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   BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R   

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BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R (https://dejure.org/2006,4825)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R (https://dejure.org/2006,4825)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2006 - B 4 R 75/06 R (https://dejure.org/2006,4825)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen einen nur formellen Verwaltungsakt zur Erfüllungswirkung der Einbehaltung von Pflegeversicherungsbeiträgen; Begriff eines sogenannten formellen Verwaltungsaktes; Auf die rechtsverbindliche Begründung, Änderung, Aufhebung (einschließlich ...

  • Judicialis

    GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Anscheins-Verwaltungsakt zur Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente, Erfüllungswirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    b) Das der Klägerin gegen die Beklagte seit 29. Mai 1997 zustehende Vollrecht (Stammrecht) auf Rente als auch die daraus als dessen Rechtsfrüchte zu Beginn eines jeden Monats entstehenden (Einzel-)Ansprüche auf Zahlung eines Betrags in Höhe des Geldwerts des Stammrechts sind als subjektiv-öffentliche vermögenswerte Rechte gegen die Beklagte auch gegenüber Eingriffen der gesetzgebenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland individualgrundrechtlich eigentumsgeschützt iS des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 22, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    b) Kein Rentner hat ein allgemeines gesetzliches oder verfassungsrechtliches subjektives Recht gegen die - hier nicht beklagte - Bundesrepublik Deutschland, eine bloß objektiv-rechtliche Gesetzeslage, die für ihn wirtschaftlich günstig ist, nicht zu verändern oder wiederherzustellen (hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 32, unter Bezugnahme auf BVerfGE 71, 255, 272 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    3 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 3 GG ist in seiner Ausprägung als Verbot der ungerechtfertigten Gleich- und Verschiedenbehandlung von Personengruppen aber nur dann beeinträchtigt, wenn die Rechte verschiedener Personengruppen, bezogen auf den jeweiligen Regelungsgegenstand des Gesetzes und gemessen an dessen materiellem Differenzierungskriterium, nämlich der Aufgabe des Gesetzes, ungleich oder aufgabenwidrig gleich behandelt werden (vgl hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 36 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Damit hat sie für den sog objektiven Adressaten den Anschein erweckt, sie erlasse auch mit ihrer Erklärung über den "Abzug" des verrechneten Betrags vom "Rentenbetrag" eine Regelung, und hat insoweit bloß der Form nach einen Verwaltungsakt erlassen (zum formellen Verwaltungsakt stellv: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 9; BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 6; BVerwGE 18, 1, 5).

    Wie bei der Verrechnung nach § 52 SGB I (stellv BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1) kommt es auf die Gegenseitigkeit der Forderungen nicht an, ebenso sind auf die verrechnende Einbehaltungserklärung die §§ 387 ff BGB entsprechend anzuwenden.

    Die (Aktiv-)Forderung des Dritten, mit der verrechnet wird (hier: unstreitige Beitragsforderung der sozialen Pflegekasse gegen die Klägerin) muss jeweils entstanden und fällig sein; die gleichartige (Passiv-)Forderung der Klägerin, gegen die (durch Einbehaltung) verrechnet werden soll (hier: Zahlungsanspruch der Klägerin gegen den beklagten Rentenversicherungsträger), muss zwar nicht fällig, aber entstanden und erfüllbar sein (vgl hierzu BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 15 mwN).

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Notwendig für die Gegebenheit der Anfechtungsklage ist aber nur, dass die Erklärung, die grundsätzlich formfrei ergeht (§ 33 Abs. 2 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ), dem sog objektiven Adressaten den Eindruck vermittelt, sie verlautbare einen materiellen Verwaltungsakt, unabhängig davon, ob dies wirklich der Fall ist (BVerwGE 18, 1, 5; stRspr).

    Damit hat sie für den sog objektiven Adressaten den Anschein erweckt, sie erlasse auch mit ihrer Erklärung über den "Abzug" des verrechneten Betrags vom "Rentenbetrag" eine Regelung, und hat insoweit bloß der Form nach einen Verwaltungsakt erlassen (zum formellen Verwaltungsakt stellv: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 9; BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 6; BVerwGE 18, 1, 5).

    Da sich der Rechtsschutz - wie gesagt - grundsätzlich nach der von der Behörde gewählten Handlungsform gerade auch dann richtet (BVerwGE 18, 1, 5; stRspr), wenn der wesentliche Inhalt der Erklärung die materiellen Kriterien des Verwaltungsaktbegriffs (§ 31 SGB X; § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz) nicht erfüllt, war die Anfechtungsklage statthaft.

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe 1985 das damalige Recht der Rentner, von ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zu den Aufwendungen zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu verlangen, als Renteneigentum qualifiziert (BVerfGE 69, 272, 300).

    Soweit die Klägerin auf das Urteil des Ersten Senats des BVerfG vom 16. Juli 1985 (BVerfGE 69, 272, 298 ff) hinweist, trägt dies ihr Begehren nicht.

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    b) Kein Rentner hat ein allgemeines gesetzliches oder verfassungsrechtliches subjektives Recht gegen die - hier nicht beklagte - Bundesrepublik Deutschland, eine bloß objektiv-rechtliche Gesetzeslage, die für ihn wirtschaftlich günstig ist, nicht zu verändern oder wiederherzustellen (hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 32, unter Bezugnahme auf BVerfGE 71, 255, 272 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 3/05 R

    Löschung im Verkehrszentralregister - § 80 VwVfG; § 35 VwVfG, Begriff des

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Es gibt aber auch bei den "nach den besonderen Vorschriften Versicherten" keinen allgemeinen Grundsatz, dass Versicherungspflichtige Beiträge aus ihren beitragspflichtigen Einkünften im Ergebnis stets nur zur Hälfte tragen müssen, also die Beitragslast der Versicherungspflichtigen nicht höher sein dürfe als der sich aus dem halben Beitragssatz ergebende Betrag (BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 KR 3/05 R, RdNr 21).
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Wasserschutzgebietsverordnung I - Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Das Beitragsrecht im Rentenversicherungsrecht ist - wie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht - aus zwingenden Gründen der Finanzierung des Systems bei den Beschäftigten anders ausgestaltet als bei den anderen Systemen und beruht gerade nicht auf dem Prinzip, dass die pflichtversicherten Beschäftigten stets die Hälfte des aus ihrem Arbeitsentgelt berechneten Pflichtbeitrags selbst aufbringen müssen (§§ 168 Abs. 1 Nr. 1, 173 Abs. 1 SGB VI; §§ 58 Abs. 1 Satz 1, 60 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI iVm § 253 SGB V iVm §§ 28e, 28g SGB IV; dazu stellv BSGE 86, 262, 267 ff = SozR 3-2600 § 210 Nr. 2 S 7 ff).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 50/01 R

    Anfechtungsklage - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - Feststellungsklage -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Damit hat sie für den sog objektiven Adressaten den Anschein erweckt, sie erlasse auch mit ihrer Erklärung über den "Abzug" des verrechneten Betrags vom "Rentenbetrag" eine Regelung, und hat insoweit bloß der Form nach einen Verwaltungsakt erlassen (zum formellen Verwaltungsakt stellv: BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 50/01 R; BSG SozR 4-1200 § 52 Nr. 1 RdNr 9; BSG SozR 4-2600 § 191 Nr. 1 RdNr 6; BVerwGE 18, 1, 5).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Eine Rechtsvorschrift verlautbart nur dann ein subjektiv-öffentliches Recht, wenn sie nicht nur dem öffentlichen Interesse, sondern auch dem Interesse eines aus der Norm abgrenzbaren Kreises Privater zu dienen bestimmt ist, und wenn sie diesen Begünstigten die Rechtsmacht verleiht, die Befolgung der öffentlich-rechtlichen Pflicht von dem Hoheitsträger rechtlich verlangen zu können (stellv BVerfGE 27, 297, 307 unter Hinweis auf Ottmar Bühler, Die subjektiven öffentlichen Rechte und ihr Schutz in der deutschen Verwaltungsrechtsprechung, 1914, 42 ff, 224; BVerwGE 107, 215, 220 mwN).
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R

    Krankenversicherung - Versorgungsbezüge - allgemeiner Beitragssatz mit

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R
    Der Senat hat die mit der im Jahr 2005 eingelegten Revision (Az: B 4 RA 32/05 R) erhobenen Ansprüche, welche die Einbehaltungsthematik, nicht die Dynamisierung des Geldwertes des Stammrechts auf Rente betrafen, abgetrennt (Az: B 4 R 75/06 R).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 83.84

    Bundesagentur für Arbeit - Leistungsnachweis - Entgeltbescheinigung -

  • BSG, 25.03.2004 - B 12 AL 5/03 R

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auf die Frage, ob es sich aufgrund der Verwendung des Wortes "Bescheid" im Mahnschreiben um einen so genannten formellen Verwaltungsakt handelte, gegen den bereits deshalb die Anfechtungsklage statthaft ist (vgl hierzu nur BSG Urteil vom 5.9.2006 - B 4 R 75/06 R - juris) , kommt es hier nicht mehr an.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 76/09 R

    Vorlage an den Großen Senat - Verrechnung - Erklärung durch Verwaltungsakt

    BSG 4. Senat vom 5.9.2006 - B 4 R 71/06 R - SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 - sowie B 4 R 75/06 R, jeweils RdNr 15 - 27.
  • BSG, 20.12.2007 - B 4 RA 32/05 R

    Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung der Rentenanpassung in der gesetzlichen

    Insoweit hat der Senat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 11.7.2006 (B 4 RA 32/05 R) abgetrennt, in dem Revisionsverfahren B 4 R 75/06 R fortgeführt und mit Urteil vom 5.9.2006 das Urteil des SG Dresden neu gefasst und die Revision im Übrigen zurückgewiesen.
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 43/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anfechtungsklage - Wirksamkeit

    Andere Entscheidungen des 4. Senats (BSG SozR 4-2500 § 255 Nr. 1 RdNr 15 ff; Urteil vom 5.9. 2006 - B 4 R 75/06 R) sind bereits von der rechtlichen Ausgangslage nicht vergleichbar (vgl die Entscheidungen des 12. Senats des BSG: BSGE 97, 292 ff RdNr 9 und 11 = SozR 4-3300 § 59 Nr. 1; Urteil vom 21.1. 2009 - B 12 R 11/06 R - RdNr 13 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Regelungsbegriff des § 31 SGB X erfasst einseitige Erklärungen einer Behörde, die auf die rechtsverbindliche Begründung, Änderung, Aufhebung (einschließlich Beeinträchtigung) oder auf die (positive oder negative) Feststellung eines subjektiven öffentlichen Rechts oder einer öffentlich-rechtlichen Pflicht eines anderen Rechtssubjekts (mit unmittelbarer Rechtswirkung diesem gegenüber) gerichtet sind (BSG Urteil vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R = juris Rn 16 m.w.N).

    Insofern ist im Einzelfall zu ermitteln, ob sich den gewählten Formulierungen unter Berücksichtigung des maßgebenden rechtlichen Gesichtspunktes des "Empfängerhorizonts" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, entnehmen lässt, dass eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt getroffen werden sollte (vgl. BSG Urteile vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R = juris Rn 16 ff m.w.N. und vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R = juris Rn 13f).

  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 11 AS 293/14

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Er ist dabei von der bloßen Zahlungsaufforderung abzugrenzen, was ggf. durch Auslegung dahingehend zu ermitteln ist, ob sich den gewählten Formulierungen unter Berücksichtigung des maßgebenden rechtlichen Gesichtspunktes des "Empfängerhorizonts" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, entnehmen lässt, dass eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt getroffen werden sollte (vgl BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R; Urteil vom 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12 B - alle zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2021 - L 18 AS 747/21

    Darlehen - Mietkaution - Arbeitslosengeld II - Rückforderung - Verwaltungsakt

    Er ist dabei von der bloßen Zahlungsaufforderung abzugrenzen, was ggf durch Auslegung dahingehend zu ermitteln ist, ob sich den gewählten Formulierungen unter Berücksichtigung des maßgebenden rechtlichen Gesichtspunktes des "Empfängerhorizonts" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, welche die Behörde erkennbar in ihre Entscheidung einbezogen hat, entnehmen lässt, dass eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt getroffen werden sollte (vgl etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 5. September 2006 - B 4 R 75/06 R - juris - Rn 15 ff; Urteil vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R - juris).
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