Rechtsprechung
BSG, 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 20.01.2011 - S 9 AS 195/09
- LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
- BSG, 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
Zu den Voraussetzungen der Verwertbarkeit von Immobilienvermögen
Auszug aus BSG, 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 2. Februar 2012 - L 11 AS 162/11 - wird als unzulässig verworfen.
- LSG Bayern, 16.03.2017 - L 11 AS 347/16
Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen fehlender Entscheidung über einen …
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren beim Bayerischen Landessozialgericht (Urteil vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) waren ohne Erfolg.Da die Bewilligung als Darlehen in den genannten Bescheiden auch rechtskräftig ist - die dagegen gerichteten Klagen hat das SG mit Gerichtsbescheid vom 20.01.2011 abgewiesen (S 9 AS 195/09), der Senat hat die Berufung mit Urteil vom 02.02.2012 (L 11 AS 162/11) zurückgewiesen und die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) war ohne Erfolg - kann insofern keine Versicherungspflicht begründet werden.
- LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 104/15
Grundstücke, Aufrechnung, Darlehen
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg. - LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 152/14
Zurückverweisung an das SG, Auslegung des Klageantrags, klägerisches Begehren
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
- LSG Bayern, 03.12.2015 - L 11 AS 775/15
Verweisung an SG wegen fehlender instanzieller Zuständigkeit
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg. - LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15
Unzulässige Wiederaufnahmeklage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg. - LSG Bayern, 14.07.2014 - L 11 AS 293/14
Wegen einstweiliger Anordnung
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren beim Bayerischen Landessozialgericht (Urteil vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) waren ohne Erfolg. - LSG Bayern, 12.01.2016 - L 11 AS 853/15
Unzulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit …
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg. - LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14
Entgegenstehende Rechtshängigkeit
Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg. - LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 91/15
Zur Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die hiergegen vom Kläger selbst eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B).