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   BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R   

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https://dejure.org/2009,1017
BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R (https://dejure.org/2009,1017)
BSG, Entscheidung vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R (https://dejure.org/2009,1017)
BSG, Entscheidung vom 01. Oktober 2009 - B 3 KS 4/08 R (https://dejure.org/2009,1017)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; Künstlersozialabgabepflicht für Juroren einer Castingshow; Zuordnung zur darstellenden Kunst in Form der Unterhaltungskunst; Nichterwähnung im Künstlerbericht; keine Niveaukontrolle der künstlerischen Leistung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung der für die Jurorentätigkeit bei "Deutschland sucht den Superstar" gezahlten Honorare in die Abgabepflicht nach dem KSVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 25 Abs. 1 S. 1; KSVG § 27 Abs. 1a S. 2
    Entrichtung der Künstlersozialabgabe nach dem KSVG auf Honorare der Jury-Mitglieder in einer Fernsehshow; künstlerische Leistung der Jurorentätigkeit in der Castingshow DSDS

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 25 Abs 1 Satz 1 KSVG
    DSDS-Juror Dieter Bohlen ist ein Künstler! Zur Künstlersozialversicherungspflicht

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    DSDS & Co: Künstlersozialversicherung setzt keine besondere Gestaltungshöhe voraus

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstler-Sozialversicherungsgesetzes

  • IWW (Kurzinformation)

    Künstlersozialabgabe - Dieter Bohlens Sprüche sind abgabepflichtig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundessozialgericht bestätigt KSK-Pflicht der »DSDS«-Jury

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "DSDS"-Juroren als Künstler sozialversicherungspflichtig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Für die Künstlersozialversicherung sind die Juroren der "Superstar"-Fernsehshow Unterhaltungskünstler

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Fernsehsendungs-Jury "DSDS" KSK-pflichtig

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Die Juroren bei DSDS sind Unterhaltungskünstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 265
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar

    Das Honorar eines Künstlers für die Mitwirkung als Akteur in einer Fernsehproduktion des Factual Entertainment (hier: Dschungelcamp-Sendung "Ich bin ein Star - holt mich hier raus") unterliegt der Künstlersozialabgabe (Ergänzung zu BSG vom 1.10.2009 - B 3 KS 4/08 R = BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5).

    Dabei verdrängt § 27 Abs. 1a S 2 KSVG die allgemeine Regelung des § 45 SGB X (BSGE 106, 276 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 7, RdNr 10; BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 12; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1, RdNr 7; zu den Gesetzesmaterialien vgl BT-Drucks 14/5066 S 14) .

    Diese dem weiten Bereich der Unterhaltungskunst zuzurechnende Mitwirkung als Akteur und "Selbst-Darsteller" in einer inszenierten von Moderatoren begleiteten und dem Fernsehzuschauer als "Survivalshow" präsentierten TV-Produktion des sog Factual Entertainment (dazu Döveling/Kurotschka/Nieland in: Döveling/Mikos/Nieland, Im Namen des Fernsehvolkes - Neue Formate für Orientierung und Bewertung, 2007, S 103, 110 f) mit mehr oder weniger prominenten Personen in einer für sie ungewohnten Situation und Rolle (und dabei zugleich als im Wettbewerb um ein Preisgeld befindliche, aus dem Camp herauswählbare Kandidaten) stellt eine "künstlerische Leistung" iS des § 25 KSVG dar (ähnlich bereits BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5 für Juroren in TV-Castingshows) , für die CC der Klägerin am 31.3.2004 ein Honorar von 30 000 Euro in Rechnung gestellt hat, das ausweislich der Bilanz für das Jahr 2004 auch als Ausgabeposten auf dem Konto 8400 verbucht und von CC als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit versteuert worden ist.

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 1/17 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Honorar für Mitwirkung

    Diese Beurteilung folge aus der Rechtsprechung des BSG zum sog "Factual Entertainment" (BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5 ; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 8 ).

    Denn nicht jeder, der im Zusammenhang mit einer solchen Fernsehshow eine eigenständige Leistung erbringt, wird dadurch automatisch zum Unterhaltungskünstler oder Publizisten (vgl BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 19 ; BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 8 RdNr 36 ; vgl in diese Richtung bereits BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 10 S 52 f ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 9 KR 213/16

    Krankenversicherung - Schiedsstelle - Bildung des Erstattungsbetrags -

    Maßgeblich ist insoweit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier: 6. April 2016 -, weil eine (isolierte) Anfechtungsklage statthafte Klageart ist (BSG, Urteil vom 1. Oktober 2009, B 3 KS 4/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12).
  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KS 2/15 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - selbstständige Kameraleute im

    Das LSG sei von den Urteilen des BSG abgewichen: vom 4.3.2004 (B 3 KR 12/03 R - BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 5) , vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R - BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5) , vom 25.11.2010 (B 3 KS 1/10 R - BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 18) , vom 12.11.2003 (B 3 KR 8/03 R - BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 2) , vom 12.11.2003 (B 3 KR 10/03 R - BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 3) und vom 10.3.2011 (B 3 KS 4/10 R - BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 19) .

    Entsprechendes gilt, wenn sich nach der Erstellung des Berichts die Verkehrsauffassung hinsichtlich einer früher bereits bekannten Tätigkeit grundlegend gewandelt hat oder wenn der betreffende Kunsttyp von einer so kleinen Gruppe von Kunstschaffenden ausgeübt wird, dass er bei der Einordnung in die Kunstgattungen des Künstlerberichts außer Betracht bleiben konnte (vgl Senatsurteil vom 1.10.2009 - BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 25 f, "Jury Castingshow") .

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KS 3/14 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tanzlehrerin - Unterricht in

    Entsprechendes gilt, wenn sich nach der Erstellung des Berichts die Verkehrsauffassung hinsichtlich einer früher bereits bekannten Tätigkeit grundlegend gewandelt hat oder wenn der betreffende Kunsttyp von einer so kleinen Gruppe von Kunstschaffenden ausgeübt wird, dass er bei der Einordnung in die Kunstgattungen des Künstlerberichts außer Betracht bleiben konnte (vgl Senatsurteil vom 1.10.2009 - BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 25 f - "Jury Casting-Show").

    Ausgehend vom Künstlerbericht mit seinen Katalogberufen als Einordnungshilfe ist in solchen Fällen selbstständig nachzuvollziehen, ob die zu beurteilende Tätigkeit nach den für die Aufstellung des Künstlerberichts maßgebenden Kriterien einem der drei Bereiche künstlerischer Tätigkeit zuzuordnen ist und ob sie weder als Traditions- und Brauchtumspflege noch als (kunst-) handwerkliche Tätigkeit - oder auch weil sie dem Bereich des Sports zuzuordnen ist - aus dem Schutzbereich des KSVG ausgeschlossen ist (vgl Senatsurteil vom 1.10.2009 - BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 25 f mwN - "Jury Casting-Show") .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2016 - L 5 KR 490/16

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

    Die H. Produktion für Film und Fernsehen GmbH stellte am 27.8.2009 hinsichtlich der Bescheide vom 11.4.2008 und 9.4.2009 einen Antrag nach § 44 SGB X. Mit Schreiben vom 5.10.2009 teilte die Beklagte mit, zunächst den Ausgang des vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Verfahrens B 3 KS 4/08 R abwarten zu wollen.

    In seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R), welche sich ausschließlich auf die prominenten Jurymitglieder der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) bezogen habe, habe das BSG die Abgabepflicht damit begründet, dass die Jurymitglieder selbstständige Künstler oder Publizisten seien und die durch sie erbrachte Leistung als künstlerische anzuerkennen sei, da sie vertraglich zur eigenständigen Textgestaltung berechtigt und verpflichtet gewesen seien und ihre eigenschöpferischen Statements für den auf die Zielgruppe zugeschnittenen Unterhaltungswert gesorgt hätten.

    Ob es an seiner Rechtsauffassung festhält, hat das BSG in seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) offen gelassen.

    In seinem Urteil vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) hat das BSG die Vergütung der DSDS-Juroren als abgabepflichtig angesehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - L 5 KR 491/16

    Künstlersozialabgabe

    Die H. Produktion für Film und Fernsehen GmbH stellte am 27.8.2009 hinsichtlich der Bescheide vom 11.4.2008 und 9.4.2009 einen Antrag nach § 44 SGB X. Mit Schreiben vom 5.10.2009 teilte die Beklagte mit, zunächst den Ausgang des vor dem Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Verfahrens B 3 KS 4/08 R abwarten zu wollen.

    In seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R), welche sich ausschließlich auf die prominenten Jurymitglieder der Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) bezogen habe, habe das BSG die Abgabepflicht damit begründet, dass die Jurymitglieder selbstständige Künstler oder Publizisten seien und die durch sie erbrachte Leistung als künstlerische anzuerkennen sei, da sie vertraglich zur eigenständigen Textgestaltung berechtigt und verpflichtet gewesen seien und ihre eigenschöpferischen Statements für den auf die Zielgruppe zugeschnittenen Unterhaltungswert gesorgt hätten.

    Ob es an seiner Rechtsauffassung festhält, hat das BSG in seiner Entscheidung vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) offen gelassen.

    In seinem Urteil vom 1.10.2009 (B 3 KS 4/08 R) hat das BSG die Vergütung der DSDS-Juroren als abgabepflichtig angesehen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 9 KR 72/16

    Krankenversicherung - Vereinbarung über Erstattungsbeträge für Arzneimittel ohne

    Maßgeblich ist insoweit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - hier: 14. Januar 2016 -, weil eine (isolierte) Anfechtungsklage statthafte Klageart ist (BSG, Urteil vom 1. Oktober 2009, B 3 KS 4/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12).
  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

    Ist für die Vergangenheit ein Abgabebescheid bereits ergangen - hier für den Zeitraum von 2001 bis 2003 -, wird er mit Wirkung für die Vergangenheit zu Ungunsten des Abgabepflichtigen zurückgenommen, wenn sich die Schätzung nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KSVG als unrichtig erweist oder die Meldung des Abgabepflichtigen unrichtige Angaben enthält (§ 27 Abs. 1a Satz 2 KSVG) ; § 45 SGB X findet daneben keine Anwendung (BSG Urteil vom 1.10.2009 - B 3 KS 4/08 R, BSGE 104, 265 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 5, RdNr 12) .
  • SG Köln, 18.12.2014 - S 16 KR 354/12
    Mit Schreiben vom 05.10.2009 wies die Beklagte die Klägerin auf ein zwischenzeitlich ergangenes Urteil des BSG vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R - ("DSDS") hin und bat wegen der ausstehenden Urteilsgründe um Geduld bis zu einer verbindlichen Bewertung .

    Das Bundessozialgericht habe mit Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R - entschieden, dass nicht jede eigenständige Leistung "im Zusammenhang mit einer solchen Fernsehshow" (Castingshow DSDS) eine künstlerische sei.

    Factual Entertainment zeichnet sich durch die Darstellung und Inszenierung menschlicher Schicksale und einer Mischung aus Unterhaltung und Information aus, die beim Zuschauer ein Konglomerat aus Befangenheit und Genuss erzeugen sollen (vgl. BSG, Urteil vom 01.10.2009 - B 3 KS 4/08 R - ("DSDS").

  • SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 27 KR 377/08

    Versicherungspflicht einer Tanzlehrerin aus dem Bereich des so genannten

  • SG Frankfurt/Oder, 11.12.2012 - S 26 R 1670/12

    Versicherungspflicht einer Bollywood-Tänzerin nach § 1

  • FG Düsseldorf, 21.03.2023 - 10 K 306/17
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2012 - L 11 KR 3114/11

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt -

  • SG Darmstadt, 30.08.2021 - S 8 R 316/17

    Künstlersozialversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2016 - L 4 P 4532/15
  • SG Hamburg, 18.11.2016 - S 48 KR 699/15

    Künstlersozialversicherungspflicht - Kinderunterhaltungskünstlerin im Rahmen von

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2017 - L 5 KR 4774/15
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