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   BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R   

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https://dejure.org/2010,2543
BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R (https://dejure.org/2010,2543)
BSG, Entscheidung vom 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R (https://dejure.org/2010,2543)
BSG, Entscheidung vom 22. März 2010 - B 4 AS 59/09 R (https://dejure.org/2010,2543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 4 S 1 SGB 2, § 21 Abs 4 S 2 SGB 2, § 33 Abs 3 Nr 1 SGB 9, § 23 Abs 3 BSHG
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Menschen - Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE - Kontakt zum Integrationsfachdienst

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehrbedarf für erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen

  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen behinderten Hilfebedürftigen nur bei Teilnahme an einer regelförmigen Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs. 4
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Mehrbedarf für erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 143
  • DB 2010, 20
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R
    Der 11b. Senat hat zur Anwendung des § 21 Abs. 4 SGB II bereits entschieden, dass für die Erfüllung des Merkmals "erbracht werden" zu fordern ist, dass eine in der Regelung bezeichnete Eingliederungsmaßnahme tatsächlich durchgeführt wird (BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, jeweils RdNr 22) .

    Der Anspruch des Klägers setzt jedoch die Teilnahme an einer regelförmigen besonderen Maßnahme voraus, die grundsätzlich geeignet ist, einen Mehrbedarf beim Betroffenen auszulösen (so ausdrücklich bereits BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1, jeweils RdNr 22) .

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 72/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabsetzung des Bemessungsentgelts wegen

    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R
    Bereits für die Arbeitslosenhilfe hatte das BSG mit Rücksicht auf den einjährigen Bewilligungszeitraum erkannt, dass für einen neuen Bewilligungsabschnitt alle Voraussetzungen der Leistung dem Grunde und der Höhe nach neu zu überprüfen waren (BSG SozR 4-4300 § 200 Nr. 2; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, E 010 RdNr 65) .
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 28/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - keine Übernahme der Maklercourtage

    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R
    Jedoch lassen sich darüber hinaus - entgegen der Auffassung des LSG - die weiteren Regelungen der Beklagten zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht in rechtlich zulässiger Weise in unterschiedliche Streitgegenstände aufspalten (vgl zuletzt BSG 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R - RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 20.03.1986 - 11b RAr 11/85

    Einheitliche Maßnahme iS der Übergangsvorschriften des AFKG und des HBegleitG

    Auszug aus BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 59/09 R
    Es kann hierbei auf die Grundsätze zurückgreifen, die vom BSG zum Begriff der förderungsfähigen Maßnahme im Recht der Weiterbildungsförderung entwickelt worden sind (vgl etwa BSG SozR 4150 Art. 1 § 2 Nr. 4) .
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R

    Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische

    Ist dagegen - wie soeben dargelegt - nur die Höhe der laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts streitig, kann einer Entscheidung des Trägers der Grundsicherung wegen der in § 41 Abs. 1 S 4 SGB II vorgesehenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen grundsätzlich keine Bindungswirkung für künftige Bewilligungsabschnitte zukommen (so ausdrücklich zum Mehrbedarf BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 16) .

    Die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist - wie schon dargelegt - unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 mwN) .

  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 9/15 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf nach § 21 Abs 4 SGB 2 - Anforderungen an die

    Da diese Abtrennung auch nach der Neufassung des SGB II zum 1.1.2011 möglich ist (vgl BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 42/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 78 RdNr 10) , sind allein die Höhe der weiteren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 11).

    Auch ist nach dem Inhalt der Eingliederungsvereinbarungen davon auszugehen und ausreichend, dass seine Teilnahme an den Kursen des Projektes BINS50plus auf Veranlassung des Beklagten erfolgte (vgl zu diesem Erfordernis: BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 15) .

    Auch aus systematischen Gründen muss eine gewisse Gleichwertigkeit gefordert werden und darf eine sonstige Hilfe hinsichtlich ihrer Ausgestaltung nicht hinter den Anforderungen zurückstehen, die an die konkret in § 21 Abs. 4 SGB II benannten Maßnahmen nach § 33 SGB IX und § 54 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB XII zu stellen sind (BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 22; BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 20) .

    Die enge Anlehnung an den Leistungsumfang der vormaligen Ausbildungsbeihilfe belegt, dass der Mehrbedarf an strukturierte Maßnahmen geknüpft war, die jedenfalls vom Grundsatz geeignet waren, einen zusätzlichen Bedarf hervorzurufen (vgl BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 19 f mwN; BSG Urteil vom 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R - FEVS 62, 541; BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 11 RdNr 20).

    Der Senat hat hiervon ausgehend bereits entschieden, dass für den Begriff der regelförmigen besonderen Maßnahme die Grundsätze herangezogen werden können, die das BSG zum Begriff der förderungsfähigen Maßnahme im Recht der Weiterbildungsförderung im Arbeitsförderungsrecht entwickelt hat (BSG Urteil vom 23.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9 RdNr 21 ff) .

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Ob es sich bei einer Maßnahme um eine solche zur Teilhabe am Arbeitsleben handelt, die eine Mehrbedarfsleistung nach dem SGB 2 auslösen kann, entscheidet sich, wenn es sich um eine regelförmige Maßnahme handelt, nach deren Inhalt und Schwerpunkt (Fortführung von BSG vom 23.3.2010 - B 4 AS 59/09 R = SozR 4-4200 § 21 Nr. 9).

    Ausreichend ist vielmehr, dass die Leistungsgewährung auf Veranlassung des Grundsicherungsträgers oder eines anderen Sozialleistungsträgers, etwa des Rentenversicherungsträgers (Fortführung von BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9) erfolgt.

    Diese können nach der Rechtsprechung des Senats auch einen Leistungsanspruch nach § 21 Abs. 4 SGB II auslösen, vorausgesetzt die Unterstützung erfolgt beispielsweise durch den Integrationsfachdienst im Rahmen einer regelförmigen Maßnahme (BSG Urteil vom 22.3.2010 - B 4 AS 59/09 R - SozR 4-4200 § 21 Nr. 9) .

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