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   BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B   

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https://dejure.org/2003,24509
BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B (https://dejure.org/2003,24509)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B (https://dejure.org/2003,24509)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - B 3 P 16/03 B (https://dejure.org/2003,24509)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75

    Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages -

    Auszug aus BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B
    Die Verletzung der Hinweispflicht im Zusammenhang mit der Sachaufklärung begründet im Übrigen für sich nicht die Zulassung der Revision (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B
    Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ) ist aber nur dann formgerecht "bezeichnet", wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14); außerdem ist darzulegen, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann.
  • BSG, 22.11.2018 - B 13 R 297/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge wegen

    Damit wird ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG schon deshalb nicht bezeichnet, weil sich eine Verfahrensrüge auf die Mitwirkung eines - vermeintlich - befangenen Richters nicht mehr stützen lässt, wenn die Befangenheit nicht rechtzeitig geltend gemacht worden ist (BSG Beschluss vom 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B - Juris RdNr 5) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung wegen Befangenheit - Richter - Dauer

    Das Ablehnungsgesuch muss nämlich alsbald nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes bei dem Prozessgericht gestellt werden; das Recht, den Richter abzulehnen, geht verloren, wenn die Befangenheit nicht rechtzeitig geltend gemacht wird (§ 60 SGG i. V. m. §§ 42, 43 ZPO, vgl. BSG vom 16.10.2003 Az.: B 3 P 16/03 B zit. nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 6 SF 137/09
    Mit diesem Erfordernis einer umgehenden Antragsstellung soll einer willkürlichen Verzögerung des Verfahrens entgegengewirkt und verhindert werden, dass bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos wird (Baumbach/Lauterbach ua, § 43 ZPO Rnr 2; BSG Beschluss vom 28. Oktober 2003, B 3 P 16/03 P, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, L 1 SF 220/08 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. September 2009, L 7 SF 136/09 AB(AS)).
  • BSG, 20.03.2007 - B 13 R 17/07 B
    Denn die Befangenheit muss rechtzeitig geltend gemacht werden (BSG vom 28. Oktober 2003 - B 3 P 16/03 B).
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