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   BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R   

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BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R (https://dejure.org/2004,2065)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R (https://dejure.org/2004,2065)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2004 - B 4 RA 46/02 R (https://dejure.org/2004,2065)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente; Inhaltliche Anforderungen an die Revisionsbegründung; Unzulässigkeit einer Gerichtsentscheidung, die ohne Stellung eines entsprechenden Antrags erfolgt; Geldwert des Rechts auf Altersrente; Bindungswirkung eines ...

  • Judicialis

    SGB VI § 58 Abs 1 Satz 1 Nr 4 idF des WFG; ; SGB VI § 252 Abs 4 idF des WFG; ; FRG § 22 Abs 4 idF des WFG; ; GG Art 3 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden, Unzulässigkeit der Klageänderung in der Revisionsinstanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 114/00 R

    Vormerkung einer Ausbildungsanrechnungszeit erst nach Vollendung des 17.

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Verbindlich festgestellt wird nach alledem im Vormerkungsbescheid sowohl der Rechtscharakter der rentenrechtlichen Zeit (hier der beitragsfreien Ausbildungs-Anrechnungszeit) als auch deren zeitlicher Umfang und damit, ob ein behaupteter Anrechnungstatbestand nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses des Vormerkungsbescheides geltenden materiellen Recht erfüllt ist, sodass die Möglichkeit besteht, dass er rentenrechtlich relevant werden kann (vgl BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 f; BSG, Urteile vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96).

    Die Beklagte war jedoch verpflichtet, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so schon BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 und Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96).

  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 56/96

    Herstellungsbescheid nach § 11 Abs. 2 VuVO, Bindungswirkung, Aufhebung

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Verbindlich festgestellt wird nach alledem im Vormerkungsbescheid sowohl der Rechtscharakter der rentenrechtlichen Zeit (hier der beitragsfreien Ausbildungs-Anrechnungszeit) als auch deren zeitlicher Umfang und damit, ob ein behaupteter Anrechnungstatbestand nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses des Vormerkungsbescheides geltenden materiellen Recht erfüllt ist, sodass die Möglichkeit besteht, dass er rentenrechtlich relevant werden kann (vgl BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 f; BSG, Urteile vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96).

    Die Beklagte war jedoch verpflichtet, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so schon BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 und Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96).

  • BSG, 29.04.1997 - 4 RA 25/96

    Anrechnung der Beitragszeiten im Rahmen der Studentenversicherung der ehemaligen

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Verbindlich festgestellt wird nach alledem im Vormerkungsbescheid sowohl der Rechtscharakter der rentenrechtlichen Zeit (hier der beitragsfreien Ausbildungs-Anrechnungszeit) als auch deren zeitlicher Umfang und damit, ob ein behaupteter Anrechnungstatbestand nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen nach dem zum Zeitpunkt des Erlasses des Vormerkungsbescheides geltenden materiellen Recht erfüllt ist, sodass die Möglichkeit besteht, dass er rentenrechtlich relevant werden kann (vgl BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 f; BSG, Urteile vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96).

    Die Beklagte war jedoch verpflichtet, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so schon BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 und Urteile des Senats vom 29. April 1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 56/96).

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RA 2/84

    Vormerkung von Ersatzzeiten - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - Rücknahme eines

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Vielmehr trifft der Vormerkungsbescheid auf der Grundlage des bei seinem Erlass geltenden Rechts Feststellungen über Tatbestände einer rentenversicherungsrechtlich relevanten Vorleistung, die grundsätzlich in den späteren Rentenbescheid und damit in den Rentenwert eingehen (vgl hierzu BSGE 56, 165, 171 f = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; vgl hierzu entsprechend BVerwG Buchholz 232, § 116a BBG Nr. 9).

    Im Interesse der Versicherten wird hierdurch Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz geschaffen (vgl BSGE 56, 165, 172 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24).

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 15/83

    Nichtleistungsbescheid - Dauerwirkung eines Verwaltungsaktes - Vormerkung einer

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Vielmehr trifft der Vormerkungsbescheid auf der Grundlage des bei seinem Erlass geltenden Rechts Feststellungen über Tatbestände einer rentenversicherungsrechtlich relevanten Vorleistung, die grundsätzlich in den späteren Rentenbescheid und damit in den Rentenwert eingehen (vgl hierzu BSGE 56, 165, 171 f = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; vgl hierzu entsprechend BVerwG Buchholz 232, § 116a BBG Nr. 9).

    Im Interesse der Versicherten wird hierdurch Klarheit über das Vorliegen oder Nichtvorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Zeiten rentenversicherungsrechtlicher Relevanz geschaffen (vgl BSGE 56, 165, 172 = SozR 1300 § 45 Nr. 6; BSGE 58, 49, 51 = SozR 1300 § 45 Nr. 15; BSGE 49, 258, 261 f = SozR 2200 § 1251 Nr. 75; BSGE 42, 159, 160 = SozR 2200 § 1251 Nr. 24).

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl etwa BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 65; Urteile des Senats vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 9/02 R - und vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 62/02 R) muss sich die Revisionsbegründung - zumindest kurz - durch rechtliche Erwägungen mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinander setzen und erkennen lassen, dass und warum die als verletzt gerügte Vorschrift des materiellen Rechts nicht oder nicht richtig angewandt wurde.
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Dieses Verbot soll verhindern, dass das Revisionsgericht einen Sachverhalt würdigen muss, der durch die Tatsachengerichte noch nicht beurteilt worden ist und ohne Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht auch nicht beurteilt zu werden braucht (vgl BSG SozR 3-2500 § 88 Nr. 1 S 7; BSG SozR 3-1500 § 55 Nr. 34 S 67 f).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Hat der Versicherte Tatbestände von "rentenrechtlichen" Zeiten erfüllt, erlangt er jeweils zeitgleich einen Rangstellenwert, dessen endgültige Höhe bei "beitragsfreien" Zeiten im Rahmen einer Gesamtleistungsbewertung von dem Verhältnis der in den übrigen Zeiten versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen zum durchschnittlichen Arbeitsverdienst der kalenderjährlich zeitgleich versichert Gewesenen abhängig ist (§§ 63 Abs. 3, 71 Abs. 1 SGB VI; vgl dazu auch BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 S 16).
  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Gegenstände des Revisionsverfahrens, die dem Revisionsgericht vom Kläger zur Entscheidung vorgelegt wurden, sind zwei verschiedene Streitgegenstände, zwei prozessuale Ansprüche des Klägers auf Grund unterschiedlicher Lebenssachverhalte (vgl dazu: BSG SozR 3-2200 § 1303 Nr. 4 S 7; BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9 S 18 f).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl etwa BSG SozR 3-5555 § 15 Nr. 1 S 2; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 12 S 65; Urteile des Senats vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 9/02 R - und vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 62/02 R) muss sich die Revisionsbegründung - zumindest kurz - durch rechtliche Erwägungen mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils auseinander setzen und erkennen lassen, dass und warum die als verletzt gerügte Vorschrift des materiellen Rechts nicht oder nicht richtig angewandt wurde.
  • BSG, 25.10.1995 - 5 RJ 40/93

    Berufung bei Anfechtung eines Beitragserstattungsbescheides, Rechtsweg beim

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95

    Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von

  • BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 9/02 R

    Altersrente - Zusatzaltersrente - Beitrittsgebiet - Monatsbetrag - Dynamisierung

  • BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90

    Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 22/91

    Rechtsweg - Krankenkasse - Zahnärzte - Zahntechnikerleistungen - Vergütungen -

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 2/79

    Ausfall- und Ersatzzeiten - Rücknahme einer Vormerkung

  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung von Verwaltungsakten -

    Es darf nicht dem Adressaten überlassen bleiben, Gegenstand, Inhalt, Zeitpunkt und Umfang der Aufhebung zu bestimmen, weil der in begünstigende Rechtspositionen eingreifende Leistungsträger verpflichtet ist, diese Entscheidung selbst zu treffen und dem Adressaten bekannt zu geben (so BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 36/02 R - SozR 4-2600 § 149 Nr. 1, RdNr 19 und - B 4 RA 46/02 R - Juris RdNr 29, jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 14 sowie BSG vom 29.4.1997 - 4 RA 25/96 - und vom 16.12.1997 - 4 RA 56/96) .
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R

    Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des

    Demnach ist im Vormerkungsverfahren auf der Grundlage des im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt geltenden materiellen Rechts vorab zu klären, ob der behauptete Anrechnungszeittatbestand iS des SGB VI nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt ist und ob die generelle Möglichkeit besteht, dass der Sachverhalt in einem künftigen Leistungsfall rentenversicherungsrechtlich relevant werden kann (vgl BSG SozR 3-2600 § 149 Nr. 6 S 15; BSG vom 30.3.2004 - B 4 RA 46/02 R - Juris RdNr 28; BSG SozR 4-2600 § 149 Nr. 1 RdNr 10 f mit Anmerkung Wahl jurisPR - SozR 12/2005 Anm 4 unter D b).
  • BSG, 05.04.2023 - B 5 R 4/22 R

    Berücksichtigung von Fachschul- und Hochschulausbildung bei der Rentenberechnung;

    Rechtsgrundlage hierfür sei § 149 Abs. 5 Satz 2 und 3 SGB VI iVm dem BSG-Urteil vom 30.3.2004 (B 4 RA 46/02 R - juris RdNr 29).

    Gleichwohl im Vormerkungsbescheid enthaltene Vermerke des Inhalts "Hochschulausbildung - Höchstdauer überschritten" enthielten keinen Verwaltungsakt, sondern lediglich ein Datum ("unverbindlicher Bearbeitungsvermerk"), das für die Erteilung von Rentenauskünften und für die denkbare spätere Feststellung von Leistungen erforderlich sei und deshalb im Versicherungskonto gespeichert werden dürfe (s auch BSG Urteil vom 30.3.2004 - B 4 RA 46/02 R - juris RdNr 27) .

    Ungeachtet dessen sei die in einem Vormerkungsbescheid über die gesetzliche Höchstdauer hinaus enthaltene Feststellung einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung für die Beteiligten bindend (§ 77 SGG) und müsse im Rentenbescheid wirksam aufgehoben werden, wenn dieser davon abweichen wolle (vgl BSG Urteil vom 30.3.2004 - B 4 RA 46/02 R - juris RdNr 29) .

    Sie ergibt sich, wie das LSG zu Recht ausgeführt hat, auch nicht aus der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 30.3.2004 (B 4 RA 46/02 R - juris RdNr 29) , auf die die Beklagte sich bezieht.

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