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   BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R   

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https://dejure.org/2013,10968
BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R (https://dejure.org/2013,10968)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R (https://dejure.org/2013,10968)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/11 R (https://dejure.org/2013,10968)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 vom 20.07.2006, § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst a SGB 2, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2 vom 24.03.2006, § 9 Abs 5 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des Einkommens des Stiefelternteils zugunsten der nicht leiblichen minderjährigen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit - Nichtvorliegen einer besonderen finanziellen Härte

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen; Zulässigkeit der Zusammenfassung mit einem Stiefvater in einer Bedarfsgemeinschaft

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des Einkommens des Stiefelternteils zugunsten der nicht leiblichen minderjährigen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft - Verfassungsmäßigkeit - Nichtvorliegen einer besonderen finanziellen Härte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Einkommen; Zulässigkeit der Zusammenfassung mit einem Stiefvater in einer Bedarfsgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Minderjährige muss sich bei Hilfe zum Lebensunterhalt ungeachtet fehlender Unterhaltsbeziehung Einkommen des Stiefvaters zurechnen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stiefvater ist im Haushalt lebenden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig - Stiefkind hat bei ausreichendem Gehalt des Stiefvaters keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Er schließe sich vielmehr der Entscheidung des BSG vom 13.11.2008 (B 14 AS 2/08 R) an.

    § 9 Abs. 5 SGB II ist nachrangig und erst anwendbar, wenn keine Bedarfsgemeinschaft, sondern lediglich eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Verwandten und Verschwägerten besteht (vgl zur historischen Entwicklung der Vorschriften näher BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 27).

    Der Senat folgt insofern der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG, der in seinen Urteilen vom 13.11.2008 (B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7 zur Berücksichtigung des Einkommens eines Partners der Mutter bei einem minderjährigen Kind) und vom 14.3.2012 (B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10 zur Berücksichtigung des Einkommens des Stiefvaters bei einem volljährigen Kind) davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen Einstehens- und Unterstützungsvermutungen verbinden dürfe.

    Für die Berücksichtigung des Partnereinkommen beim Kind ist daher nicht gesondert zu ermitteln und jeweils im Einzelfall festzustellen, ob und ggf in welchem Umfang im Verhältnis des Ehepartners zu dem Kind ein "Einstandswille" iS des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst c SGB II besteht (BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 24; BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 30).

    Für die Annahme einer - bereits vom 14. Senat in seinen Entscheidungen thematisierten - besonderen finanziellen Härte liegen aber auch hier keine Anhaltspunkte vor (vgl hierzu BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 44; BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 36).

    Ein solcher Härtefall kann zB durch besondere wirtschaftlich erdrückende finanzielle Beeinträchtigungen begründet werden, die im Einzelfall die im SGB II vorausgesetzte Unterstützung in Frage stellen und - auch wegen der möglichen Gefährdung des Existenzminimums des nicht gemeinsamen Kindes - nicht mehr hinnehmbar erscheinen (vgl aber zB zur einfachrechtlichen Lösung des Systemkonflikts zwischen vollstreckungsrechtlichem Schuldnerschutz nach §§ 850 ff ZPO und den Einstandspflichten nach dem SGB II: BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 44; zur Berechnung des Kostenbeitrags eines Vaters nach § 92 Abs. 5 SGB VIII, der nach § 9 Abs. 2 S 2 SGB II für seine Stiefkinder einstehen muss: DIJuF-Rechtsgutachten vom 19.7.2010, JAmt, 2010, 291).

  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Der Senat folgt insofern der Rechtsprechung des 14. Senats des BSG, der in seinen Urteilen vom 13.11.2008 (B 14 AS 2/08 R - BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7 zur Berücksichtigung des Einkommens eines Partners der Mutter bei einem minderjährigen Kind) und vom 14.3.2012 (B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10 zur Berücksichtigung des Einkommens des Stiefvaters bei einem volljährigen Kind) davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen Einstehens- und Unterstützungsvermutungen verbinden dürfe.

    Eine entsprechende gesetzgeberische Typisierung müsse in den Lebensumständen der (ansonsten ggf) hilfebedürftigen Personen im Einzelfall ihren Niederschlag finden (BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 23) .

    Für die Berücksichtigung des Partnereinkommen beim Kind ist daher nicht gesondert zu ermitteln und jeweils im Einzelfall festzustellen, ob und ggf in welchem Umfang im Verhältnis des Ehepartners zu dem Kind ein "Einstandswille" iS des § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst c SGB II besteht (BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 24; BSGE 102, 76 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 30).

    Für die Annahme einer - bereits vom 14. Senat in seinen Entscheidungen thematisierten - besonderen finanziellen Härte liegen aber auch hier keine Anhaltspunkte vor (vgl hierzu BSGE 102, 76 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 7, RdNr 44; BSGE 110, 204 ff = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 36).

  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Erst nachrangig, wenn die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ihren Bedarf nicht gemeinsam decken könnten, seien Grundsicherungsleistungen zu gewähren (BSGE 105, 291 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 16, RdNr 14 ff; BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 39) .
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Erst nachrangig, wenn die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ihren Bedarf nicht gemeinsam decken könnten, seien Grundsicherungsleistungen zu gewähren (BSGE 105, 291 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 16, RdNr 14 ff; BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 5 RdNr 39) .
  • BVerfG, 20.08.2001 - 1 BvR 1509/97

    Zum Grundrecht aus GG Art 2 Abs 1 auf Schutz vor unverhältnismäßiger Belastung

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Andernfalls werde deren Handlungsfreiheit verletzt (BVerfG Beschluss vom 20.8.2001, 1 BvR 1509/97) .
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Im Familienrecht findet ein Barunterhaltsanspruch zwischen gerade nicht zusammenlebenden Angehörigen seine Rechtfertigung in der familienrechtlichen Beziehung zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger, die eine besondere Verantwortung für den Bedürftigen begründet (vgl zB BVerfGE 108, 52, 72; BVerfGE 103, 89, 107; BVerfGE 99, 216, 231) .
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Im Familienrecht findet ein Barunterhaltsanspruch zwischen gerade nicht zusammenlebenden Angehörigen seine Rechtfertigung in der familienrechtlichen Beziehung zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger, die eine besondere Verantwortung für den Bedürftigen begründet (vgl zB BVerfGE 108, 52, 72; BVerfGE 103, 89, 107; BVerfGE 99, 216, 231) .
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Das Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit soll den Betroffenen ermöglichen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelungen zu erkennen und ihr Verhalten danach einzurichten (BVerfGE 87, 234, 263 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3) .
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Im Familienrecht findet ein Barunterhaltsanspruch zwischen gerade nicht zusammenlebenden Angehörigen seine Rechtfertigung in der familienrechtlichen Beziehung zwischen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger, die eine besondere Verantwortung für den Bedürftigen begründet (vgl zB BVerfGE 108, 52, 72; BVerfGE 103, 89, 107; BVerfGE 99, 216, 231) .
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R
    Ausgehend von den Berechnungen des Beklagten im Widerspruchsbescheid vom 21.11.2007, auf die das LSG aber an anderer Stelle Bezug genommen hat, könnte allenfalls der auf die Klägerin entfallende Kopfanteil der festgestellten Unterkunftskosten in Höhe von 110, 56 Euro (1/3 von 331, 69 Euro) zu berücksichtigen sein (vgl zum sog "Kopfteilprinzip" nur BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R - BSGE 97, 265 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 3).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 55/19 R

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

    a) Die Vermutung knüpft tatbestandlich an das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten (hierzu BSG vom 27.1.2009 - B 14 AS 6/08 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 6 RdNr 15 ff) an, ohne dass eine Bedarfsgemeinschaft zwischen den Angehörigen vorliegt (vgl zum Vorrang der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung nach § 9 Abs. 2 SGB II BT-Drucks 15/1516 S 53; BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 67/11 R - RdNr 17) .
  • BSG, 15.08.2018 - B 12 KR 8/17 R

    Bemessung der Beiträge freiwilliger Mitglieder in der gesetzlichen

    Der Unterhaltsaufwand für nicht gemeinsame Kinder fällt zudem rechtlich nicht dem "neuen" Familienverbund zur Last, weil der (neue) Ehepartner für Stiefkinder nicht unterhaltspflichtig ist ( vgl BSG Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 67/11 R - Juris RdNr 16 unter Bejahung einer Unterstützungsvermutung im Bereich des Grundsicherungsrechts) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 13 AS 206/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer

    Diese Vorschriften verstoßen für Stiefkinder, soweit bei ihnen die Einkommensverhältnisse des Stiefvaters berücksichtigt werden, nicht gegen ihren aus Art. 1, 20 Grundgesetz folgenden Anspruch auf ein verfassungsmäßig gesichertes Existenzminimum und auch nicht gegen sonstige - höherrangige - Rechtsvorschriften, wie das BSG mittlerweile durch Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/11 R - festgestellt hat; der erkennende Senat tritt den Ausführungen des 4. Senats des BSG (a. a. O., Rdn. 15 ff.) bei und verweist auf diese.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2015 - L 3 AS 3177/14
    Zur Begründung hat es auf anhängige Verfahren vor dem Bundessozialgericht (B 4 AS 67/11 R) und dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1083/09) hingewiesen.

    (1) Die hier relevante Konstellation - "echter" Stiefelternteil - hat das BSG in dem Urteil vom 23.05.2013 (B 4 AS 67/11 R, Juris) behandelt, das in einem Revisionsverfahren gegen den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2011, L 20 AS 21/09, Juris) erging, auf den auch das SG hingewiesen hatte.

  • LSG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - L 6 AS 214/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Bezogen auf die Konstellation eines nicht gemeinsamen minderjährigen Kindes in eheähnlichen Gemeinschaften ist auch durch das Bundessozialgericht hervorgehoben worden, dass bei einer möglichen Gefährdung des Existenzminimums des Kindes insbesondere bei besonderen wirtschaftlich erdrückenden finanziellen Beeinträchtigungen des Einkommensbeziehers eine Ausnahmeregelung von der fiktiven Einkommensanrechnung zu prüfen ist (vgl. grundlegend zur Stiefkindproblematik BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/11 R -, juris Rn. 24 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2015 - L 1 KR 156/14

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie -

    Der Gesetzgeber darf unterschiedliche Anknüpfungspunkte wählen, soweit unterschiedliche Lebensbereiche betroffen sind (BSG v. 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/11 R - juris Rn 16).
  • SG Mainz, 14.08.2014 - S 3 AS 430/14

    Arbeitslosengeld II - Regelbedarf für Alleinstehende - Bedarfsgemeinschaft -

    Das BSG begründet die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen des nicht unterhaltsrechtlich Verpflichteten Partners des Elternteils bei dessen Kind im Übrigen wesentlich damit, dass der Gesetzgeber mit einem Zusammenleben von Personen bei Vorliegen der besonderen tatbestandlichen Voraussetzungen der verschiedenen Formen von Bedarfsgemeinschaften auch jenseits von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen Einstehens- und Unterstützungsvermutungen verbinden dürfe (BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 67/11 R - Rn. 19; vgl. auch BSG, Urteil vom 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R - Rn. 35 BSG, Urteil vom 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R - Rn. 16).
  • BSG, 06.04.2016 - B 14 AS 271/15 B
    Entgegen den Ausführungen in der Beschwerdebegründung hat das BSG bereits mehrfach unter Auseinandersetzung mit dem vom BVerfG konturierten Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (grundlegend BVerfG Urteil vom 9.2.2010 - 1 BvL 1, 3, 4/09 - BVerfGE 125, 175 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 12) die formulierte Rechtsfrage verneint (BSG Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 23 RdNr 14 ff [Verfassungsbeschwerde anhängig unter 1 BvR 371/11]; BSG Urteil vom 14.3.2012 - B 14 AS 17/11 R - BSGE 110, 204 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 10, RdNr 22 ff; BSG Urteil vom 23.5.2013 - B 4 AS 67/11 R - juris-RdNr 18 ff).
  • VG Ansbach, 25.08.2015 - AN 4 K 14.01835

    Begriff "Kind" der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung entspricht dem

    Auch dem vom Klägervertreter zitierten Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. Mai 2013 (B 4 AS 67/11) kann unter keinem Gesichtspunkt der vorgetragene "faktische Unterhaltsanspruch" von Stiefkindern gegen einen Stiefelternteil entnommen werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2015 - L 13 AS 3989/14
    Die Vorschrift des § 9 Absatz 2 S. 2 SGB II i. d. F. vom 20. Juli 2006 über die Berücksichtigung des Einkommens eines Stiefelternteils auch zugunsten der nicht leiblichen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft sei verfassungsgemäß (BSG, Urteil vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 67/11 R -, juris; Anschluss an BSG 14.Senat, Entscheidung vom 13. November 2008, B 14 AS 2/08 R).
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