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   BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R   

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BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R (https://dejure.org/1999,2098)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R (https://dejure.org/1999,2098)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1999 - B 3 P 9/98 R (https://dejure.org/1999,2098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen - Verfassungsmäßigkeit - Begriff des Versorgungsvertrages - Beschäftigungsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Vertrages - Erbringung von Pflegeleistungen - Querschnittslähmung - Häusliche Pflegeleistung - Verwandtschaft

  • Judicialis

    SGB XI § 77; ; SGB XI § 73; ; SGB XI § 74; ; SGB XI § 77 Abs 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung von Verträgen mit Haushaltsangehörigen in der Pflegeversicherung verfassungsgemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 1
  • NZS 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Die Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses kommt deshalb bei der Pflege von Familienangehörigen grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn entweder eine familienrechtliche Beistandspflicht nicht besteht oder die Pflegeanforderungen so hoch sind, daß sie in der Regel eine berufsmäßige Pflegekraft erfordern (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6).

    Hiervon ausgehend hat der 2. Senat des BSG bei vergleichbarer Fallgestaltung maßgebend auf den Willen des pflegenden Elternteils und des gepflegten Kindes abgestellt (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) und aus der Existenz eines "vollgültigen Arbeitsvertrages" auf das Bestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses geschlossen.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Hier hat der Senat die Ablehnung der Verbände der Versicherungsträger, ein Krankenhaus durch Versorgungsvertrag zuzulassen, und die Kündigung eines Versorgungsvertrages wegen der hierin enthaltenen Aufhebung der Zulassung als Verwaltungsakt angesehen (vgl BSGE 78, 233, 235 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1); ebenso hat er die Ablehnung, mit einem Heimträger einen Versorgungsvertrag abzuschließen, als Verwaltungsakt gewertet (Urteil vom 6. August 1998 - B 3 P 8/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R

    Pflegeversicherung - Streitigkeit - Zuständigkeit - Landesverbände der

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Hier hat der Senat die Ablehnung der Verbände der Versicherungsträger, ein Krankenhaus durch Versorgungsvertrag zuzulassen, und die Kündigung eines Versorgungsvertrages wegen der hierin enthaltenen Aufhebung der Zulassung als Verwaltungsakt angesehen (vgl BSGE 78, 233, 235 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1); ebenso hat er die Ablehnung, mit einem Heimträger einen Versorgungsvertrag abzuschließen, als Verwaltungsakt gewertet (Urteil vom 6. August 1998 - B 3 P 8/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 14.05.1981 - 12 RK 11/80
    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Spricht das sich hieraus ergebende Gesamtbild gleichermaßen für abhängige Beschäftigung wie für selbständige Tätigkeit, so ist auf den Inhalt der von den Betroffenen geschlossenen Vereinbarungen abzustellen (so die ständige Rspr des Bundessozialgerichts , vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19; BSG BB 1981, 1581).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 58/76

    Arbeitnehmer - Abhängige Beschäftigung - Unmögliche Feststellung - Kriterien -

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Spricht das sich hieraus ergebende Gesamtbild gleichermaßen für abhängige Beschäftigung wie für selbständige Tätigkeit, so ist auf den Inhalt der von den Betroffenen geschlossenen Vereinbarungen abzustellen (so die ständige Rspr des Bundessozialgerichts , vgl BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 19; BSG BB 1981, 1581).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 82.88

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Anrechnungsbefreiung

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Die Auffassung, daß die Pflege durch Angehörige und andere nahestehende Personen grundsätzlich unentgeltlich zu leisten ist, entspricht im übrigen auch der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu den sozialhilferechtlichen Pflegeleistungen, die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung des SGB XI vorfand (vgl BVerwGE 90, 217, 219).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Angesichts des begrenzten Finanzbudgets, das für die Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden konnte, erschien eine umfassende Versorgung von Pflegefällen allein aus der Pflegeversicherung nicht durchführbar (vgl hierzu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1998, B 3 P 3/97 R, BSGE 82, 27, 35 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2).
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 11/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Heilmittelerbringers gegen die

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Recht der nichtärztlichen Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl insbesondere BSG SozR 3-2500 § 125 Nr. 5) sind dort die Leistungsbeschaffungsverträge dem privaten Recht zuzuordnen.
  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    Für die Wertung einer Tätigkeit als selbständig oder abhängig ist in erster Linie auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen (vgl ua BSGE 36, 7, 8 = SozR Nr. 72 zu § 165 Reichsversicherungsordnung ).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R
    § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) begründet für die eheliche Lebensgemeinschaft, § 1618a BGB für das Eltern-Kind-Verhältnis gegenseitige Beistandspflichten, die im Regelfall auch die Pflicht zur Pflege umschließen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Mit dem Pflegegeld für die "ehrenamtliche" Pflege (vgl BT-Drucks 12/5262, S 112) durch Angehörige wurde lediglich eine finanzielle Anerkennung vorgesehen, die durch die soziale Absicherung der Pflegeperson in der Unfall- und Rentenversicherung (§ 44 SGB XI) ergänzt wurde (vgl BSG Urteile vom 18.3.1999 - BSGE 84, 1, 7 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2 S 16 und BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 1 S 4; dazu zuletzt BVerfG vom 26.3.2014 - 1 BvR 1133/12 - NZS 2014, 414, 415 RdNr 5).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Gerade zum Pflegeversicherungsrecht hat das BSG nämlich ausgeführt (BSGE 84, 1, 2 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 2 S 11), es handele sich um einen reinen Leistungsbeschaffungsvertrag, mit dem die Erbringung der Sachleistung "Pflege" zugunsten eines einzelnen Versicherten sichergestellt werden solle.
  • BGH, 21.12.2017 - IX ZB 18/17

    Insolvenzverfahren. Erhöhung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens bei

    Bei einer solchen Berechnung wird zudem außer Acht gelassen, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Pflege durch Angehörige auch durch Beistandsverpflichtungen von Eheleuten (§ 1353 BGB) oder im Verhältnis von Eltern und Kindern (§ 1618a BGB) ihre Rechtfertigung findet (jurisPK-SGB XI/Wiegand, 2017, § 36 Rn. 7; vgl. BSG, BSGE 84, 1, 7).
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Der Senat hat eine Inpflichtnahme von Angehörigen im Bereich der Pflegeversicherung als verfassungsgemäß angesehen (BSGE 84, 1, 7 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 1), soweit es sich darum handelte, ob tatsächlich erbrachte Pflegeleistungen durch Angehörige von einer Vergütung, wie sie professionelle Pflegekräfte erhalten, ausgeschlossen werden dürfen, so daß nur das geringere Pflegegeld in Anspruch genommen werden kann.
  • VG Halle, 05.09.2018 - 7 A 55/17

    Eingliederungshilfe und elterliche Beistandspflicht nach § 1618a BGB

    Um jedoch eine Diskriminierung von Familien mit behinderten Kindern zu vermeiden, ist es nach Auffassung des Gerichts geboten, die Pflichtgrenze jedenfalls dort zu ziehen, wo die fragliche Hilfe für das behinderte Kind über das Übliche und Typische in der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes hinausgeht (vgl. Nebe, a.a.O., S. 54; s.a. BSG, 29. November 1990 - 2 RU18/90 - und 18. März 1999 - B 3 P 9/98 R -).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    Die Verweigerung des Abschlusses eines Vertrages mit einer einzelnen Pflegekraft über die Erbringung von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege nach § 77 Abs. 1 SGB XI ist ebenso wie die Kündigung eines solchen Vertrages (vgl dazu Urteil des Senats vom 18. März 1999 - B 3 P 9/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) kein Verwaltungsakt, weil ein öffentlich-rechtlicher Status damit nicht verbunden ist.

    Gerade die Einbeziehung der Familien- und Haushaltsangehörigen als vertragliche Pflegekräfte in die Pflegesachleistung, die nach der ursprünglichen Fassung des § 77 Abs. 1 SGB XI nicht ausdrücklich ausgeschlossen war, sah der Gesetzgeber als Gefährdung der Finanzierung der Pflegeversicherung an; diese Möglichkeit war bei der ursprünglichen Kalkulation der Gesamtkosten nicht in Erwägung gezogen worden (vgl hierzu Urteil des Senats vom 18. März 1999, B 3 P 9/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zwischen der Gruppe der pflegenden Angehörigen und mit dem Pflegebedürftigen in Hausgemeinschaft lebenden Personen einerseits sowie derjenigen der externen professionellen Pflegekräfte andererseits bestehen die oben dargestellten Unterschiede, die eine Ungleichbehandlung sachlich rechtfertigen (vgl BVerfGE 55, 72, 88), auch wenn im Einzelfall ein nicht professionell Pflegender über berufliche Pflegekenntnisse verfügt (vgl zum Ganzen auch die Entscheidung des Senats vom gleichen Tage, B 3 P 9/98 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LSG Hessen, 26.08.1999 - L 14 P 1113/97

    Pflegeversicherung - kein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe als Sachleistung bei

    Hiermit wird vom Gesetzgeber gerade bezweckt, daß bei selbst sichergestellter Pflege ausschließlich Pflegegeld und nicht die höhere Sachleistung bezogen werden kann (BT-Drucksache 13/3696 zu Buchstabe b zu Nr. 25, S. 16; Spellbring, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch, SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, Stand: 1. Februar 1999, § 77 Rdnr. 12; Dalichau/Grüner/Müller-Alten, Sozialgesetzbuch, XI. Buch, Stand: 11. Juli 1998, Bd. I, § 36 Anm. II 2. S. 16, Bundessozialgericht -- BSG -- Urteil vom 18. März 1999 -- B 3 P 9/98 R --).

    Mit der Bestandsschutzregelung in § 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XI hat der Gesetzgeber nur das Vertrauen der Betroffenen auf die Rechtmäßigkeit eines nicht der objektiven Gesetzeslage entsprechenden Verwaltungshandelns der Pflegekassen als schutzwürdig anerkannt; daraus folgt nicht, daß diese Praxis der Gesetzeslage entsprochen hat (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 18. März 1999 -- a.a.O. --).

    Daß das Pflegeversicherungsgesetz nicht alle Modelle der Hilfe, insbesondere der selbst organisierten Hilfe, berücksichtigt, ist auch unter dem Gesichtspunkt des begrenzten Finanzbudgets nicht zu beanstanden, denn eine umfassende Versorgung von Pflegefällen allein aus der Pflegeversicherung ist nicht durchführbar (s. dazu BSG, Urteil vom 18. März 1999 -- B 3 P 9/98 R --).

    Soweit der Kläger im Rahmen seiner selbst organisierten Hilfe Angehörige heranzieht, kommt hinzu, daß die Pflege durch diese einer sittlichen Pflicht und gesetzlichen Beistandsleistungspflicht entspricht, die es rechtfertigt, mit dem Pflegegeld lediglich eine finanzielle Anerkennung vorzusehen, die gegenüber dem Wert der Sachleistung deutlich geringer ist (s. Urteil des Senats vom 26. März 1998 -- L-14/P-868/97 --; BSG, Urteil vom 18. März 1999 -- a.a.O. --).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2017 - L 8 SO 6/13

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Heranziehung einer besonderen

    Insoweit ist auch auf die Regelung des § 77 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGB XI zu verweisen, wonach den Pflegekassen verwehrt ist, zur Sicherstellung der häuslichen Pflege Verträge mit Verwandten, Verschwägerten oder Haushaltsangehörigen des Pflegebedürftigen abzuschließen (Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. März 1999 - B 3 P 9/98 R -, juris Rdnr. 23).

    Insoweit ist der Sachverhalt nicht vergleichbar mit den dem Urteil des BSG vom 18. März 1999 in dem Verfahren B 3 P 9/98 R zugrunde liegenden tatsächlichen Umständen, wonach es Pflegekassen verwehrt ist, zur Sicherstellung der häuslichen Pflege Verträge mit u.a. Verwandten des Pflegebedürftigen abzuschließen.

  • VG Halle, 05.09.2018 - 7 A 149/16

    Kostenübernahme für Begleitung bei der Klassenfahrt

    Um jedoch eine Diskriminierung von Familien mit behinderten Kindern zu vermeiden, ist es nach Auffassung des Gerichts geboten, die Pflichtgrenze jedenfalls dort zu ziehen, wo die fragliche Hilfe für das behinderte Kind über das Übliche und Typische in der Erziehung und Betreuung eines nichtbehinderten Kindes hinausgeht (vgl. Nebe, a.a.O., S. 54; s.a. BSG, 29. November 1990 - 2 RU18/90 - und 18. März 1999 - B 3 P 9/98 R -).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1791/94

    Keine Übernahme der Kosten angemessener Vergütung für eine dem Pflegebedürftigen

    Vielmehr haben sie Anspruch auf Leistungen nach § 69 Abs. 2 Satz 2 BSHG a.F. Diese bieten einen nicht unerheblichen finanziellen Anreiz und sind daher geeignet, die Pflegebereitschaft zu festigen (vgl. auch BSG SozR 3-3300 § 77 Nr. 2 S. 15 f.).

    c) Fraglich könnte sein, ob ein Anspruch nahe stehender Personen nach § 69 Abs. 2 Satz 3 BSHG a.F. auch in den Fällen zu verneinen ist, in denen die nahe stehende Person eine Pflegekraft im Sinne des Satzes dieser Regelung ist (vgl. Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 15; BSG, SozR 3-3300 § 77 Nr. 2).

  • LSG Bayern, 14.11.2011 - L 2 P 60/11

    Pflegegeld, Pflegekraft, Angehörige, Pflegekasse, private Pflegeversicherung,

  • BSG, 20.09.2017 - B 8 SO 13/17 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - L 8 SO 27/10

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - andere Leistung - Übernahme

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 4/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Zuwendung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2006 - L 9 B 261/06

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über die Versorgung mit häuslicher

  • BSG, 10.04.2012 - B 3 P 1/12 B
  • LSG Hessen, 25.11.2013 - L 9 AS 591/11

    Rücknahme von Grundsicherungsleistungsbescheiden; Treuhänderisch gehaltenes

  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 P 2762/11

    Soziale Pflegeversicherung - Härtefallleistungen nach § 36 Abs 4 SGB 11 - kein

  • SG Hamburg, 05.09.2008 - S 48 KR 1002/08

    Krankenversicherung - fristlose Kündigung eines Vertrages über die Durchführung

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a AL 4/04 R

    Einordnung einer Unterstützungsleistung durch die Eltern als eigenes Einkommen im

  • LSG Niedersachsen, 22.03.2001 - L 3 B 35/01

    Kostenerstattung für private Pflegeversicherer im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2001 - L 3 B 6/01
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