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BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 60 Abs. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 3; ZPO § 42 § 43
Geltendmachung einer Verfahrensrüge im sozialgerichtlichen Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 28.01.2002 - S 9 P 86/00
- LSG Bayern, 25.04.2003 - L 7 P 18/02/L 7 P 56/02
- BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.11.1975 - 5 BKn 5/75
Berufungsgericht - Amtsermittlungspflicht - Stellung eines Beweisantrages - …
Auszug aus BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B
Die Verletzung der Hinweispflicht im Zusammenhang mit der Sachaufklärung begründet im Übrigen für sich nicht die Zulassung der Revision (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 13). - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B
Ein Verfahrensfehler (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ) ist aber nur dann formgerecht "bezeichnet", wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und - in sich verständlich - den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14); außerdem ist darzulegen, dass und warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann.
- BSG, 22.11.2018 - B 13 R 297/17 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge wegen …
Damit wird ein Verfahrensmangel iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG schon deshalb nicht bezeichnet, weil sich eine Verfahrensrüge auf die Mitwirkung eines - vermeintlich - befangenen Richters nicht mehr stützen lässt, wenn die Befangenheit nicht rechtzeitig geltend gemacht worden ist (BSG Beschluss vom 28.10.2003 - B 3 P 16/03 B - Juris RdNr 5) . - LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 1 SF 220/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung wegen Befangenheit - Richter - Dauer …
Das Ablehnungsgesuch muss nämlich alsbald nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes bei dem Prozessgericht gestellt werden; das Recht, den Richter abzulehnen, geht verloren, wenn die Befangenheit nicht rechtzeitig geltend gemacht wird (§ 60 SGG i. V. m. §§ 42, 43 ZPO, vgl. BSG vom 16.10.2003 Az.: B 3 P 16/03 B zit. nach Juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2009 - L 6 SF 137/09 Mit diesem Erfordernis einer umgehenden Antragsstellung soll einer willkürlichen Verzögerung des Verfahrens entgegengewirkt und verhindert werden, dass bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos wird (Baumbach/Lauterbach ua, § 43 ZPO Rnr 2; BSG Beschluss vom 28. Oktober 2003, B 3 P 16/03 P, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, L 1 SF 220/08 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. September 2009, L 7 SF 136/09 AB(AS)).
- BSG, 20.03.2007 - B 13 R 17/07 B Denn die Befangenheit muss rechtzeitig geltend gemacht werden (BSG vom 28. Oktober 2003 - B 3 P 16/03 B).