit als allgemeines Grundbedürfnis bejaht, dabei aber nur auf diejenigen Entfernungen abgestellt, die ein gesunder Mensch üblicherweise noch zu Fuß zurücklegt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 7 - Rollstuhlboy).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Allerdings trifft es zu, dass der Rechtsgedanke des § 37 Abs. 3 SGB V bereits auf die Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln entsprechend angewandt (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 und 18) und deshalb den mit dem Versicherten in einem Haushalt zusammen lebenden Angehörigen die Pflicht zur (kostenlosen) Hilfeleistung auferlegt worden ist.
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSGE 93, 176, 180 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60, 63 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14; stRspr).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind -

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Deshalb hat der Senat bei Jugendlichen zwar diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher üblicherweise mit dem Fahrrad zurücklegt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche); das die Mobilität über den Nahbereich hinaus ermöglichende Hilfsmittel ist aber nicht wegen dieser rein quantitativen Erweiterung des Bewegungsradius zugesprochen worden, sondern wegen der dadurch geförderten Integration jenes behinderten Klägers in seiner jugendlichen Entwicklungsphase in den Kreis gleichaltriger Jugendlicher (ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Es liegt kein Fall des § 37 Abs. 1 SGB V vor, weil die Schiebehilfe nicht der Vermeidung ansonsten erforderlicher Krankenhausbehandlung dient, und auch kein Fall des § 37 Abs. 2 SGB V, weil dort nur die häusliche Krankenpflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung geregelt ist (so zB BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 16: Die notwendige Begleitung eines gehbehinderten pflegebedürftigen Diabetikers bei den ärztlich empfohlenen täglichen Spaziergängen ist Teil der Behandlungspflege).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 12.08.2009 - B 3 KR 8/08 R
    Deshalb hat der Senat bei Jugendlichen zwar diejenigen Entfernungen als Maßstab genommen, die ein Jugendlicher üblicherweise mit dem Fahrrad zurücklegt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 - Rollstuhl-Bike für Jugendliche); das die Mobilität über den Nahbereich hinaus ermöglichende Hilfsmittel ist aber nicht wegen dieser rein quantitativen Erweiterung des Bewegungsradius zugesprochen worden, sondern wegen der dadurch geförderten Integration jenes behinderten Klägers in seiner jugendlichen Entwicklungsphase in den Kreis gleichaltriger Jugendlicher (ebenso BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 46 - behindertengerechtes Dreirad).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 P 20/99 R

    Pflege "rund um die Uhr, auch nachts" im Bereich der Grundpflege, Umlagern eines

  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 SO 1378/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ein Hilfsmittel ist von der GKV im Rahmen des mittelbaren Behinderungsausgleichs daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12.8.2009 - B 3 KR 8/08 R - Elektrorollstuhl).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15

    Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt

    Eben so wenig schließt die Möglichkeit, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, den Versorgungsanspruch nach § 33 SGB V aus, denn es ist wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig oder zumindest deutlich weniger abhängig werden ( BSG, Urteil vom 12. August 2009 - B 3 KR 8/08 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 27 Rdnr 18).
  • BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung umfasst Reparatur bei

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig, zumindest aber deutlich weniger abhängig werden (Urteil vom 12.8.2009 - B 3 KR 8/08 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 27, RdNr 18 f - Elektrorollstuhl) .
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