Rechtsprechung
BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte
- openjur.de
Krankenversicherung; Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte; Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 Abs 1 S 1 Alt 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 33 Abs 2 SGB 5 vom 14.11.2003, § 73 Abs 2 S 1 Nr 7 SGB 5, § 139 SGB 5, § 14 Abs 1 SGB 11
Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte - Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Hilfsmittelversorgung - Kostenübernahme für ein Strichcode-Lesegerät (Einkaufsfuchs) für blinde und hochgradig sehbehinderte Versicherte - Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Es besteht die Möglichkeit zur Bewilligung eines Barcodelesegerätes als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung für einen hochgradig sehbehinderten Versicherten; Bewilligung eines Barcodelesegerätes als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung für einen ...
- rewis.io
Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte - Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch
- ra.de
- rewis.io
Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe als Hilfsmittel für erblindete und hochgradig sehbehinderte Versicherte - Entscheidungsrecht der Krankenkassen über den Versorgungsanspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 33 Abs. 1; SGB XI § 14
Bewilligung eines Barcodelesegerätes als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung für eine hochgradig sehbehinderte Versicherte - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Produkterkennungssystems mit Sprachausgabe für Blinde
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Blinde können Anspruch auf Barcodelesegerät haben
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Barcodelesegerät: GKV muss zahlen
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Grünes Licht für den Einkaufsfuchs, rotes Licht für die Treppensteighilfe
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Barcodelesegerät - Blinde können Anspruch gegen Krankenkasse haben
Besprechungen u.ä. (3)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Barcodelesegerät als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich für erblindete bzw. hochgradig sehbehinderte Versicherte
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Barcodelesegerät als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich für erblindete bzw. hochgradig sehbehinderte Versicherte (Dr. Peter Ulrich)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Barcodelesegerät als Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich für erblindete bzw. hochgradig sehbehinderte Versicherte
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZS 2011, 899
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (14)
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (vgl auch BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - Scalamobil, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .Den Krankenkassen steht vielmehr ein eigenes Entscheidungsrecht zu, ob ein Hilfsmittel nach Maßgabe des § 33 SGB V zur medizinischen Rehabilitation, also zur Sicherung des Erfolges der Krankenhausbehandlung, zur Vorbeugung gegen eine drohende Behinderung oder zum Ausgleich einer bestehenden Behinderung, im Einzelfall erforderlich ist; dabei können die Krankenkassen zur Klärung medizinisch-therapeutischer Fragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nach § 275 Abs. 3 SGB V einschalten (vgl BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - Scalamobil).
Bei diesem sog unmittelbaren Behinderungsausgleich gilt das Gebot eines möglichst weitgehenden Ausgleichs des Funktionsdefizits und zwar unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts (vgl BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - RdNr 17 mwN - Scalamobil) .
Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist hingegen Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (zum mittelbaren Behinderungsausgleich: BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - RdNr 18 mwN - Scalamobil) .
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist daher von der GKV nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr zuletzt: BSG Urteile vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - Therapiedreirad, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 3 KR 13/09 R) - sog Basisausgleich.
Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - RdNr 18 ff mwN - Scalamobil) .
Soweit nach der Rechtsprechung des Senats der körperliche Freiraum im Sinne eines Basisausgleichs auch die Fähigkeit umfasst, die eigene Wohnung zu verlassen, um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…so erstmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike; zuletzt BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 27 RdNr 15 - Elektrorollstuhl und BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - RdNr 18 - Scalamobil) , bezogen sich diese Entscheidungen jeweils auf Fallkonstellationen, in denen die körperliche Bewegungsfreiheit aufgrund einer Behinderung eingeschränkt war.
- BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 6/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Die Sachleistungspflicht nach § 33 Abs. 1 SGB V beschränkt sich auf die kostengünstigste Hilfsmittelversorgung; es besteht also kein Anspruch auf Optimalversorgung, sondern nur auf ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Hilfsmittel - § 12 Abs. 1 SGB V (vgl BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 19 RdNr 21) .Soweit ein kostengünstigeres Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung funktionell ebenso geeignet ist, besteht daher kein Anspruch auf die Versorgung mit einem teureren Hilfsmittel (…BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 26 RdNr 17; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 19 RdNr 21) .
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist daher von der GKV nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr zuletzt: BSG Urteile vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - Therapiedreirad, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen und B 3 KR 13/09 R) - sog Basisausgleich.Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand bereits seiner Konzeption nach den Zwecken des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird (vgl BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - RdNr 25 - Therapiedreirad;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 30 RdNr 16 mwN) .
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94
Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Allerdings kann die Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln iS des § 33 Abs. 1 SGB V und Sehhilfen iS des § 33 Abs. 2 SGB V nach der mit Wirkung zum 1.1.2004 vorgenommenen Änderung des § 33 SGB V durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 (BGBl I 2190) nicht mehr - wie früher - offen bleiben (…vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 151; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 90;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 S 73 zu der bis 31.12.2003 geltenden Rechtslage) .Das Wiederauffinden von Gegenständen ist nur gewährleistet, wenn sich der behinderte Mensch einer strengen Ordnung bei der Ablage und Verwahrung der Gegenstände unterwirft (so schon BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 92 - Farberkennungsgerät) .
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94
Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Zudem kommen handelsübliche Barcodelesegeräte nicht in privaten Haushalten, sondern ausschließlich im gewerblichen Sektor zum Einsatz und können bereits aus diesem Grund nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens angesehen werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 S 103 f) . - BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und …
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Soweit ein kostengünstigeres Hilfsmittel zum Ausgleich der Behinderung funktionell ebenso geeignet ist, besteht daher kein Anspruch auf die Versorgung mit einem teureren Hilfsmittel (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 26 RdNr 17;… BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 19 RdNr 21) . - BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Zu gewährleisten ist von der GKV vielmehr nur die Möglichkeit des Einkaufs als Alltagsgeschäft, dh die Beschaffung von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs (Definition des Alltagsgeschäfts: BSG SozR 3-1200 § 33 Nr. 1 S 5) , soweit die Befähigung hierzu aufgrund einer Behinderung aufgehoben bzw eingeschränkt ist und durch das Hilfsmittel ausgeglichen werden kann. - BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92
Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Ungeachtet der unterschiedlichen Zielsetzung der GKV (Bewältigung von Krankheit und ihren Folgen) und der gesetzlichen Pflegeversicherung (partielle Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit) werden mit den in § 14 Abs. 1 und 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Bereiche bezeichnet, die für die physische Existenz des Menschen unerlässlich sind und die der Erfüllung seiner Grundbedürfnisse, einschließlich der auf die Person bezogenen hauswirtschaftlichen Versorgung, dienen (BSGE 72, 261, 263 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 S 9) . - BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Soweit nach der Rechtsprechung des Senats der körperliche Freiraum im Sinne eines Basisausgleichs auch die Fähigkeit umfasst, die eigene Wohnung zu verlassen, um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (so erstmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 27 RdNr 15 - Elektrorollstuhl und BSG Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - RdNr 18 - Scalamobil) , bezogen sich diese Entscheidungen jeweils auf Fallkonstellationen, in denen die körperliche Bewegungsfreiheit aufgrund einer Behinderung eingeschränkt war. - BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R
Allerdings kann die Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln iS des § 33 Abs. 1 SGB V und Sehhilfen iS des § 33 Abs. 2 SGB V nach der mit Wirkung zum 1.1.2004 vorgenommenen Änderung des § 33 SGB V durch das GKV-Modernisierungsgesetz vom 14.11.2003 (BGBl I 2190) nicht mehr - wie früher - offen bleiben (…vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 26 S 151;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 S 90; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 S 73 zu der bis 31.12.2003 geltenden Rechtslage) . - BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 8/07 R
Krankenversicherung - Vergütungsanspruch - Hilfsmittelerbringer - …
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 2/08 R
Entscheidung des Revisionsgerichts trotz verfahrensfehlerhafter …
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R
Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile …
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist daher von der GKV nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr, zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R - Barcodelesegerät, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 13 ff mwN) .Nach stRspr gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (vgl zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 aaO …und Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R aaO, jeweils mwN).
dd) Der Nahbereich wurde in der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht im Sinne einer Mindestwegstrecke bzw einer Entfernungsobergrenze festgelegt, sondern lediglich beispielhaft im Sinne der Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…stRspr, erstmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II; zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15 - Barcodelesegerät) , wobei allerdings die Fähigkeit, eine Wegstrecke von 100 m (BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R, RdNr 16 - Therapie-Tandem IV) bzw 200 m (…BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 12 RdNr 15 f - Liegedreirad) zurückzulegen, nicht als ausreichend zur Erschließung des Nahbereichs angesehen worden ist.
In räumlicher Hinsicht ist der Nahbereich auf den unmittelbaren Umkreis der Wohnung des Versicherten beschränkt (vgl zum Zusammenhang zwischen dem Grundbedürfnis auf Mobilität und dem Grundbedürfnis des selbständigen Wohnens: BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R - Barcodelesegerät - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15) .
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R
Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des …
Hingegen ist weder die vertragsärztliche Verordnung (§ 73 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB V) des begehrten Hilfsmittels noch seine Listung im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse (stRspr, vgl zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R - Barcodelesegerät, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 10 mwN) .Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist daher von der GKV nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr zuletzt: BSG Urteile vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R - Barcodelesegerät, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 13 ff mwN) .
Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (vgl zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 aaO …und Urteil vom 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - aaO, jeweils mwN) .
f) Der Nahbereich wurde in der bisherigen Senatsrechtsprechung nicht im Sinne einer Mindestwegstrecke bzw einer Entfernungsobergrenze festgelegt, sondern lediglich beispielhaft im Sinne der Fähigkeit konkretisiert, sich in der eigenen Wohnung zu bewegen und die Wohnung zu verlassen, um bei einem kurzen Spaziergang "an die frische Luft zu kommen" oder um - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (…stRspr, erstmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 31 S 187 - Rollstuhl-Bike II; zuletzt BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15 - Barcodelesegerät) ; wobei allerdings die Fähigkeit, eine Wegstrecke von 100 m (BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R - RdNr 16 - Therapie-Tandem IV) bzw 200 m (…BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 12 RdNr 15 - Liegedreirad) zurückzulegen, nicht als ausreichend zur Erschließung des Nahbereichs angesehen worden ist.
In räumlicher Hinsicht ist der Nahbereich auf den unmittelbaren Umkreis der Wohnung des Versicherten beschränkt (vgl zum Zusammenhang zwischen dem Grundbedürfnis auf Mobilität und dem Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens: BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R - Barcodelesegerät - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 15) .
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 34/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung und Vergütung sozialpädiatrischer …
Solange den Versicherten keine unzumutbaren Entfernungen angesonnen werden, ist ihr Anspruch gewahrt; Anspruch auf eine an ihren Wünschen ausgerichtete - optimale - Versorgung haben sie nicht (…stRspr, vgl dazu zB BVerfGE 115, 25, 46 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 27 mwN;… BSGE 100, 154 = SozR 4-2500 § 87 Nr. 16, RdNr 35 am Ende;… BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 28;… BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 21, 41;… BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 24 RdNr 27; BSG vom 10.3.2011 - B 3 KR 9/10 R - SozR 4-2500 § 33 Nr. 33 RdNr 29) .
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15
Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrung aufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums ( vgl BSG, Urteil vom 10. März 2011 - B 3 KR 9/10 R, Rdnr 13; BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 12/10 R, Rdnr 13 ). - LSG Baden-Württemberg, 19.06.2018 - L 11 KR 1996/17
Krankenversicherung - progredient verlaufende Multiple Sklerose mit ausgeprägter …
Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" grundsätzlich nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüberhinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (BSG 10.03.2011, B 3 KR 9/10 R, juris).Es schließt weder Hilfsmittel von der Versorgung der Versicherten aus, die den gesetzlichen Anforderungen des § 33 SGB V genügen, noch besteht ein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die zwar im Hilfsmittelverzeichnis verzeichnet, für die aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sind (…BSG 10.04.2008, B 3 KR 8/07 R, SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 RdNr 10; BSG 10.03.2011, B 3 KR 9/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 33).
Dabei konnten die Krankenkassen bereits nach dem vor dem 11.04.2017 geltenden Recht zur Klärung medizinisch-therapeutischer Fragen den MDK nach § 275 Abs. 3 SGB V einschalten (BSG 10.03.2011, aaO, unter Hinweis auf BSG 07.10.2010, B 3 KR 13/09 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 31).
- SG Osnabrück, 13.11.2018 - S 42 KR 516/16
Hilfsmittelversorgung mit einem Rollstuhl und mit einem Rollstuhlzuggerät mit …
Bei dem Behinderungsausgleich ist zwischen dem unmittelbaren und mittelbaren Behinderungsausgleich zu differenzieren (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. etwa Urteil vom 10.03.2011, Aktenzeichen B 3 KR 9/10 R). - LSG Baden-Württemberg, 15.06.2018 - L 4 KR 531/17
Anspruch auf Versorgung mit einem Fußheber- und Oberschenkelsystem
(65/68) Im Übrigen sei weder die vertragsärztliche Verordnung eines Hilfsmittels noch seine Listung im Hilfsmittelverzeichnis verbindlich für die Leistungspflicht der Krankenkasse (BSG, Urteil vom 10. März 2011 - B 3 KR 9/10 R - juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2024 - L 14 KR 129/22
Hörgerät - Hilfsmittelversorgung - Wirtschaftlichkeit - wesentlicher …
Begrenzt ist der Anspruch auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V jedoch durch das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V, wonach die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse nicht bewilligen (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011 - B 3 KR 9/10 R -, juris Rn. 29). - SG Dresden, 15.03.2017 - S 25 KR 791/16
Anspruch auf Versorgung mit dem Exoskelett 'ReWalk Personal 6.0'
Die gesonderte Prüfung, ob mit der vorgesehenen Verwendung ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist, entfällt in Fällen der Erstausstattung mit Hilfsmitteln zum unmittelbaren Behinderungsausgleich, weil sich die unmittelbar auszugleichende Funktionsbeeinträchtigung selbst immer schon auf ein Grundbedürfnis bezieht (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KR 9/10 R, juris, Rdnr. 12, Barcodelesegerät).Auch im Falle des Barcodelesegerätes handelt es sich um ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich, weil das Hilfsmittel nicht das behinderungsbedingt stark einschränkte Sehvermögen wiederherstellen kann, sondern die ausgefallene bzw. eingeschränkte Körperfunktion durch Nutzung des nicht beeinträchtigten Hörvermögens kompensiert, indem die auf Gegenständen befindlichen und in Strichcodes verschlüsselten Informationen über eine Sprachausgabe für den sehbehinderten Menschen hörbar gemacht werden (vgl. BSG, Urteil vom 10.02.2011, Az. B 3 KR 9/10 R, juris, Rdnr. 14, Barcodelesegerät).
Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrung aufnehmen, Ausscheiden, die elementare Körperpflege, das selbständige Wohnen sowie die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraumes (vgl. etwa BSG…, Urteil vom 25.02.2015, Az. B 3 KR 13/13 R, juris, Rdnr. 21, Autoschwenksitz; BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KR 9/10 R, juris, Rdnr. 13, Barcodelesegerät, jeweils mit m.w.N.).
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 KR 2478/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Retinitis pigmentosa im …
Dabei besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Blick auf die "Erforderlichkeit im Einzelfall" grundsätzlich nur, soweit das begehrte Hilfsmittel geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet; darüberhinausgehende Leistungen darf die Krankenkasse gemäß § 12 Abs. 1 SGB V nicht bewilligen (BSG 10.03.2011, B 3 KR 9/10 R).Es schließt weder Hilfsmittel von der Versorgung der Versicherten aus, die den gesetzlichen Anforderungen des § 33 SGB V genügen, noch besteht ein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die zwar im Hilfsmittelverzeichnis verzeichnet, für die aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt sind (…BSG 10.04.2008, B 3 KR 8/07 R, SozR 4-2500 § 127 Nr. 2 Rn 10; BSG 10.03.2011, B 3 KR 9/10 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 33).
Dabei konnten die Krankenkassen bereits nach dem vor dem 11.04.2017 geltenden Recht zur Klärung medizinisch-therapeutischer Fragen den MDK nach § 275 Abs. 3 SGB V einschalten (BSG 10.03.2011, aaO, unter Hinweis auf BSG 07.10.2010, B 3 KR 13/09 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 31).
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 974/16
Hörgerät - erstangegangener Leistungsträger - verspätete Weiterleitung - …
- LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 11 KR 1110/19
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - kein Anspruch auf Versorgung mit …
- SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20
Versorgung mit einem Blindenführhund
- SG Ulm, 20.11.2023 - S 10 KR 2160/23
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - L 26 KR 228/19
Hörgeräte - Kostenerstattung über den Festbetrag hinaus - Selbstbeschaffung - …
- LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2018 - L 5 KR 183/17
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch auf Versorgung mit kabellosem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 9 KR 44/17
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Versorgung mit …
- LSG Sachsen, 18.06.2020 - L 9 KR 761/17
Zweitversorgung mit einem Therapiestuhl für die Kindertagesstätte
- SG Frankfurt/Main, 12.03.2013 - S 25 KR 525/12
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Rollstuhlfahrer - Brems- und …
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.10.2015 - L 6 KR 36/11
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Hilfsmittels (hier Rollstuhlzuggerät)
- LSG Thüringen, 30.04.2013 - L 6 KR 568/08
Kostenerstattungsanspruch des Versicherten gegen die Krankenkasse für ein …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2020 - L 9 KR 90/18
Hörgeräteversorgung - Gebrauchsvorteil nicht objektivierbar identische …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2020 - L 11 KA 75/18
Antrag auf Sonderbedarfzulassung für Psychotherapeuten - Was sind die …
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 6011/09
- LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 11 KR 3941/11
Anspruch auf Versorgung mit einem UV-Therapiesystem als Hilfsmittel der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2012 - L 1 KR 111/11
Hilfsmittel - Einkaufs-Fuchs - Strichcode-Handscanner - Blindenhilfsmittel
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 1 KR 422/09
- LSG Bayern, 21.11.2019 - L 4 KR 496/18
Krankenversicherung: Keine Erstattung der Kosten für eine …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2021 - L 11 KA 27/20
Kein Anspruch auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
- LSG Sachsen, 17.04.2013 - L 8 SO 84/11
Sozialhilfe: Auch Schwerbehinderte erhalten keine Sozialhilfe zur Finanzierung …
- LSG Bayern, 26.01.2021 - L 4 KR 108/19
Keine Erstattung von Mehrkosten für eine Perückenversorgung
- SG München, 04.07.2023 - S 7 KR 1570/22
Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl inklusive Hubvorrichtung
- LSG Baden-Württemberg, 23.10.2018 - L 11 KR 1153/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - an Taubheit grenzende …
- LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 11 KR 1808/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachurteilsvoraussetzungen der ersten Instanz als …
- SG Dortmund, 05.08.2020 - S 83 KR 6564/19
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.01.2013 - L 4 KR 7/10
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit Rollstuhlladeboy - Erlöschen …
- LSG Thüringen, 28.02.2012 - L 6 KR 1202/07
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad bei Bestehen einer komplexen …
- LSG Thüringen, 26.06.2012 - L 6 KR 616/08
Anspruch des Versicherten mit einem Schwenksitz einschließlich Montage im Pkw. …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2023 - L 1 KR 181/21
Krankenversicherung - Hörgeräteversorgung - Kostenerstattung über den Festbetrag …
- SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15
Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung
- SG Köln, 16.11.2023 - S 36 KR 622/21
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2023 - L 1 KR 181/21
- SG Köln, 08.12.2022 - S 36 KR 1420/21
Versorgung mit dem Hilfsmittel Innowalk medium der Firma made for movement
- OLG Celle, 30.09.2013 - 1 Ws 372/13
Elektronisches Produkterkennungssystem mit Sprachausgabe (Barcodelesegerät) als …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 16 KR 421/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 16 KR 351/17
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2016 - L 5 KR 1104/14
- SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 301/10
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung zur Teilnahme an der …
- SG Detmold, 28.09.2011 - S 5 KR 614/10
Krankenversicherung
- SG Berlin, 04.04.2023 - S 210 KR 1573/21
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - hochgradige Sehbehinderung - …
- SG Köln, 15.12.2015 - S 34 KR 169/15
Anspruch eines an einem chronischen Handekzem leidenden Versicherten auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2019 - L 4 KR 196/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 4 KR 547/14
- SG Detmold, 31.08.2011 - S 5 KR 90/10
Krankenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2018 - L 4 KR 315/16
- SG Osnabrück, 27.09.2018 - S 3 KR 559/17
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