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   BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R   

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https://dejure.org/2002,3818
BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R (https://dejure.org/2002,3818)
BSG, Entscheidung vom 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R (https://dejure.org/2002,3818)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R (https://dejure.org/2002,3818)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aberkennung einer Witwenentschädigungsrente für Opfer des Nationalsozialismus im Beitrittsgebiet; Rechtsfolge einer nicht gewährten Anhörung

  • Judicialis

    ERG § 6 Abs 3; ; SGB X § 24 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung durch das Bundesversicherungsamt bei Aberkennung einer Entschädigungsrente

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 2/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R
    Ferner ist § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG schlechthin nicht mehr anwendbar, sobald erstmals die letzte Tatsacheninstanz abgeschlossen ist (BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 9; BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 5).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 16/01 R

    Kürzung oder Entziehung einer Entschädigungsrente - Entlastungsbeweis - Anhörung

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-8850 § 5 Nr. 1 S 15; siehe auch Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 16/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) stets eines "Verstoßes" im Sinne eines bestimmten Verhaltens bedarf, das räumlich und zeitlich eingegrenzt und einem Beweis durch konkrete Beweismittel und damit - rechtsstaatlich geboten - auch grundsätzlich einem Gegenbeweis des Betroffenen zugänglich ist; ein "Vorschubleisten" zB durch Mitwirkung an der Erzeugung allgemeiner Angst reicht hierfür nicht.
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R

    Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R
    Die tatsächlichen Feststellungen des LSG reichen aber nicht aus, zu entscheiden, ob der Klägerin die Aufhebung des Eingriffs bereits mangels gebotener Anhörung zusteht (dazu bereits Senatsurteil vom 24. März 1998, B 4 RA 78/96 R, SozR 3-8850 § 5 Nr. 3 S 50 f).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 37/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Hinzuziehung Beteiligter -

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R
    Ferner ist § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG schlechthin nicht mehr anwendbar, sobald erstmals die letzte Tatsacheninstanz abgeschlossen ist (BSG SozR 3-2600 § 243 Nr. 9; BSG SozR 3-8850 § 5 Nr. 5).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 3-8850 § 5 Nr. 1 S 15; siehe auch Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 16/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen) stets eines "Verstoßes" im Sinne eines bestimmten Verhaltens bedarf, das räumlich und zeitlich eingegrenzt und einem Beweis durch konkrete Beweismittel und damit - rechtsstaatlich geboten - auch grundsätzlich einem Gegenbeweis des Betroffenen zugänglich ist; ein "Vorschubleisten" zB durch Mitwirkung an der Erzeugung allgemeiner Angst reicht hierfür nicht.
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R
    Liegt ein solcher Ausnahmetatbestand nicht vor, muss die für den Eingriffsakt zuständige Behörde (§ 1 Abs. 2 SGB X) den Adressaten des beabsichtigten Eingriffs nach Abschluss ihrer Sachverhaltsaufklärung und ihrer Würdigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens (mindestens) die Haupttatsachen mitteilen, auf die sie ihren Eingriff stützen will (näher dazu und zum Folgenden Urteil vom 31. Oktober 2002, B 4 RA 15/01 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Dagegen spricht vielmehr der Ausnahmecharakter des § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG, nachdem der vergleichbare § 94 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung aufgehoben wurde (vgl Berchtold in Festschrift 50 Jahre BSG, 2004, 97, 115 f sowie BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R - RdNr 19; BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R - Juris RdNr 17).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des

    In einer weiteren Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R - (nicht veröffentlicht) wurde die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, weil nicht geklärt war, ob überhaupt eine Anhörung stattgefunden hatte.
  • BSG, 25.03.2021 - B 1 KR 16/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen in der gesetzlichen

    Das Erfordernis einer ausdrücklichen Ausnahmeregelung folgt bereits aus der überragenden Bedeutung der Anhörung für ein rechtsstaatliches und faires Verfahren (vgl hierzu nur BVerfG vom 8.1.1959 - 1 BvR 396/55 - BVerfGE 9, 89, 95; BVerfG vom 18.1.2000 - 1 BvR 321/96 - BVerfGE 101, 397, 404) und daraus, dass Ausnahmetatbestände deswegen eng auszulegen sind (vgl BSG vom 26.9.1991 - 4 RK 4/91 - BSGE 69, 247 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 = SozR 3-1300 § 41 Nr. 5 = SozR 3-1300 § 42 Nr. 1 = juris RdNr 18; BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R - juris RdNr 17; Roller, WzS 2012, 231, 235; Vogelgesang in Hauck/Noftz, SGB X, § 24 RdNr 21 mwN, Stand April 2012) .
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Dagegen spricht vielmehr der Ausnahmecharakter des § 114 Abs. 2 Satz 2 SGG, nachdem der vergleichbare § 94 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung aufgehoben wurde (vgl Berchtold in Festschrift 50 Jahre BSG, 2004, 97, 115 f sowie BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R - RdNr 19; BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R - Juris RdNr 17) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 24/17 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sanktion - Meldeversäumnis - Wirksamkeit der

    Diese Anhörungen erfüllten die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB X nicht, weil wegen des Wortlauts sowie nach Sinn und Zweck des § 24 SGB X die Anhörung durch die Behörde vorzunehmen ist, die über den Erlass und den Inhalt des Verwaltungsaktes entscheidet (vgl BSG vom 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R - RdNr 17) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 8 R 437/05

    Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der

    Die Beklagte sei damit von der Rechtslage ausgegangen, wie sie vom Bundessozialgericht im Urteil vom 31. Oktober 2002 (B 4 RA 43/01 R, zitiert nach juris) festgestellt worden sei.

    Das Bundesversicherungsamt darf zwar über deren Vorschlag nicht zu Lasten des Betroffenen hinausgehen (keine Verböserung); es muss aber die Bundesrechtskonformität des Vorschlags der Kommission prüfen und darf - aber nur - aus besonderen Gründen, insbesondere wenn dies auf Grund besonderer Umstände des Einzelfallesgeboten ist, auch dem Vorschlag nicht folgen oder einen minderschweren Eingriff vornehmen (Urteil des BSG vom 31.Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R Rz. 19, zitiert nach juris).

    Das SG hat dazu zutreffend dargelegt, dass die Beklagte damit auch nach dem Maßstab der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des BSG vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R, zitiert nach juris) die ihr eingeräumte Entscheidungsbefugnis in der gebotenen Weise wahrgenommen hat.

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts Voraussetzung für die Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 41 Abs. 1 SGB X, dass der Verwaltungsträger diesen Verfahrensfehler nicht vorsätzlich, rechtsmissbräuchlich oder durch Organisationsverschulden begangen hat, weil die verfassungsrechtliche Bindung des Verwaltungsträgers an das Recht aus § 24 Abs. 1 SGB X eine "Heilung" bei gewolltem Rechtsbruch ausschließe (BSG, Urteile vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 15/01 R, juris Rn. 48; vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R, juris Rn. 18; vom 23. August 2005 - B 4 RA 29/04 R, juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 22 U 119/08

    Verletztengeld; Prognose

    Gemäß § 42 Satz 1 und 2 SGB X kann der Adressat eines eingreifenden Verwaltungsaktes, dessen Aufhebung allein deshalb beanspruchen, weil die erforderliche Anhörung unterblieben ist oder nicht wirksam nachgeholt ist (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R).

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R - ist nur die "wirksame" Nachholung gemäß § 42 Satz 2 SGB X geeignet, die Wirkung eines rechtsvernichtenden Einwandes zu entfalten.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 13 AL 4778/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - richterliche Hinweispflicht gem § 106 Abs 1 SGG -

    § 41 SGB X regelt lediglich die Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern; diese Norm berechtigt die zuständige Behörde nicht, im Hinblick auf die dort eröffnete Möglichkeit der nachträglichen Heilung, unter Missachtung des § 24 Abs. 1 SGB X von einer Anhörung grundsätzlich abzusehen; die Rechtsfolge des § 41 Abs. 1 SGB X tritt dementsprechend nicht ein, wenn die Behörde die Anhörungspflicht vorsätzlich, rechtsmissbräuchlich oder durch Organisationsverschulden verletzt (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2002 - B 4 RA 43/01 R - veröffentlicht in Juris).
  • SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - Rentenzahlung nach Belgien bei

    Unter diesen Umständen liegt eine wirksame Nachholung der Anhörung vor (vergleiche zu den Voraussetzungen einer wirksamen Nachholung das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 31. Oktober 2002, Az. B 4 RA 43/01 R, JURIS-Ausdruck Seite 3).
  • SG Mannheim, 04.02.2004 - S 9 AL 2130/03

    Anhörung vor Erteilung eines belastenden Verwaltungsaktes; Ausschluss der

  • SG Mannheim, 04.02.2004 - S 9 AL 21130/03

    Rechtsfolgen einer fehlenden Anhörung vor Erteilung des Ausgangsbescheides, wenn

  • SG Berlin, 21.03.2005 - S 35 RA 3631/92

    Aberkennung einer Entschädigungsrente eines ehemaligen Mitarbeiters des

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2011 - L 4 KA 171/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

  • SG Dresden, 26.09.2008 - S 33 R 1697/05

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz,

  • SG Mannheim, 28.06.2004 - S 9 AL 3657/03

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Heilung von Anhörungsfehlern -

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