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   BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R   

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BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R (https://dejure.org/2011,8718)
BSG, Entscheidung vom 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R (https://dejure.org/2011,8718)
BSG, Entscheidung vom 10. März 2011 - B 3 P 1/10 R (https://dejure.org/2011,8718)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen - Pflegeeinrichtung in Niedersachsen - Dauerpflege - Kurzzeitpflege - Tagespflege - öffentliche Fördermittel - Eigenkapital - Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen

  • openjur.de

    Soziale Pflegeversicherung; Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen; Pflegeeinrichtung in Niedersachsen; Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege; öffentliche Fördermittel; Eigenkapital; Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen; R ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 PflegeG ND vom 22.05.1996, § 9 Abs 2 PflegeG ND vom 22.05.1996, § 9 Abs 3 S 1 PflegeG ND vom 22.05.1996, § 11 Abs 1 PflegeG ND vom 22.05.1996, § 13 PflegeG ND vom 22.05.1996
    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen - Pflegeeinrichtung in Niedersachsen - Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege - Finanzhilfe - Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen - öffentliche Fördermittel - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Landkreis darf die Festsetzung höherer Förderbeträge für Tagespflegeplätze durch den Träger einer Pflegeeinrichtung ablehnen bei Zurechnung der geleisteten Finanzhilfe aus staatlicher Förderung; Festsetzung von höheren Förderbeträgen für Tagespflegeplätze durch den ...

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen - Pflegeeinrichtung in Niedersachsen - Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege - Finanzhilfe - Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen - öffentliche Fördermittel - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsfolgeaufwendungen - Pflegeeinrichtung in Niedersachsen - Dauer-, Kurzzeit- und Tagespflege - Finanzhilfe - Konzessionsabgaben auf Lotterie- und Wetteinnahmen - öffentliche Fördermittel - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen in der sozialen Pflegeversicherung; Berücksichtigung von Finanzhilfen aus Konzessionsabgaben nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung; soziale Pflegeversicherung; Künstlersozialversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.03.2011 - B 3 P 3/10 R

    Soziale Pflegeversicherung - Berechnung der betriebsnotwendigen

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Im Revisionsverfahren B 3 P 3/10 R (Urteil vom 10.3.2011, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) , das einen Parallelfall betraf, stand ein Bescheid über die aufsichtsbehördliche Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger Investitionspflegeaufwendungen bei der Dauerpflege nach § 82 Abs. 3 SGB XI zur Debatte.

    Diese - im Ergebnis also nur hinsichtlich der Abschreibungen abweichende - Rechtsauffassung des erkennenden Senats, die er im Verfahren B 3 P 3/10 R entwickelt hat, ist für den vorliegenden Rechtsstreit nicht verbindlich, weil bezüglich der revisionsgerichtlichen Überprüfung von Berufungsurteilen immer nur das konkret angefochtene Urteil zu betrachten ist und die erst am 10.3.2011 entwickelte Rechtsauffassung des BSG dem LSG naturgemäß nicht bekannt sein konnte.

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Sie sind dann Teil des irrevisiblen Rechts, sodass die Rüge der Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln eine irrevisible Norm nicht revisibel macht (BSGE 62, 131, 135 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; stRspr) .

    bb) Da eine Revision sich nur nicht auf eine "Verletzung" irrevisibler Vorschriften stützen kann, geht das BSG ferner davon aus, dass § 162 SGG der Anwendung einer nicht revisiblen Rechtsnorm durch das Revisionsgericht dann nicht entgegensteht, wenn sie das LSG völlig unberücksichtigt gelassen und damit gar nicht ausgelegt und angewandt hat - und demnach auch nicht hat "verletzen" können (BSGE 7, 122, 125; BSGE 53, 242, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; BSGE 62, 131, 133 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX RdNr 301 mwN) .

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Revisibilität ist erst erreicht, wenn die Grenze zum Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) überschritten ist, ein Auslegungsergebnis also unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar erscheint (BVerfGE 86, 59, 63; 80, 48, 51; 83, 82, 84; Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl 2011, Art. 3 RdNr 38, 39) .
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Revisibilität ist erst erreicht, wenn die Grenze zum Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) überschritten ist, ein Auslegungsergebnis also unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar erscheint (BVerfGE 86, 59, 63; 80, 48, 51; 83, 82, 84; Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl 2011, Art. 3 RdNr 38, 39) .
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81

    Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen;

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    bb) Da eine Revision sich nur nicht auf eine "Verletzung" irrevisibler Vorschriften stützen kann, geht das BSG ferner davon aus, dass § 162 SGG der Anwendung einer nicht revisiblen Rechtsnorm durch das Revisionsgericht dann nicht entgegensteht, wenn sie das LSG völlig unberücksichtigt gelassen und damit gar nicht ausgelegt und angewandt hat - und demnach auch nicht hat "verletzen" können (BSGE 7, 122, 125; BSGE 53, 242, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; BSGE 62, 131, 133 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX RdNr 301 mwN) .
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Revisibilität ist erst erreicht, wenn die Grenze zum Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) überschritten ist, ein Auslegungsergebnis also unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar erscheint (BVerfGE 86, 59, 63; 80, 48, 51; 83, 82, 84; Jarass/Pieroth, GG, 11. Aufl 2011, Art. 3 RdNr 38, 39) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2010 - L 15 P 39/06
    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Februar 2010 - L 15 P 39/06 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    bb) Da eine Revision sich nur nicht auf eine "Verletzung" irrevisibler Vorschriften stützen kann, geht das BSG ferner davon aus, dass § 162 SGG der Anwendung einer nicht revisiblen Rechtsnorm durch das Revisionsgericht dann nicht entgegensteht, wenn sie das LSG völlig unberücksichtigt gelassen und damit gar nicht ausgelegt und angewandt hat - und demnach auch nicht hat "verletzen" können (BSGE 7, 122, 125; BSGE 53, 242, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; BSGE 62, 131, 133 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX RdNr 301 mwN) .
  • BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    bb) Da eine Revision sich nur nicht auf eine "Verletzung" irrevisibler Vorschriften stützen kann, geht das BSG ferner davon aus, dass § 162 SGG der Anwendung einer nicht revisiblen Rechtsnorm durch das Revisionsgericht dann nicht entgegensteht, wenn sie das LSG völlig unberücksichtigt gelassen und damit gar nicht ausgelegt und angewandt hat - und demnach auch nicht hat "verletzen" können (BSGE 7, 122, 125; BSGE 53, 242, 245 = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; BSGE 62, 131, 133 = SozR 4100 § 141b Nr. 40; BSGE 71, 163, 165 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 4; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 5. Aufl 2008, IX RdNr 301 mwN) .
  • BSG, 27.02.1981 - 8a RU 108/79

    Ende des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsberatung - Arbeitloser -

    Auszug aus BSG, 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R
    Es handelt sich nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (BSGE 51, 213, 214 = SozR 2200 § 539 Nr. 78; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 92 RdNr 6, 7 und § 99 RdNr 6a mwN).
  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 23/11 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht für nicht in der Arzneimittelrichtlinie

    Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die unrichtige Bezeichnung eines Beteiligten jederzeit - ohne die Beschränkungen des § 99 Abs. 1 und 2 SGG - richtiggestellt werden kann (vgl BSG Urteil vom 10.3.2011 - B 3 P 1/10 R - RdNr 12 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2016 - L 15 P 3/15
    Sie macht geltend, die Rechtsauffassung des SG widerspreche der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in dessen Beschluss vom 10.03.2011 (Az. B 3 P 1/10 R).

    Allerdings trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für Streitigkeiten über die Zustimmung einer Landesbehörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber einem Pflegeversicherten nach § 82 Abs. 3 S. 3 SGB XI der Sozialrechtsweg ebenso gegeben ist (BSG, Urt. v. 31.01.2000, Az. B 3 SF 1/99 R) wie für den Streit um die Höhe des Tagessatzes der von einem Bundesland im Wege der Einrichtungsförderung nach § 9 SGB XI übernommenen Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 3 S. 1 SGB XI (BSG, Urt. v. 10.03.2011, Az. B 3 P 1/10 R).

    Das BSG geht insoweit davon aus, dass es sich hierbei um sozialrechtliche Streitigkeiten handele, weil sich die Rechtsgrundlage in einem dem System der Pflegeversicherung zuzurechnenden Gesetz (SGB XI) befinde und die Sicherstellung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur, wie sie nach § 9 Satz 1 und 2 SGB XI sicherzustellen sei, betreffe (BSG, Urt. v. 10.03.2011, aaO, Rn. 11).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - L 7 AS 898/20

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auf die Einhaltung der Klagefrist hat die Änderung des Passivrubrums keine Auswirkungen (BSG Urteil vom 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R).
  • LSG Thüringen, 23.02.2023 - L 5 SB 305/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Verfahrensfehler - falsche

    Die Klage ist zwar unzutreffend (schon gar als unzulässig) abgewiesen worden, denn das erstinstanzliche Gericht hätte das Passivrubrum im vorliegenden Fall auch noch nach Ablauf der Klagefrist berichtigen können (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, Az.: B 3 P 1/10 R) - und jedenfalls nach der entsprechenden Äußerung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin - auch müssen.

    Es handelte sich auch nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 P 1/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - L 5 KR 729/21

    Wirksamkeit der Klageerhebung im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen an

    Ebenso liegt eine Berichtigung des Passivrubrums vor, wenn die Beklagte lediglich unrichtig bezeichnet ist (vgl. B. Schmidt a. a. O. (Rn. 6a) m. w. N.; BSG, Urteil vom 10. März 2011 - B 3 P 1/10 R - juris).
  • SG Gotha, 16.02.2021 - S 36 SB 2818/20
    Die Klage ist zwar unzutreffend (schon gar als unzulässig) abgewiesen worden, denn das erstinstanzliche Gericht hätte das Passivrubrum im vorliegenden Fall auch noch nach Ablauf der Klagefrist berichtigen können (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, Az.: B 3 P 1/10 R) - und jedenfalls nach der entsprechenden Äußerung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin - auch müssen.

    Es handelte sich auch nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 P 1/10 R).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 1/17

    Organklage gegen parlamentarische Ordnungsmaßnahmen erfolglos

    Dazu gehört die Wahrung der Klagefrist (so etwa BFH, Beschl. v. 30.01.1997 - I B 69/96 -, Rn. 3, juris; ebenso BVerwG, Beschl. v. 27.07.1989 - 4 B 98/88 -, juris; vgl. auch BSG, Urt. v. 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R -, juris).
  • SG Dortmund, 21.07.2021 - S 78 KR 3628/18
    Ebenso liegt eine Berichtigung des Passivrubrums vor, wenn die Beklagte lediglich unrichtig bezeichnet ist (vgl. B. Schmidt a. a. O. (Rn. 6a) m. w. N.; BSG, Urteil vom 10. März 2011 - B 3 P 1/10 R - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2018 - L 20 SO 527/18

    Übernahme von Kosten für eine Anschlussheilbehandlung

    Denn es handelt sich nicht - wie das SG meint - um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2011 - B 3 P 1/10 R Rn. 12 sowie Urteil vom 03.07.2012 - B 1 KR 23/11 R Rn. 9; vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Auflage 2017, § 99 Rn. 6a).
  • SG Marburg, 11.12.2023 - S 17 KA 306/23

    Nachbesetzung Psychotherapie: Muss der Praxiskäufer das gleiche

    Es handelt sich insoweit nicht um einen gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite im Sinne einer Klageänderung nach § 99 Abs. 1 und 2 SGG, sondern nur um eine schlichte Berichtigung des Passivrubrums im Verhältnis von Widerspruchs- und Ausgangsbehörde, die auch noch nach Ablauf der Klagefrist zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2011, B 3 P 1/10 sowie Urteil vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 23/11 R; vgl. auch Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 13. Auflage 2020, § 99 Rn. 6a).
  • SG Aachen, 25.10.2018 - S 15 P 82/16

    Festsetzung der anerkennungsfähigen Investitionsaufwendungen für die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2020 - L 16/4 KR 27/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2020 - L 16/4 KR 26/19
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 5879/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2021 - L 1 R 311/19
  • SG Marburg, 08.09.2023 - S 17 KA 87/18

    Vertragsarztrecht

  • SG Stuttgart, 04.04.2022 - S 12 KA 1393/19

    Rücknahme einer Befreiung vom zahnärztlichen Notfalldienst

  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2012 - L 7 SO 5878/09
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