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   BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R   

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BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R (https://dejure.org/2001,4081)
BSG, Entscheidung vom 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R (https://dejure.org/2001,4081)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 110/00 R (https://dejure.org/2001,4081)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Auszahlung - Witwenrente - Anrechnung - Einkommen - Rückforderung - Rente

  • Judicialis

    SGB X § 45 Abs 2 Satz 3 Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung von Anrechnungsbescheiden bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 20/98 R

    Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hinterbliebenenrente - Wirklichkeitsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Abzustellen ist dabei auf das "verfügbare Einkommen" des Hinterbliebenen (Urteil des Senats SozR 3-2400 § 18b Nr. 1 mit Hinweis auf Beschluß des BVerfG vom 28. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, BVerfGE 97, 271, 292).

    Dieser monatliche Durchschnittswert wird unter der Voraussetzung im wesentlichen konstanter Verhältnisse bei Erwerbseinkommen iS von § 18a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SGB IV gebildet, indem dasjenige des gesamten letzten Kalenderjahres durch zwölf geteilt und der sich so ergebende Wert gekürzt um die Beträge nach § 18b Abs. 5 Nr. 1 SGB IV als laufendes Erwerbseinkommen zugrunde gelegt wird (zu der hier nicht vorliegenden Ausnahme, daß eine Umlegung des Jahreseinkommens auf zwölf Monate zu einer realitätsfernen Annahme des laufenden Einkommens führen würde, vgl § 18b Abs. 2 Satz 1 SGB IV und Urteil des Senats SozR 3-2400 § 18b Nr. 1).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ist der Rentenversicherungsträger ermächtigt, Erwerbseinkommen von Berechtigten, das mit einer Witwenrente "zusammentrifft", hierauf (dh auf die monatlichen Zahlungsansprüche) durch (Dauer-)Verwaltungsakt (Festsetzung eines monatlichen Anrechnungsbetrages) anspruchsvernichtend "anzurechnen" (vgl zur dogmatischen Figur der Anrechnung eingehend Urteil des Senats vom 31. März 1998 - BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; zur Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsmodells Urteil des Senats SozR 3-2200 § 1281 Nr. 1 und Beschluß des BVerfG vom 28. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, BVerfGE 97, 271, 292); dies gilt insoweit, als Einkommen seiner Art nach als anrechenbar in Betracht kommt (vgl hierzu die abschließende Auflistung in § 18a SGB IV) und nach Abzug pauschalierter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (vgl § 18b Abs. 5 SGB IV) bestimmte Freibeträge übersteigt (vgl § 97 Abs. 2 SGB VI).

    Abzustellen ist dabei auf das "verfügbare Einkommen" des Hinterbliebenen (Urteil des Senats SozR 3-2400 § 18b Nr. 1 mit Hinweis auf Beschluß des BVerfG vom 28. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, BVerfGE 97, 271, 292).

  • BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Bisher steht jedoch weder fest, wann die Klägerin ggf welche Beträge für ihren Unterhalt hätte einsetzen können noch zu welchen Zeitpunkten welche Erkenntnisse hierüber objektiv zur Verfügung standen; dies wird nunmehr nach Beiziehung aller in Betracht kommenden Geschäftsunterlagen - ebenso wie die sich daran ggf anschließende Frage der subjektiven Erkennbarkeit einer eventuellen Rechtswidrigkeit für die Klägerin auf der Grundlage ihrer persönlichen Urteils- und Einsichtsfähigkeit (vgl Urteil des Senats vom 30. Oktober 1997, 4 RA 71/96, mit Hinweis auf BSG SozR 1300 § 48 Nr. 11, - im wesentlichen im Wege des Sachverständigenbeweises) zu klären sein.
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ist der Rentenversicherungsträger ermächtigt, Erwerbseinkommen von Berechtigten, das mit einer Witwenrente "zusammentrifft", hierauf (dh auf die monatlichen Zahlungsansprüche) durch (Dauer-)Verwaltungsakt (Festsetzung eines monatlichen Anrechnungsbetrages) anspruchsvernichtend "anzurechnen" (vgl zur dogmatischen Figur der Anrechnung eingehend Urteil des Senats vom 31. März 1998 - BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; zur Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsmodells Urteil des Senats SozR 3-2200 § 1281 Nr. 1 und Beschluß des BVerfG vom 28. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, BVerfGE 97, 271, 292); dies gilt insoweit, als Einkommen seiner Art nach als anrechenbar in Betracht kommt (vgl hierzu die abschließende Auflistung in § 18a SGB IV) und nach Abzug pauschalierter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (vgl § 18b Abs. 5 SGB IV) bestimmte Freibeträge übersteigt (vgl § 97 Abs. 2 SGB VI).
  • BSG, 02.10.1997 - 14 REg 10/96

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden voraussichtlichen

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    An die Stelle einer Fiktion auf der Basis des Vorjahreseinkommens tritt damit insofern eine hypothetische Einschätzung des aktuellen monatlichen Einkommens auf der Grundlage aller bis zum Ende des Verwaltungsverfahrens verfügbaren einschlägigen Umstände (vgl etwa BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 15).
  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 27/90

    Verfassungsmäßigkeit von § 58 Abs. 1 AVG

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ist der Rentenversicherungsträger ermächtigt, Erwerbseinkommen von Berechtigten, das mit einer Witwenrente "zusammentrifft", hierauf (dh auf die monatlichen Zahlungsansprüche) durch (Dauer-)Verwaltungsakt (Festsetzung eines monatlichen Anrechnungsbetrages) anspruchsvernichtend "anzurechnen" (vgl zur dogmatischen Figur der Anrechnung eingehend Urteil des Senats vom 31. März 1998 - BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; zur Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsmodells Urteil des Senats SozR 3-2200 § 1281 Nr. 1 und Beschluß des BVerfG vom 28. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86, BVerfGE 97, 271, 292); dies gilt insoweit, als Einkommen seiner Art nach als anrechenbar in Betracht kommt (vgl hierzu die abschließende Auflistung in § 18a SGB IV) und nach Abzug pauschalierter Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (vgl § 18b Abs. 5 SGB IV) bestimmte Freibeträge übersteigt (vgl § 97 Abs. 2 SGB VI).
  • BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 61/86

    Entziehung von Arbeitslosenhilfe mangels Verfügbarkeit - Verschlossenheit des

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Sie beruhen von vornherein nicht auf sich erst später realisierenden tatsächlichen Gegebenheiten und werden daher durch erst nachträglich eintretende Umstände und Entwicklungen auch nicht mit Wirkung für die Vergangenheit widerlegt (vgl BSG aaO sowie SozR 1300 § 46 Nr. 49 S 156 und vom 22. September 1988, 7 RAr 61/86, VdKMitt 1989, S 31 = SozSich 1989, 191).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 151/88

    Gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen über die

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Die hinsichtlich der Einkommensfestsetzung auf hypothetischer Grundlage umfassend eröffnete gerichtliche Kontrolle hat daher auf den Zeitpunkt der letzten hierauf basierenden Verwaltungsentscheidung abzustellen (vgl etwa BSGE 67, 228 und BSG SozR 3-4100 § 36 Nr. 1 sowie § 60 Nr. 1 jeweils mwN); die Prüfungsdichte entspricht dem in der Weise, daß nur die zu diesem Zeitpunkt objektiv verfügbaren Umstände in die Beurteilung einbezogen werden können.
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Ebenso hat sich auch eine spätere Überprüfung der ursprünglichen Richtigkeit des ergangenen Verwaltungsakts (§§ 44, 45 SGB X) hierauf zu beschränken und kann zu seiner Aufhebung nur dann führen, wenn allein aufgrund von deren nachträglicher Erhebung und Würdigung abschließend feststeht, daß die damalige Entscheidung nicht ergehen durfte (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83

    Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger

    Auszug aus BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R
    Bisher steht jedoch weder fest, wann die Klägerin ggf welche Beträge für ihren Unterhalt hätte einsetzen können noch zu welchen Zeitpunkten welche Erkenntnisse hierüber objektiv zur Verfügung standen; dies wird nunmehr nach Beiziehung aller in Betracht kommenden Geschäftsunterlagen - ebenso wie die sich daran ggf anschließende Frage der subjektiven Erkennbarkeit einer eventuellen Rechtswidrigkeit für die Klägerin auf der Grundlage ihrer persönlichen Urteils- und Einsichtsfähigkeit (vgl Urteil des Senats vom 30. Oktober 1997, 4 RA 71/96, mit Hinweis auf BSG SozR 1300 § 48 Nr. 11, - im wesentlichen im Wege des Sachverständigenbeweises) zu klären sein.
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Die ursprüngliche Rechtsfolgenfeststellung durch die Verwaltung beruht damit von vorneherein nicht auf sich erst später realisierenden tatsächlichen Gegebenheiten und wird durch erst nachträglich eintretende Umstände und Entwicklungen auch nicht im Sinne einer wesentlichen Änderung mit Wirkung für die Vergangenheit widerlegt (BSG SozR 3-2600 § 97 Nr. 3 S 15 mwN) .
  • BSG, 27.05.2014 - B 5 R 6/13 R

    Witwerrente - Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit - Sanierungsgewinn - Erlass

    Die darüber hinaus getroffenen Regelungen betrafen entgegen dem vordergründigen - und vom BSG mehrfach beanstandeten (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 9.10.2012 - B 5 R 8/12 R - BSGE 112, 74 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 10, RdNr 18) - Wortlaut "lediglich" den Anspruch auf den monatlichen Auszahlungsbetrag, der wegen der anspruchsvernichtenden "Anrechnung" anrechnungsfähigen Einkommens auf die monatlichen Zahlungsansprüche ab dem 1.7.2009 durch (Dauer-)Verwaltungsakt (Festsetzung eines monatlichen Anrechnungsbetrages) auf Null reduziert wurde (zur Unterscheidung zwischen dem Anspruch auf Rente dem Grunde nach und dem Einzelanspruch auf Zahlung: BSG Urteil vom 6.3.2003 - B 4 RA 35/02 R - SozR 4-2600 § 313 Nr. 1 RdNr 14 mwN; zur dogmatischen Figur der Anrechnung vgl eingehend BSG Urteile vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7 sowie vom 27.1.1999 - B 4 RA 20/98 R - SozR 3-2400 § 18b Nr. 1 und vom 25.1.2001 - B 4 RA 110/00 R - SozR 3-2600 § 97 Nr. 3; zur Verfassungsmäßigkeit des Anrechnungsmodells vgl BSG Urteil vom 16.8.1990 - 4 RA 27/90 - SozR 3-2200 § 1281 Nr. 1 und Beschluss des BVerfG vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 - BVerfGE 97, 271, 292) .

    Abzustellen ist dabei auf das "verfügbare Einkommen" des Hinterbliebenen (vgl insgesamt BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 4 RA 110/00 R - SozR 3-2600 § 97 Nr. 3 S 13 f) .

    Ebenso wie die regelmäßig maßgebliche Fiktion auf der Grundlage des Vorjahreseinkommens sind dann entsprechend der Vorgehensweise des Gesetzes ausnahmsweise auch diese Annahmen die abschließenden und endgültigen (vgl insgesamt BSG Urteil vom 25.1.2001, aaO, S 14) .

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Die Beklagte hat mit dem streitgegenständlichen Bescheid die nach den Einkommensteuerbescheiden festgestellten Gewinnanteile des Klägers als Kommanditist der R. KG für den streitigen Zeitraum ab 1. Juli 1996 gemäß § 15 Abs. 1 SGB IV idF ab 1. Januar 1995 durch Art. 3 Nr. 2 Agrarsozialreformgesetz 1995 (ASRG 1995) vom 29. Juli 1994 (BGBl I 1890) zu Recht auf die Hinterbliebenenrente des Klägers als Arbeitseinkommen angerechnet und die Rente gemäß § 18d SGB IV in der hier maßgeblichen, bis 30. Juni 2001 gültigen Fassung iVm § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch ab 1. Juli 1996 neu berechnet (vgl BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 110/00 R - SozR 3-2600 § 97 Nr. 3).
  • LSG Hamburg, 13.02.2018 - L 3 R 25/18
    Die Verwaltung soll damit grundsätzlich davon entlastet werden, kontinuierlich Änderungen zu ermitteln und gegebenenfalls die bisher getroffene Anrechnungsregelung anpassen zu müssen (BSG, Urt. v. 25. Jan. 2001, B 4 RA 110/00 R, juris-RN. 24).

    Auch diese "realitätsnahe Fiktion" (BSG, Urt. v. 25. Jan. 2001, B 4 RA 110/00 R, juris-Rn. 24) wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität herangezogen.

    (3) Aus der erwähnten Entscheidung des BSG vom 25. Januar 2001 (B 4 RA 110/00 R) folgt nach Auffassung des Senats nichts anderes.

  • LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 12/14

    Gesetzliche Rentenversicherung, Sozialverwaltungsverfahren

    Auf diesen ist der festzusetzende monatliche Anrechnungsbetrag anspruchsvernichtend "anzurechnen" (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2001, B 4 RA 110/00 R, juris, Rdnr. 21 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 3; BSG, Urteil vom 27. Mai 2017, B 5 R 6/13 R, juris, Rdnr. 12 = SozR 4-2600 § 97 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 586/21

    Rücknahme eines Bescheides über die Gewährung einer Witwenrente aus der

    Ein derartiges Zusammentreffen von Einkommen und Witwerrente liegt im Rechtssinne vor, wenn der Rentenberechtigte für denselben Zahlungszeitraum (d.h. bei Renten: für einen bestimmten Kalendermonat; vgl. § 118 Abs. 1 SGB VI) gegen den Träger der Rentenversicherung aus einem Renten(stamm)recht einen Zahlungsanspruch auf Rente hat und ihm zeitgleich außerdem ein Recht auf Einkommen u.a. aus eigener Erwerbstätigkeit zusteht (statt vieler nur BSG 25.01.2001, B 4 RA 110/00 R, in juris, Rn. 21 m.w.N., auch zum Vorstehenden).
  • BSG, 06.09.2001 - B 5 RJ 28/00 R

    Hinterbliebenenrente - Einkommensanrechnung - Anrechenbarkeit eines durch den

    Auch die ab 1. Juli 1995 auf DM 423, 40 erhöhte Witwerrente wird damit egalisiert, ungeachtet der Tatsache, daß die Erhöhung der Gesamtleistung der HEW ab 1. Juli 1995 auf DM 5.222,02 erst bei der nächsten Rentenanpassung zu berücksichtigen wäre (vgl BSG Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 110/00 R und Senatsurteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R - jeweils zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 12.10.2010 - B 13 R 255/10 B
    11 Soweit die Klägerin die Frage nach dem Vorrang von § 18d Abs. 1 SGB IV vor § 48 Abs. 1 SGB X aufwirft, erwähnt sie selbst das Urteil des BSG vom 25.1.2001 (B 4 RA 110/00 R - SozR 3-2600 § 97 Nr. 3), wertet es aber gerade im Hinblick auf die von ihr aufgeworfene Fragestellung nicht hinreichend aus.

    Denn auch nach dieser Entscheidung schließt § 18d Abs. 1 SGB IV eine Anwendung des § 48 Abs. 1 SGB X nicht aus, sondern definiert bei (späteren) Einkommensänderungen (Erhöhungen oder Minderungen) lediglich den Zeitpunkt der "wesentlichen Änderung" iS von § 48 Abs. 1 SGB X. Danach sind Einkommensänderungen (nach der hier maßgeblichen Fassung des § 18d Abs. 1 SGB IV) erst vom nächstfolgenden 1. Juli an zu berücksichtigen und somit erst ab diesem Zeitpunkt "wesentlich" iS von § 48 Abs. 1 SGB X (vgl aaO SozR 3-2600 § 97 Nr. 3 S 16).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 22/14

    Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses

    Konnte sie bei ungewissem Geschehensablauf von einer Prognose über die künftige Entwicklung ausgehen, so war diese nur unzutreffend, wenn sie auch unter Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit nach den im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung objektiv verfügbaren Umständen bereits von Anfang an fehlerhaft war (vgl. Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, a.a.O. § 45 Rn. 32 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 110/00 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 1 KR 5/11
    Dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Sorgfaltsmaßstab, vgl. auch BSG, Urt. v. 25.01.2001 -B 4 RA 110/00 R- juris-Rdnr. 16:).
  • LSG Bayern, 02.07.2002 - L 5 RJ 698/01

    Neufeststellung von Witwerrente und Rückforderung von Beträgen; Geringer

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - L 7 RJ 61/98

    Zur Frage der Einkommensanrechnung auf die RV-Hinterbliebenenrente

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - L 8 R 1102/08
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