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   BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R   

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https://dejure.org/2002,1571
BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R (https://dejure.org/2002,1571)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R (https://dejure.org/2002,1571)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - B 4 RA 15/01 R (https://dejure.org/2002,1571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das Bundesversicherungsamt - Heilung eines Anhörungsmangels - sozialgerichtliches Verfahren - Aussetzung des Rechtsstreits zur Behebung von Verfahrensfehlern im Revisionsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aberkennung einer Entschädigungsrente für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet; Nachholung einer nicht gewährten Anhörung; Heilung von gewolltem Rechtsbruch; Rückbewirkung von Rechtsfolgen

  • Judicialis

    ERG § 5 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriff in ein zuerkanntes Recht auf Entschädigungsrente, Anhörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 446
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung

    b) Schon aus dem Wortlaut des § 114 Abs. 2 S 2 SGG ("soweit") ist darauf zu schließen, dass die Sachdienlichkeit im Sinne der Verfahrenskonzentration Voraussetzung der Aussetzung und nicht nur - so offenbar das LSG - Ermessensgesichtspunkt ist; eine allgemeine Sachdienlichkeit genügt hierfür allerdings nicht (vgl zur Auslegung der Verfahrenskonzentration in Bezug auf das gerichtliche Verfahren: BSG Urteil vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 22, S 75).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Da der Beklagte im Grundsatz nach § 41 Abs. 2 SGB X befugt ist, die fehlende Anhörung bis zur letzten Tatsacheninstanz eines sozialgerichtlichen Verfahrens nachzuholen (dazu etwa BSG Urteil vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 22; BSG Urteil vom 9.11.2010 - B 4 AS 37/09 R - SozR 4-1300 § 41 Nr. 2) , fehlt für die von der Klägerin geäußerte Auffassung, der Beklagte habe "sein Anhörungsrecht verwirkt" eine nachvollziehbare Grundlage.
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Die Nachholung der fehlenden Anhörung während des Gerichtsverfahrens setzt voraus, dass die beklagte Behörde dem Kläger in angemessener Weise Gelegenheit zur Äußerung einräumt und danach zu erkennen gibt, ob sie nach Prüfung dieser Tatsachen am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhält (Bestätigung von BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R = SozR 3-1300 § 24 Nr. 22; BSG vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R).

    Zwar sei eine Heilung im Klageverfahren nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (SozR 3-1300 § 24 Nr. 22) ausgeschlossen, wenn die Behörde die Anhörungspflicht vorsätzlich, rechtsmissbräuchlich oder durch Organisationsverschulden verletzt.

    Der Senat folgt der bisherigen Rechtsprechung des BSG, wonach eine Nachholung der Anhörung im Gerichtsverfahren jedenfalls ein entsprechendes "mehr oder minder" förmliches Verwaltungsverfahren - ggf unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens - voraussetzt (BSG SozR 3-1300 § 24 Nr. 22 S 74; BSG Urteil vom 6.4.2006 - B 7a AL 64/05 R; vgl auch BSG SozR 4-5868 § 3 Nr. 3 RdNr 17) .

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