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   BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R   

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https://dejure.org/2015,26617
BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R (https://dejure.org/2015,26617)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R (https://dejure.org/2015,26617)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2015 - B 3 KS 2/14 R (https://dejure.org/2015,26617)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 2 KSVG vom 25.09.1996, § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 KSVG ... vom 25.09.1996, § 24 Abs 1 S 1 Nr 2 KSVG vom 13.06.2001, § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 KSVG vom 13.06.2001, § 24 Abs 1 S 1 Nr 3 KSVG vom 20.12.1988
    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Einzelunternehmer - Mitwirkung in Musikgruppe - Engagement von Musikern als freie Mitarbeiter ohne unternehmerisches Mitbestimmungsrecht - Begriffe der Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen - Erhebung der ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgabepflicht der künstlerischen Leiterin zweier Musikgruppen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bei Organisation als Einzelunternehmerin

  • rewis.io

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Einzelunternehmer - Mitwirkung in Musikgruppe - Engagement von Musikern als freie Mitarbeiter ohne unternehmerisches Mitbestimmungsrecht - Begriffe der Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen - Erhebung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3
    Abgabepflicht der künstlerischen Leiterin zweier Musikgruppen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz bei Organisation als Einzelunternehmerin

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Künstlersozialversicherungsrecht; soziale Pflegeversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KS 5/13 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - kunstverwertender Unternehmer -

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Denn die KSA wird grundsätzlich auf der ersten Handelsstufe hinter dem Künstler erhoben (BSGE 74, 117 = BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen) .

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht es der Erhebung der KSA nicht entgegen, wenn der Unternehmer Unteraufträge an selbstständige Künstler erteilt, deren Leistungen dann zu Komponenten eines eigenen künstlerischen Gesamtwerkes werden (zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen, zur Abgabepflichtigkeit eines Diplomdesigners, der wiederkehrend Aufträge an selbstständige Grafik-, Industrie- und Webdesigner vergibt, deren Beiträge dann als unselbstständige Bestandteile in das designerische End-/Gesamtprodukt einfließen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 zur Abgabepflicht eines Redaktionsbüros, das im Auftrag eines Verlages ein Gesamtwerk aus Texten und Bildern von selbstständigen Journalisten sowie des Betreibers selbst erstellte; sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19 - zur Abgabepflicht einer Werbeagentur, die Unteraufträge an Werbefotografen und freie Autoren vergibt und daraus ein Gesamtwerk erstellt) .

    Auch diesbezüglich ist die Sachlage ohne Weiteres mit den Fällen vergleichbar, in denen Unteraufträge an selbstständige Grafiker oder Webdesigner erteilt wurden, die in ein Gesamtprodukt einflossen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19) .

    Im Übrigen hat der Senat bereits geklärt, dass durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelungen zur Erhebung der Künstlersozialabgabe nicht bestehen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen, sowie BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 13) .

    Der Streitwert für einen Erfassungsbescheid bemisst sich nach der zu erwartenden Künstlersozialabgabe in den ersten drei Jahren seiner Geltung (BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5; BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen) .

  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Der erkennende Senat hat bereits im Jahre 1994 unter Bezugnahme auf den Musikbrockhaus von 1982 Theater- und Konzertdirektionen als Unternehmen definiert, die dafür sorgen, dass Theater gespielt oder ein Konzert veranstaltet wird, ohne selbst Träger von Theatern oder Orchestern zu sein (BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; so auch BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17; vgl auch von Schoenebeck/Reiß/Noll, Musiklexikon, 1994, nach dem Konzertdirektionen als privatwirtschaftliche Unternehmen Konzerte organisieren und oft in Verbindung mit Konzertagenturen die Künstler vermitteln und engagieren) .

    Einer Beschränkung des Begriffs auf Unternehmen, die Künstler verpflichten und deren Auftritte Veranstaltern im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Verfügung stellen (so BFH Beschluss vom 11.11.2014 - I B 91/13 - BFH/NV 2015, 204) und damit einer Abgrenzung zu lediglich vermittelnden Tätigkeiten bedarf es im Künstlersozialversicherungsrecht mit Rücksicht auf die Regelung des § 25 Abs. 3 KSVG, die grundsätzlich auch Vermittlungsgeschäfte in die Abgabepflicht einbezieht, nicht (ausführlich hierzu bereits BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KS 1/14 R) .

    Denn die KSA wird grundsätzlich auf der ersten Handelsstufe hinter dem Künstler erhoben (BSGE 74, 117 = BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen) .

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Wie bereits die Instanzgerichte ausgeführt haben, sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl nur BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17 S 111 ff) die auf der Basis des Erfassungsbescheids ergehenden Abgabebescheide nicht nach § 86 bzw § 96 SGG in das Verfahren einzubeziehen, sondern bilden einen gesonderten Regelungsgegenstand, der eigenständig anfechtbar ist.

    Der erkennende Senat hat bereits im Jahre 1994 unter Bezugnahme auf den Musikbrockhaus von 1982 Theater- und Konzertdirektionen als Unternehmen definiert, die dafür sorgen, dass Theater gespielt oder ein Konzert veranstaltet wird, ohne selbst Träger von Theatern oder Orchestern zu sein (BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; so auch BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17; vgl auch von Schoenebeck/Reiß/Noll, Musiklexikon, 1994, nach dem Konzertdirektionen als privatwirtschaftliche Unternehmen Konzerte organisieren und oft in Verbindung mit Konzertagenturen die Künstler vermitteln und engagieren) .

    Vor diesem Hintergrund hat der Senat die Chöre den abgabepflichtigen Unternehmen nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 KSVG zugeordnet, soweit sie ihre Tätigkeit mit einer gewissen Regelmäßigkeit bzw Nachhaltigkeit ausüben und zu ihren Veranstaltungen oder deren Vorbereitung regelmäßig selbstständige Künstler heranziehen, weil sie oder ihre Träger am Markt punktuell wie eine Theater-, Konzert- oder Gastspieldirektion fungieren, also als Vermittler oder Veranstalter auftreten und dabei die Werke oder Leistungen selbstständiger Künstler vermarkten (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17) .

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Denn die KSA fungiert für die regelmäßig künstlerische Leistungen verwertenden oder vermarktenden Unternehmen als "Quasi-Arbeitgeberbeitrag" (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 14; vgl auch BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11; BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1, das die KSA als verfassungsmäßigen Sozialversicherungsbeitrag einstuft) , wenn diese mit einer gewissen Regelmäßigkeit selbstständige Künstler beauftragen und daher insoweit keine Sozialversicherungsbeiträge für angestellte Künstler zu entrichten haben.

    Das BVerfG hat bereits entschieden, dass die Künstlersozialabgabe auch insoweit mit der Verfassung in Einklang steht, als sie auch auf Gagen an Künstler erhoben wird, die selbst nicht in der Künstlersozialversicherung versichert sind (BVerfGE 75, 108, 156 und 161 = SozR 5425 § 1 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 6) .

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung stets auf die Schwierigkeit einer exakten Definition des Orchesterbegriffs hingewiesen und die Frage nach der Organisationsform und der Notwendigkeit zB der Mitwirkung eines Dirigenten bisher ausdrücklich offengelassen (vgl BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11) .

    Der Senat hat auch in der Entscheidung zum Inhaber eines Orchesterorganisationsbüros (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11) nicht darauf abgestellt, dass die organisatorische oder vermarktende Tätigkeit den eigenen künstlerischen Beitrag des selbst bei dem Musikensemble mitwirkenden Unternehmensinhabers überwiegt.

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht es der Erhebung der KSA nicht entgegen, wenn der Unternehmer Unteraufträge an selbstständige Künstler erteilt, deren Leistungen dann zu Komponenten eines eigenen künstlerischen Gesamtwerkes werden (zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen, zur Abgabepflichtigkeit eines Diplomdesigners, der wiederkehrend Aufträge an selbstständige Grafik-, Industrie- und Webdesigner vergibt, deren Beiträge dann als unselbstständige Bestandteile in das designerische End-/Gesamtprodukt einfließen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 zur Abgabepflicht eines Redaktionsbüros, das im Auftrag eines Verlages ein Gesamtwerk aus Texten und Bildern von selbstständigen Journalisten sowie des Betreibers selbst erstellte; sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19 - zur Abgabepflicht einer Werbeagentur, die Unteraufträge an Werbefotografen und freie Autoren vergibt und daraus ein Gesamtwerk erstellt) .

    Auch diesbezüglich ist die Sachlage ohne Weiteres mit den Fällen vergleichbar, in denen Unteraufträge an selbstständige Grafiker oder Webdesigner erteilt wurden, die in ein Gesamtprodukt einflossen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19) .

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht es der Erhebung der KSA nicht entgegen, wenn der Unternehmer Unteraufträge an selbstständige Künstler erteilt, deren Leistungen dann zu Komponenten eines eigenen künstlerischen Gesamtwerkes werden (zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen, zur Abgabepflichtigkeit eines Diplomdesigners, der wiederkehrend Aufträge an selbstständige Grafik-, Industrie- und Webdesigner vergibt, deren Beiträge dann als unselbstständige Bestandteile in das designerische End-/Gesamtprodukt einfließen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 zur Abgabepflicht eines Redaktionsbüros, das im Auftrag eines Verlages ein Gesamtwerk aus Texten und Bildern von selbstständigen Journalisten sowie des Betreibers selbst erstellte; sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19 - zur Abgabepflicht einer Werbeagentur, die Unteraufträge an Werbefotografen und freie Autoren vergibt und daraus ein Gesamtwerk erstellt) .

    Auch diesbezüglich ist die Sachlage ohne Weiteres mit den Fällen vergleichbar, in denen Unteraufträge an selbstständige Grafiker oder Webdesigner erteilt wurden, die in ein Gesamtprodukt einflossen (vgl zuletzt BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen; so auch schon BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 20 sowie BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 19) .

  • BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 7/06 B

    Streitwert in Streitigkeiten über die Abgabepflicht zur

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Der Streitwert für einen Erfassungsbescheid bemisst sich nach der zu erwartenden Künstlersozialabgabe in den ersten drei Jahren seiner Geltung (BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5; BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen) .
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 1/00 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - Industriedesigner - Produktdesigner -

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Denn die KSA fungiert für die regelmäßig künstlerische Leistungen verwertenden oder vermarktenden Unternehmen als "Quasi-Arbeitgeberbeitrag" (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 14; vgl auch BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 11; BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1, das die KSA als verfassungsmäßigen Sozialversicherungsbeitrag einstuft) , wenn diese mit einer gewissen Regelmäßigkeit selbstständige Künstler beauftragen und daher insoweit keine Sozialversicherungsbeiträge für angestellte Künstler zu entrichten haben.
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 1/14 R

    Künstlersozialversicherung - Betreiber einer Musikschule - Künstlersozialabgabe

    Auszug aus BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R
    Einer Beschränkung des Begriffs auf Unternehmen, die Künstler verpflichten und deren Auftritte Veranstaltern im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Verfügung stellen (so BFH Beschluss vom 11.11.2014 - I B 91/13 - BFH/NV 2015, 204) und damit einer Abgrenzung zu lediglich vermittelnden Tätigkeiten bedarf es im Künstlersozialversicherungsrecht mit Rücksicht auf die Regelung des § 25 Abs. 3 KSVG, die grundsätzlich auch Vermittlungsgeschäfte in die Abgabepflicht einbezieht, nicht (ausführlich hierzu bereits BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KS 1/14 R) .
  • BFH, 11.11.2014 - I B 91/13

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen - Art und Umfang des Rechtsschutzes

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 54/93

    Künstlersozialabgabe; Bemessung; Materialkosten

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 27/99 R

    Künstlersozialabgabepflicht für Kunstvereine

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - L 1 KR 105/14

    Künstlersozialabgabe - Öffentlichkeitsarbeit

    Neben den gesetzlichen Regelbeispielen der Theater-, Konzert- und Gastspieldirektionen können hierzu Chöre (BSG, Urt. v. 16.April 1998 -B 3 KR 5/97 R- SozR 3-5425 3 24 Nr. 17) und Betreiber von Musikgruppen (BSG, Urt. v. 30. September 2015 -B 3 KS 2/14 R- juris-Rdnr. 17) zählen.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2016 - L 11 R 584/14

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Chorverein - Verwerter

    Darin unterscheidet sich die Tätigkeit des Vereins zB von der einer künstlerischen Leiterin ("Bandleaderin") verschiedener Musikgruppen (zu einem solchen Fall BSG 30.09.2015, B 3 KS 2/14 R, NZS 2016, 28).
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