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   BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R   

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https://dejure.org/2013,32999
BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R (https://dejure.org/2013,32999)
BSG, Entscheidung vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R (https://dejure.org/2013,32999)
BSG, Entscheidung vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R (https://dejure.org/2013,32999)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die Vergangenheit - Einkommensberücksichtigung - Abfindungszahlung - Verteilzeitraum - Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 50 Abs 1 S 1 SGB 10
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung bzw Rücknahme von Leistungsbewilligungen für die Vergangenheit - Bestimmtheit - Einkommensberücksichtigung - Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung - Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Abfindung des Lebenspartners beendet den Anspruch der Partnerin

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung bzw Rücknahme von Leistungsbewilligungen für die Vergangenheit - Bestimmtheit - Einkommensberücksichtigung - Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung - Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Einkommen; Aufhebung der Leistungsbewilligung für die Vergangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abfindungszahlung für den Lebenspartner kann bei einer Bedarfgemeinschaft als Einkommen zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 114, 188
 
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Wird zitiert von ... (205)

  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 31/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Ausreichend war es daher, den Klägern die Gelegenheit zu geben, sich zu den aus Sicht des Beklagten erheblichen Tatsachen für die Änderung der mit Bescheid vom 11.11.2009 vorläufig bewilligten Leistungen zu äußern (zu den Anforderungen insoweit vgl nur BSG Urteil vom 26.9.1991 - aaO S 251 f bzw S 9; zuletzt etwa BSG Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 14 sowie BSG Urteil vom 4.6.2014 - B 14 AS 2/13 R - SozR 4-4200 § 38 Nr. 3 RdNr 30, jeweils mwN) .
  • BSG, 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Wird die einmalige Einnahme zwischen dem Tag ihres tatsächlichen Zuflusses und dem ersten Tag des Verteilzeitraums im laufenden Bewilligungszeitraum (teilweise) verwendet - was in der gesetzlichen Konstruktion des § 11 Abs. 3 Satz 2 und 3 SGB II einer Aufteilung erst ab dem Zuflussfolgemonat angelegt ist -, führt dies nicht zu einer Minderung der aufzuteilenden einmaligen Einnahme im Aufhebungszeitraum (vgl BSG Urteil vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 25) .
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Sind - hierauf hat der Beklagte seine Entscheidung gestützt - auch die subjektiven Voraussetzungen des § 45 Abs. 1, Abs. 2 S 3 Nr. 2 SGB X (iVm § 330 Abs. 2 SGB III idF vom 24.3.1997, BGBl I 594 und iVm § 40 Abs. 1 S 1 und 2 Nr. 1 SGB II idF des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2954) erfüllt, ist der "Austausch" der Rechtsgrundlage unschädlich (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 29; BSG vom 29.6.2000 - B 11 AL 85/99 R - BSGE 87, 8, 10 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 S 28 f).

    Danach wären nicht mehr vorhandene Mittel, etwa bei vorzeitigem Verbrauch - auch infolge unwirtschaftlichen Verhaltens - jedenfalls für Folgebewilligungszeiträume nicht mehr zu berücksichtigen (vgl BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 31; vgl zur Berücksichtigung bereiter Mittel BSG vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 29; zum möglichen Ersatzanspruch nach § 34 SGB II vgl BSG vom 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R - juris RdNr 13) .

    Das ist anzunehmen, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungssphäre wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (vgl zur Beweislastumkehr für den vorzeitigen Verbrauch einer Abfindungszahlung BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 32; zu unterlassenen Angaben von Sparbüchern: BSG vom 13.9.2006 - B 11a AL 13/06 R - juris RdNr 18; BSG vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, RdNr 33).

    Der spätere Verbrauch ist nämlich als bloßes Ausgabeverhalten während des Verteilzeitraums bei Aufhebung für die Vergangenheit ohne Bedeutung, weil keine aktuelle Bedarfslage ungedeckt bleibt (BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 18) .

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