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   BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R   

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BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R (https://dejure.org/2001,667)
BSG, Entscheidung vom 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R (https://dejure.org/2001,667)
BSG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 45/99 R (https://dejure.org/2001,667)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Regelaltersrente - Rangstellenwert - Anrechnungszeiten wegen Ausbildung - Anfechtungsklage - Rentenhöchstwertfestsetzung - Leistungsklage

  • Judicialis

    SGB VI § 64; ; SGB VI § 71; ; SGB VI § 72; ; SGB VI § 73

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Israelische Versicherungszeiten und Bewertung beitragsfreier Zeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 18.04.1996 - 4 RA 36/94

    Verfassungsmäßigkeit der Gesamtleistungsbewertung

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Dies beruht darauf, daß in die Grundbewertung (§ 71 SGB VI; die Modifikationen in § 72 SGB VI berühren das hier wesentliche Grundprinzip nicht) auch die Zeiten einbezogen sind, die sich als "Versicherungslücken", dh als Zeiten in dem Gesamtzeitraum darstellen, in denen keine rentenrechtlichen Zeiten erworben und auch keine Renten bezogen wurden (dazu schon BSGE 78, 138 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1; SozR 3-2600 § 263 Nr. 1).

    Insbesondere ist eine "Systemvermischung" des hier kraft abkommensrechtlicher Bestandsgarantie maßgeblichen und durch das AVG konkretisierten (dynamisch-bestandsgeschützten) Wertes mit solchen Rangwerten, die erstmals aufgrund des Inkrafttretens des SGB VI entstanden sind (hier: Werte aus Ersatzzeiten), schlechthin unzulässig (vgl schon Senatsurteile vom 18. April 1996 - stellv BSGE 78, 138, 147 f = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1).

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 55/79

    Gleichstellung von Pflichtbeiträgen - Pflichtbeitrag - Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    22 Nr. 2 DISVA (zur Auslegung dieser Vorschrift stellv BSG SozR 6480 Art. 22 Nr. 1; Urteil vom 24. Juni 1980 - 1 RA 83/79 -, SozSich 1980, 311; BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1; Urteil vom 30. Juni 1997 - 4 RA 69/96 - EzA 50/328) hatte stets den Zweck, israelischen Versicherten in der deutschen GRV den Rangstellenwert vor allem aus Ausbildungs-Ausfallzeiten zu sichern, deren Tatbestände sie vor der (erstmaligen) Aufnahme einer in der israelischen Versicherung versicherten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erfüllt hatten.

    Mit seinen Urteilen vom 24. Juli 1980 (1 RA 55/79 = SozR 6480 Art. 22 Nr. 1; 1 RA 83/79 = SozSich 1980, 311 = AmtlMitt LVA Rheinprovinz 1981, 155 bis 168 = RzW 1981, 56 bis 58) hat das BSG (in zwei Fällen von NS-Verfolgten die neben ihren israelischen Zeiten in der deutschen GRV keine Pflichtbeitragszeiten, jedoch dem Art. 20 Abs. 1 DISVA genügende freiwillige Beitragszeiten hatten) klargestellt, daß die israelischen Versicherungszeiten wegen Art. 22 Nr. 3 DISVA bei der Rangstellenfeststellung aus (deutschen) Anrechnungszeiten bezüglich der sog Halbbelegung mit Pflichtbeitragszeiten (§ 36 Abs. 3 AVG - dazu oben unter 2b) auch deutschen Pflichtbeitragszeiten gleichstehen; das DISVA verlange hierfür keinen deutschen Pflichtbeitrag.

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 83/79
    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    22 Nr. 2 DISVA (zur Auslegung dieser Vorschrift stellv BSG SozR 6480 Art. 22 Nr. 1; Urteil vom 24. Juni 1980 - 1 RA 83/79 -, SozSich 1980, 311; BSG SozR 3-6480 Art. 22 Nr. 1; Urteil vom 30. Juni 1997 - 4 RA 69/96 - EzA 50/328) hatte stets den Zweck, israelischen Versicherten in der deutschen GRV den Rangstellenwert vor allem aus Ausbildungs-Ausfallzeiten zu sichern, deren Tatbestände sie vor der (erstmaligen) Aufnahme einer in der israelischen Versicherung versicherten Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erfüllt hatten.

    Mit seinen Urteilen vom 24. Juli 1980 (1 RA 55/79 = SozR 6480 Art. 22 Nr. 1; 1 RA 83/79 = SozSich 1980, 311 = AmtlMitt LVA Rheinprovinz 1981, 155 bis 168 = RzW 1981, 56 bis 58) hat das BSG (in zwei Fällen von NS-Verfolgten die neben ihren israelischen Zeiten in der deutschen GRV keine Pflichtbeitragszeiten, jedoch dem Art. 20 Abs. 1 DISVA genügende freiwillige Beitragszeiten hatten) klargestellt, daß die israelischen Versicherungszeiten wegen Art. 22 Nr. 3 DISVA bei der Rangstellenfeststellung aus (deutschen) Anrechnungszeiten bezüglich der sog Halbbelegung mit Pflichtbeitragszeiten (§ 36 Abs. 3 AVG - dazu oben unter 2b) auch deutschen Pflichtbeitragszeiten gleichstehen; das DISVA verlange hierfür keinen deutschen Pflichtbeitrag.

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Die im Erlaß eines Grundurteils iS des § 130 Satz 1 Regelung 1 (anders als bei Regelung 2 aaO - dazu Senatsurteil vom 24. März 1987 - SozR 3100 § 19 Nr. 18) liegende, gesetzlich erlaubte "Zurückverweisung in die Verwaltung" verkürzt den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht, weil ein solches Grundurteil der Sache nach ein Verpflichtungsbescheidungsurteil und gemäß § 201 SGG zu vollstrecken ist (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • BSG, 24.03.1987 - 4b RV 7/86

    Leistungsklage - Vorabentscheidung

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Die im Erlaß eines Grundurteils iS des § 130 Satz 1 Regelung 1 (anders als bei Regelung 2 aaO - dazu Senatsurteil vom 24. März 1987 - SozR 3100 § 19 Nr. 18) liegende, gesetzlich erlaubte "Zurückverweisung in die Verwaltung" verkürzt den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz nicht, weil ein solches Grundurteil der Sache nach ein Verpflichtungsbescheidungsurteil und gemäß § 201 SGG zu vollstrecken ist (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Ein Gesetz darf aber nur dann im Sinne eines solchen Vertragsbruches ausgelegt und angewandt werden, wenn eine dem Gebot der vertragsfreundlichen Auslegung (BVerfGE 31, 145, 178) genügendes Verständnis - anders als hier - schlechthin ausgeschlossen ist.
  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Bei Bundesgesetzen zu Sozialversicherungsabkommen handelt es sich aber - wie auch hier - in aller Regel um Spezialregelungen im Verhältnis zum innerstaatlichen Recht (vgl schon BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 5 S 9).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Zwar existiert im "einfachgesetzlichen" Sozialrecht ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des (Anwendungs-)Vorrangs über/oder zwischenstaatlichen Rechts vor inländischen Normen (so BSGE 52, 210, 213 = SozR 6180 Art. 13 Nr. 3; BSGE 86, 115, 117 = SozR 3-5870, § 1 Nr. 18 mwN).
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Sie setzt rechtswidrig (stellv BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5, § 100 Nr. 1) den vom Rentenantrag abhängigen ?Beginn der Zeiträume, für die sie aufgrund einer Rechtsausübung des Rechtsinhabers mangels eigener Gegnerrechte unausweichlich zahlen muß, also den verwaltungstechnischen "Zahlungsbeginn" (§ 99 SGB VI), mit dem "Rentenbeginn", also mit der Fälligkeit des ersten Einzelanspruchs, gleich.
  • BSG, 09.12.1997 - 8 RKn 8/96

    Begrenzte Gesamtleistungsbewertung von Anrechnungszeiten bei Umwandlung einer

    Auszug aus BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
    Dies beruht darauf, daß in die Grundbewertung (§ 71 SGB VI; die Modifikationen in § 72 SGB VI berühren das hier wesentliche Grundprinzip nicht) auch die Zeiten einbezogen sind, die sich als "Versicherungslücken", dh als Zeiten in dem Gesamtzeitraum darstellen, in denen keine rentenrechtlichen Zeiten erworben und auch keine Renten bezogen wurden (dazu schon BSGE 78, 138 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 1; SozR 3-2600 § 263 Nr. 1).
  • BSG, 30.06.1997 - 4 RA 69/96

    Ausfallzeiten bei der Berechnung des Wertes des Rechts auf Rente wegen

  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R

    Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 30/80

    Versicherungszugehörigkeit - Zivilbedienstete - Streitkräfte - Belgien

  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91

    Minizeit nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 SozSichAbk Israel, Anrechnung von

  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R

    Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente -

    Im Dezember 2001 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.7.2001 (B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) eine Neuberechnung der Rente gemäß § 44 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Die Kammer folge damit nach eigener Prüfung den Ausführungen des BSG im Urteil vom 24.7.2001 (aaO).

    Er sieht sich hieran jedoch durch das Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 (B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) gehindert; würde er die Rechtsauffassung, auf der dieses Urteil beruht, auch im vorliegenden Fall zu Grunde legen, wäre die Revision der Beklagten zurückzuweisen (hierzu im Folgenden unter 2).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Beschwer bereits dann zu bejahen ist, wenn die Entgeltpunkte (EP) fehlerhaft berechnet worden sind, ohne dass sich die fehlerhafte Berechnung auf die Rentenhöhe auswirkt (so wohl Urteil des 4. Senats vom 24.7. 2001 - B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 15).

    Eine Entscheidung in diesem Sinne ist dem Senat jedoch nicht ohne Abweichung von dem Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) möglich.

    Dabei hat er unter anderem ausgeführt (Urteilsumdruck S 5 f = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 17 f):.

    Insoweit führt der 4. Senat aus (Umdruck S 3 f = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 15):.

    Unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe zu Ziff 4 (Umdruck S 15 = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 27 f) ist der Tenor jedoch so zu verstehen, dass die Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger eine höhere Altersrente mindestens nach Maßgabe seiner am 31.12.1991 erlangten Rangstelle zu zahlen.

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R

    Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger

    Bei einer Rente wegen Alters endet der für die Grundbewertung maßgebliche belegungsfähige Gesamtzeitraum mit dem Kalendermonat vor Beginn der Rentenzahlung (Aufgabe von BSG vom 24.7.2007 - B 4 RA 45/99 R = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).

    Im Dezember 2001 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.7.2001 (B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) eine Neuberechnung der Rente gemäß § 44 Abs. 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X).

    Die Kammer folge damit nach eigener Prüfung den Ausführungen des BSG im Urteil vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Beschwer bereits dann zu bejahen ist, wenn die Entgeltpunkte (EP) fehlerhaft berechnet worden sind, ohne dass sich die fehlerhafte Berechnung auf die Rentenhöhe auswirkt (so wohl Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 - B 4 RA 45/99 R - SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 15).

    Damit weicht der Senat zwar vom Urteil des 4. Senats vom 24.7.2001 (SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) ab; dennoch ist er an der Entscheidung nicht gehindert.

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 33/05 R

    Bewertung eines freiwillig gezahlten Beitrags neben beitragsfreien Zeiten -

    Die Beklagte wies den Widerspruch unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) zurück.

    In Auswertung des Urteils des BSG vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) sei davon auszugehen, dass der Kläger gemäß Art. 22 Nr. 3 DISVA iVm Nr. 7 SP-DISVA eine Bestandsgarantie für die Rangstellenwerte aus Ausbildungs-Ausfallzeiten habe.

    Bei ns-verfolgten israelischen Staatsangehörigen, die - wie der Kläger - noch für das Jahr 1986 das Recht zur freiwilligen Versicherung erworben und bis Ende 1986 einen freiwilligen Beitrag wirksam entrichtet haben, ist - wie das BSG im Urteil vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) ausgeführt hat - der höchste von drei Werten der Geldwert des Stammrechts, sodass die Beklagte grundsätzlich einen Vergleich zwischen folgenden drei Werten vorzunehmen hat:.

    Dieser völkervertragsrechtlich garantierte Wert wurde durch das Inkrafttreten der "Gesamtleistungsbewertung" der §§ 71 bis 74 SGB VI zum 1. Januar 1992 nicht berührt (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 ).

    Das Gleiche gilt für Nr. 7 SP-DISVA; denn diese Norm ergänzt lediglich Art. 22 Nr. 3 DISVA, indem sie ns-verfolgte israelische Versicherte bezüglich der Anrechnung von Ausfallzeiten begünstigt (vgl hierzu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, aaO ).

    Seit 1992 erfolgte die gesetzliche (materiell-rechtliche) Zuordnung von Rangstellenwerten zu anrechenbaren Tatbeständen "beitragsfreier Zeiten" im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung im Wesentlichen dadurch, dass ihnen die Durchschnittszahl zuerkannt ist, die sich ergibt, wenn die Zahl der aus allen Beitragszeiten erworbenen Rangstellenwerte (EP) durch die Zahl der belegbaren (das Gesetz spricht in irritierender Weise von "belegungsfähigen") Kalendermonate im Gesamtzeitraum geteilt wird (§ 71 Abs. 1 iVm §§ 72 bis 74 SGB VI; vgl hierzu: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 ).

    Hierbei sind nicht nur die Ausfallzeiten als nicht belegbare Zeiten anzusehen (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI), sondern auch die israelischen Versicherungszeiten (BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, aaO, S 20 ff).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.7.2004 hatte der im Februar 1952 geborene Kläger erst das 52. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 R

    Bewertung israelischer Versicherungszeiten

    Die Beklagte wies den Widerspruch unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) zurück.

    In Auswertung des Urteils des BSG vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) sei davon auszugehen, dass der Kläger gemäß Art. 22 Nr. 3 DISVA iVm Nr. 7 SP-DISVA eine Bestandsgarantie für die Rangstellenwerte aus Ausbildungs-Ausfallzeiten habe.

    Bei ns-verfolgten israelischen Staatsangehörigen, die - wie der Kläger - noch für das Jahr 1986 das Recht zur freiwilligen Versicherung erworben und bis Ende 1986 einen freiwilligen Betrag wirksam entrichtet haben, ist - wie das BSG im Urteil vom 24. Juli 2001 (B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2) ausgeführt hat - der höchste von drei Werten der Geldwert des Stammrechts, sodass die Beklagte grundsätzlich einen Vergleich zwischen folgenden drei Werten vorzunehmen hat:.

    Dieser völkervertragsrechtlich garantierte Wert wird durch das Inkrafttreten der "Gesamtleistungsbewertung" der §§ 71 bis 74 SGB VI zum 1. Januar 1992 nicht berührt (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 ).

    Das Gleiche gilt für Nr. 7 SP-DISVA; denn diese Norm ergänzt lediglich Art. 22 Nr. 3 DISVA, indem sie ns-verfolgte israelische Versicherte bezüglich der Anrechnung von Ausfallzeiten begünstigt (vgl hierzu im Einzelnen: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, aaO ).

    Seit 1992 erfolgte die gesetzliche (materiell-rechtliche) Zuordnung von Rangstellenwerten zu anrechenbaren Tatbeständen "beitragsfreier Zeiten" im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung im Wesentlichen dadurch, dass ihnen die Durchschnittszahl zuerkannt ist, die sich ergibt, wenn die Zahl der aus allen Beitragszeiten erworbenen Rangstellenwerte (EP) durch die Zahl der belegbaren (das Gesetz spricht in irritierender Weise von "belegungsfähigen") Kalendermonate im Gesamtzeitraum geteilt wird (§ 71 Abs. 1 iVm §§ 72 bis 74 SGB VI; vgl hierzu: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, B 4 RA 45/99 R, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 ).

    Hierbei sind nicht nur die Ausfallzeiten als nicht belegbare Zeiten anzusehen (§ 72 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI), sondern auch die israelischen Versicherungszeiten (BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, aaO, S 20 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - L 4 R 230/07

    Rentenversicherung

    Nachdem der Kläger zunächst durch einen vollmachtlosen Bevollmächtigten unter dem 06.12.2001 einen Neuberechnung der Rente bezüglich der beitragsfreien Zeiten unter Hinweis auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 - beantragt hatte, begehrte er - seit Januar 2003 anwaltlich vertreten -, die in dem Rentenbescheid vom 03.09.1997 anstelle der Anrechnungszeiten berücksichtigten freiwilligen Beiträge soweit möglich auf die weiteren Beiträge zu verteilen, hilfsweise zu erstatten.

    Dieser ergibt sich rechnerisch als Produkt aus dem Rangstellenwert des Rechtsinhabers (Summe seiner Entgeltpunkte) aus - hier nicht umstrittenem - Zugangsfaktor, Rentenartfaktor sowie aktuellem Rentenwert, die jeweils mit ihrem Wert, in die "Rentenformel" einzusetzen sind (BSG, Urteil vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R - www.juris.de.; BSG, Urteil vom 24.7.2001 - B 4 RA 45/99 R -, SozR 3 - 2600 § 71 Nr. 2).

    Zu Recht hat sie auch die israelischen Versicherungszeiten des Klägers nicht als Beitragszeiten berücksichtigt (Urteil des BSG vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.07.2001 a.a.O.; Urteil vom 18.05.2006 - B 4 RA 34/05 -) ist zwar bei der Bewertung beitragsfreier Zeiten seit 1992 die Anzahl der israelischen Monate von der Zahl der im Gesamtzeitraum belegbaren Kalendermonate abzuziehen, weil diese im Sinne der §§ 71-73 SGB VI weder Beitragszeiten" noch "Versicherungslücken" sind.

    Diese Vorschrift ist vorliegend aber nicht anwendbar, da sie ausschließlich die Anrechnung von Ausfallzeiten (beziehungsweise seit 1992 Anrechnungszeiten, vgl. § 300 Abs. 4 S. 2 SGB VI) oder einer - ebenfalls nicht einschlägigen - Zurechnungszeit betrifft (BSG, Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 26ff; Urteil vom 18.5.2006 a.a.O. Rn. 16).

    Die Vorschrift hatte stets den Zweck, israelischen Versicherten der von der NS-Verfolgung unmittelbar betroffenen Generationen in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung den Rangstellenwert vor allem aus Ausbildungs-Ausfallzeiten zu sichern (BSG, Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 28; BSG SozR 6480 Art. 22 Nr. 1).

    Letztlich ist auch zu berücksichtigenden, dass eine "Systemvermischung " der kraft abkommensrechtlicher Bestandsgarantie maßgeblichen Werte mit solchen Rangwerten, die erstmals aufgrund des Inkrafttretens des SGB VI entstanden sind (Werte aus Ersatzzeiten), schlechthin unzulässig ist (BSG Urteil vom 24.07.2001 a.a.O. Rn. 45; BSGE 78, 138, 147f).

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 KN 1/07 R

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung -

    Soweit der 4. Senat sich auf die eigene Rechtsprechung bezieht, betreffen diese Entscheidungen den Abzug von israelischen Pflichtbeitragszeiten vom Gesamtbelegungszeitraum (BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 20 ff) oder das Verbot der Festlegung einer Höchstdauer für Anrechnungszeiten im Rahmen so genannter Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI (BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6; BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 9) und nicht die durch den vorliegenden Fall aufgeworfene Frage.

    Dieser Halbsatz hat keine Bedeutung für die Qualifizierung eines Kalendermonats als beitragsfreie Zeit, regelt also nicht die 'Belegung' eines Monats mit einer solchen, sondern deren 'Anrechnung' auf die Wartezeit und/oder auf den Vorleistungswert (dazu stellv BSG, Urteil vom 24.7.2001, SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).

  • BSG, 25.11.2008 - B 5 R 112/08 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Sie bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente am 1.7.2002 hatte die im Juni 1944 geborene Klägerin erst das 58. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsurteil vom 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R, zur Veröffentlichung bestimmt; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 8 (3) R 259/05

    Rentenversicherung

    Zur Begründung verwies er auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juli 2001 (Az.: B 4 RA 45/99 R).

    Hinsichtlich der Gesamtleistungsbewertung hat der Kläger sein erstinstanzliches Vorbringen wiederholt und unter Verweisung auf das Urteil des BSG vom 24.07.2001 (Az.: B 4 RA 45/99 R) vertieft.

    Damit folge sie nach eigener Prüfung den Ausführungen des Bundessozialgerichts im Urteil vom 24. Juli 2001 (Az.: B 4 RA 45/99 R), auf die zur weiteren Begründung Bezug genommen werde.

    Er verweist bezüglich der mit dem erstinstanzlichen Urteil zutreffend erfolgten Feststellung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes nach § 72 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI auf das Urteil des BSG vom 24.07.2001 (Az.: B 4 RA 45/99 R).

    Der Senat schließt sich nach eigener Überprüfung und Meinungsbildung den Ausführungen des BSG im Urteil vom 24.07.2001 (Az.: B 4 RA 45/99 R) an.

    Der Auffassung der Beklagten ist im Übrigen auch deshalb nicht zu folgen, da das Gesetz gerade den Versicherten, der sein Recht nicht ausübt, gem. § 77 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) SGB VI durch eine Anhebung des Zugangsfaktors um 0, 005 pro Monat der späteren Inanspruchnahme der RAR "belohnt" (BSG, Urteil vom 24.07.2001, Az.: B 4 RA 45/99 R).

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.3.2005 hatte der im Dezember 1953 geborene Kläger erst das 51. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 82/09 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung von Verfolgungsersatzzeiten -

  • SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04

    Bestimmung der Höhe der einem israelischen Staatsangehörigen gewährten

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

  • BSG, 02.03.2010 - B 5 KN 1/07 R

    Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum -

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 45/01 R

    Bewertung von in den USA erworbenen Minizeiten nach Inkrafttreten des SGB 6 -

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 61/01 R

    Bewertung amerikanischer Minizeiten

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 43/03 R

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Hochschulausbildung -

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 88/07 R

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • BSG, 13.11.2008 - B 13 R 77/07 R

    Anrechnungszeiten wegen schulischer Ausbildung - 17. Lebensjahr -

  • BSG, 29.01.2008 - B 5a R 88/07 R

    Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 40/03 R

    Begrenzte Gesamtleistungsbewertung - Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug -

  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R

    Kein Verzicht auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 40/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BSG, 20.12.2007 - B 4 R 27/07 S

    Rentenversicherung: Wer nach 65 Rentner wird, muss keine Nachteile befürchten

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

  • BSG, 27.06.2019 - B 5 R 36/17 R

    Keine Berücksichtigung von vor dem 1.1.1991 vom Versicherten in Deutschland

  • SG Berlin, 30.08.2005 - S 9 RA 4299/04

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Rente unter Berücksichtigung des

  • SG Berlin, 30.08.2005 - S 9 RA 6628/03

    Rentenberechnung - Entgeltpunkte-Besitzschutz für Verfolgte - Berücksichtigung

  • SG Düsseldorf, 14.01.2004 - S 39 RJ 173/02

    Rentenversicherung

  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 14/04 R

    Versorgungsausgleich - Härtefall - Rückausgleich - Tod des ausgleichsberechtigten

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

  • BSG, 22.04.2008 - B 5a/5 RJ 15/04 R
  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 55/02 R

    Berücksichtigung von Beiträgen zur Höherversicherung bei Renten nach Art 2 RÜG -

  • SG Berlin, 30.08.2005 - S 9 RA 3099/04

    Rentenberechnung - Entgeltpunkte-Besitzschutz für Verfolgte - Berücksichtigung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2003 - L 2 RJ 3114/02

    Verfassungsmäßigkeit der Anhebung der Altersgrenze bei Altersrenten

  • SG Düsseldorf, 20.11.2003 - S 12 RJ 120/02

    Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 08.10.2003 - S 5 RJ 166/02

    Rentenversicherung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2008 - 7 Sa 362/08

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung - Leistungsbeginn ab dem Zeitpunkt des

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 3266/07
  • SG Berlin, 19.05.2008 - S 10 RA 6710/04

    Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts - Ghetto Bendzin -

  • LSG Bayern, 26.04.2006 - L 16 R 88/05

    Berücksichtigung der Ausbildungsanrechnungszeiten in einem "unbegrenzten"

  • LSG Bayern, 10.08.2005 - L 13 R 4204/03

    Bewertung und Anrechnungsdauer von Zeiten einer schulischen Ausbildung;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - L 4 RA 122/04

    Zugangsfaktor bei der Regelaltersrente

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2011 - L 11 R 2099/10
  • BSG, 07.07.2005 - 4 RA 14/04 R
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2009 - L 5 R 3960/07
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 17/08 S
  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R
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