Rechtsprechung
   BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36255
BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R (https://dejure.org/2015,36255)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R (https://dejure.org/2015,36255)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - B 4 AS 47/14 R (https://dejure.org/2015,36255)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,36255) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - Rückgriff auf die zivilrechtliche Rechtsprechung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 20 Abs 1 S 1 SGB 2, § 20 Abs 1 SGB 2 vom 20.07.2006, § 20 Abs 1 SGB 2 vom 24.12.2003, § 5 Abs 1 RBEG
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - auch nach neuem Recht nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - geeignete Schätzungsmethode - Rückgriff auf die mietrechtliche ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung für ein Eigenheim; Zuordnung der Kosten des Betriebsstroms für eine Heizungsanlage

  • opinioiuris.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer Heizungsanlage - auch nach neuem Recht nicht Bestandteil des Regelbedarfs - keine gesonderte Erfassung - Schätzung - geeignete Schätzungsmethode - Rückgriff auf die mietrechtliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung für ein Eigenheim; Zuordnung der Kosten des Betriebsstroms für eine Heizungsanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Grundsicherung erfasst den Betriebsstrom für Heizungsanlagen nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1982
  • NZM 2016, 904
  • NZS 2016, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (114)

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Sie ist im sozialgerichtlichen Verfahren zulässig, wenn geeignete Anknüpfungstatsachen vorliegen (vgl BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 47/14 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 87).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 31.01.2018 - L 5 AS 201/17

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

    Heizkosten sind alle tatsächlichen Aufwendungen für den Bezug einer Energiequelle, die der Beheizung der Wohnung und des Warmwassers dient, auch die für den Betrieb der Heizung anfallenden Stromkosten (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, B 4 AS 47/14 R, Juris).

    Insoweit ist ein Rückgriff auf die mietrechtliche Rechtsprechung mit einem geschätzten Anteil zwischen 4% und 10 % der Brennstoffkosten zulässig (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015, B 4 AS 47/14 R (14 f., 23), Juris).

    Dieser Wert entspricht, soweit ersichtlich, der Auffassung der anderen bundesdeutschen Landessozialgerichte (so etwa: Hessisches LSG, Urteil vom 27. November 2011, L 29 AS 3/15; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. September 2016, L 31 AS 300/15; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 11. April 2016, L 21 SO 451/13 und vom 10. Juli 2012, L 7 AS 988/11 ZVW; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 2011, L 12 AS 2404/08; ebenso noch: BSG im Terminbericht Nr. 54/15 vom 3. Dezember 2015 zum Urteil vom 3. Dezember 2015, B 4 AS 47/14 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2020 - L 12 AS 2055/18
    aa) Zwar zählen Stromkosten für den Betrieb einer Gastherme, die der Heizung und Warmwasserbereitung dient, zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II und sind nicht etwa von der vom Regelbedarf umfassten Haushaltsenergie i.S.d. § 20 Abs. 1 S. 1 SGB II abgedeckt (ausführlich dazu BSG Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 47/14 R, juris Rn. 12 ff.).

    Denn anders als bei Mietern, deren Unterkünfte zentral beheizt werden und bei denen die hierfür gegenüber ihren Vermietern anfallenden Heizkosten auch den Betriebsstrom der Heizungsanlage abdecken (dazu näher § 2 Nr. 4 Buchst. a Betriebskostenverordnung (BetrKV); BSG Urteile vom 07.07.2011, B 14 AS 51/10 R, juris Rn. 15; und vom 03.12.2015, B 4 AS 47/14 R, juris Rn. 14), fallen Heizkostenvorauszahlungen an die Vermieter in derartigen Fällen nicht an.

    bb) Wird der Stromverbrauch zum Betrieb der Heizungsanlage nicht gesondert erfasst (etwa über einen separaten Zähler oder Zwischenzähler), sind die hierfür entstehenden Kosten entsprechend § 202 S. 1 SGG i.V.m. § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) zu schätzen (BSG Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 47/14 R, juris Rn. 18 ff.).

    Vielmehr ist für eine Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ohnehin nur dann Raum, wenn die vollständige Aufklärung aller maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist (BSG Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 47/14 R, juris Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht