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   BSG, 13.03.2001 - B 3 P 20/00 R   

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BSG, 13.03.2001 - B 3 P 20/00 R (https://dejure.org/2001,2143)
BSG, Entscheidung vom 13.03.2001 - B 3 P 20/00 R (https://dejure.org/2001,2143)
BSG, Entscheidung vom 13. März 2001 - B 3 P 20/00 R (https://dejure.org/2001,2143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeldzahlung - Ärztliche Untersuchung - Verweigerung - Querschnittlähmung - Pflegekasse

  • Judicialis

    SGB XI § 18 Abs 2; ; SGB I § 66 Abs 1; ; PflegeVG Art 45

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 538
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Auszug aus BSG, 13.03.2001 - B 3 P 20/00 R
    Er hat das Rechtsschutzinteresse bejaht, weil der begehrte Ausspruch zur Klarstellung der Rechtslage dient und der Klägerin einen Titel mit vollstreckungsfähigem, die sofortige Durchsetzung des Auszahlungsanspruchs ermöglichendem Inhalt verschafft (so auch BSGE 76, 16, 17 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 3).
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 P 7/01 R

    Pflegeversicherung - Bestandsschutzregelung nach Art 45 PflegeVG - Herabstufung

    Die Pflegekasse konnte ihre Entscheidung aber auch nicht auf § 48 SGB X stützen, wonach eine Leistungsbewilligung - auch nach dem SGB XI - zu Lasten des Pflegebedürftigen bei veränderten rechtlichen oder tatsächlichen Umständen abgeändert werden kann (BSG, Urteil vom 13. März 2001, B 3 P 20/00 R = SozR 3-3300 § 18 Nr. 2).

    Dies schloß eine Überprüfung seines Leistungsanspruchs und ggf eine Aufhebung des auf der alten Rechtsgrundlage ergangenen Leistungsbescheides nicht von vornherein aus, wie der Senat bereits im Urteil vom 13. März 2001 aaO) entschieden hat.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 13. März 2001 (aaO) deutlich gemacht, daß der Gesetzgeber mit der pauschalen Überführung aller Leistungsempfänger nach den §§ 53 ff SGB V aF in die Pflegestufe II bewußt in Kauf genommen hat, daß in Einzelfällen auch solche Versicherte in den Genuß von Leistungen nach der Pflegestufe II kommen, die nach den Kriterien der §§ 14 und 15 SGB XI lediglich in die Pflegestufe I hätten eingeordnet werden dürfen oder überhaupt nicht leistungsberechtigt wären.

    Eine Herabstufung bei gegenüber dem Zustand vom 31. März 1995 nach Art und Umfang unverändertem Hilfebedarf, also bei fehlender nachträglicher wesentlicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, ist somit ausgeschlossen (Urteil vom 13. März 2001, aaO).

  • LSG Sachsen, 21.01.2020 - L 8 SO 63/19

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ; Prüfung der

    Bezogen auf die wesentlichen Änderungen sind die Verhältnisse, die beim Erlass des Dauerverwaltungsaktes bestanden haben, zu vergleichen mit den im Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Aufhebung bestehenden Verhältnissen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13. März 2001 - B 3 P 20/00 R - SozR3-3300 § 18 Nr. 2; Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 7/01 R).
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 21/00 R

    Private Pflegeversicherung - Widerruf der Leistungszusage -

    Ein solches wäre nämlich nicht nur ungeeignet, sich von der Leistungszusage zu lösen, sondern für den Pflegebedürftigen auch ein unzumutbarer Eingriff in seine durch Art. 1 und 2 Grundgesetz geschützte Intimsphäre (vgl BSG, Urteil vom 13. März 2001 - B 3 P 20/00 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2013 - L 27 P 70/12

    Übergangsrecht - Schwerpflegebedürftigkeit - Pflegestufe - Beweislast

    33 Art. 45 PflegeVG schließt eine Überprüfung des Leistungsanspruchs und gegebenenfalls eine Aufhebung des auf der alten Rechtsgrundlage ergangenen Leistungsbescheides zwar nicht von vornherein aus, wie der 3. Senat des Bundessozialgerichts bereits im Urteil vom 13. März 2001 (Az. B 3 P 20/00 R) entschieden hat.

    Das Bundessozialgericht hat aber im Urteil vom 13. März 2001 (Az. B 3 P 20/00 R) deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber mit der pauschalen Überführung aller Leistungsempfänger nach den §§ 53 ff SGB V a.F. in die Pflegestufe II bewusst in Kauf genommen hat, dass in Einzelfällen auch solche Versicherte in den Genuss von Leistungen nach der Pflegestufe II kommen, die nach den Kriterien der §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch XI. Buch (SGB XI) lediglich in die Pflegestufe I hätten eingeordnet werden dürfen oder überhaupt nicht leistungsberechtigt wären.

    Eine Herabstufung bei gegenüber dem Zustand vom 31. März 1995 nach Art und Umfang unverändertem Hilfebedarf, also bei fehlender nachträglicher wesentlicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse i.S. des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, ist somit ausgeschlossen (Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. März 2001, Az. B 3 P 20/00 R).

  • LSG Brandenburg, 23.04.2004 - L 9 P 8/00

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach der Pflegestufe

    Das Rechtsschutzinteresse ist zu bejahen, weil der begehrte Ausspruch zur Klarstellung der Rechtslage dient und dem Kläger einen Titel mit vollstreckungsfähigem, die sofortige Durchsetzung des Auszahlungsanspruchs ermöglichendem Inhalt verschafft (so BSG SozR 3-3300 § 18 Nr. 2 m.w.N.).

    Wegen des partiellen Bestandsschutzes fehlt es an der Rechtswidrigkeit der von Anfang eventuell zur günstigen Überleitung in die Pflegestufe II (BSG SozR 3-3300 § 18 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. Oktober 2002 - B 3 P 7/01 R - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht - red. Leitsatz in Soziale Sicherheit 2002, 400).

    Eine Herabstufung bei gegenüber dem Zustand vom 31. März 1995 nach Art und Umfang unverändertem Hilfebedarf, das heißt bei fehlender nachträglicher wesentlicher Änderung der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X, ist ausgeschlossen (BSG SozR 3-3300 § 18 Nr. 2; BSG Urteil vom 30. Oktober 2001 - B 3 P 7/01 R).

  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 7/13 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe II - Pflegegeld - Pflegebeihilfe -

    Nach den Gesetzesmaterialien war von Anfang an beabsichtigt, dass auf der Grundlage von Art. 45 PflegeVG einmal der Pflegestufe II zugeordnete Versicherte auch dort verbleiben sollen (BT-Drucks 12/5952 S 22: "Eine Rückstufung in Stufe I ist nicht vorgesehen."; vgl hierzu auch BSG SozR 3-3300 § 18 Nr. 2, wonach ein Versicherter, der in den Anwendungsbereich der Bestandschutzregelung des Art. 45 PflegeVG fällt, nur dann in die Pflegestufe I herabgestuft oder vom Leistungsbezug ganz ausgeschlossen werden kann, wenn sich der Pflegebedarf durch Umstände verringert hat, die erst nach dem 31.3.1995 eingetreten sind) .
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 P 9/01 R

    Private Pflegeversicherung - Neubegutachtung - deklartorisches Schuldanerkenntnis

    Wegen der grundsätzlichen Bindung an das der Leistungszusage zu Grunde gelegte Gutachten stand es der Beklagten allerdings nicht frei, jederzeit ein neues Gutachten einzuholen (vgl Urteil des Senats vom 13. März 2001 - B 3 P 20/00 R = BSG SozR 3-3300 § 18 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13

    Art. 45 PflegeVG ist auf Pflegebedürftige, die bis zum 31.03.1995 nach

    Aus diesen Gesetzgebungsmaterialien hat das BSG den Schluss gezogen, dass der Gesetzgeber mit der pauschalen Überführung aller Leistungsempfänger nach den §§ 53 ff. SGB V. a. F. in die Pflegestufe II bewusst in Kauf genommen habe, dass in Einzelfällen auch solche Versicherte in den Genuss von Leistungen der Pflegestufe II kommen würden, die nach den Kriterien der §§ 14 und 15 SGB XI lediglich in die Pflegestufe I - oder sogar in die "sog. Pflegestufe 0" - hätten eingeordnet werden dürfen, und deshalb entschieden, dass Art. 45 PflegeVG in solchen Fällen "partiellen Bestandsschutz" des Inhalts vermittle, dass ein auf Art. 45 PflegeVG gestützter Verwaltungsakt über die Pflegestufe II nicht gemäß § 45 SGB X aufgehoben werden könne, sondern nur nach § 48 SGB X, wenn sich die tatsächliche Pflegestufe nach dem 01.04.1995 nachträglich verringere (BSG, Urteil vom 13.03.2001, Az. B 3 P 20/00 R, SozR 3-3300 § 18 Nr. 2, und BSG, Urteil vom 30.10.2001, Az. B 3 P 7/01 R).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 3 PKH 1.09

    Der Antrag der Kläger, ihnen für die Durchführung des beabsichtigten

    Ob sie auch den Fall erfasst, dass sowohl der Leistungsträger wenngleich vielleicht eine andere Stelle derselben Behörde als auch der Antragsteller über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, mag dahinstehen (vgl. BSG, Urteil vom 13. März 2001 B 3 P 20/00 R SozR 3 3300 § 18 Nr. 2 = NZS 2001, 538).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 P 41/99

    Pflegeversicherung

    Insoweit besteht keine vertragliche Mitwirkungspflicht (vgl. auch BSG vom 13.03.2001 - B 3 P 20/00 R -) und demnach auch kein Leistungsverweigerungsrecht.
  • LSG Bayern, 28.01.2010 - L 15 SB 5/03

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich H - Mukoviszidose - junger Mensch

  • SG Heilbronn, 08.09.2011 - S 6 U 3471/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Mitwirkung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 P 4961/13

    Soziale Pflegeversicherung - Zuerkennung der Pflegestufe II nach Art 45 PflegeVG

  • LSG Bayern, 03.05.2011 - L 2 P 31/11

    1. Routinemäßige Nachuntersuchungen, die allein von einem Zeitablauf bestimmt

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 P 1152/02

    Herabsetzung des zum 1.4.1995 übergeleiteten Pflegegeldes Stufe II nur bei

  • LSG Bayern, 12.03.2008 - L 2 P 48/06

    Gewährung von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung bei einem

  • LSG Thüringen, 28.10.2014 - L 6 P 1474/10

    Bewertung des Pflegebedarfs bei der Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen

  • BSG, 14.10.2011 - B 8 SO 35/11 B
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2018 - L 6 P 25/15

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegegeld - Rücknahme eines bewilligenden

  • LSG Thüringen, 26.08.2008 - L 6 P 463/05

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von

  • SG Darmstadt, 16.06.2017 - S 31 P 101/15

    SGB X § 48 Abs. 1 Satz 1

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2006 - L 17 P 5/04

    Pflegeversicherung; Zuerkennung der Pflegestufe II nach Art 45 PflegeVG;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 P 13/02

    Pflegeversicherung

  • LSG Bayern, 27.11.2001 - L 7 P 25/00

    Klage eines Ehemanns gegen die private Pflegeversicherung der verstorbenen

  • LSG Bayern, 20.11.2001 - L 7 P 46/99

    Anspruch auf Leistungen (Geldleistung) der privaten Pflegeversicherung nach

  • LSG Bayern, 20.02.2004 - L 7 P 9/03

    Aufhebung der Bewilligung von Pflegegeld nach Pflegestufe 2 unter Weitergewährung

  • LSG Bayern, 20.11.2001 - L 7 P 28/01

    Gewährung von Leistungen der Pflegestufe I bzw. Pflegestufe II für eine in der

  • SG Saarbrücken, 08.12.2014 - S 19 P 108/13

    Soziale Pflegeversicherung - Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach der

  • SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 14 P 85/02
  • SG Osnabrück, 31.01.2006 - S 14 P 20/04
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2016 - L 8 SO 348/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.04.2013 - L 15 P 69/12
  • SG Leipzig, 11.09.2003 - S 5 P 34/02
  • SG Düsseldorf, 21.10.2002 - S 1 P 12/02
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