Weitere Entscheidung unten: BSG, 24.11.2011

Rechtsprechung
   BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13493
BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R (https://dejure.org/2012,13493)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R (https://dejure.org/2012,13493)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R (https://dejure.org/2012,13493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte - Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule - Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben - Gleichbehandlung mit anderen Schülern

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24a S 1 SGB 2 vom 16.07.2009, § 28 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.03.2011, SchulG ND, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte - Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule - Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben - Gleichbehandlung mit nicht behinderten Schülern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24a S 1 SGB 2 vom 16.07.2009, § 28 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 24.03.2011, SchulG ND, Art 3 Abs 1 GG
    Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte - Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule - Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben - Gleichbehandlung mit nicht behinderten Schülern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Schulbedarfe

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte - Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule - Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben - Gleichbehandlung mit nicht behinderten Schülern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 24a S. 1; SGB II § 28 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Schulbedarfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bundessozialgericht

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bundessozialgericht

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bundessozialgericht

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Behinderte Kinder in niedersächsischen Tagesbildungsstätten haben Anspruch auf Leistungen für Schulbedarfe nach dem SGB II (sog "Schulstarterpaket")

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulstarterpaket für behinderte Kinder in Tagesbildungsstätten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auch behinderte Kinder in Tagesbildungsstätten haben Schulbedarf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderte Kinder in niedersächsischen Tagesbildungsstätten haben Anspruch auf Leistungen aus "Schulstarterpaket" - Besuch einer Förderschule nicht Voraussetzung für zusätzliche Leistungen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Das SG ist zutreffend davon ausgegangen, dass es sich bei den Leistungen für Schulbedarfe nach § 24a SGB II aF und ihrer Aufhebung um einen eigenständigen abtrennbaren Streitgegenstand handelt, der isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen geltend gemacht werden kann (vgl zu Klassenfahrten BSGE 102, 68 = SozR 4-4200 § 23 Nr. 1, RdNr 13 und BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, RdNr 10, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Auf den Inhalt der schulrechtlichen Regelungen in Niedersachsen, bei denen es sich um irrevisibles Recht handelt, dessen Auslegung das BSG grundsätzlich bindet (§ 202 SGG iVm § 560 ZPO; BSG Urteil vom 23.4.1975 - 2 RU 227/74 - BSGE 39, 252 ff, 253 = SozR 2200 § 550 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R, RdNr 14 ff, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) , kann es daher nur im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben des § 24a S 1 SGB II ankommen.

    Andererseits folgt aus der Verbindung zu dem "schulrechtlichen Rahmen", dass nach schulrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes zu bestimmen ist, ob die konkret durchgeführte Veranstaltung im Rahmen des § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 3 SGB II regional "üblich" ist (Urteil des Senats vom 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Hintergrund der Tragung der Kosten in tatsächlich entstandener Höhe ist, dass der Gesetzgeber der unterschiedlichen rechtlichen Umsetzung der schulpolitischen Vorstellungen in den einzelnen Bundesländern und der weitgehend eigenständigen Gestaltungsfreiheit der Länder für die Schulorganisation, aber auch den Erziehungsprinzipien und Unterrichtsgegenständen Rechnung tragen wollte (BSG Urteil vom 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R - RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Es handelt sich um Bedarfe, die dem Regelbedarf zuzuordnen sind und - nach der Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 zur als verfassungswidrig angesehenen Bemessung der Regelbedarfe (bis zum 31.12.2010 "Regelleistung") insbesondere für Kinder und Jugendliche (BVerfGE 125, 175 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) - als Teil des sozialrechtlichen Existenzminimums zu werten sind (vgl auch BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 131/11 R - RdNr 13).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Ist von mehreren Auslegungen nur eine mit dem Grundgesetz vereinbar, muss diese gewählt werden (BVerfGE 112, 164, 182 f = SozR 4-7410 § 32 Nr. 1, RdNr 32; vgl auch BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 mwN) .
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1, RdNr 51) .
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397) .
  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 131/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Beschränkung des

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Es handelt sich um Bedarfe, die dem Regelbedarf zuzuordnen sind und - nach der Entscheidung des BVerfG vom 9.2.2010 zur als verfassungswidrig angesehenen Bemessung der Regelbedarfe (bis zum 31.12.2010 "Regelleistung") insbesondere für Kinder und Jugendliche (BVerfGE 125, 175 ff = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) - als Teil des sozialrechtlichen Existenzminimums zu werten sind (vgl auch BSG Urteil vom 25.1.2012 - B 14 AS 131/11 R - RdNr 13).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R

    Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Ist von mehreren Auslegungen nur eine mit dem Grundgesetz vereinbar, muss diese gewählt werden (BVerfGE 112, 164, 182 f = SozR 4-7410 § 32 Nr. 1, RdNr 32; vgl auch BSG Urteil vom 19.2.2009 - B 10 KG 2/07 R - SozR 4-5870 § 1 Nr. 2 mwN) .
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfGE 55, 72, 88; 93, 386, 397) .
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Ob die besonderen Voraussetzungen des § 45 SGB X vorliegen, kann hier dahinstehen (vgl zur Umdeutung BSGE 87, 8 ff, 10 f = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9) .
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Auszug aus BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
    Die Aufhebung des Bescheides vom 30.6.2009 hat ohne Weiteres zur Folge, dass der Bewilligungsbescheid vom 24.6.2009 und damit auch die Bewilligung der Schulbedarfe für den streitigen Zeitraum in vollem Umfang wiederhergestellt wird, sodass der Beklagte bereits hieraus zur entsprechenden Zahlung verpflichtet wird (BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 24) .
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 36/07 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - keine Beschränkung

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer

  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 227/74
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 349/17

    Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern Schulbücher bezahlen

    Bei am Rechtsschutzziel orientierter Auslegung regelt der angefochtene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides die Ablehnung der begehrten Leistungen unter allen rechtlichen Voraussetzungen, so dass im Hinblick auf das klägerische Begehren nicht nur die laufenden Alg II-Leistungen nach §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20, 21 SGB II sondern auch alle sonstigen möglichen Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, u.a. die daneben gewährten Leistungen für Bildung (§ 28 SGB II), in den Blick zu nehmen sind (vgl. zu Ansprüchen nach § 28 SGB II als isolierte, abtrennbare Streitgegenstände: BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R - juris Rn. 12).
  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 29/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe -

    Wann eine Schule in diesem Sinne allgemeinbildend ist, beurteilt sich nach der Rechtsprechung des BSG zuvörderst nicht landesrechtlich, sondern vorrangig nach bundesrechtlichen Maßstäben (vgl im Einzelnen BSG vom 19.6.2012 - B 4 AS 162/11 R - SozR 4-4200 § 24a Nr. 1 RdNr 16 ff mwN zu der § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB II entsprechenden Regelung des § 24a Satz 1 SGB II in der ab 1.8.2009 geltenden Fassung des Gesetzes zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen vom 16.7.2009 <BGBl I 1959>) .

    Insoweit ist die Schülereigenschaft nach der Wendung "eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen" bereits nach dem Wortlaut nicht daran gebunden, dass Schulabschlüsse nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften angestrebt werden (vgl BSG vom 19.6.2012 - B 4 AS 162/11 R - SozR 4-4200 § 24a Nr. 1 RdNr 17 f unter Verweis auf BT-Drucks 16/13429 S 56 f) .

    Schließlich wäre auch nach dem Maßstab von Art. 3 Abs. 1 GG (vgl zu ihm bereits BSG vom 19.6.2012 - B 4 AS 162/11 R - SozR 4-4200 § 24a Nr. 1 RdNr 20) die Trägerschaft der Schule kein zulässiges Abgrenzungskriterium für die Schülereigenschaft nach § 28 SGB II (ebenso etwa Leopold in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 28 RdNr 58; Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 28 RdNr 17; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Stand 3/17, K § 28 RdNr 28) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AS 793/18

    Leistungen nach dem SGB II für die Anschaffung von Berufskleidung; Anderweitig

    Bei einer am Rechtsschutzziel orientierten Auslegung regelt der Bescheid vom 7. Juli 2016 die begehrte Leistung unter allen rechtlichen Voraussetzungen, so dass im Hinblick auf das klägerische Begehren die bereits gewährten Leistungen nach § 20 SGB II (Regelbedarfe) und nach § 28 SGB II (Leistungen für Bildung, vgl zu diesen Ansprüchen als isolierte, abtrennbare Streitgegenstände: BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R - Rn 12) sowie alle anderen denkbaren Anspruchsgrundlagen in den Blick zu nehmen sind.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2019 - L 9 AS 511/17
    Diese Ausführungen des BSG vom 19. Juni 2012 (B 4 AS 162/11 R) seien entsprechend auf die Regelung des § 28 Abs. 1 SGB II zu übertragen.

    Das BSG habe bereits entschieden, dass Leistungen nicht auf bestimmte Schulformen und damit verbundene Bildungsabschlüsse beschränkt seien (Hinweis auf Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R).

    Der Beklagte vertritt die Auffassung, dass das SG das Urteil des BSG vom 19. Juni 2012 (B 4 AS 162/11 R) nicht richtig ausgelegt habe.

    Dies konnte unabhängig von der laufenden Bewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erfolgen, weil es sich bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II um einen eigenständigen abtrennbaren Streitgegenstand handelt, der isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen geltend gemacht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R, Rn. 12 zur Vorgängervorschrift des § 24a SGB II a.F.).

    Dabei muss kein allgemeinbildender Schulabschluss (Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. Abitur) angestrebt werden (Luik, a.a.O.; BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R; BSG, Urteil vom 5. Juli 2017 - B 14 AS 29/16 R, Rn. 19).

    Darauf soll es jedoch nach der o.g. BSG-Rechtsprechung jedenfalls nicht ankommen, wenn das Kind, der Jugendliche oder der junge Erwachsene durch den Besuch der Schule seine Schulpflicht erfülle (BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R, Rn. 18 bis 21).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - L 6 AS 303/15

    Schulbedarf für VHS-Kurs zur Vorbereitung auf den Realschulabschluss

    Dies zeige, dass sich der Gesetzgeber, wenn gleich vornehmlich auf die bundesrechtlichen Maßstäbe abzustellen sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R) zugleich an dem primär landesrechtlich ausgestalteten Begriff der Schule sowie dem vorhandenen Schulsystem orientiert habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 1503/15

    Analoge Anwendung; atypische Bedarfslage; evidente Bedarfsunterdeckung;

    Im Übrigen regelt der angefochtene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides bei am Rechtsschutzziel orientierter Auslegung die Ablehnung der begehrten Leistungen unter allen rechtlichen Voraussetzungen, so dass im Hinblick auf das klägerische Begehren nicht nur die laufenden Alg II-Leistungen nach §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20, 21 SGB II (Regel- und Mehrbedarf bilden einen einheitlichen Streitgegenstand: z.B. BSG, Urteil vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 48/12 R - juris Rn 9) sondern auch alle sonstigen möglichen Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, u.a. die daneben gewährten Leistungen für Bildung (§ 28 SGB II), in den Blick zu nehmen sind (vgl. zu Ansprüchen nach § 28 SGB II als isolierte, abtrennbare Streitgegenstände: BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R - juris Rn 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.12.2017 - L 11 AS 917/16

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungen für Bildung und

    Im Übrigen regelt der angefochtene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides bei am Rechtsschutzziel orientierter Auslegung die Ablehnung der begehrten Leistungen unter allen rechtlichen Voraussetzungen, so dass im Hinblick auf das klägerische Begehren nicht nur die laufenden Alg II-Leistungen nach §§ 19 Abs. 1 Satz 1, 20, 21 SGB II sondern auch alle sonstigen möglichen Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, u.a. die daneben gewährten Leistungen für Bildung (§ 28 SGB II), in den Blick zu nehmen sind (vgl. zu Ansprüchen nach § 28 SGB II als isolierte, abtrennbare Streitgegenstände: BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R - juris Rn. 12).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.05.2015 - L 3 AS 7/15

    Keine Grundsicherungsleistungen für die Beförderung zum Sportgymnasium

    Anders als § 28 Abs. 2 S 1 Nr. 2 SGB II enthält Abs. 4 keinen Verweis auf schulrechtliche Bestimmungen, woraus man im Umkehrschluss entnehmen kann, dass der Begriff "Bildungsgang" hier bereichsspezifisch nach dem Gesetzeskontext, der Historie der Vorschrift sowie nach deren Sinn und Zweck zu bestimmen ist (vgl BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R - [juris] zu dem Begriff "allgemeinbildende Schule" nach § 24a SGB II aF).
  • SG Berlin, 08.05.2017 - S 137 AS 15874/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - persönlicher

    Darüber hinaus handelt es sich bei den Leistungen für Schulbedarfe (bzw. der entsprechenden Ablehnung) um einen eigenständigen abtrennbaren Streitgegenstand, der sich isoliert und unabhängig von den übrigen Grundsicherungsleistungen geltend machen lässt (BSG, Urteil vom 19. Juni 2012 - B 4 AS 162/11 R -, Rn. 12, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.02.2015 - L 3 SB 1887/14
    Hieraus folgt, dass der Tenor des Urteils des SG, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, beim Kläger den GdB weiterhin mit 100 ab 16.11.2006 sowie die Merkzeichen G, aG und B festzustellen, klarstellend neu zu fassen war (vergleiche BSG, Urteil vom 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R - juris Rz. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 8 SO 308/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 AS 3063/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 24.11.2011 - B 4 AS 162/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30206
BSG, 24.11.2011 - B 4 AS 162/11 B (https://dejure.org/2011,30206)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2011 - B 4 AS 162/11 B (https://dejure.org/2011,30206)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2011 - B 4 AS 162/11 B (https://dejure.org/2011,30206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Mainz - S 3 AS 1323/10
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 3 AS 133/11
  • BSG, 24.11.2011 - B 4 AS 162/11 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht